Legitimation
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Die Legitimation (aus lat. lex, legis, "Gesetz"; Rechtfertigung) bezeichnet
- umgangssprachlich eine Erlaubnis, eine Handlung durchzuführen; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung;
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis;
- in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft) und Legitimationskettentheorie;
- im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht oder durch die nachträgliche Eheschließung der Eltern eines nichtehelichen Kindes (beides seit 1. Juli 1998 in Deutschland ersatzlos entfallen);
- bei Wahlen
- qualitativ die Art der Zuteilung des Amtes: direkte oder indirekte Wahl, Ernennung durch Gewählte,
- quantitativ die Anzahl der Stimmen pro Mandat einer Partei (vgl. Wahlgerechtigkeit, Sitzzuteilung insbesondere nach d'Hondt);
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen - siehe dazu auch Legitimität.
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