Reichsgesetzblatt
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Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. Herausgabeort war Berlin. Es wurde vom Reichsministerium der Justiz herausgegeben.
Bereits vorher bestand ein Reichsgesetzblatt für die Frankfurter Nationalversammlung (1848/49).
Vorläufer des Reichsgesetzblattes war das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe ausgegeben am 2. August 1867, letzte Ausgabe ausgegeben am 20. Januar 1871).
Ab 1. April 1922 erschien das Reichsgesetzblatt in zwei gesonderten Teilen: Teil I und Teil II. Im Teil II wurden Internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u.a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.
Ab 1922 wurde das Reichsgesetzblatt durch das Reichsministerium des Innern herausgegeben.
Die letzte Ausgabe des Reichsgesetzblattes erschien am 11. April 1945 (Teil I) bzw. am 5. April 1945 (Teil II).
Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollratsdokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschien in der Nachfolge mit Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesgesetzblatt der Bundesrepublik Deutschland.
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