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Wahl – Wikipedia

Wahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Wahl (Begriffsklärung) aufgeführt.

Eine Wahl ist die Möglichkeit des Entscheidens über Handlungsoptionen.

Wählerin in Wahlkabine
Wählerin in Wahlkabine
Blick in ein Wahllokal in einer Münchner Schule
Blick in ein Wahllokal in einer Münchner Schule
Stimmabgabe an der Wahlurne
Stimmabgabe an der Wahlurne

In der Politik bezeichnet der Begriff Wahl die Entscheidung von (zumeist) größeren Personengruppen über wenige Personen (oder nur eine), welche über festgelegte Zeiträume als Interessenvertreter ihrer Wähler auftreten, wobei mit der Wahl ein Interessenausgleich zwischen den Wählern stattfindet. Sachentscheidungen durch Personengruppen, die sich mit anderen Abstimmungsinhalten beschäftigen, werden in der Regel mit dem Begriff Abstimmung gekennzeichnet.

Eine speziell und veraltetete Form der politischen Wahl war die Kür.

In dem folgenden Abschnitt werden ausschließlich die politischen Wahlen behandelt, dabei vorrangig die Besonderheiten in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben von politischen Wahlen

Die Hauptaufgabe von politischen Wahlen ist die Bildung einer kleinen Gruppe von Interessenvertretern aus einer großen Gruppe von Personen mit individuellen Interessen unter der Bedingung des Ausgleichs ihrer Interessen, um weitere Entscheidungen im täglichen Leben effektiv fällen zu können. Man nennt eine solche Form von Interessenvertretung auch Repräsentative Demokratie. Interessenvertretungen werden in der Regel über mehrere Hierarchieebenen hinweg gebildet, von der internationalen Staatengemeinschaft bis hinab zu Betrieben oder Vereinen.

Die Interessenvertreter nennt man gewöhnlich Parlamentarier oder Räte, die Gremien, die sie bilden, Parlament oder Rat.
Zu einer Wahl werden in der Regel wählbare Personen vorbestimmt oder vorausgewählt, um die Wahl effektiver durchführen zu können. Man nennt diese Kandidaten.
Die Willensbekundung der einzelnen Personen bei einer Abstimmung nennt man Stimme. Es existieren zahlreiche Wahlsysteme hinsichtlich der konkreten Formulierung von Stimmen und ihrer Zusammenrechnung zum Gesamtentscheid, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.

An politische Wahlen wird eine Reihe von Anforderungen gestellt, die sich als zwingend notwendig herausgestellt haben, um mit den Wahlen tatsächlich den angestrebten Interessenausgleich hervorzubringen. Sie werden mitunter durch optionale Anforderungen erweitert, die aus speziellen Interessen erwachsen.

Die Fähigkeit, Probleme in größeren Gruppen diskutieren und Entscheidungen fällen zu können, hat sich mit der Entwicklung von Rechentechnik gegenüber den historischen Verhältnissen davor drastisch verbessert. Durch EDV unterstützte "elektronische" oder gar "Internet-" Abstimmungs- und Wahlsysteme sind seit den 1970er Jahren in Entwicklung. Die bis dahin über Jahrtausende hinweg notwendige Repräsentative Demokratie wird daher zunehmend durch Formen direkter Demokratie ergänzt.

In Deutschland erfüllen Wahlen folgende Aufgaben:

[Bearbeiten] Anforderungen an politische Wahlen

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In der folgenden Betrachtung ausgeklammert sind Aspekte der Gestaltung der Wahloptionen und der mathematischen Auswertung der Stimmen. Es gibt umfangreiche Abhandlungen dazu, wie der Wählerwille durch solche Wahlsysteme nach welchen Kriterien abgebildet werden kann und was davon am besten für eine Gesellschaft geeignet sein könnte. Dies bildet eine ganze eigene Wissenschaft für sich und ist zum Teil rein von subjektiven Auffassungen zu diesen Themen abhängig. Insbesondere gibt es Beweise, dass ab einer gewissen Komplexität dieser "Willensabbildungen" kein Wahlsystem existieren kann, das sämtlichen denkbaren Anforderungen an Abbildungsfunktionen gerecht werden kann. Die Geschichte ist recht mathematisch und bereits ausführlich (natürlich mit Weiterleitungen) in der englischen Version dieses Artikels abgehandelt. In den folgenden Links finden sich auch gut allgemeinverständliche Darstellungen zu den zumindest in Deutschland benutzten Systemen.

Siehe auch: Wahlrechtsgrundsätze, Brandenburgische Landeszentrale für Politische Bildung, Wer darf an Wahlen teilnehmen?

[Bearbeiten] Notwendige Forderungen

Eine Reihe von Anforderungen an Wahlen ergibt sich zwingend:

  • aus dem Ziel, einen Interessenausgleich herbeizuführen und
  • aus den Möglichkeiten, dieses zu beeinträchtigen.

Eine politische Wahl muss dazu folgenden Anforderungen genügen:

  1. Berechtigung: Nur die Personen, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen Stimmen abgeben.
  2. Gleichheit: Jeder Wähler darf nur einmalig und mit gleichem Stimmengewicht abstimmen.
  3. Privatheit: Niemand kann ermitteln, welche Stimme ein Wähler abgegeben hat.
  4. Fälschungssicherheit:
    1. Gültige Stimmen dürfen nicht verändert (gefälscht) werden können.
    2. Gültige Stimmen dürfen nicht vernichtet werden können.
    3. Ungültige Stimmen dürfen nicht hinzugefügt werden können.
  5. Überprüfbarkeit: Jeder Wähler hat die Möglichkeit, unabhängig von jeder anderen Person die Korrektheit der Wahl einschließlich aller vorher genannten Punkte zu prüfen.

Die Forderungen sind durch folgende Umstände begründet:

  1. Berechtigung: Der Interessenausgleich funktioniert nicht, wenn nicht genau die Personen abstimmen, deren Interessen durch das Ziel der Wahl betroffen sind. Wer das im konkreten ist, hängt allerdings vollkommen von den Umständen und gegebenenfalls den Ansichten der beteiligten Personen ab. Verfassungen und Statute regeln für gewöhnlich dieses Recht.
  2. Gleichheit: Der Interessenausgleich funktioniert nicht, wenn Wähler das Gewicht ihrer Stimme nach Belieben verändern können. Für eine Anerkennung als "demokratisch" muss das Gewicht aller Stimmen gleich sein.
  3. Privatheit (Geheim): Der Interessenausgleich funktioniert nicht, wenn Stimmen erkauft oder erpresst werden. Bestechung und Erpressung werden wesentlich behindert, wenn es unmöglich gemacht wird, zu ermitteln, welche Stimme ein Wähler abgegeben hat.
  4. Fälschungssicherheit: Der Interessenausgleich funktioniert nicht, wenn die Menge der auszuzählenden Stimmen nach ihrer Abgabe in irgendeiner Form (durch Ändern, Hinzufügen oder Vernichten von Stimmen) gefälscht wird.
  5. Überprüfbarkeit: Gegen jede der soweit genannten Forderungen kann auch jede Person verstoßen. Speziell kann jede Person, die damit betraut wird, die Einhaltung der genannten Forderungen durchzusetzen, dagegen verstoßen. Eine tatsächliche Sicherheit gegen Wahlfälschungen aller Art entsteht erst und genau dadurch, dass sämtliche Wähler das Recht erhalten, die Einhaltung der Forderungen zu überprüfen.

Die praktische Realisierung des Rechts auf Überprüfbarkeit unterliegt in allen klassischen Wahlsystemen natürlichen Beschränkungen. Es wird dabei ein Interessenausgleich angestrebt, indem:

  • die Wahl von einzelnen Vertretern (sogenannten Wahlhelfern) organisiert und geleitet wird, aber allen interessierten Wählern und gegebenenfalls Wahlbeobachtern Einsicht in die Arbeit der Vertreter gewährt wird.
  • die kritischen Handlungen der Wahl - das Überprüfen auf Berechtigung und Gültigkeit und das Sammeln und Auszählen der Stimmen - öffentlich durchgeführt wird, wobei jeder interessierten Person gestattet wird, mitzuwirken oder zu kontrollieren.
  • eine detaillierte Überprüfung nur bei relevantem Verdacht auf Verstöße stattfindet: Der Einspruch einzelner Wähler unter Tausenden wird in der Regel abgewiesen.

[Bearbeiten] Zusätzliche Forderungen

Zusätzliche Forderungen an politische Wahlen, die aus dem historisch gewachsenen Gerechtigkeitsverständnis entstehen, sind:

  • Allgemeinheit: Jede Person, die zu einer organisatorischen Einheit gehört, deren Vertreter gewählt werden, ist wahlberechtigt. Die Berechtigung darf nicht eingeschränkt werden in Abhängigkeit von den Interessen der Person in Bezug auf eine Reihe von grundlegenden Freiheiten.

Was konkret zu den grundlegenden Freiheiten der Personen gezählt wird, ist stark von der historischen Entwicklung und der betroffenen Organisation abhängig und unterliegt heute noch starken regionalen Schwankungen.

[Bearbeiten] Redundante Formulierungen

Einige historisch entstandene Formulierungen sind zwingende Folgen der Notwendigen Forderungen:

  • Freiheit: Jeder Wähler kann seine Stimme selbst abgeben, ohne dieses über dritte Personen tun zu müssen. Der Inhalt der Stimmabgabe wird nicht überwacht. Die Abgabe einer Stimme wird nicht erzwungen. Diese Forderung ergibt sich aus den Forderungen Privatheit und Fälschungssicherheit: Fälschungssicherheit und Privatheit erzwingen beide das Recht zur selbständigen Abgabe der Stimme.
  • Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben. Der Kandidat hat nicht das Recht, seine Stimmen nach seinem Geschmack weiter zu verschenken. Diese Forderung ergibt sich aus der Forderung nach Fälschungssicherheit: Ohne das Verbot des Stimmenhandels kann nicht verhindert werden, dass die Stimme einer Person gegen deren Willen umgemünzt wird.
  • Transparenz: Der Prozess der Wahl kann - bis auf die Festlegung des Inhalts der Stimme eines Wählers - von der Öffentlichkeit verfolgt werden. Dieses ist ein notwendiges Element der Forderung nach Überprüfbarkeit: Wenn ein Prozess nicht einsehbar und verstehbar ist, kann er höchstens an seinen äußeren Endpunkten (dem, was reingeht und was rauskommt) geprüft werden. Davon sollen aber gerade die hineingehenden Stimmen notwendig nicht bekannt sein (Privatheit).

[Bearbeiten] Historische Entwicklung

Es gibt auf der Erde zur Zeit vielfältige Auffassungen zur Rechtmäßigkeit bzw. zur Anerkennung von Wahlen. Teilweise sind diese von radikal unterschiedlichen Auffassungen begleitet, was die Berechtigung zur Teilnahme an Wahlen angeht (wobei dies mitunter ein nachrangiges Problem der Bevölkerung darstellt).

Eine Grundlage für die Völkergemeinschaft versuchte die UNO in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu legen (Artikel 21).

[Bearbeiten] Wahlrecht

Das Wahlrecht regelt die Berechtigung, sich als Kandidat aufstellen zu lassen (passives Wahlrecht) bzw. zur Stimmabgabe (aktives Wahlrecht: nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie durch Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft seit min. einem Jahr) und den Ablauf der Stimmabgabe.

[Bearbeiten] Wahlbezirk

Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten), in denen ein Kandidat gewählt wird.

[Bearbeiten] Briefwahl

Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Stimmzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt. Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.

[Bearbeiten] Überhangmandat und Ausgleichsmandate

Bei Wahlen nach der personalisierten Verhältniswahl (in Deutschland bei Bundestagswahlen und in einigen Landtagswahlen) wird pro Wahlkreis ein Kandidat mit der Erststimme gewählt. Die Anzahl der Mandate, die eine Partei erhält, richtet sich aber nach ihrem Anteil an Zweitstimmen. Gewinnt nun eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr nach Bundesdurchschnitt der Zweitstimmen Mandate zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.

Um nun den Wählerwillen nicht mit Überhangmandaten zu konterkarieren, sehen einige Wahlordnungen vor, dass Überhangmandate mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden, damit das mit den Zweitstimmen erzielte Ergebnis im Parlament nach wie vor gespiegelt wird.

[Bearbeiten] Wahlgänge

Kommt nach einer Wahl kein eindeutiges Ergebnis zustande, kann nach der Wahl noch eine Stichwahl durchgeführt werden.

Bei der Bundeskanzlerwahl und bei vielen Länderwahlen ist aber ein anderes System vorgesehen: Hier folgt an den ersten Wahlgang zeitversetzt (in der Regel zwei Wochen) ein zweiter Wahlgang, der genauso abläuft wie der erste Wahlgang. Danach folgt unmittelbar ein dritter Wahlgang, in dem nur noch eine einfache Mehrheit notwendig ist. Danach können zum Teil weitere Wahlgänge folgen, oder der Bundestag bzw. die Landtage werden aufgelöst (Neuwahlen).

[Bearbeiten] Politische Wahlen in Deutschland

In Deutschland kann jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr wählen:

siehe dazu Wahlrecht Besonderes:

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Wikinews
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Wiktionary
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