Strafprozessordnung (Deutschland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Strafprozessordnung |
Abkürzung: | StPO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Rechtspflege |
FNA: | 312-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 1. Februar 1877 (RGBl. 1877, S. 253) |
Inkrafttreten am: | 1. Oktober 1879 |
Neubekanntmachung vom: | 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 G vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306, 312) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
19. März 2008 (Art. 4 G vom 11. März 2008) |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).
Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.
Historisch:
In der Deutschen Demokratischen Republik galt nach Gründung 1949 zunächst auch die Strafprozessordnung von 1877 in Teilen weiter. 1952 wurde dann das Gesetz über das Verfahren in Strafsachen in der DDR in Kraft gesetzt. 1968 folgten das Strafgesetzbuch (StGB), eine neue Strafprozessordnung (StPO) und das Gesetz über die Eintragung und Tilgung im Strafregister der DDR (Strafregistergesetz).[1] Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 galt auch im Beitrittsgebiet die Strafprozessordnung der BRD.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Sekretariat des Ministerrates: Das geltende Recht – Ausgabe 1987, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987, 1. Auflage, S. 79ff, VLN 610 DDR, Lizenz-Nr. 751, 2001/87
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Meyer-Goßner: Strafprozessordnung, 50. Auflage, München 2007, ISBN 978-3-406-56300-3
- Pfeiffer: Strafprozessordnung, 5. Auflage, München 2005, ISBN 3-406-52869-4
- Pfeiffer u. a.: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Auflage, München 2003, ISBN 3-406-49798-5
[Bearbeiten] Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |