Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
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Staatliche Ebene | Bund |
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Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium der Finanzen |
Gegründet | 15. März 1951 |
Hauptsitz in | Offenbach am Main, Hessen |
Behördenleitung | zur Zeit Wolfgang Hix, Direktor |
Anzahl der Bediensteten | 209 (Stand: 1. Juni 2008) |
Website | http://www.bfb-bund.de/ |
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit Sitz in Offenbach am Main hat als Oberbehörde des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen das Branntweinmonopol zu verwalten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichtlicher Hintergrund
Um die unkontrollierte Herstellung und den Vertrieb von Branntwein zu Beginn des 20. Jahrhunderts in geordnete Bahnen zu lenken, wurde im Deutschen Reich (1922) die Reichsmonopolverwaltung (RMV) gegründet mit Sitz in Berlin und dem Reichsfinanzministerium unterstellt. Die Einrichtung hatte ein staatliches Monopol zur Branntweinherstellung in Deutschland durchzusetzen und zu bewahren, vor allem, um gesundheitliche Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden, außerdem hatte sie für die Erhebung der Branntweinsteuer zu sorgen. 1951, 2 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurde die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein neu gegründet und mit der Verwaltung des Branntweinmonopols im Bundesgebiet betraut.
[Bearbeiten] Gliederung der BfB
Die Leitung der BfB wird durch ihren Präsidenten ausgeübt. Sie besteht aus dem Bundesmonopolamt und der Verwertungsstelle für Agraralkohol. Dem Bundesmonopolamt obliegen die hoheitlichen Aufgaben und die Grundsatzangelegenheiten im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes einschließlich der daraus resultierenden Einzelaufgaben. Die Verwertungsstelle erledigt die kaufmännischen Geschäfte, stellt eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung auf und fertigt einen Geschäftsbericht.
[Bearbeiten] Aufgaben
Die Aufgaben der BfB bestehen in der Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Agraralkohols aus den kleinen und mittelständischen landwirtschaftlichen Brennereien sowie der Reinigung, Aufbereitung und Verwertung dieses Alkohols. Im Einzelnen handelt es sich um ca. 700 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien, 8 Obstgemeinschaftsbrennereien sowie ca. 21.000 aktive Abfindungsbrennereien, die über historische oder seit 1922 erworbene Brennrechte oder Brennkontingente verfügen. Zur Reinigung, Aufbereitung und Verwertung des Alkohols unterhält die BfB 3 eigene Reinigungsbetriebe in Wittenberg, München und Nürnberg, sowie 4 weitere Lagerbetriebe in Hamburg, Holzminden, Neu-Isenburg und Düsseldorf. Der von der BfB vermarktete Neutralalkohol, auch Primasprit oder Monopolsprit genannt, entspricht den arznei- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften und wird an Hersteller verschiedener Endprodukte, die auf der Basis von Neutralalkohol erzeugt werden, verkauft. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Hersteller von bestimmten Spirituosen, wie z.B. von Likören, Wodka oder Gin, Aromen, Arzneimitteln und Kosmetika. Kontrolliert wird die Qualität des Neutralalkohols in den Labors der BfB.
Hinzuweisen ist darauf, dass die BfB - entgegen ihres historischen Namens - heute kein Staatsmonopolunternehmen mehr ist, weil sie ihren Agraralkohol auf dem deutschen Markt im Wettbewerb mit Alkohol aus freien deutschen Brennereien, aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern absetzen muss. Infolge der nationalen Reform des Branntweinmonopols durch das Haushaltssanierungsgesetz von 1999 wurden die gewerblichen Brennereien aus dem Branntweinmonopol ausgegliedert, so dass seither eine freie Alkoholproduktion und -verwertung außerhalb des Branntweinmonopols erlaubt ist. So produzieren seit 2004 außerhalb des Branntweinmonopols Brennereien Agraralkohol in beträchtlichem Umfange. Darunter sind auch einige Großbrennereien zur Herstellung von Kraftstoffethanol (Bioethanol), der in Deutschland seit 2007 nach dem Biokraftstoffquotengesetz Ottokraftstoff beigemischt werden muss. 2007 betrug die Gesamtalkoholerzeugung in Deutschland rund 7 Millionen Hektoliter. Die Erzeugung innerhalb des Branntweinmonopols und damit unter Steuerung der BfB erreicht demgegenüber nur eine Größenordnung von ca. 600.000 Hektolitern pro Jahr.
[Bearbeiten] Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für das Branntweinmonopol ist das Gesetz über das Branntweinmonopol, kurz BranntwMonG genannt [1] vom 8. April 1922 (RGBl. I, S. 405), die die damalige Reichsmonopolverwaltung für Branntwein begründete.
Die Behörde soll das Branntweinmonopol verwalten, das seinem Inhalt nach eine nationale Teilmarktordnung für Ethanol mit agrar- und sozialpolitischen Zielsetzungen, seiner Form nach ein Finanzmonopol gemäß den Artikeln 105, 106 und 108 des Grundgesetzes ist. Im Jahr 1976 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das bis dahin geltende Einfuhrmonopol gegenüber preiswerterem Agraralkohol aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegen den EG-Vertrag verstößt. Da die Herstellungskosten für in Deutschland in landwirtschaftlichen Brennereien erzeugten Agraralkohol höher liegen als die Herstellungskosten in Alkoholfabriken industriellen Ausmaßes in anderen EU-Mitgliedstaaten, muss das Branntweinmonopol seither mit einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gestützt werden (2007: circa 80 Millionen Euro).
Das Branntweinmonopolgesetz wurde regelmäßig den aktuellen Erfordernissen angepasst, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 2897). Es enthält in sechs Teilen, untergliedert in weitere zahlreiche Abschnitte exakte Festlegungen über die Verwaltung des Monopols; Herstellung und Reinigung des Branntweins; Einteilung der Brennereien; Brennrechte; Überwachung der Herstellung, Verwendung, Lieferung, Preisgestaltung und der Erhebung von Steuern für Branntwein in Deutschland. - Das BranntwMonG ist ein Doppelgesetz. Es regelt neben der nationalen Teilmarktordnung für Agraralkohol auch die Besteuerung von destilliertem Ethylalkohol und Spirituosen (sog. Branntweinsteuer). Die Branntweinsteuer wird von den Hauptzollämtern erhoben. Im Jahre 2006 betrug das Branntweinsteueraufkommen in Deutschland rund 2,1 Milliarden Euro.
[Bearbeiten] Entwicklung
Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 1976 konnte der von der BfB aus landwirtschaftlichen Brennereien übernommene Alkohol nicht mehr kostendeckend bzw. mit Gewinnen auf dem deutschen Markt abgesetzt werden, da nun billige Alkoholbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden mussten. Die Herstellungskosten für Agraralkohol liegen in anderen EU-Mitgliedstaaten und auch in Drittländern deutlich unter den Herstellungskosten des im Rahmen des Branntweinmonopols erzeugten Agraralkohols, weil dort Agraralkohol in Alkoholfabriken industriellen Ausmaßes auf der Basis des preiswerten Rohstoffs Zuckerrüben- oder Zuckerrohrmelasse einzügig hergestellt wird. Um die heimischen landwirtschaftlichen Brennereien, die Agraralkohol auf Basis der teureren Rohstoffe Getreide, Kartoffeln und Obst gewinnen, weiter zu stützen, d.h. ihnen weiterhin im Durchschnitt kostendeckende Übernahmepreise zu gewähren, erhält die Bundesmonopolverwaltung einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, um ihren Neutralalkohol im Wettbewerb mit EU-Anbietern und seit 2004 auch im Wettbewerb mit Drittlandsalkohol sowie Alkohol aus freien deutschen Brennereien absetzen zu können. Auf Grund der EU-Alkoholmarktverordnung Nr. 670/2003, die zum 1. Januar 2004 in Kraft trat, musste das bis dato noch bestehende Einfuhrmonopol der Bundesmonopolverwaltung gegenüber Drittlandsalkohol vollständig aufgehoben worden. Infolge der nationalen Reform des Branntweinmonopols durch das Haushaltssanierungsgesetz 1999 und der erfolgten Zwangsausgliederung der gewerblichen Brennereien aus dem Branntweinmonopol bis zum 30. September 2006 gibt es seither auch freie Brennereien in Deutschland, die außerhalb des Branntweinmonopols Agraralkohol erzeugen. Der Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt beträgt gegenwärtig (2008) etwa 80 Millionen Euro pro Jahr.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Website der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Das Bundesministerium der Finanzen über die Zukunft des Branntweinmonopols
- Deutscher Zoll
Koordinaten: 50° 5' 41" N, 8° 45' 53" O