Geheimbrennen
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Unter Geheimbrennen ist die Gewinnung von hochprozentigem Branntwein aus dazu geeigneten Stoffen (z.B. Getreide, Kartoffeln, Obst, Zellstoff, Rückgewinnung aus vergällten alkoholhaltigen Erzeugnissen) mittels Anlagen zu verstehen, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen des Branntweinmonopolrechts (§ 43 BranntMonG) nicht angemeldet sind. Der so erzeugte Branntwein ist der Überwachung und damit der Branntweinsteuer von z.Zt Euro 1.303,- / hl Weingeist entzogen.
Geheimbrennen ist zu unterscheiden gegenüber Schwarzbrennen, bei dem Branntwein durch Manipulation ordnungsgemäß angemeldeter Anlagen und Geräte hergestellt, abgezweigt und so der Besteuerung vorenthalten wird.