Stichwahl
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Eine Stichwahl wird durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang das für eine Entscheidung notwendige Quorum nicht erreicht wurde.
Häufig wird bei Wahlen eine absolute Mehrheit für den Gewinn der Wahl gefordert. Wird diese nicht erreicht, kann die Wahlordnung oder Wahlvereinbarung vorsehen, einen zweiten Wahlgang als Stichwahl durchzuführen. Dies kann aber auch erst nach einer Reihe vorhergehender Wahlgänge vorgesehen sein. Bei der Stichwahl treten dann in der Regel die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen erneut an.
Bei politischen Wahlen sind meistens zwei bis drei Wochen Zwischenraum zwischen den Wahlgängen, um den beiden Kandidaten die Möglichkeit zu neuerlicher Wahlwerbung zu geben.
Auch bei Vereinen können solche Wahlen im Vereinsstatut verankert sein, wobei hier meistens nur kurze Zeit zwischen den beiden Wahlgängen vorgesehen ist.