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Bundespolizei (Deutschland) – Wikipedia

Bundespolizei (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Bundespolizei
Polizeistern der Bundespolizei
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Polizei des Bundes (im Geschäftsbereich des BMI)
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Innern (Abteilung B)
Gegründet 16. März 1951 als „Bundesgrenzschutz“, seit 1. Juli 2005 als Bundespolizei
Hauptsitz in Potsdam (seit 1. März 2008)
Behördenleitung Präsident Matthias Seeger (seit 1. März 2008)
Anzahl der Bediensteten ca. 39.000
Website bundespolizei.de

Die Bundespolizei (BPol) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Bundespolizei entstand durch Umbenennung des am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes.

Sie war der letzte Schritt einer langfristigen Entwicklung beginnend im Jahre 1972. Im Bundesgrenzschutzgesetz des entsprechenden Jahres wurde der BGS bereits als eine Polizei des Bundes bezeichnet. Im Rahmen des Schengener Abkommens und mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 änderte sich das Einsatzspektrum des BGS grundlegend, grenzpolizeiliche Aufgaben gingen stark zurück, bahnpolizeiliche und Flughafensicherungsaufgaben kamen hinzu.

1994 trat das neugefasste Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft, mit dem Angehörige des BGS auch den Kombattantenstatus verloren.

1998 kam es zu einem Normenkontrollverfahren im Hinblick darauf, ob der BGS die Aufgaben der Bahnpolizei und Sicherung der Flughäfen 1990 übernehmen durfte, was letztendlich auch bestätigt wurde. In ihrer Entscheidung benutzten die Richter zur Beschreibung der Aufgaben des BGS die Begriffe Sonderpolizei, Polizei mit begrenzten Aufgaben und schließlich Polizei des Bundes. Wesentlich in dieser Entscheidung ist auch der sogenannte Polizeibrief der westalliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949, in dem die Besatzungsmächte dem Bund die Errichtung bestimmter Bundespolizeibehörden gestattete. [1] Mit dem Urteil wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass die Übernahme spezieller polizeilicher Aufgaben nicht gegen Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt“ oder als Merkspruch: Polizei ist Ländersache) verstoße.

2005 strebte die Rot-Grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily die endgültige Umbenennung an. Dies führte zu einer intensiven politischen Diskussion besonders auch zwischen den Ländern [2] und dem Bund. Anlassgebend war zum einen die Sorge der Länder, dass der Bund versuche, länderpolizeiliche Kompetenzen zu übernehmen [3], was dieser bestritt, zum anderen sicherlich auch eine unterschiedliche Interpretation des Polizeibegriffes. Auch innerpolizeilich wurde intensiv diskutiert [4] [5]

Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung und der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden, es wurde lediglich in allen Gesetzen, in denen das Wort Bundesgrenzschutz vorkam, dieses durch Bundespolizei ersetzt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.

[Bearbeiten] Auftrag

Fahrzeug mit Wärmebildkamera zur Grenzüberwachung
Fahrzeug mit Wärmebildkamera zur Grenzüberwachung

Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).

Die Bundespolizei arbeitet in den Aufgabenbereichen der Prävention und Repression sowie im Rahmen der Vollzugshilfe zu Gunsten anderer Behörden.

Die Aufgaben der Bundespolizei sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder auf spezielle Aufgaben begrenzt. Zu den begrenzten Aufgaben der Bundespolizei gehören:

  • Sicherung eigener Einrichtungen, Behörden und Verbände
  • Prävention von Straftaten im Aufgabenbereich der Bundespolizei und Strafverfolgung und Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten
  • Schutz privater Rechte, wenn gerichtlicher Schutz nicht gewährleistet ist
  • grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
  • Aufgaben der Bahnpolizei
  • Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
  • Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
  • Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
  • Aufgaben auf See
  • polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
  • Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
  • Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
  • Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland (Haussicherungs- und Objektschutzdienst - HOD)
  • Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
  • Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
  • Unterstützung der Deutschen Lufthansa beim Schutz von Auslandsstationen
  • Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
  • Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
  • Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Aufgabenbezug

Diese Auflistung ist abschließend. Im Sinne der StVO ist die Bundespolizei z.B. keine Polizei, auch im Sinne des Versammlungsrechtes ist die Bundespolizei keine Polizei, so dass sie dortige Aufgaben nicht wahrnehmen darf (vergl. Art 20 III), außer bei Gefahr im Verzug und im Wege der Amtshilfe.

[Bearbeiten] Organisation

Standortkarte der Bundespolizei nach der Neuorganisation am 01.03.2008
Standortkarte der Bundespolizei nach der Neuorganisation am 01.03.2008

[Bearbeiten] seit 1. März 2008

Die Bundespolizei in Deutschland wurde mit Wirkung zum 1. März 2008 neu strukturiert.[6] Dabei gab es verschiedene Aufgabenverlagerungen: Das neue Bundespolizeipräsidium wird Aufgaben der bisherigen Präsidien, der Bundespolizeidirektion und des Ministeriums übernehmen, die neuen Bundespolizeidirektionen auch Teilaufgaben der bisherigen Präsidien wahrnehmen. Ferner werden die 128 Bundespolizeiinspektionen zusammengefasst. Es werden 67 Inspektionen entstehen, welche die bisherigen Aufgaben wahrnehmen. In jeder Direktion wird eine Inspektion für Kriminalitätsbekämpfung eingerichtet. Unterste Ebene der Bundespolizei werden Bundespolizeireviere, die an allen bisherigen Dienstsitzen der Inspektionen eingerichtet werden.

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium

Das Bundespolizeipräsidium mit derzeit noch provisorischem Sitz in Potsdam[7] hat folgende Abteilungen:

  • Leitungsstab - Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro
  • Abteilung 1 - Lage und Auswertung
  • Abteilung 2 - Gefahrenabwehr
  • Abteilung 3 - Kriminalitätsbekämpfung
  • Abteilung 4 - Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit
  • Abteilung 5 - Informations- und Kommunikationszentrum
  • Abteilung 6 - Polizeitechnik, Materialmanagement
  • Abteilung 7 - Recht, Personal
  • Abteilung 8 - Haushalt, Organisation, Ärztlicher- und Sicherheitstechnischer Dienst

Hinzu kommen einige der alten Bundespolizeidirektion organisatorisch angegliederte Spezialeinheiten wie GSG 9 der Bundespolizei und der Flugdienst.

[Bearbeiten] Bundespolizeidirektionen

Die neun dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam nachgeordneten Bundespolizeidirektionen befinden sich in Berlin, Pirna, München, Stuttgart, Flughafen Frankfurt/Main, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover.

Darüber hinaus ist die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal für die restlichen neun deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig.

Den Bundespolizeidirektionen sind die Bundespolizeiinspektionen und denen die Bundespolizei-Reviere (BPOLR) nachgeordnet.

Die Bundespolizei gliedert sich in zehn Bundespolizeidirektionen (BPOLD) mit den oben genannten Dienstsitzen und die Bundespolizeiakademie (BPOLAK). Die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Direktionen sind dabei in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer. Sie ergeben sich aus der Bundespolizeizuständigkeitsverordnung (BPolZV).

Der Bundespolizeiakademie sind fünf Aus- und Fortbildungszentren (BPolAFZ) sowie die Bundespolizeisportschule Bad Endorf und das Bundespolizeileistungssportprojekt Cottbus nachgeordnet.

Die frühere Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPolZsIuK) ist organisatorisch dem Bundespolizeipräsidium angegliedert und heißt nun IKTZ Neben der Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen durch technische Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitätsbekämpfung unterstützt dieser Bereich der Bundespolizei u.a. das Bundesamt für Verfassungsschutz gem. § 10 BPolG auf dem Gebiet der Funktechnik.

Eine weitere Fachdienststelle der Bundespolizei ist die Bundespolizei-Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlicher Typen.

Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§ 96, 97 AufenthG) durch die sog. Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPolIKb).

Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insb. nach § 163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insb. nach §§ 100c und 100f StPO).

Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den neun verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Einige ähneln den Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) der Polizeien der Länder und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o.g. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden. Die grundsätzlichen Arbeitsweisen der MFEen sind jedoch in einer entsprechenden Rahmenanweisung einheitlich geregelt.

[Bearbeiten] Bundespolizeiakademie

Haupttor der Bundespolizeiakademie in Lübeck
Haupttor der Bundespolizeiakademie in Lübeck

Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie für die weitere fachspezifische Fortbildung.

Der Bundespolizeiakademie sind die Aus- und Fortbildungszentren, welche sich in Neustrelitz, Walsrode, Oerlenbach, Swisttal und Eschwege befinden, sowie die Bundespolizeisportschule in Bad Endorf und das Bundespolizeileistungssportprojekt in Cottbus nachgeordnet.

[Bearbeiten] bis 1. März 2008

Die fünf Bundespolizeidirektionen mit den 19 Bundespolizeiämtern bis 1. März 2008: ██ BPolD Nord, BPolAmt Flensburg ██ BPolD Nord, BPolAmt Hamburg ██ BPolD Nord, BPolAmt Hannover ██ BPolD Nord, BPolAmt Rostock ██ BPolD Nord, BPolAmt See ██ BPolD Ost, BPolAmt Berlin ██ BPolD Ost, BPolAmt Frankfurt (Oder) ██ BPolD Ost, BPolAmt Pirna ██ BPolD Ost, BpolAmt Chemnitz ██ BPolD Mitte, BPolAmt Halle ██ BPolD Mitte, BPolAmt Frankfurt/Main ██ BPolD Mitte, BPolAmt Frankfurt/Main Flughafen ██ BPolD Süd, BPolAmt Schwandorf ██ BPolD Süd, BPolAmt München ██ BPolD Süd, BPolAmt Stuttgart ██ BPolD Süd, BPolAmt Weil am Rhein ██ BPolD West, BPolAmt Saarbrücken ██ BPolD West, BPolAmt Köln ██ BPolD West, BPolAmt Kleve
Die fünf Bundespolizeidirektionen mit den 19 Bundespolizeiämtern bis 1. März 2008:
██ BPolD Nord, BPolAmt Flensburg
██ BPolD Nord, BPolAmt Hamburg
██ BPolD Nord, BPolAmt Hannover
██ BPolD Nord, BPolAmt Rostock
██ BPolD Nord, BPolAmt See
██ BPolD Ost, BPolAmt Berlin
██ BPolD Ost, BPolAmt Frankfurt (Oder)
██ BPolD Ost, BPolAmt Pirna
██ BPolD Ost, BpolAmt Chemnitz
██ BPolD Mitte, BPolAmt Halle
██ BPolD Mitte, BPolAmt Frankfurt/Main
██ BPolD Mitte, BPolAmt Frankfurt/Main Flughafen
██ BPolD Süd, BPolAmt Schwandorf
██ BPolD Süd, BPolAmt München
██ BPolD Süd, BPolAmt Stuttgart
██ BPolD Süd, BPolAmt Weil am Rhein
██ BPolD West, BPolAmt Saarbrücken
██ BPolD West, BPolAmt Köln
██ BPolD West, BPolAmt Kleve

[Bearbeiten] Bundespolizeidirektion

Die Bundespolizeidirektion hat seit 1953 ihren Sitz in Koblenz. Weitere Dienststellen der Bundespolizeidirektion befinden sich in Sankt Augustin bei Bonn (Fachinformations- und Medienstelle der Bundespolizei und Ärztlicher Dienst), in Hundstadt (Bundespolizei-Versorgungslager) und in Berlin (Informationsstelle Bahnsicherheit gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG). Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern (Abteilung B)[8] und erfüllt zentral wahrzunehmende Aufgaben der Bundespolizei, darunter die internationale Kooperation, Entsendung von Bundespolizeibeamten an die deutschen Vertretungen im Ausland und die Betreuung der im Ausland eingesetzten grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten. Sie ist auch Sitz der ausländischen Verbindungsbeamten aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz und Italien.

Dem Direktor der Bundespolizeidirektion unterstehen vier Stabsstellen und drei Dezernate:

  • Stabsstelle Prüfgruppe für die Bundespolizei
  • Stabsstelle Controlling
  • Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Presse
  • Stabsstelle Projektcontrolling (im Aufbau)
  • Dezernat 1 – Polizeiaufgaben
  • Dezernat 2 – Polizeitechnik BPOL und Bereitschaftspolizeien der Länder, Logistik und Vorschriften
  • Dezernat 3 – Recht und Verwaltung

[Bearbeiten] Die Bundespolizeipräsidien

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium Nord
MS Bredstedt der Bundespolizei
MS Bredstedt der Bundespolizei

Dem Bundespolizeipräsidium Nord mit Sitz in Bad Bramstedt sind die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Uelzen, das AFZ Walsrode, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord in Fuhlendorf mit dem Stützpunkt Gifhorn und der dort ansässigen Einsatzhundertschaft, die Bundespolizeiämter Flensburg, Hamburg, Hannover und Rostock sowie das Bundespolizeiamt See nachgeordnet. Letzteres nimmt mit 6 Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf Hoher See wahr und stellt im Verbund mit dem Zoll (Wasserzoll), der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache dar. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 26 Bundespolizeiinspektionen (BPolLI), davon vier BPolIKb zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen formal dem Bundespolizeiamt Rostock. Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wird seit 2005 wieder eine Einsatzhundertschaft in der ehemalig aufgelösten Bundespolizeiabteilung Gifhorn aufgebaut. Des Weiteren besitzt das Bundespolizeipräsidium Nord zum Zwecke der Repräsentation das Bundespolizeiorchester Hannover.

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium Ost

Dem Bundespolizeipräsidium Ost mit Sitz in Berlin sind die Bundespolizeiämter Berlin, Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Düben und Blumberg (Barnim), das AFZ Neustrelitz und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Ost in Blumberg nachgeordnet. In Cottbus ist das Bundespolizei-Leistungssportprojekt angesiedelt, und in der Bundespolizeiabteilung Blumberg ist das Bundespolizei-Orchester Berlin beheimatet. Besondere Bedeutung kommt dem Bundespolizeiamt Berlin zu, dessen Inspektionen auch der Schutz von Bundesorganen (Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt und Auswärtiges Amt sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern) obliegt. Seit dem 29. Oktober 2002 existiert im Bereich des Bundespolizeiamtes Berlin die BPOLI Polizeiliche Sonderdienste, zu der die einzige Reiterstaffel der Bundespolizei gehört. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 35 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPolIKb zur Kriminalitätsbekämpfung. Des Weiteren verfügt jedes dieser Bundespolizeiämter über Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ).

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium Mitte
Neue Kontrollstelle der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen
Neue Kontrollstelle der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen

Dem Bundespolizeipräsidium Mitte mit Sitz in Fuldatal bei Kassel sind die Bundespolizeiämter Halle, Frankfurt am Main und Flughafen Frankfurt am Main sowie die Bundespolizeiabteilungen Duderstadt und Hünfeld, das Aus-und Fortbildungszentrum (AFZ) Eschwege und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Mitte in Fuldatal nachgeordnet. Das Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt am Main stellt im Bundesgebiet mit knapp 2000 Beamten die größte Polizeibehörde dar. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 18 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPolIKb zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Flächeninspektionen sind in 16 Einsatzabschnitte (EA) gegliedert.

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium Süd

Dem Bundespolizeipräsidium Süd mit Sitz in München sind die Bundespolizeiämter München, Schwandorf, Stuttgart und Weil am Rhein sowie die Bundespolizeiabteilungen Bayreuth, Deggendorf und Rosenheim, das AFZ Oerlenbach, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Süd in Oberschleißheim, die Bundespolizeisportschule in Bad Endorf und das Bundespolizei-Orchester München nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 30 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPolIKb zur Kriminalitätsbekämpfung. Die vier Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Schwandorf (MKÜ Nabburg) und Weil am Rhein (MKÜ Freiburg im Breisgau, MKÜ Kehl, MKÜ Konstanz). Die BPolI Karlsruhe gewährleistet den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.

[Bearbeiten] Bundespolizeipräsidium West

Dem Bundespolizeipräsidium West mit Sitz in Sankt Augustin-Hangelar sind die Bundespolizeiämter Kleve, Köln und Saarbrücken sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Bergzabern und Sankt Augustin, das Bundespolizei Aus- und -fortbildungszentrum West (BPolAFZW) und die Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPolZsIuK) in Swisttal, die Bundespolizei-Fliegergruppe, die Bundespolizei Fliegerstaffel West, darüber hinaus die GSG 9 der Bundespolizei (BPolGSG9) (alle Sankt Augustin) nachgeordnet.

[Bearbeiten] Ausbildung

Die Bundespolizei bildet vor allem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst ist sehr selten.

[Bearbeiten] Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst

Die Ausbildung für den mPVD ist in drei Abschnitte à zweimal zwölf Monate und einmal sechs Monate gegliedert, die gesamte Dauer beträgt also 2,5 Jahre. Der Erste Abschnitt ist die Grundausbildung, in dem die Basis für den Polizeiberuf geschaffen wird. Der Zweite Ausbildungsabschnitt baut auf den Grundkenntnissen auf, hinzu kommen 22 Wochen Praktikum an verschiedenen Polizeidienststellen. Diese Praktika werden in den 4 Hauptaufgabenfeldern der Bundespolizei abgehalten. Sie gliedern sich in je ein vierwöchiges Praktikum im Bahn- und Luftsicherheitsbereich und in zwei, je 6 Wochen dauernde Praktika in einer Verbands- und einer Grenzpolizeidienststelle. Der Dritte Teil der Ausbildung ist der Laufbahnlehrgang, der mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeimeister beendet wird.

[Bearbeiten] Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Das Studium für den gPVD dauert drei Jahre. Hierbei wird abgewechselt zwischen der Vermittlung von theoretischen Fähigkeiten im Rahmen eines Fachhochschulstudiums und mehrwöchige Praktika, bei denen alle Bereiche der Bundespolizei abgedeckt werden. In dem Grundpraktikum wird die allgemeine polizeiliche Ausbildung absolviert. Während dem Studium muss eine Diplomarbeit zum Erreichen des Diplomverwaltungswirtes geschrieben werden. Die Diplomarbeit hat Sperrwirkung, muss also mindestens mit ausreichend benotet werden. Das Studium endet mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeikommissar. Grundsätzlich ist es möglich vom mittleren in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Dabei beginnt nach bestandenem EAV (Eignungs- und Auswahlverfahren) das Studium. Lebensältere Beamte können über verschieden Sonderformen in den gehobenen Dienst aufsteigen.

[Bearbeiten] Bundespolizeiakademie

Die Bundespolizeiakademie, früher Grenzschutzschule, ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen. Neben dem Hauptstandort Lübeck–St.Hubertus (Liegenschaft Dr. Robert Lehr) befinden sich weitere Bereiche der Bundespolizeiakademie in den Liegenschaften Falkenfeld (Schwartauer Landstraße). Der Bundespolizeiakademie sind Diensthundeschulen in Neuendettelsau und Bleckede nachgeordnet.

[Bearbeiten] FH Bund Fachbereich BPOL

Eingegliedert in die Liegenschaft der Bundespolizeiakademie und für das Grundstudium in der FH Bund in Brühl, ist die Aufgabe das Studium des gehobenen Polizeivollzugdienstes und ausgelagerte Studienabschnitte, für den höheren Polizeivollzugsdienst unter Führung der Polizei Führungsakademie Hiltrup, durchzuführen. Derzeit laufen die letzten Studiengänge mit dem Abschluss (akademischer Grad) als "Diplomverwaltungswirt". Zukünftig werden Bachelor- und Masterstudiengänge durchgeführt.

[Bearbeiten] Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum

Für die Ausbildung des mittleren Dienstes und Fortbildungen sind die Aus- und Fortbildungszentren verantwortlich. Die 5 AFZ sind der Bundespolizeiakademie Lübeck zugehörig. Sie sind in Neustrelitz, Walsrode, Swisttal, Oerlenbach, Eschwege.

[Bearbeiten] Ausrüstung und Amtsbezeichnungen

Einsatzfahrzeug der Bundespolizei
Einsatzfahrzeug der Bundespolizei
Transporter der Bundespolizei
Transporter der Bundespolizei
Eurocopter EC 155 B der Bundespolizei
Eurocopter EC 155 B der Bundespolizei

Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen mittlerweile fast alle das neue Kfz-Kennzeichen „BP“ (für Bundespolizei). Seit dem 30. April 2006 wird für Neuzulassungen nur noch das Unterscheidungszeichen „BP“ verwendet. Bei Fahrzeugen, die noch nicht umgestellt wurden, findet sich noch das Unterscheidungskennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Mitte Juli 2006 hat auch der Kennzeichenwechsel bei älteren Fahrzeugen begonnen (Bundespolizeipräsdium Mitte). Es folgten bzw. folgen im August 2006 die Bundespolizeiakademie, im September 2006 das Bundespolizeipräsidium Ost, im November 2006 das Bundespolizeipräsidium Nord, im Februar 2007 das Bundespolizeipräsidium Süd, im April 2007 das Bundespolizeipräsidium West und im Juni 2007 die Bundespolizeidirektion. Von der Umstellung ausgenommen sind Fahrzeuge, die demnächst ausgesondert werden.

Die Kennzeichen sind alle nach dem System BP XX-YYY (bzw. BG XX-YYY) aufgebaut.

XX ist immer eine zweistellige Zahl und steht für die konkrete Fahrzeuggattung:

  • 10 bis 12: Motorräder
  • 15 bis 19: Pkw
  • 20 bis 24: geländefähige Pkw
  • 25 bis 29: Pkw
  • 30 bis 39: mittlere geländefähige Pkw und Lkw
  • 40 bis 49: Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell und Omnibusse
  • 50 bis 54: geschützte Sonderwagen
  • 55: Anhänger

YYY ist eine ein-, zwei- oder dreistellige Zahl.

Die Uniformen und Schulterstücke der Bundespolizeibeamten entsprechen seit 2001 denen der Landespolizeien. Der bisherige Zusatz bei den Amtsbezeichnungen „im Bundesgrenzschutz“ (z.B. Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz) entfällt. Die Uniformfarbe und die Fahrzeuglackierung wird im Zuge der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei, welche am 21. April 2005 durch den Bundestag und am 27. Mai 2005 vom Bundesrat mit dem „Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ verabschiedet wurde, auf blau umgestellt. Die neuen blauen Uniformen wurden erstmals kurz vor der WM 2006 bei der Bundespolizei eingeführt. Ziel ist es, gegen 2013/2014 alle Polizeivollzugsbeamten mit der neuen Uniform ausgerüstet zu haben.

Siehe auch: Amtsbezeichnungen bei der Bundespolizei

[Bearbeiten] Kritik

Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie etwa Pro Asyl seit Jahren kritisiert.[9] In die Schlagzeilen gelangte 1999 der Tod von Amir Ageeb, der bei einer Abschiebung an Bord eines Lufthansa-Flugzeuges starb.

Was die Personalpolitik betrifft, hat die in einem Buch von Roman Grafe beschriebene Karriere des ehemaligen Politoffiziers der DDR Sven Hüber bei der Bundespolizei Anfang Dezember 2006 für ein großes Medienecho gesorgt. Dort ist Hüber heute Erster Polizeihauptkommissar und Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei. Hüber versuchte eine Berichterstattung über seine DDR-Vergangenheit gerichtlich zu untersagen, unterlag jedoch in der zweiten Instanz.[10] [11]

Siehe auch: Waffengebrauch der Polizei

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Bundespolizei (Deutschland) – Bilder, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Urteil BverfG, 2 BvF 3/92 vom 28. Januar 1998, Absatz-Nr (1-112)
  2. Erklärungen von Minister Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) und von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)
  3. TOP 28 der 809. Sitzung des Bundesrates; Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
  4. Leserbrief Herr Burfeind, Deutsche Polizei, Ausgabe 07/2005
  5. Leserbrief Herr Zimmermann, Deutsche Polizei, Ausgabe 11/2005
  6. Umorganisierung der Bundespolizei
  7. „Headquarter“ für 40.000 Bundespolizisten. In: Potsdamer Neueste Nachrichten. 25. März 2008 (Stand: 25. März 2008).
  8. Organigramm der Abteilung B im BMI
  9. ProAsyl
  10. Regina Mönch: „Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers“. In: FAZ, 5. Dezember 2006.
  11. Patrick Conley: „Ex-Grenzoffizier hat kein Recht auf ungestörte Karriere“. In: Südthüringer Zeitung, 20. März 2007.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


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