Diktatur
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Die Diktatur (v. lat. dictatura) ist eine Regierungsform, welche sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende (kleine) Gruppe von Personen auszeichnet.
Inhaltsverzeichnis |
Begriff der Diktatur
Legitimität
Im Gegensatz zur Demokratie gibt es in Diktaturen keine freien Wahlen. Jedoch gilt, vor allem in historischer Perspektive, nicht jede Staatsform ohne freie Wahlen automatisch als eine Diktatur (beispielsweise eine Monarchie). Wenn der Zugang zur Macht durch Erbschaft oder Wahl geregelt ist (beispielsweise bei der Wahl des deutschen Kaisers durch die Kurfürsten) und diese Regierungsform allgemein als legitim und normal anerkannt ist, wird nicht von einer Diktatur gesprochen. Dies auch dann nicht, wenn die Macht des Herrschers unbeschränkt ist wie in der absoluten Monarchie. Zum Begriff der Diktatur gehört, dass sie illegitim ist, also eine legitime Staatsform umgestürzt hat oder in ihrem Ursprung nicht recht- oder verfassungsgemäß ist. In der Politischen Theorie und der Verfassungstheorie kann ein Diktator, der durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen ist, durch eine formale Begründung seiner Macht wieder legitim werden. Andererseits kann ein legitim an die Macht gekommener Monarch zum Diktator werden, wenn er durch entsprechende Maßnahmen seine Machtbefugnisse verfassungswidrig erweitert. Auch eine Demokratie kann sich zur Diktatur wandeln. Das kann dadurch geschehen, dass eine demokratisch gewählte Regierung ihre verfassungsmäßigen Grundlagen auf legalem Weg aushöhlt oder beseitigt, aber auch dadurch, dass das Parlament nicht mehr gewählt wird, sondern seine Mitglieder vom Militär bestimmt werden. Wesentlich ist dabei der Verstoß gegen die Legitimität der Regierung.
Konzentration der Macht
Eine Gewaltenteilung gibt es in der Diktatur nicht, so dass die Macht des Diktators, sei es eine einzelne Person oder eine Gruppe, nicht beschränkt werden kann. Der Diktator kontrolliert - neben der Gesetzgebung - insbesondere auch die traditionellen staatlichen Zwangsmittel selbst: Militär, Justiz, Polizei und staatliche Behörden. Das Militär wird nicht vom Parlament kontrolliert, sondern vom Diktator, und kann nicht nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden, sondern auch im Inneren gegen eine zu Staatsfeinden erklärten Opposition. Die Justiz kann nicht mehr unabhängig urteilen, sondern folgt diktatorischer Gesetzgebung oder direkten Weisungen.
Im geschichtlichen Rückblick zeigt sich, dass diese Zwangsmittel oft nicht zum Machterhalt ausreichen und daher weitere Bereiche der Gesellschaft kontrolliert werden müssen. Die Diktatur unterwirft dann auch die wirtschaftlichen Einrichtungen, das Erziehungswesen, Presse und Medien sowie die Kommunikationsmittel wie Nachrichten- und Datenverkehr. Eine besonders erweiterte Form der Diktatur wird totalitäre Diktatur genannt. Die einfachere Form wird auch autoritäre Diktatur genannt. Die autoritäre Diktatur lässt dem Einzelnen noch Freiräume, wie zum Beispiel die Ausübung der Religion. Zu den Charakteristika einer totalitären Diktatur dagegen gehört, dass versucht wird, den Einzelnen im Rahmen der permanenten politischen Mobilisierung und Organisationsstruktur völlig in Anspruch zu nehmen.
Die römische Diktatur
Siehe Hauptartikel: Römischer Diktator.
Das Wort „Diktatur“ kommt aus dem Lateinischen. Im antiken Rom war der dictator vor Sulla ein nur in höchster Not besetztes Amt an Stelle der sonst üblichen Doppelherrschaft der beiden Konsuln. Der Auftrag des Diktators und sein Aktionsbereich waren fest umrissen. Er wurde von einem der Konsuln für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten ernannt, um das Land gegen einen Feind zu verteidigen oder um innere Unruhen zu bekämpfen. Er durfte weder die Verfassung ändern noch Kriege erklären und auch keine neuen Steuern für römische Bürger erheben. Innerhalb dieser Grenzen konzentrierte sich die Macht des Souveräns, des römischen Volkes, die sonst an mehrere Institutionen delegiert war, in seinen Händen. Die Konsuln wurden Untergebene des Diktators, Befugnisse der Volkstribunen wurden außer Kraft gesetzt, ebenso das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten.
Streng genommen ist deswegen die römische Diktatur keine Diktatur im heutigen Sinn des Begriffes, sondern eine institutionalisierte Form der Krisenregierung für einen Notstand des Staates. Sie beseitigte Hemmnisse der Kollegialverfassung von Magistrat und Konsulat, die die Kriegsführung erheblich erschwerten. Von einer Diktatur im heutigen Wortsinn unterscheidet sie, dass es sich um eine legitime Institution handelte, die in ihrer Machtfülle eingeschränkt war.
Nach dem Zweiten Punischen Krieg wandelte sich diese Form der römischen Diktatur radikal zum Cäsarismus um.
Diktaturparagraphen in Deutschland
§ 10 des Reichsgesetzes vom 30. Dez. 1871 wurde in Anlehnung an die römische Institution der Diktatur als Diktaturparagraph bezeichnet. Es handelte sich um ein für das Reichsland Elsaß-Lothringen, das dem Deutschen Reich nach dem Krieg gegen Frankreich eingegliedert worden war, gültiges Notstandsgesetz. Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit erhielt die Exekutive fast unbeschränkte Machtbefugnis und konnte dazu auch Truppen im Inneren einsetzen.
Auch Artikel 48 der Weimarer Verfassung von 1919 wurde als Diktaturparagraph bezeichnet. Er bot die Möglichkeit, mit Hilfe von Notverordnungen zu regieren. Reichspräsident Friedrich Ebert nutzte ihn 1923/24 mehrfach.
Reichspräsident Paul von Hindenburg ermöglichte mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) vom 28. Februar 1933, die alle individuellen Grundrechte bis zum Ende des Nationalsozialismus aufhob, die Errichtung der nationalsozialistischen „Konsensdiktatur“[1].
siehe auch: Ausnahmezustand
Merkmale einer Diktatur
Ideologie und Propaganda
Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben alle Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, das es zu bekämpfen gilt. Nicht selten wird damit aber willkürlich verfahren, siehe Joseph Goebbels: Wer Jude ist, bestimmen letztendlich wir.
- ideologische Ausprägungen, z.B. Nationalsozialismus/Faschismus, Stalinismus/Maoismus
- damit verbunden ein oft übertriebenes, ungerechtfertigtes oder vollständig konstruiertes, paranoides Feindbild; die Bekämpfung dieser Feinde soll die Ideologie rechtfertigen und erhalten; zu Feinden im Innern oder für wertlos werden regelmäßig wehrlose Minderheiten wie Juden, Oppositionelle oder Intellektuelle erklärt.
- Heilsversprechen
- Abwertung des Individualismus, Glorifizierung des Kollektivs und dessen vermeintlicher Einheit und Stärke bei gleichzeitiger Verfolgung Destruktiver oder Passiver
- Förderung des Denunziantentums und des Opportunismus
- Personenkult, zum Beispiel das „Führerbild“ in jedem Privathaus und in Schulen
- damit ist meist eine Omnipräsenz des Herrschers oder des Regierungsapparates verbunden
- Populismus
Unterdrückung und Unterordnung des Volkes und des einzelnen Menschen
Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich „höheren Ziel“ begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der „Volksgemeinschaft“ und der „arisch-germanischen Rasse“ unterordnen, die größte Opfer verlangte. Daher das Sprichwort: „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“. Einen eigenen Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die „Nation“, die angeblich „größer“ war als der Einzelne. Unter dem so genannten Realsozialismus war die Klassenlose Gesellschaft (erreicht durch eine „Diktatur des Proletariats“) das höchste Ziel. Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem „Fortschritt“ entgegen und galt als „Konterrevolutionär“.
Der Freiheitsbegriff des Individualismus und der Menschenwürde des Einzelnen wurde durch einen „totalitären Freiheitsbegriff“ ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wurde durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.
Verletzung der Menschen- und der Bürgerrechte
Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die „herrschenden Klasse“ ihre Macht behalten will. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich „höherem Ziel“ oder dem „Fortschritt“ dienen. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen.
Presse und Medien
- Einschränkungen der Meinungsfreiheit (z.B. Bewertung von Kritik an politischer Institution als Hochverrat oder Beleidigung des Königshauses), Einschüchterung oder Verhaftung von politischen Gegnern oder „Unzuverlässigen“. In fast allen Diktaturen werden Zeitungen verboten oder kontrolliert, Journalisten verhaftet
- Einschränkungen der Presse (z.B. keine allgemeine Information, nur besondere/eingebundene Journalisten)
- Einschränkungen der Pressefreiheit (z.B. Verbot eines journalistischen Beitrags oder einer Zeitung)
Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks, des Fernsehens und des Internets wird das Volk in vielfacher Hinsicht beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanien oder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Menschen und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten.
- Verbot von starker Verschlüsselung
Justiz
- Folter (darunter auch so genannte Weiße Folter)
- Polizeistaat oder Militärstaat, keine Rechtsstaatlichkeit, keine unabhängigen Gerichte
- juristische oder soziale Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung
- Außerkraftsetzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips: Strafgesetze, bei denen die angedrohte Strafe viel stärker ist, als es für die Schwere der Tat verhältnismäßig wäre (oft verbunden mit selektiven Amnestien oder Massenverhaftungen)
Missliebige oder angebliche politische Gegner werden inhaftiert. Manche Menschen „verschwinden“ einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit.
In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Nationalsozialismus überwachte, inhaftierte, folterte und tötete die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Angehörige des politischen Widerstands und ethnischer und sozialer Minderheiten. In der DDR überwachte die Staatssicherheit (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des NKWDs, der später in NKGB umbenannt wurde und mit dem MGB (=Ministerium für Staatssicherheit), ab 1953 MWD (=Ministerium für innere Angelegenheiten) zusammenarbeitete. Nicolae Ceauşescu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate. Die Geheimpolizei wirbt häufig Spitzel in der Bevölkerung an, teilweise gibt es ein regelrechtes Spitzelunwesen (zum Beispiel in der früheren Sowjetunion unter Stalin). Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden jeden verdächtigen Vorfall, so dass in der Bevölkerung ein Klima der Angst entsteht. Diese Einschüchterung trägt dazu bei, dass kaum jemand mehr wagt, offen seine Meinung auszusprechen.
Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.
Wahlen
In demokratischen Staaten sind die Wahlen allgemein, frei, gleich und geheim. Das heißt, alle Erwachsenen haben das Wahlrecht, alle Stimmen sind gleichwertig und die Stimmabgabe wird nicht eingeschränkt oder überprüft. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich. Bei Zweifeln bezüglich des Auszählungsergebnisses ist eine erneute Auszählung der Stimmzettel möglich und wird auch zugelassen. Insofern wählt das Volk tatsächlich seine Vertreter ins Parlament und bestimmt im Idealfall, wer es regiert.
In einer Diktatur dagegen werden die Wahlen manipuliert, zum Beispiel werden die Wähler bei der Stimmabgabe beobachtet oder auch „ungültige“ Stimmen als Ja-Stimmen gezählt. Die Stimmauszählung ist nicht öffentlich. Eine erneute Auszählung wird nicht zugelassen oder ist wegen fehlender Stimmzettel oder ausschließlich elektronischer Stimmabgabe nicht möglich. Leute, die mit „Nein“ oder ungültig stimmen, werden eingeschüchtert, beruflich benachteiligt, verhaftet oder sie „verschwinden“ einfach. Im Vorfeld von Wahlen kann es zu Verbot, Ausschaltung oder Verfolgung von Oppositionsparteien oder Andersgläubigen bzw. deren Institutionen kommen.
Wahlen sind allerdings kein taugliches Unterscheidungsmerkmal, ob es sich um eine Demokratie oder eine Diktatur handelt. So gab es eingeschränktes Wahlrecht auch in den USA und in der Schweiz, die Wahlen in der DDR waren dagegen laut Gesetz ebenfalls allgemein, frei, gleich und geheim (letzteres allerdings nicht zwangsweise wie in der BRD). Wahlfälschungen kamen in beiden Herrschaftsformen vor.
Diktatur nach sozialistischer Theorie
Im Sozialismus versteht man unter Diktatur die unumschränkte Herrschaft eines einzelnen oder einer Klasse über andere Klassen mit Hilfe des Staates. Die Herrschaftsform im Sozialismus wird als Diktatur des Proletariats bezeichnet, die sich von anderen Diktaturen dadurch unterscheidet, dass sie Ausbeutung bekämpft und Veränderungen allen Werktätigen zugutekommen. Die Herrschaftsformen kapitalistischer Länder, wie der USA oder Bundesrepublik, werden als Diktatur der Bourgeoisie, die des Faschismus und Nationalsozialismus als offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals bezeichnet.
Terror und Furcht
- Unterdrückung und Unterordnung des Volkes („Klima der Angst und Repression“)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ z. B. Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt (Main) 2005