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Politische Partei – Wikipedia

Politische Partei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel befasst sich mit der politischen Organisation. Weitere Bedeutungen von Partei unter Partei (Begriffsklärung).

Die Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von politisch interessierten Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen aktiv gestaltet werden sollte.

Nach einer Definition von Winkler (2002) ist eine Partei „eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich in unterschiedlicher organisatorischer Form an der politischen Willensbildung beteiligt und danach strebt, politische Positionen zu besetzen und ihre Ziele in einem Gemeinwesen durchzusetzen“.

§ 2 Abs. 1 des deutschen Parteiengesetzes (PartG) definiert Parteien wie folgt: „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“

Eine ad hoc gegründete Vereinigung zur Durchsetzung eines konkreten Zieles ist also genauso wenig eine Partei wie ein Bündnis, das lediglich den Zweck hat, eine Person in ein politisches Amt zu hieven (häufig etwa in Südamerika). Des Weiteren sind reine Lobby-Organisationen ausgeschlossen, die keine Mandate in Parlamenten anstreben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gründung von Parteien

In Deutschland müssen Parteien registriert werden. Zur Gründung einer Partei bedarf es zunächst einer politischen Vereinigung, z. B. muss diese nach § 2 PartG über eine Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, eine Anzahl von 55 Personen wurde von einem Gericht als zu gering bewertet. Die Partei muss innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. Nur natürliche Personen können Mitglied einer Partei sein. In Deutschland kann eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert.

In der Schweiz müssen Parteien nicht registriert werden. Die Partei bestimmt in ihren Statuten selbst, wer als Mitglied aufgenommen werden kann. In der Regel sind dies stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Staatsbürger sowie im Lande wohnhafte Ausländer. Es gibt keine eigene Rechtsform für Schweizer Parteien. Sie sind meist als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert. Juristische Personen sind als Mitglieder schweizerischer Parteien nicht vorgesehen.

In Österreich, wie in den meisten anderen Ländern, müssen Parteien registriert werden, wenn sie sich einer Wahl stellen wollen. Des Weiteren können nur natürliche Personen Parteimitglieder sein.

Um sich dieser Registrierung zu unterziehen, bedarf es einiger Klauseln, die berücksichtigt werden müssen. Die Partei muss an der politischen Willensbildung interessiert sein und muss Satzungen beschließen, in denen die interne Hierarchie und die politischen Ziele hervorgehen. Außerdem sind diese Satzungen an das Bundesministerium für Inneres zu schicken und es ist eine Gebühr von etwa 60 € zu bezahlen, damit die Partei Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Statuten der Partei werden erst überprüft, wenn Mitglieder oder die Partei selbst Gesetzesübertretungen tätigt und juristisch auffällt. Diese Satzungen bzw. Parteistatuten müssen regelmäßig in einer periodischen Zeitschrift kundgemacht werden. Auch sind die Einnahmen und Ausgaben der Partei zwei beeideten Wirtschaftsprüfern vorzulegen.

Eine Abmeldung einer Partei ist nicht notwendig. Daher gibt es in Österreich auch über 710 sogenannter „Parteileichen“.

[Bearbeiten] Aufgaben

  • Personal: Rekrutierung und Ausbildung von Personal und Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.
  • Interessenartikulation und -aggregation: Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Mitglieder und Wähler.
  • Interaktion: Verbindung zwischen Staat und Bürger, zweiseitiger Kommunikationskanal: Einerseits Artikulation von Interessen gegenüber staatlichen Institutionen und andererseits Erläuterung, Information und Erklärung von staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürgern.
  • Parteiprogramm: Entwicklung politischer Programme über einen längeren Zeitraum. So werden „politische Heimaten“ für die Bürger geschaffen.
  • Regierung: Aufstellen und Einflussnahme auf die Regierung, Schaffung eines eingespielten Systems im Parlament. Fraktionen und die dortige Arbeitsteilung sorgen für ein arbeitsfähiges Parlament und organisieren Mehrheiten für Regierungsvorschläge.
  • Accountability: Sicherstellen, dass Entscheidungsträger die Konsequenzen für schlechte Politik trägt. Besonders bei Präsidentiellen Systemen, in denen der Präsident nicht wiedergewählt werden kann und auch nicht in eine starke Partei eingebunden ist, kann es zu Problemen mit der Verantwortlichkeit des Präsidenten kommen. Weil er weder durch Nicht-Wiederwahl oder Schwächung „seiner Partei“ „bestraft“ werden kann, ergibt sich die Gefahr, dass sich der Präsident deutlich von seinen Positionen im Wahlkampf entfernt. Dagegen sorgt eine starke Partei (die ja im Gegensatz zum Präsidenten noch Wahlen gewinnen muss) für die Einhaltung der gegebenen Versprechen.

[Bearbeiten] Geschichte

Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im englischen Parlament um 1690–1695. „Whig“ und „Tory“ definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die Sozialdemokratie zurück.

Siehe auch: Geschichte der Parteien in Deutschland

[Bearbeiten] Arten von Parteien

[Bearbeiten] Allgemein

Man unterscheidet heute immer noch grob zwischen „linken“ und „rechten“ Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Parlament zur Restaurationszeit zurück. Dort saßen die Gegner der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. Andere und oft signifikantere Unterscheidungen sind:

  • demokratische Parteien ↔ Antisystemparteien
  • progressive Parteien ↔ konservative Parteien
  • liberale Parteien ↔ etatistische Parteien
  • RegierungsparteienOppositionsparteien
  • Wählerparteien (nur vor Wahlen aktiv) ↔ Meinungsbildungsparteien (mit permanentem politischem Engagement)
  • Volksparteien (inhaltlich und zahlenmäßig breit abgestützt) ↔ Themenparteien (widmen sich nur einzelnen politischen Themen, wirken oft elitär)
  • Führerparteien (eine Person gibt politische Ziele und Wege vor) ↔ Basisparteien (politische Entscheide von den Mitgliedern entwickelt und sanktioniert)

Ein spezieller Fall sind die so genannten Blockparteien, wie es sie zum Beispiel in der DDR gab. Ihre Funktion bestand darin, breitere Bevölkerungskreise in das Herrschaftssystem einzubinden und so die Herrschaft der führenden SED abzusichern.

[Bearbeiten] Unterscheidung nach der Art der Entstehung

  • Aus dem Parlament entstandene Parteien: Diese Parteien entstehen durch einen Zusammenschluss verschiedener Parlamentarier, deren Interessen oder Ideologien relativ stark übereinstimmen.
  • Außerhalb des Parlaments entstandene Parteien: Diese politischen Einflussgruppen werden oft als der neue Typus einer Partei beschrieben. Historisch gesehen waren Parteien, die außerhalb des Parlaments entstanden, oft dem linken Spektrum zuzuordnen.

[Bearbeiten] Unterscheidung nach dem Organisationsgrad

  • Wählerpartei: Als die Parteien entstanden, besaßen sie zumeist nur sehr wenige Mitglieder. Einflussreiche Bürger schlossen sich locker zusammen und übten die Arbeit häufig ehrenamtlich aus (Honoratiorenpartei). Heutzutage spricht man eher von einer Wählerpartei. Damit ist gemeint, dass die Zahl der Wähler im Vergleich zu den Mitgliedern unverhältnismäßig hoch liegt. Die Bindung an die Partei ist meist nur schwach ausgeprägt. Die Finanzierung muss in großen Teilen aus externen Quellen erfolgen.

Historisch gesehen entstanden Honoratiorenparteien oft aus den Parlamenten heraus und wurden von Parlamentariern gegründet. Für die schon immer existierenden Gruppierungen im Parlament (die Vorgänger der heutigen Parlamentsfraktionen) wurde es wegen der Ausweitungen des Wahlrechts auf größere Bevölkerungsteile notwendig, Organisationsstrukturen in den Wahlkreisen zu bilden, um Wähler zu sichern. Solche Parteien waren zumeist konservativ.

  • Mitgliederpartei: Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien entstanden die Arbeiterparteien aus außerparlamentarischen Organisationen, die schon frühzeitig über einen festen, durchorganisierten Apparat verfügten und einen relativ hohen Anteil an Mitgliedern stellten (Massenpartei). Eine Mitgliederpartei, so der Ausdruck, der sich in der Gegenwart durchgesetzt hat, weist einen beträchtlichen Organisationsgrad auf. Daher lässt sich ein erheblicher Teil ihrer Ausgaben durch Mitgliedsbeiträge decken.
  • Volkspartei:In den modernen Medien häufig gebrauchte verbale Entsprechung für Mitgliederpartei, in Deutschland sind damit die Unionsparteien (CDU/CSU) und die SPD gemeint, die SPD hat über die Massenorganisationen Gewerkschaften und die Wohltätigkeitsorganisation Arbeiterwohlfahrt eine große, heutzutage allerdings nachlassende Verankerung in der Bevölkerung. In Österreich sind mit dem Begriff Volkspartei die SPÖ und die ÖVP gemeint. In der Schweiz existiert der Begriff Volkspartei nur als Namensteil einzelner Parteien unterschiedlichster Größe (z. B. Schweizerische Volkspartei SVP 26 % Wähleranteil, Evangelische Volkspartei EVP 2,3 % Wähleranteil). Die vier grössten Parteien bilden in der Schweiz die Regierung, den Bundesrat. Diese Parteien, SVP, FDP, SP und CVP werden Bundesratsparteien genannt.

[Bearbeiten] Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen

Die folgenden Kategorien sind vor allem in der europäischen Politik entstanden. Sie spiegeln die gesellschaftlichen „Cleavages“, also Konfliktlinien wider, die in verschiedenen Staaten ganz unterschiedlich ausgeprägt sein können. Grundsätzlich ist allerdings seit Mitte der 1980er Jahre eine Auflösung bzw. Schwächung der Konflikte zu beobachten.

Die „klassischen“ Cleavages der Parteienforschung sind:

  • Säkularismus vs. Kirche/ christliche Werte
  • Agrarinteressen vs. Industrieinteressen
  • Arbeit vs. Kapital
  • Zentralstaat vs. regionale Einheiten
  • materialistisch vs. post-materialistisch
  • ökonomisch vs. ökologisch

Diese Konfliktlinien durchkreuzen sich teilweise bzw. überlagern sich gegenseitig, so dass in den einzelnen Parteien, v.a. den größeren mehrere Konfliktlinien zu finden sind.

  • Nationalistische Parteien: Demokratische Grundsätze teils ablehnend, vertreten sie einen meist stark ausgeprägten Nationalismus, der oft mit rassistischen Elementen durchzogen ist. Meist wird eine politische, kulturelle und wirtschaftliche Abschottung der eigenen Volksgemeinschaft gegenüber dem Ausland angestrebt.
  • Konservative Parteien: Sie trachten danach, das „Bewährte“ zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Aus diesem Grunde stehen sie umfassenden Neuerungen und Veränderungen skeptisch gegenüber.
  • Populistische Parteien: Ihr primäres Interesse ist die Stimmenmaximierung bei den Wahlen, daher richten sie ihre Politik hauptsächlich an den (mutmaßlichen) Interessen der Massen aus.
  • Reformparteien streben nach Reformen des gegenwärtigen Zustandes (des Staates).
  • Liberale Parteien: Sie berufen sich auf die Freiheitsrechte des Individuums und betonen die Unverbrüchlichkeit des Rechtsstaates.
  • Neoliberale Parteien: Sie befürworten im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und stehen der Globalisierung positiv gegenüber.
  • Sozialdemokratische Parteien: Sie berufen sich auf die Ideale der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie, distanzieren sich jedoch von antikapitalistischen Programmatiken.
  • Kommunistische/Sozialistische Parteien: Demokratische Grundsätze teils, liberale Grundsätze vollständig ablehnend, streben sie nach einer klassenlosen Gesellschaft, in der die sozialen Unterschiede zwischen den Menschen aufgehoben bzw. so gering wie möglich sind und basieren insbesondere auf den Auffassungen von Karl Marx. Davon strikt zu trennen sind die Realsozialistischen Parteien (z. B. Kommunistische Partei Chinas), welche einzig daran interessiert sind, unter dem Vorwand des Kommunismus/Sozialismus eine Diktatur aufzubauen bzw. aufrecht zu erhalten.
  • Grüne Parteien setzen sich insbesondere für Umweltschutz, Bürgerrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit im Bildungswesen und „soziale Gerechtigkeit“ ein.
  • Personalistische Parteien: Einzige Funktion dieser Parteien ist es, einem Diktator zur Macht zu verhelfen bzw. diese zu manifestieren. Bestes Beispiel hierfür war die NSDAP.
  • Religiöse Parteien: Religionsfreiheit großenteils ablehnend, sind sie in der Regel bemüht, ihrer Heiligen Schrift (mit zum Teil eigentümlicher Auslegung) im Gesetz Geltung zu verschaffen. Beispiel hierfür ist die Partei Bibeltreuer Christen (PBC).

[Bearbeiten] Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich

  • Volkspartei: Sie versucht, die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, grenzt sich daher nicht von bestimmten Bevölkerungsschichten ab, sondern integriert möglichst viele Bürger. Das bedeutet nicht, dass eine Volkspartei in der Mitglieder- und Wählerstruktur keine Schwerpunkte setzt. Weltanschauliche Gesichtspunkte spielen für das Programm einer Volkspartei nur eine untergeordnete Rolle.
  • Interessenpartei oder Themenpartei: Sie fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen (zum Beispiel sozialen, konfessionellen, regionalen) Gruppe verpflichtet und erhebt nicht den Anspruch, für alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen wählbar zu sein. Die Parteiprogrammatik ist hier vielfach stark ausgeprägt. Eine Spielart der Interessenpartei stellt auch die Klassenpartei dar.

[Bearbeiten] Unterscheidung nach der Funktion im politischen System

  • Regierungspartei: Diese Partei war bei den Wahlen siegreich und stellt bis zu den nächsten Wahlen die Mitglieder der Regierung. Dabei kann es mehrere Regierungsparteien geben, die zusammen – als Koalition – die Regierung stellen.
  • Oppositionspartei: Diese Partei ist bei den Wahlen unterlegen und stellt die Opposition im Parlament. Es kann ebenfalls mehrere Oppositionsparteien geben, deren Ziel es ist, sich dem Wähler durch das Aufzeigen von Alternativen für die nächste Wahl zu empfehlen.

[Bearbeiten] Parteien in modernen Demokratien

Eine repräsentative Demokratie ohne Parteien kann nicht funktionieren. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen bzw. in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung aufgebracht.

Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die Evaluation (Bewertung) und Nomination (Benennung) von Kandidierenden für staatliche Aufgaben.
Die staatlichen Organe erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Sachgeschäften umgehend und professionell Stellung nehmen.
Die Stimm- und Wahlberechtigten erwarten, dass sie von den Parteien informiert werden.

Moderne Demokratien kann man auch in Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme unterscheiden. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei (z. B. Vereinigtes Königreich, USA), bei dem nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament repräsentiert sind, bei allerdings vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei (v.a. USA, bei GB durch innerparlamentarische Opposition wieder stärkere Bindung an die Partei), während das Verhältniswahlrecht die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien begünstigt, wobei jedoch im allgemeinen die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z. B. Niederlande, Deutschland). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist sehr einfach. Mehrparteiensysteme führen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und bei denen es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits spiegelt ein Mehrparteiensystem die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit besser wider. In diesem Zusammenhang findet das Medianwählermodell Anwendung.

Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.

In den früheren deutschen Verfassungen und auch in vielen heutigen Verfassungen werden Parteien nicht sonderlich erwähnt. In vielen Ländern gibt es keine Parteiengesetze. Dort gilt für Parteien meist das Vereinsgesetz.

Seit einigen Jahrzehnten ist das Ansehen der Parteien rückläufig, da einerseits der Wohlstand das politische Interesse abnehmen lässt, andererseits missbräuchliche Anwendungen der Parteipolitik transparenter und der Kritik zugänglicher werden. Regierenden Parteien wird zunehmend häufiger Bürgerferne vorgeworfen, sei es wegen Kritik an Entscheidungen oder aus parteipolitischer Motivation (siehe auch Politikverdrossenheit).

[Bearbeiten] Mitgliedschaft

Wer Mitglied einer Partei werden möchte, stellt einen Aufnahmeantrag beim betreffenden Landesverband. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Vorstand des Kreis- oder Unterverbandes, in dem der Antragsteller wohnt, per Abstimmung. Es kann dafür eine Anhörung anberaumt werden. Je nach parteiinterner Regelung kann auch eine Eintrittserklärung ohne Genehmigung eines Parteigremiums zum Erreichen der Mitgliedschaft ausreichen. Allerdings besteht in den betreffenden Parteien meist explizit die Möglichkeit eines Parteiausschlusses unter bestimmten Bedingungen. Parteimitglieder können sich in unterschiedlich gestufte Parteigremien wählen lassen (Stadt-/Unterverbandsvorstand, Kreis-, Bezirksvorstand, Landes- und Bundesvorstand, Landes- und Bundesfachausschüsse). Wer für eine Partei in ein Parlament gewählt werden möchte, muss sich von seinem Verband als Kandidat ernennen lassen. Während Direktkandidaten von Wahlkreiskonferenzen (Versammlung aller Mitglieder, die im Wahlkreis wahlberechtigt sind) gewählt werden, werden Listenplätze durch Wahlgänge auf einem dafür einzuberaumenden Landesparteitag (Landesdelegiertenversammlung) besetzt.

[Bearbeiten] Parteien im deutschen Recht

In Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) heißt es: „Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Zielt eine Partei auf Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, so ist sie nach Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG verfassungswidrig und kann vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wichtig ist jedoch, dass hierüber gemäß Art. 21 Abs. 2 S. 2 GG nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Erst durch ein entsprechendes Urteil verliert eine solche Partei dann den Schutz durch die Verfassung.

Das in Art. 21 Abs. 3 GG vorgesehene Gesetz über die politischen Parteien kam erst 1967 zustande. Das Parteiengesetz schreibt unter anderem vor, dass eine Partei demokratisch organisiert sein und zudem offen legen muss, woher sie ihre (finanziellen) Mittel hat. Gerade letzteres ist wiederholt Streit- und Skandalthema gewesen.

Parteien haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen (d. h. nicht eingetragenen) Vereins im Sinne von § 54 BGB.[1] Ausnahmen sind die CSU und die Linke., die als eingetragene Vereine (e.V.) geführt werden. Die Rechtsform des n.e.V. hat zur Folge, dass Parteien sich der Konstruktion eines Treuhänders bedienen müssen, wenn sie etwa Grund- und Unternehmensvermögen kaufen und halten wollen. Der Treuhänder ist dann meist der Schatzmeister, dem qua Amt das Vermögen der Partei unterstellt wird.

[Bearbeiten] Parteien in Europa

[Bearbeiten] Parteien in Asien

[Bearbeiten] Kritiker des Parteiensystems

Der russische Literatur-Nobelpreisträger Alexander Issajewitsch Solschenizyn ist einer der bekanntesten Kritiker des Parteien-Parlamentarismus. In einem SPIEGEL-Interview (DER SPIEGEL Nr. 30/2007, S. 100) sagte er:

„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden. Die nämlich wissen dann um ihre persönliche Verantwortung in den Regionen und Kreisen, und sie können auch abberufen werden, wenn sie schlecht gearbeitet haben. Ich sehe und respektiere Wirtschaftsverbände, Vereinigungen von Kooperativen, territoriale Bündnisse, Bildungs- und Berufsorganisationen, doch ich verstehe nicht die Natur von politischen Parteien. Eine Bindung, die auf politischen Überzeugungen beruht, muss nicht notwendigerweise stabil sein, und häufig ist sie auch nicht ohne Eigennutz.“

[Bearbeiten] Siehe auch

Listen politischer Parteien weltweit:

[Bearbeiten] Literatur

  • Scott Mainwaring, Arturo Valenzuela (Herausgeber): Politics, Society, and Democracy: Latin America, Westview Press, Dezember 1998, ISBN 0-8133-3726-7
  • Karl-Rudolf Korte, Manuel Fröhlich: Politik und Regieren in Deutschland (Kapitel 4.3 – Parteien), Utb, Juli 2004, ISBN 3-8252-2436-8
  • Axel Bernd Kunze: Parteien zwischen Affären und Verantwortung. Anforderungen an eine Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive, Münster: Lit 2005, ISBN 3-8258-8417-1
  • Anton Pelinka: Vom Glanz und Elend der Parteien, Studien Verlag, Oktober 2005, ISBN 3-7065-4171-8
  • Kai Oliver Thielking: Zwischen Bibel und Grundgesetz. Christliche Kleinparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Tectum Verlag, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8007-X
  • Ulrich H. Brümmer: Parteien und Wahlen in Sachsen, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14835-4
  • Ulrich von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003.
  • Klaus von Schilling: Das politisch-soziale System der Bundesrepublik Deutschland. Ein Landeskunde-Kompendium. Teil 2: Parteien und Verbände. SAXA Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-939060-06-2
  • Klaus H. Fischer: Bürger und Parteien. Verfahrensweisen deutscher und europäischer Politik, Wissenschaftlicher Verlag, Schutterwald/Baden 1993, ISBN 978-3-928640-10-7

[Bearbeiten] Quellen

  1. Vgl. Creifelds, Carl und Klaus Weber (Hrsg.): Rechtswörterbuch, Beck-Verlag München 15. Aufl. 1999, zum Stichwort Partei.

[Bearbeiten] Weblinks


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