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Pressefreiheit – Wikipedia

Pressefreiheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.

In Deutschland gibt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit vor. Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit anstelle von Pressefreiheit. Details regelt das Medienrecht, speziell das Presserecht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 verankert:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Der Begriff der Presse umfasst dabei alle Druckerzeugnisse und auch den Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen), die sich zur Verbreitung eignen, unabhängig von Auflage, Einschaltquoten oder Umfang. Geschützt ist der gesamte Vorgang von Produktion und Verbreitung (vgl. Pressegrosso-Urteil), sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe Spiegel-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können; zugleich dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).

Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die Pressefreiheit auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle sichern muss (vgl. Spiegel-Urteil, Blinkfüer-Entscheidung).

Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten, die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert − private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

[Bearbeiten] Aktuelles

Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich staatlicher Online-Durchsuchungen werden von Seiten deutscher Journalisten sehr kritisch beurteilt. Man befürchtet, solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten. [1] Auch das Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen, ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet.[2]

[Bearbeiten] Geschichte

Im 18. Jahrhundert wurde "Preßfreiheit" als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur.

Zensur von Büchern wird bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.

Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde erst 1695 in England eingeführt. Die Maßnahme vermied den Begriff der Pressefreiheit noch. Sie erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.

Am 14. September 1770 wurde in Dänemark unter dem Minister Johann Friedrich Struensee die „unbeschränkte Preßfreiheit“ gewährt. [3]

[Bearbeiten] In Deutschland

In der Karikatur Die gute Presse von 1847 aus unbekannter Feder steht der Krebs für Rückschritt, der Spiegel des Krebses für die Rückwärtsgewandtheit, der Maulwurf für Blindheit, Kerzenlöscher für Dunkelheit, die Schere und Stift für Zensur, die Rute für Drangsal, die Augen für Überwachung, die Kinder für den bevormundeten Bürger, der Schafskopfspolizist für die Dummheit der Staatsmacht und der Spitz für die Spitzelei.
In der Karikatur Die gute Presse von 1847 aus unbekannter Feder steht der Krebs für Rückschritt, der Spiegel des Krebses für die Rückwärtsgewandtheit, der Maulwurf für Blindheit, Kerzenlöscher für Dunkelheit, die Schere und Stift für Zensur, die Rute für Drangsal, die Augen für Überwachung, die Kinder für den bevormundeten Bürger, der Schafskopfspolizist für die Dummheit der Staatsmacht und der Spitz für die Spitzelei.
Aufhebung der Pressezensur in Österreich durch Ferdinand I. am 15. März 1848
Aufhebung der Pressezensur in Österreich durch Ferdinand I. am 15. März 1848

Im Deutschen tritt der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der englischen Pressepraxis auf.

Im Zuge der Amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung deklarierte u.a. die Virginia Declaration of Rights 1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht, 1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten USA übernommen.

Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen wurde und damit den Grundstein für die Pressefreiheit in Nordamerika gelegt hatte.

Die Deutsche Bundesakte wird 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit: "Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen."

Doch schon 1819 erfolgt im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von 20 Bögen waren vorzensurpflichtig.

So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das "alle Censur der Druckschriften" untersagt hatte.

Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man erneut die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es: "Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden." Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.

In der Verfassung des deutschen Reiches von 1871 wird die Pressezensur ebenso wenig wie andere Grundrechte erwähnt, mit dem Reichspressegesetz von 1874 wird die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich geregelt, durch den Erlass des Sozialistengesetzes 1878 wird sie jedoch wieder eingeschränkt.

[Bearbeiten] 20. und 21. Jahrhundert

Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie beispielsweise am Weltbühne-Prozess erkennbar war, kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.

Nach der alliierten Besetzung wurde die Pressefreiheit in Westdeutschland wiederhergestellt. In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch auch keine Pressefreiheit, da die Zeitungsinhalte durch das staatliche Presseamt vorgegeben waren und Bücher Druckgenehmigungen brauchten.

Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von den USA offiziell zum Irak-Krieg als "embedded Journalist" mitgenommenen Medienvertreter.

Auch zum Thema Pressefreiheit gehört die Problematik der inneren Aushöhlung aufgrund fortschreitender Pressekonzentration und Renditedrucks in den Medienhäusern (Stichwort Innere Pressefreiheit, aufgegriffen etwa im Netzwerk Recherche). Bei weniger (angemessen) bezahlter journalistischer Arbeit ist davon auszugehen, dass am ehesten gut etablierte Journalisten auch kritisch sein können.

Das Verhältnis von Pressefreiheit und Bürgerjournalismus (Beispiel: Modell der OhmyNews) ist noch ungeklärt.

[Bearbeiten] Tod von Journalisten im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen

Die jährliche Zahl der weltweit getöteten Journalisten und Medienassistenten stieg mit Beginn des Irakkriegs im Jahr 2004 erheblich an. Im Jahr 2004 starben 56 Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Committee to Protect Journalists (CPJ) in New York mit. (Meldungen vom 5. Januar 2005). Acht Mitarbeiter hat der arabische Sender al-Arabija seit Beginn der US-geführten Invasion im Jahr 2003 im Irak verloren – getötet von amerikanischen Truppen oder Aufständischen.

Für das Jahr 2006 berichtet die Organisation Reporter ohne Grenzen von bislang 74 ermordeten Journalisten und 31 getöteten Medienassistenten (Stand: 24. November 2006). Rund die Hälfte der ermordeten Journalisten (36 Journalisten) und mehr als zwei Drittel der getöteten Medienassistenten (24 Medienassistenten) sind im Irak ums Leben gekommen.

[Bearbeiten] Pressefreiheit in Spanien

Im Kontext des Karikaturenserie "Das Gesicht Mohammeds" ist die Klage des spanischen Königshauses gegen zwei Karikaturisten ein besonderes Politikum. Das Gericht gab der Einschätzung des Staatsanwaltes Recht, die satirische Abbildung von „Thronfolger Felipe und Gattin nackt beim Versuch der Reproduktion der königlichen Spezies“ [4] sei eine „ehrabschneidende und unnötig beleidigende Darstellung des Prinzenpaares“[4] und „sei geeignet das Prestige der Krone und damit der gesamten spanischen Nation auf irreparable Weise zu beschädigen.“[4] Das Gericht verurteilte die Karikaturisten jeweils zu einer Strafe von 3000 Euro. Die mit der Verurteilung einhergehende Vorstrafe sei dabei der größere Schaden, so Verteidiger Jordi Plana.

[Bearbeiten] Frankreich

Frankreich ist das Ursprungsland der Tageszeitung, hier erschien mit La Gazette 1631 eine der ersten Periodika, 1835 wurde hier die erste Nachrichtenagentur Agence Havas gegründet und 1863 erschien das erste Massenblatt Le Petit Journal von Moïse Millaud, das bald eine Millionenauflage erreichte. Seit der Verfassungsänderung von de Gaulle für die 5. Republik Frankreichs wurde die Funktion der Journalisten als affirmativ festgelegt. Die Medien sind per Verfassungsdekret zur Unterstützung der jeweiligen Regierungspolitik verpflichtet. Die Techniken für investigative Recherchen oder kontroverse Interviews sind in der Ausbildung von Journalisten nicht vorgesehen wie etwa beim «Centre de Formation des Journalistes» (CFJ), das die meisten Redakteure in den staatlichen Medien absolviert haben.

Eine weitere Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist Kapitalkonzentration in den Medien, die meisten Medienverlage werden von einigen wenigen Kapitaleignern kontrolliert. Medienunternehmern wie den Rüstungsindustriellen Lagardère und Dassault wird vorgeworfen, vor ihrem Aufkauf mit großen Staatsaufträgen bevorzugt worden zu sein. Seit der Ära Sarkozy habe das Ausmaß der Medienkontrolle eine neue Dimension erreicht, symbolisch ersichtlich in den Pressekonferenzen und den traditionellen Präsidenteninterviews, zu denen nur loyale Journalisten ausgewählt und die Fragen werden empfehlend vorgegeben werden. Wenn Journalisten über Fehlverhalten seitens der französischen Staatsbürokratie berichten, müssen sie immer häufiger mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft rechnen.[5]

[Bearbeiten] China

In China müssen sich Journalisten eine Berechtigung für Interviews erteilen lassen. Diese wird meist verweigert, wenn es um Themen wie Bauernaufstände auf dem Land, Dammbauprojekte, Grubenunglücke und andere "schwierige" Themen geht. [6] Für ausländische Journalisten gestaltet sich die Arbeit an investigativen Themen schwierig; für chinesische Journalisten sei sie lebensgefährlich.[7]

[Bearbeiten] West-Papua

Seit 2003 ist ausländischen Journalisten die Einreise in das seit 1963 zu Indonesien gehörende West-Papua verboten, damit „Einheit und Zusammenhalt Indonesiens nicht gefährdet sind“, so die offizielle Begründung. Einige Korrespondenten aus Jakarta haben die Einreiseerlaubnis erhalten, dürfen aber nicht über Politik und Menschenrechtsfragen berichten. Verteidigungsminister Juwono Sudarsono begründet das Verbot aller ausländischen Medien, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen aus Sorge, dass ihre Anwesenheit in West Papua „zu Menschenrechtskampagnen ermutigen würde“. [8]

Zu einem indonesischen Journalisten sagten Militärs:

„Machst du ein Problem? Wir töten dich - kein Problem!“ [9]

[Bearbeiten] Internationale Presserechtsorganisationen

[Bearbeiten] Verwandte Themen

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary
 Wiktionary: Pressefreiheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. „Pressefreiheit. Mit Blaulicht überrollt. Das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist ein Aufklärungsverhinderungsgesetz gegen den Journalismus“, Süddeutsche Zeitung, 9. November 2007, Kommentar von Heribert Prantl
  2. „Bundestag beschloss Datenspeicherung. Einblick ins Privatleben“, Süddeutsche Zeitung, 9. November 2007
  3. Struensee. Artikel in: Brockhaus’ Konversationslexikon, 14. Aufl. 1893–1897, Bd. 15, S. 448 f.
  4. a b c Spanien. Der Preis der Frechheit, Süddeutsche Zeitung, 13. November 2007
  5. „Heißer Draht zum Elysée. Frankreich und die Pressefreiheit“, Deutschlandfunk, 31. Mai 2008
  6. In China ist die Pressefreiheit laut ARD noch nicht weit entwickelt, tagesschau, 3. Mai 2005
  7. Chinesische Journalisten leben laut 3Sat gefährlich
  8. International Federation of Journalists (IFJ): Foreign media ban in West Papua continues to obstruct press freedom. Februar 2006 http://www.ifex.org/en/content/view/full/72301
  9. Russ Baker: The Deforesting of Irian Jaya. The Nation magazin, 7. Februar 1994

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