Zollgrenzschutz
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Der Zollgrenzschutz war in der Zeit von 1937 bis 1945 für die Bewachung der Grenzen des deutschen Reichs, sowie der Grenzen der meisten besetzten Gebiete zuständig.
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[Bearbeiten] Vorgeschichte
Bis zum Ende des Kaiserreiches im Jahre 1918 war jedes Land im Rahmen der Regeln und Grundsätze des Deutschen Zollvereins selbständig für die Bewachung der Grenzen und Erhebung von Zöllen zuständig. Nach dem verlorenen 1. Weltkrieg und den damit verbundenen hohen Reparationszahlungen wurde erstmalig eine einheitliche und im wesentlichen zentralistisch geführte Finanzverwaltung (Erzberger’sche Finanzreform) aufgebaut. Damit wurde die Zollerhebung und Grenzbewachung vereinheitlicht und den Gliederungen der Reichsfinanzverwaltung (RFV) als Zollgrenzdienst (ZGD) unterstellt. Länder wie Bayern und Preußen leisteten sich jedoch schon damals eine eigene Grenzpolizei.
[Bearbeiten] Gründung
Nach 1933 blieben die Aufgaben und Gliederungen des Zollgrenzdienstes erst einmal unangetastet. Bis 1936 hatte Heinrich Himmler die SS zunehmend zum Sicherheitsorgan der NSDAP ausgebaut und hohe Posten innerhalb der Polizei übernommen. Er versuchte, ab Ende 1936, Kontrolle über den ZGD zu erhalten. Himmler setzte Polizei und SS zu Grenzerkundungen ein, um Informationen über Stärke, Organisation und Ausrüstung zu erhalten.
Am Samstag, dem 20. März 1937 erhielt das Reichsfinanzministerium (RFM) ein Fernschreiben mit einer Einladung des damaligen preußischen Reichsstatthalters Hermann Göring zu einer Ministerbesprechung am Montag, dem 22. März 1937. Thema sollte die Sicherheit des Staates, insbesondere die Bewachung der Grenzen sein. Die Beteiligten im RFM vermuteten den Griff Himmlers nach dem ZGD, wobei hinzu kam, dass nur wenige Tage vorher der Leiter der Zollabteilung im RFM überraschend verstorben war. In der Kürze der Zeit wurden Unterlagen zusammengestellt und der damalige Oberfinanzpräsident von Brandenburg, Johannes Hoßfeld, zum Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes ernannt. Dies war das erste mal, dass der Name Zollgrenzschutz verwendet wurde.
In der Besprechung stellte sich heraus, dass Himmler falsche Angaben über den ZGD verbreitet hatte, worauf Göring eine Unterstellung unter die SS ablehnte, jedoch vorschrieb, dass die Grenzpolizei der SS mehr Rechte an den Grenzen erhielt. So entstand eine Dualität, die fast bis zum Kriegsende andauerte.
Noch im Jahr 1937 wurde der ZGS reorganisiert, neue Richtlinien erarbeitet und neue Uniformen ausgegeben. In den folgenden Jahren nahm der ZGS an der Besetzung Österreichs, des Sudetenlandes, der Rest–Tschechei und des Memellandes teil. Im Jahr 1939 wurde das Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen gestiftet.
[Bearbeiten] Kriegseinsatz
Von Beginn an wurde der ZGS in den meisten besetzten Ländern zur Bewachung der Grenzen und Vermeidung von Schmuggel eingesetzt. Die größten Auslandsverwaltungen entstanden dabei in Frankreich mit ca. 10.000 Mann und im Generalgouvernement mit zu Beginn ca. 7.000 Mann. Auch nach den Feldzügen in Skandinavien, gegen Jugoslawien und die Sowjetunion folgten Dienststellen des ZGS. Zu diesem Zeitpunkt wich der zöllnerische Einsatz aber immer mehr militärischen Aufgaben. Der ZGS wurde zur Bewachung militärisch und wirtschaftlich wichtiger Anlagen, als Horchposten und zeitweise zum Stopfen von Frontlücken eingesetzt. Nach dem Austritt Italiens aus dem Bund der Achsenmächte rückte der ZGS auch in Oberitalien ein.
Der ZGS hatte zunehmend Personal an die Wehrmacht abzugeben. Die entstandenen Lücken wurden aus der jeweiligen (volks–)deutschen Grenzbevölkerung, bzw. mit Männern der Jahrgänge 1900 und älter aufgefüllt. Diese Männer wurden unter der Bezeichnung Verstärkter Grenzaufsichtsdienst, bzw. Zollgrenzschutz–Reserve zusammengefasst.
Ab etwa Mitte 1943 machten Partisanen dem ZGS in allen Einsatzgebieten zu schaffen. Dies führte zu einem teils festungsartigem Ausbau der Unterkünfte und Ausrüstung mit Maschinenwaffen.
Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 unterstellte Hitler den ZGS der SS. Innerhalb weniger Monate wurden Führungskräfte des ZGS durch Polizei– oder SS–Kräfte ersetzt. Dies gelang im Reichsgebiet fast lückenlos, in den Auslandsverwaltungen nur in wenigen Fällen. Ab November 1944 wurden die zurückgedrängten Zollgrenzschützer in Bataillonen zusammengefasst und im Bereich Böhmen/Schlesien und Frankreich in den Kämpfen eingesetzt. Die oft militärisch nur wenig erfahrenen, bzw. überalterten Einheiten hatten hohe Verluste zu verzeichnen und wurden schnell aufgerieben. Am 2. Mai 1945 wurde der ZGS wieder dem Reichsfinanzministerium unterstellt.
[Bearbeiten] Gliederung
Der Zollgrenzschutz war keine eigenständige Organisation innerhalb der Reichsfinanzverwaltung, sondern ein begrifflicher Zusammenschluss von verschiedenen Dienststellen. Auch hatte der Generalinspekteur nur Weisungsrecht in Grenzfragen. Die Gliederung war folgendermaßen, wobei als Zollgrenzschutz im eigentlichen Sinne nur die Bezirkszollkommissariate und die Grenzaufsichtsstellen bezeichnet wurden.
- Reichsfinanzminister
- Staatssekretär
- Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes
- Oberfinanzpräsident (im Ausland Kommandostelle oder Hauptbefehlsstelle)
- Leiter Zollabteilung
- Leiter Grenzreferat
- Leiter Hauptzollamt (im Ausland Befehlsstelle)
- Leiter Bezirkszollkommissariat
- Leiter Grenzaufsichtsstelle
- Leiter Bezirkszollkommissariat
- Leiter Zollabteilung
- Staatssekretär
[Bearbeiten] Nach dem Krieg
Am Kriegsende wurde der Zollgrenzschutz von den Alliierten aufgehoben, die Grenzbewachung und Schmuggelbekämpfung übernahmen alliierte Streitkräfte, Sondereinheiten wie der BFS – British Frontier Service, bzw. die Polizei. Um die Bewachung zu vereinheitlichen und erfahrene Kräfte einzusetzen, wurde 1947, zunächst in der Britischen Besatzungszone, der Zollgrenzschutz neu gegründet, dem bald auch die amerikanische Besatzungszone folgte. Am 1. April 1949 trat in beiden Zonen (Bi–Zone) das Gesetz über die Zoll–Leitstelle und den Zollgrenzdienst in Kraft. Damit endete die Bezeichnung Zollgrenzschutz, da z.B. die Grenze zur sowjetischen Besatzungszone damals keine Zollgrenze im eigentlichen Sinne war. Die alte Bezeichnung (Zoll–)Grenzaufsichtsdienst wurde mit Gründung der Bundesrepublik wieder eingeführt.
Siehe auch: Wikipedia:WikiProjekt Zoll, Bundeszollverwaltung
[Bearbeiten] Literatur
- Walter Eulitz, Die Geschichte des Zollgrenzdienstes/Der Zollgrenzdienst, Stollfuß Verlag, Bonn 1968
- Christian Gerlach, Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus (Band 16 Durchschnittstäter), ISBN 3-922611-84-2
- Karl Groth, Die Reichsfinanzverwaltung, Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1944
- Martin Friedenberger, Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus, ISBN 3-86108-377-9
- Horst Bathe, Die Mittelbehörden der Reichsfinanzverwaltung und ihre Präsidenten 1919 – 1945, Brühl 2001