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Bundeszollverwaltung – Wikipedia

Bundeszollverwaltung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Bundeszollverwaltung
Logo derBundeszollverwaltung
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Finanzverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF)
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium der Finanzen (BMF Abteilung III - Zölle und Verbrauchsteuern)
Gegründet 1949
Hauptsitz in Berlin, Bonn
Behördenleitung Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Anzahl der Bediensteten 34.587, Stand 2007 [1]
Website www.zoll.de

Die Bundeszollverwaltung ist neben der Bundesforst- und Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Vollzugsdienste haben gefahrenabwehrende (polizeiliche) und strafverfolgende Aufgaben, während die fiskalische Verwaltung für die Erhebung der Zölle und Verbrauchsteuern zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben der deutschen Zollverwaltung

Verkehrsschild 'Zoll'
Verkehrsschild 'Zoll'

Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (die sog. besonderen VerbrauchsteuernBranntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, usw., inklusive der Biersteuer, deren Einnahmen den Ländern zusteht), sowie Einnahmen der Europäischen Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund).

Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie von sonstigen verbotenen Gegenständen.

Siehe auch: [1], [2], [3]

[Bearbeiten] Der Zoll als Vollzugsbehörde

Zollkreuzer Hamburg (Wasserzoll)
Zollkreuzer Hamburg (Wasserzoll)

Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.

Im Vollzugsbereich sind

den Bundesfinanzdirektionen untergeordnet: dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) untergeordnet:
die Mobilen Kontrollgruppen (MKG, zugehörig einem Hauptzollamt) die Zollfahndungsämter
die Zollkommissariate mit den Grenzaufsichtsstellen (zugehörig einem Hauptzollamt) die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt)
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS, zugehörig einem Hauptzollamt) die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG, zum Zollfahndungsamt)
der Wasserzoll (zugehörig einem Zollkommissariat) die Spezialeinsatzkommandos Unterstützungsgruppe Zoll (UGZ, angesiedelt bei den Zollfahndungsämtern)
die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Arbeit (zur FKS) das Spezialeinsatzkommando Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt)

[Bearbeiten] Der Zoll als Vollstreckungsbehörde

Siegel der Bundesfinanzverwaltung
Siegel der Bundesfinanzverwaltung

Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggf. zu verwerten.

[Bearbeiten] Der Zoll als Auktionator

Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie:

  • Zigaretten und andere Tabakwaren, da diese nur in Verkehr gebracht werden können, wenn sie den Bestimmungen nach dem Tabaksteuergesetz entsprechen,
  • Waffen – Sofern diese an Erwerbsberechtigte abgegeben werden dürfen (und nicht z. B. dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen), erfolgt die Verwertung direkt durch das Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung in Offenbach am Main, ([4]).
  • Betäubungsmittel (Drogen) und
  • Tiere und Pflanzen; wenn sie in Ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind, stehen sie unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Tote Tiere und Pflanzen werden auf Nachfrage an öffentliche Einrichtungen für Lehr- und Anschauungszwecke überlassen (z. B. an Schulen, Museen, Universitäten); lebende werden an zoologische bzw. botanische Gärten abgegeben.

(Siehe auch Zoll-Auktion)

[Bearbeiten] Finanz- oder Polizeibehörde?

Die Signalflagge „Q“ wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt.
Die Signalflagge „Q“ wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt.

Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt.

Hierzu lässt sich sagen: Viele Vollzugsbereiche des Zolls haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes- oder Bundespolizei, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug, illegaler Aufenthalt von Ausländern) den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Bei sog. reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren [2], kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).

[Bearbeiten] Aufbau und Struktur der Bundeszollverwaltung

[Bearbeiten] Gliederung nach Verwaltungsstufen

Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:

Oberste Verwaltungsstufe

Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

Mittlere Verwaltungsstufe

Bundesmittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Bundesfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Bundesfinanzdirektiondirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.

Örtliche Verwaltungsstufe

Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bei den Haupzollämtern angesiedelt (Sachgebiet E).

[Bearbeiten] Hierarchische Verwaltungsstruktur

Ärmelabzeichen auf der Dienstkleidung
Ärmelabzeichen auf der Dienstkleidung

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

[Bearbeiten] Geschichte

1949–2007
1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949. Errichtung der „Zentralen Zollnachrichtenstelle“ in Frankfurt am Main. Errichtung des „Zollkriminalwissenschaftlichen Laboratoriums“ bei der ZPLA (Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt) Köln
1951 Gründung der Europäischen Union mit den Kernländern Belgien, Westdeutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden (18. April 1951). Die „Zentralen Zollnachrichtenstelle“ und das „Zollkriminalwissenschaftlichen Laboratorium“ werden zur „Zollkriminalwissenschaftlichen Abteilung“ bei der ZPLA Köln zusammengefasst.
1952 Gründung des Zollkriminalinstitutes (ZKI) als Nachfolgerin der „Zollkriminalwissenschaftlichen Abteilung“
1957 Anschluss des Saarlandes an Westdeutschland
1958 Ausbau des ZKI nach Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA)
1973 Erste EU-Erweiterung (Erste Norderweiterung – Dänemark, Irland, Großbritannien)
1981 Zweite EU-Erweiterung (Erste Süderweiterung – Griechenland), Abschaffung der Zündwarensteuer
1983 Beendigung des Zündwarenmonopols
Deutscher Schäferhund des Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984
Deutscher Schäferhund des Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984
1986 Dritte EU-Erweiterung (Zweite Süderweiterung – Portugal, Spanien)
1989 Rabta-Affäre (Affäre um die Lieferung von Giftgasproduktionsanlagen nach Libyen)
1990 Vierte EU-Erweiterung (Erste Osterweiterung – Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit der EG bei.). Auflösung der letzten berittenen Grenzaufsichtsstelle Gartow
1992 Gründung des deutschen Zollmuseums (21. Mai 1992), Im Juli 1992 Gründung des Zollkriminalamtes (ZKA) als Nachfolgerin des Zollkriminalinstitutes, Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union in Maastricht
1994 Der Koordinierungsverbund Küstenwache wird ins Leben gerufen
1995 Fünfte EU-Erweiterung (Zweite Nord- und Osterweiterung – Schweden, Finnland, Österreich)
1997 Die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) wird gegründet.1997 wurde in der Reuter-Affäre ein bundesweiter Korruptionsskandal in der Zollverwaltung aufgedeckt. Zollfahnder hatten jahrelang gegen Gefälligkeiten im Wert von mehr als 100.000 Euro bei der Beschaffung von Abhörtechnik einen bestimmten Anbieter bevorzugt. In der Folge wurde bundesweit gegen mehr als 400 Personen wegen Vorteilnahme und Bestechlichkeit ermittelt ([5] und [6]).
1998 Abschluss der Aufbauphase der ZUZ am 01. Januar 1998. Zweimal Todesschüsse am 10. Februar 1998: Wenige Stunden nachdem ein offenbar psychisch gestörter Kasache am deutsch-polnischen Grenzübergang Ludwigsdorf (bei Görlitz) zwei deutsche Zöllner erschossen hat, erschießt ein in der Schweiz wohnender Italiener, der Waffen schmuggeln wollte, an der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz einen deutschen und einen schweizerischen Zollbeamten.
1999 Abschaffung der Duty-free-Shops innerhalb der EU zum 01. Juli 1999.
2001 Das Feinkonzept des Projektes zur Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung wird abschließend gebilligt [7] [8], was einschneidende Veränderungen in der gesamten Bundesfinanzverwaltung mit sich führt.
2004 Bekämpfung der Schwarzarbeit wird auf Bundesebene beim Zoll gebündelt. Insgesamt sollen 7.000 Beschäftigte bis 2005 in diesem Arbeitsbereich tätig werden; Fluppen-Affäre im März 2004, Sechste EU-Erweiterung (Dritte Osterweiterung – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und der griechische Südteil der Insel Zypern). Seit Frühjahr 2004 kam es regelmäßig zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Zollbeamten des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen und dem Amtsleiter Hartmut Neßler in der so genannten „Flughafen-Affäre“, welche bundesweite Bedeutung erlangte.
2005 Nach langen, öffentlichen Querelen wird Hartmut Neßler als Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen abgelöst und in den Ruhestand versetzt. Der sog. „Kaffeeerlass“ wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und stößt allerorten auf Empörung und Verärgerung. Mit ihm werden die Vorgaben zur Korruptions-Bekämpfung so eng vorgegeben, dass man auch keine Höflichkeitsgebote wie z. B. ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee mehr annehmen darf, ebenso sind Geldsammlungen unter den Beschäftigten selbst verboten worden (z. B. zur Pensionierung eines Beamten o. Ä.).
2006 Rumänien ist zum 1. Januar 2006 dem Abkommen zum gemeinsamen Versandverfahren beigetreten und damit einem EFTA-Staat gleichgestellt [9]. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen liefern sich zwei rivalisierende Dienstgruppen öffentliche Auseinandersetzungen. Schichtweise werfen sich ca. 140 Zollbeamte wechselseitig vor, ankommende Reisende zu lasch zu überwachen und falsche Verdächtigungen in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Bundesrechnungshof rügt mangelhafte Zollkontrollen an deutschen Flughäfen.
2007 Siebte EU-Erweiterung (Vierte Ost-Erweiterung) – Bulgarien und Rumänien werden Mitglieder der Europäischen Union.

(Die Historie ist noch nicht komplett und wird im Wikipedia:WikiProjekt Zoll weiter zusammengestellt)

[Bearbeiten] Interessenvertretungen

Die Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: Durch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di).

[Bearbeiten] Gewerkschaftsprojekt „Bundesfinanzpolizei“

Die Gewerkschaft der Polizei forciert eine Umstruktierung aller Vollzugsbereiche des Zolls zu einer so genannten Bundesfinanzpolizei. Innerhalb des GdP-Bezirks Bundespolizei kam es zunächst zur Bildung einer „Kommission Bundesfinanzpolizei“ (vormals „Lenkungsgruppe Bundesfinanzpolizei“), die sich um die Belange der in der GdP organisierten Zollbeschäftigten einsetzte und das gleichnamige Projekt auch politisch vorantrieb. Im Februar 2008 wurde die Bezirksgruppe Zoll gegründet, die u. a. die vormalige Kommission ablöste. Zum ersten Vorsitzenden der Bezirksgruppe wurde der Essener Zollfahndungsbeamte Frank Buckenhofer gewählt.

[Bearbeiten] Hintergründe des Projektes Bundesfinanzpolizei

Die Zollverwaltung lässt sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei in die zwei groben Bereiche Bundessteuerverwaltung und Bundesfinanzpolizei aufteilen. Bei der Wahrnehmung seiner unterschiedlichen Aufgaben steht der Zoll derzeit in einem Spannungsverhältnis zwischen Steuerverwaltung (als Finanzbehörde) und Vollzugsdienst, der Aufgaben der Inneren Sicherheit wahrnimmt (was dem Charakter einer Polizeibehörde entspricht). Die unterschiedlichen Aufgaben von Steuerverwaltung und Vollzugsdiensten sind bisher in einer gemeinsamen Verwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verankert.

Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die zunehmend eher polizeilichen Aufgaben (Vollzugsaufgaben) der Zollverwaltung wird zunehmend ein Problem. Zwischen dem Aufgaben der Steuerverwaltung und den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr durch die Vollzugsdienstes gibt es nur wenige Berührungspunkte. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf bei der Bekämpfung der international organisierten Kriminalität soll der polizeiliche Teil des bisherigen Zolls durch sinnvolle organisatorische Maßnahmen mit den übrigen mit dieser Aufgabe betrauten Behörden verzahnt werden.

Die Schmuggelbekämpfung beispielsweise ist zwar zum einen eine Maßnahme zur Sicherung des Steueraufkommens (Einfuhrabgaben), aber vor allem auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Drogen, Waffen). Diesem Gedankengang folgend, zerfällt die bisherige Zollverwaltung in zwei Teile.

[Bearbeiten] Inhalte und Ziele

Die durch die Zollverwaltung laufende strukturelle Trennlinie, begründet durch die unterschiedlichen Aufgaben, soll sich nach Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei zukünftig in der Aufbauorganisation der Zollverwaltung finden. Die Bereiche Steuerverwaltung und Vollzugsdienst sollen im Hinblick auf das unterschiedlich qualifizierte Personal, die unterschiedliche Sachmittelausrüstung, sowie die unterschiedlichen Partner in der Zusammenarbeit organisatorisch in zwei voneinander unabhängige Verwaltungsbereiche getrennt werden. Dabei würde das bisher vorhandene Personal ist den unterschiedlichen Bereichen entsprechend der bisherigen Aufgabenwahrnehmung zugeordnet werden:

Die in der Bundesfinanzpolizei aufgeführten Dienstzweige wären von ihrer Aufgabenstellung (Grenzsicherung, Waren- und Bargeldkontrollen, Gefahrenabwehr sowie Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung) vollständig Organe der inneren Sicherheit, blieben jedoch weiterhin dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.

[Bearbeiten] Politische Entwicklung

Das Projekt Bundesfinanzpolizei kommt der Forderung der EU-Kommission, die Bundeszollverwaltung zu einer „Polizei für den Warenverkehr“ umzustrukturieren, sehr nahe. Dieser Forderung schloss sich im Februar 2004 auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an. Im Februar 2006 bekundeten auch Bündnis 90/Die Grünen ihre Unterstützung zur Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei.

Die ausführlichen Gründe für die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei sind auf der Homepage der Gewerkschaft der Polizei zu finden [10]. Im Juli 2006 legte die GdP auf Anfrage von Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag ein detailliertes Konzept vor, welches durch Straffung der Organisationsstrukturen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe bewirken soll.

[Bearbeiten] Kritik

Innerhalb der Bundeszollverwaltung ist das Projekt Bundesfinanzpolizei nicht unumstritten. Gegner des Projektes begründen dies mit Traditionen und führen aus, dass der deutsche Zoll schon immer eigenständig gewesen sei. Sie befürchten, dass der Zoll bei einer Abspaltung der Vollzugsdienste ohne Bindung zur fiskalischen Verwaltung nicht mehr in der Lage wäre, seine ureigenen Aufgaben wahrzunehmen. Nach Auffassung der Kritiker käme dies einer „Lähmung“ der Verwaltung gleich, da man im Vollzugsbereich des Zolls zwar auch auf polizeiliche Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden angewiesen sei und diese Kräfte auf eine rein zöllnerische Ausbildung angewiesen seien. Der Vergleich zu Zollverwaltungen anderer Staaten wie Österreich, USA oder Italien, die einen Teil ihrer Zollverwaltung bereits in einen polizeilichen Bereich ausgegliedert haben, sei belanglos, da der deutsche Zoll über keine kasernierten Einheiten verfüge und eine Umwandlung auch aufgrund der geringen Personalstärke in den Vollzugsbereichen utopisch sei. Zudem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Zollgrenzaufsichtsdienst (GAD) im Dritten Reich zum Zollgrenzschutz (ZGS), dann zum verstärkten Zollgrenzschutz (VGAD und „Zollgrenzschutz-Reserve“) ausgebaut wurde, der in dieser Form (militärische Bewachung der Grenzen) als direkter Vorläufer des 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes (der heutigen Bundespolizei) anzusehen ist. Die Forderung nach einer Bundespolizei, die u. a. die Grenzen sichert, käme nach Ansicht der Gegner einer Bundesfinanzpolizei über 50 Jahre zu spät.

[Bearbeiten] Siehe auch

Zoll (Behörde), Liste der Zollthemen, Liste der Rechtsthemen und -quellen im Zollbereich, Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung, Zollmuseum, Liste zöllnerischer Abkürzungen, Zollgrenzbezirk.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Jahresstatistik 2007
  2. Kritik der EU-Kommission (Auszug aus dem Amtsblatt EU-Amtsblatt C 96 vom 21. April 2004)

[Bearbeiten] Weblinks

Offiziell

International

Nützliches

Inoffiziell und privat

Presse

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