Ministerium für Staatssicherheit
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Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung: MfS, umgangssprachlich „Stasi“) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Eine innerhalb und außerhalb der DDR gebräuchliche Bezeichnung für das Ministerium war auch „Staatssicherheit“. Das MfS war vor allem ein Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED gegen die Bevölkerung der DDR zur Sicherung ihrer Macht. Dabei setzte es neben massiver Überwachung und Einschüchterung auch Terror und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern als Mittel ein.
Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Der Sprachgebrauch der SED, der das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnete, beschreibt die ihm zugedachte Funktion im politisch-ideologischen System der DDR.
Es gab einen weiteren Geheimdienst in der DDR, die Verwaltung Aufklärung der NVA (militärischer Aufklärungsdienst) mit Sitz in Berlin-Treptow (Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut). Die Verwaltung Aufklärung wurde ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr) kontrolliert („abgesichert“).
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Auftrag
Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:
Nach außen
- Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und Westberlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten (Bonner Regierung, Industrie, Forschung) Informationen zu gewinnen.
- Aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen
- Aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtigen Bereiche (z. B. durch aktive Desinformation)
Nach innen
- Durchführung von Agententätigkeit, z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung von potenziell oppositionellen Kreisen, wie Intellektuelle, Dissidenten sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.
- Umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch als „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
- Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)
- Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien)
- Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)
- Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik
- Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei
- Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären
- Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen" (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)
- Aufklärung besonderer Straftatbestände wie gemeingefährlicher Brandstiftung oder politisch motivierter Schmierereien (Sachbeschädigung und staatsfeindliche Hetze)
Organisation
Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, waren seine Mitarbeiter nahezu ausnahmslos Mitglieder der SED, einzige Ausnahme waren junge noch neue Hauptamtliche, die noch in der „Kandidatenphase“ zur SED-Mitgliedschaft waren.
In der Praxis gingen alle Entscheidungen das MfS betreffend vom Politbüro aus (über Erich Mielke als Mitglied).
Einzige Ausnahme war die Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED, die sämtliche Personalentscheidungen (Beförderungen zum Oberst oder höher) über die Parteiebene innerhalb des MfS genehmigen musste. Das bedeutete, dass auch Mielke nicht gänzlich ohne Kontrolle war innerhalb seines Ministeriums (es gab durchaus auch Ablehnungen von MfS-Personalvorschlägen).
Innerhalb der Organisation des MfS waren die Leiter der Bezirksverwaltungen gleichzeitig Mitglieder der SED-Bezirksleitungen. Die Handlungsanweisungen an das Ministerium stammten von der Führung der SED, auf Bezirksebene von den 2. Sekretären, die zuständig für Agitation und Sicherheit waren. Das MfS war zwar formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, führte jedoch, wie fast jeder Geheimdienst, ein internes Eigenleben.
Hinzu kamen weit mehr als 100.000 sogenannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen der überwiegende Teil im Inland tätig war. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offiziellen Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt.
Bezogen auf die Gesamtzahl der „Offiziellen Mitarbeiter“ (OM) und IM (200.000) und die Gesamtzahl der Bürger der Bundesrepublik Deutschland (80 Millionen) arbeitete jeder 400. für das MfS. Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. zwischen 18 und 80 Jahren oder zwei Prozent der Bevölkerung für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbedienstete und Armeeoffiziere, aber auch Privatpersonen, darunter Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige der vom MfS überwachten Bürger.
Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 1500 aktive MfS-Spione, vorwiegend in Westdeutschland, wie die veröffentlichte Auswertung der sogenannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert. Das MfS unterstützte in der Bundesrepublik Deutschland ihm nützlich erscheinende politische Kräfte. So wurden unter dem Decknamen „Gruppe Ralf Forster“ in der DDR ausgewählte Kader der DKP im Nahkampf und Sprengstoffeinsatz ausgebildet. Die Unterlagen des MfS zur „Gruppe Ralf Forster“ wurden geschreddert und im Jahr 2004 wieder in der Birthler-Behörde rekonstruiert.
Darüber hinaus bildeten Mitarbeiter der HA XXII in den 80er Jahren wiederholt RAF-Mitglieder im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln aus. Durch Akten ist belegt, dass acht Aussteiger der Rote Armee Fraktion in der DDR Unterschlupf, Schutz vor westlicher Strafverfolgung und eine neue Identität erhielten. Wegen der extremen politischen Brisanz dieser Operation wurden die übergesiedelten Ex-Terroristen rund um die Uhr überwacht und getrennt voneinander angesiedelt (keiner kannte Wohnort und neue Identität des anderen). Ziel dieser Maßnahmen war nicht etwa die Intensivierung der terroristischen Aktivitäten der RAF, sondern die Sicherstellung des Einblicks in die innere Führung dieser Organisation und die Einflussnahme auf eben diese. Damit wollte man verhindern, dass es in der DDR irgendwann zu ähnlichen Aktivitäten kommt. Die federführende HA XXII beobachtete und pflegte auch Kontakt mit PLO-Vertretern und überwachte sie ebenso wie andere vergleichbare Organisationen. Dabei arbeitete sie mit der HVA zusammen, die entsprechend Aktivitäten im Ausland überwachte und auch Kontakt zu den Vertretern solcher Gruppierungen hielt.
Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht immer sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Allein aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Beweisbar werden inoffizielle Tätigkeiten dann, wenn eindeutige Zuordnungen im System des MfS verankert wurden. So bieten die erhalten gebliebenen F-16- und F-22-Karteien im Zusammenhang mit Aktenfunden und persönlichen (nicht zwingend notwendigen) Verpflichtungserklärungen die im Stasiunterlagengesetz geforderte Belegsicherheit. Umfassende Unterlagen sind für manche IM noch erhalten, für andere vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS ist häufig nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch der Behörde vernichtet wurde.
Struktur


Territorial
Die territoriale Struktur des MfS entsprach der Gliederung des Staatsapparates der DDR. Parallel zum Staatsapparat war das MfS in das Ministerium in Berlin-Lichtenberg, die Bezirksverwaltungen (BVs) in jeder Bezirksstadt und die Kreisdienststellen (KDs) in jeder Kreisstadt bzw. kreisfreien Stadt gegliedert. Damit war prinzipiell erreicht, dass alle gesellschaftlichen Bereiche der DDR einer MfS-Diensteinheit zugeordnet waren. Die territoriale Gliederung parallel zum Staatsapparat der DDR war für jedermann anhand der Dienststellenbeschilderung erkennbar.
Die Kreisdienststellen (KD) hatten die Verantwortung für das bestimmte Territorium. Das Ministerium und die Bezirksverwaltungen trugen die Verantwortung für die untergeordneten Dienststellen, aber auch für bestimmte Objekte, Einrichtungen oder Personen. Beispielsweise ein OPK-Vorgang (operative Personenkontrolle, also das „Bespitzeln“ einer Person) lag in der Verantwortung einer Bezirksverwaltung.
Hinzu kamen einige Objektdienststellen (ODs), die zur Überwachung in besonders großen und volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben eingerichtet waren.
Vertikal
Intern waren das MfS und die nachgeordneten BVs in mehrere Hauptabteilungen sowie in Unterabteilungen und auch Arbeitsgruppen gegliedert, die zum Teil eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und hatten ein klar definiertes Tätigkeitsfeld. Auf Bezirksebene wurde die Struktur gespiegelt, das heißt, dass jede Hauptabteilung einen entsprechenden Ableger innerhalb der Bezirksverwaltungen (BVs) hatte.
- Minister für Staatssicherheit
- Abteilung 26 – Telefonüberwachung
- Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
- Abteilung Finanzen
- Abteilung Nachrichten – Sicherstellung des Nachrichtenwesens
- Abteilung X – Internationale Verbindungen
- Abteilung XI – Chiffrierdienst
- Abteilung XIV- Untersuchungshaft und Strafvollzug
- Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK)
- Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) – Mobilmachung, Schutzbauten
- Sondereinheiten AGM/U
- AGM/S – „militärisch-operative Spezialaufgaben“ (z. B. bewaffnete Flugbegleitung) Zentrale Spezifische Kräfte, wurde noch 1989 in die HA XXII integriert.
- Wachregiment Feliks Dzierzynski
- Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E)
- Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West)
- Büro der Leitung (BdL) – Innere Sicherheit des MfS
- Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
- Hauptabteilung I (HA I) – Überwachung und Absicherung der NVA und Grenztruppen (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000 oder Büro 2000) In diesem Bereich gab es die höchste Durchdringung mit IMs (Verhältnis eins zu fünf !).
- Hauptabteilung II (HA II) – Spionageabwehr
- Hauptabteilung III (HA III) – Funkaufklärung, Funkabwehr
- Hauptabteilung VI (HA VI) – Passkontrolle, Tourismus (z. B. Interhotels), Sicherung der Transitwege (Autobahnraststätten, Transitparkplätze etc.)
- Hauptabteilung VII (HA VII) – „Abwehr“ im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
- Hauptabteilung VIII (HA VIII) – Beobachtung, Ermittlung. Die HA VIII war eine Querschnittsabteilung und wurde regelmäßig von anderen HAs angefordert, mit Ausnahme der HA II und der HVA, die über eigene entsprechende Struktureinheiten verfügten.
- Hauptabteilung IX (HA IX) – Disziplinar- und Untersuchungsorgan
- Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen)
- Hauptabteilung XV – Ehemaliger Name der Hauptverwaltung Aufklärung vor der Ausgliederung, später als HVA-Depandance unter der Bezeichnung Abteilung XV in den Bezirksverwaltungen.
- Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) – Volkswirtschaft
- Hauptabteilung XIX (HA XIX) – Verkehr (Interflug, Reichsbahn und Seeschifffahrt), Post- und Fernmeldewesen, Reisekaderüberprüfung u. -bestätigung
- Hauptabteilung XX (HA XX) – Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund
- Hauptabteilung XXII (HA XXII) – „Terrorabwehr“
- Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
- Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KaSch)
- (Juristische) Hochschule des MfS
- Zentraler Medizinischer Dienst (ZMD)
- Operativ-Technischer Sektor (OTS)
- Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
- Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
- Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
- Abteilung XII – Zentrale Auskunft/Speicher
- Abteilung XIII – Zentrale Rechenstation
- Abteilung M – Postkontrolle
- Rechtsstelle
- Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) – Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung
- Zentraler Operativstab (ZOS)
- Hauptverwaltung Aufklärung – Auslandsspionage (HVA)
Rekrutierung und Ausbildung
Rekrutierung
Da das MfS den höchsten Sicherheitsanspruch aller Organisationen in der DDR hatte, war die Auswahl möglicher späterer hauptamtlicher Mitarbeiter von höchster Bedeutung. Neben einer körperlichen, intellektuellen, mentalen und fachlichen Voraussetzung stand eine allen anderen voran, die politische Zuverlässigkeit. Dabei spielte der gesellschaftliche Werdegang die entscheidende Rolle. Man suchte die sogenannte sozialistische Persönlichkeit mit dem klaren Klassenstandpunkt, also das, worauf die gesamte politische Erziehung im DDR-Schulsystem hinarbeite.
Wegen dieses besonderen Sicherheitsinteresses kam es dazu, dass überwiegend Kinder von Mitarbeitern Eingang in den Dienst fanden, denn hier war man sich sicher, dass der geforderte politische Hintergrund noch am ehesten vorhanden war. Gleichzeitig ging man davon aus, dass diese Aspiranten auch am ehesten ein allgemeines Verständnis hatten für die besondern Anforderungen, die das Organ an seine Mitarbeiter stellte, wie Wahrung der Geheimhaltung und ständige Dienstbereitschaft. Schließlich kannten sie das ja aus eigener Anschauung durch das Elternhaus. Die internen Werbedienstvorschriften sahen eine ca. zweijährige Überprüfungsphase vor, bevor überhaupt der erste offene Kontakt, das Werbegespräch, stattfand. Während dieser Phase wurde das Leben der Zielperson auf das Gründlichste durchleuchtet. Das beinhaltete die Sichtung der Schulkaderakte, die Befragungen des Lehrkörpers und anderer in der Erziehung tätigen Personen, die Überprüfung der gesellschaftlichen Aktivitäten (FDJ und GST), die vollständige Überprüfung des gesamten Umgangs des Aspiranten, bis hin zur Befragung der Nachbarschaft durch einen Abschnittsbevollmächtigten (vergleichbar mit einem Kontaktbereichsbeamten in der BRD) der Volkspolizei. All diese Aktivitäten sollte möglichst so ablaufen, dass der Betreffende nichts davon bemerkt. Was aber spätestens bei der Nachbarschaftrecherche oft nicht gewährleistet wurde. Gleichzeitig wurde innerhalb dieser zwei Jahre der Werdegang, insbesondere die Frage, wo und in welchen Teilbereich der Wehrdienst des Betreffenden stattfand, aktiv im MfS-Sinne beeinflusst um auch hier die Eignung zu überprüfen.
Bevor das Werbegespräch geführt wurde, musste der Betreffende vorher eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die bei Nichteinhaltung ein Verfahren wegen Landesverrats nach sich zog. Natürlich war die Entscheidung, ob der Angesprochene zu der Offerte ja sagt, offiziell freiwillig, aber die Inaussichtstellung beruflicher und gesellschaftlicher Nachteile bei Ablehnung kam vor. Es kam dabei darauf an, für welche Position und Laufbahn der Betreffende vorgesehen war. In den meisten Fällen stießen die Werber aber kaum auf Ablehnung, da das MfS es gut verstand, die möglichen Mitarbeiter mit materiellen Vorteilen zu ködern, wie Auto ohne Wartezeit, eigene Mehrraumwohnung etc., alles Dinge die sonst mit langen Wartezeiten oder Schwierigkeiten verbunden waren.
Ausbildungseinrichtungen
Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in das besser klingende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im engeren Sinne war, sondern erst dazu wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für das MfS auszubilden.
Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.
Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000. (Literatur (1))
Ausbildungsablauf
Je nach Laufbahn war es auch üblich, z.B. bei Offizieren, bereits während des Studiums Anwärterbezüge zu zahlen. Das bedeutete in der Regel ca 1.100 Ostmark Gehalt, was eine enorme Privilegierung für den Studenten bedeutete, denn seine Bezüge lagen damit deutlich über dem DDR-Durchschnittseinkommen eines normalen Berufstätigen, ganz zu schweigen davon, was der normale DDR-Student an Unterstützung erhielt. Es gab vier verschiedene akademische Wege. Erstens das direkte Studium an der Hochschule des MfS, zweitens das Fernstudium an dieser Fakultät, während man gleichzeitig woanders eingebunden war, drittens das Studium an einer der vollständig legendierten MfS-Sektion (Fachbereich) an den normalen zivilen Universitäten und schließlich das reguläre Studium an einer Ziviluni. Ein Beispiel für eine legendierte MfS-Sektion an einer normalen Universität war der Fachbereich Kriminalistik an der Berliner Humboldt-Universität, die nach außen eine normale zivile Sektion war, aber in Wirklichkeit einschließlich des gesamten Lehrkörpers faktisch eine MfS-Diensteinheit war.
Es war auch möglich, den Wehrdienst direkt beim MfS abzuleisten, und zwar nicht nur beim Wachregiment, sondern auch bei anderen Diensteinheiten (allerdings eher in kleineren Prozentzahlen). War der absolviert, begann die operative Grundausbildung, die sich nach der späteren Verwendung richtete, mit einem optionalen Fernstudium an der Hochschule des MfS.
Ausrüstung
Eine Schachtel mit magnetischen Mikrofonen vom Typ Sennheiser MM 26. Diese wurden vom MfS für den Bau von Wanzen benutzt. |
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Automatische Schließmaschine der Abteilung M – Postkontrolle. Diese diente zum Wiederverschließen von Briefumschlägen wie am Fließband. Die Briefumschläge wurden eingespannt und per Unterdruck zum Verkleben transportiert. Der Leim wurde mittels Wärmebehälter flüssig gehalten und an die entsprechenden Stellen verteilt. Eine Art Förderband drückte die Klebestellen wieder zusammen. |
Fototisch der Abteilung M – Postkontrolle des MfS. Hier wurden Briefe abgelichtet und damit unter anderem ein Handschriftenspeicher angelegt. Damit sollten Deckadressen fremder Geheimdienste aufgespürt oder auch Personen erkannt werden, die unerlaubt „Westkontakte“ unterhielten (hier stimmte zumeist die Handschrift im inneren des Briefes nicht mit der des Briefkuverts überein). |
Das Telegramm war in der DDR ein essentielles Kommunikationsmittel, da es kaum Telefonanschlüsse gab. Jedes in den Bezirk Leipzig eingehende Telegramm wurde vom MfS per Fernschreiber aufgezeichnet. Um die Telegramm-Flut zu bewältigen, wurde das im Bild gezeigte Gerät zum Auswerten von Telegrammen entwickelt. |
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Geschichte
Vorläufer
Das Ministerium für Staatssicherheit baute bei seiner Gründung am 8. Februar 1950 auf zwei Vorgängerorganisationen auf: Die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw. MWD/MGB) installierten unter Lawrenti Beria eine Reihe von selbständigen, umfangreichen nachrichtendienstlich und polizeilich aktiven Apparaten in der sowjetischen Besatzungszone, die unter der Leitung des Generalobersten Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk, standen.
Im August 1946 wurde auf Veranlassung der SED, die alsbald nach der Ankunft der Moskauer KPD-Kader einen Parteinachrichtendienst aufgebaut hatte, die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) gegründet, welche die politische Polizei unter der Bezeichnung K5 vereinheitlichte. Sehr früh wurde die K5 schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durchzuführen sowie zu betreuen. Anfangs hatte die K5 einen Personalbestand von rund 160 (1946) und später einen Bestand von fast 700 (April 1948) Mitarbeitern.
MfS
Die Grundlage für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei legte das Politbüro der KPdSU am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“. Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Wiktor Abakumow, durchsetzen, der wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten besorgt war.
Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen „Beschluss über die Abwehr von Sabotage“ ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 bestätigte die Volkskammer der DDR einstimmig die Bildung des MfS. Als Leiter wurde acht Tage später Wilhelm Zaisser eingesetzt. Erich Mielke war sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs. Im Jahr 1950 beschäftigte das MfS etwa 2700 hauptamtliche Mitarbeiter, im Jahr 1953 schon rund 13.000.[1]
Nachdem das MfS bei der Vorauserkundung und dem Abblocken der sogenannten „Zusammenrottungen“ des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 aus Sicht des Politbüros „versagt“ hatte, wurde das Ministerium im Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ zurückgestuft und dem Innenministerium unterstellt; erst am 24. November 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang. Leiter des SfS und dann Minister des MfS war Ernst Wollweber. Ihn ersetzte Walter Ulbricht 1957 durch Erich Mielke, den bisherigen Stellvertreter. Mielke leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrates der DDR zur Wende.
Am 17. November 1989 wählte die Volkskammer der DDR einen neuen Ministerrat. Das MfS wurde in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)[2] umbenannt. Dessen Leiter wurde der bisherige Stellvertreter von Erich Mielke, Wolfgang Schwanitz. Am Morgen des 4. Dezember 1989 wurde die Bezirksstelle des MfS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Stasi-Akten vernichtet werden sollten. Am Abend desselben Tages wurden die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt; Besetzungen in den anderen Bezirksstädten folgten, zuletzt am 15. Januar 1990 in der Zentrale in Berlin. Bei den Besetzungen kam es teilweise zu chaotischen Zuständen. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees begann die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Keinen Monat später, am 14. Dezember, beschloss der Ministerrat die Auflösung des „neuen“ AfNS und den Aufbau eines Verfassungsschutzes sowie eines Nachrichtendienstes (in offensichtlicher Anlehnung an die Geheimdienststrukturen in der Bundesrepublik Deutschland). Zum Aufbau des Verfassungsschutzes kam es jedoch wegen der Bürgerproteste und nach Beschluss des Ministerrates vom 13. Januar 1990 nicht.
Später billigte der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS (Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A), deren Leiter von 1956 bis 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Erich Mielkes, war. Trotz der folgenden Vernichtung fast aller Akten und Datenträger der HV A gelangten 1990 deren Mob-(Mobilmachungs-) Karteien unter ungeklärten Umständen in die Hände der CIA. Sie wurden später unter dem Namen „Rosenholz-Akten“ bekannt und der Bundesregierung kopiert überlassen.
Nach der Wende
Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Sichergestellt wurde dies durch das eigens hierfür eingeführte Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), nach den Leitern oft auch kurz Gauck- bzw. später Birthler-Behörde genannt.
Marianne Birthler erklärte im April 2006, ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS – mittlerweile in Verbänden organisiert – versuchten, „das Ansehen der DDR im Allgemeinen, und der Stasi im Besonderen zu schönen, die Tatsachen umzulügen“. Sie zögen auch daraus, dass es bei 30.000 Ermittlungsverfahren gegen MfS-Mitarbeiter nur zu ca. 20 Verurteilungen kam, den falschen Schluss, „so schlimm könne es nicht gewesen sein“. Dieser Schluss sei zynisch. Es habe nur deswegen kaum Verurteilungen gegeben, weil in einem Rechtsstaat nur Taten bestraft werden dürften, die zum Zeitpunkt ihrer Verübung bereits gegen Gesetze verstießen (Rückwirkungsverbot). Wenn also damals zum Tatzeitpunkt kein Verstoß gegen DDR-Gesetze vorgelegen habe, könne heute deswegen nicht verurteilt werden. Nur bei nicht als Straftaten behandelten Schwerverbrechen und Tötungsdelikten, wie beispielsweise bei der Ausführung des Schießbefehls, käme das Prinzip zum Zuge, dass Unrechtsgesetze von Diktaturen keine Geltung haben könnten (Radbruchsche Formel). So sei es leider Fakt, dass es bei Unrechtshandlungen des MfS gegenüber Gefangenen oder Observierten, die zu Opfern der Zersetzungsmethoden des MfS wurden, nicht zu Verurteilungen kommen könne. „Daraus nun aber zu schließen, dass“ dies „kein Unrecht sei, das ist der Gipfel des Zynismus.“ [3]
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat begründet wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.
Obwohl nach den Bestimmungen des Stasiunterlagengesetzes die namentliche Nennung von IM zum Zweck der Aufklärung und der Forschung zulässig ist, gehen Ehemalige immer wieder vor Gericht, dass ihre Namen nicht genannt werden dürften. Im März 2008 erwirkte Holm Singer („IM Schubert“) vor dem Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung gegen die von Edmund Käbisch organisierte Ausstellung „Christliches Handeln in der DDR“. Die Ausstellung wurde daraufhin vorläufig abgebrochen.[4] Die Verfügung wurde mittlerweile aufgehoben, ohne dass sich das Gericht darauf festgelegt hat, ob im konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht des Spitzels höher zu bewerten sei als das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Bekannte Mitarbeiter
Hauptamtliche Mitarbeiter
- Wilhelm Zaisser – Minister für Staatssicherheit von Februar 1950 bis Juli 1953
- Ernst Wollweber – Minister für Staatssicherheit von Juli 1953 bis Oktober 1957
- Erich Mielke – Minister für Staatssicherheit von November 1957 bis November 1989
- Gerhard Neiber – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit
- Peter Kaster – Chef des Ministerbüros
- Markus Wolf – Chef der Auslandsspionage (Hauptverwaltung Aufklärung, HVA) 1951–1986
- Werner Großmann, letzter Chef der HVA
- Joseph Gutsche, leitete von 1953–1955 die Abteilung für besondere Verwendung (Untergrundaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland)
- Lutz Heilmann – Personenschützer, heute Mitglied des deutschen Bundestages, Linksfraktion
Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland
- Walther Barthel
- Lorenz Betzing
- Hagen Blau – Spion im Auswärtigen Amt
- William Borm (FDP)
- Klaus Croissant
- Bernt Engelmann
- Gabriele Gast – Regierungsdirektorin im Bundesnachrichtendienst
- Günter Guillaume – Spion bei Willy Brandt
- Peter Heilmann
- Brigitte Heinrich
- Kurt Hirsch
- Hans Dieter Jacobsen
- Gerhard Kade (IM „Super“)
- Herbert Siegmar Kloss (IM „Siegbert“)
- Joachim Krase – Spion im Militärischen Abschirmdienst
- Lutz Kuche – Spion bei der CDU
- Klaus Kuron – Mitarbeiter der Abteilung Gegenspionage im Bundesamt für Verfassungsschutz
- Holger Oehrens (IM „Alf“)- Fernseh- und Zeitungsjournalist, HR, Bild-Zeitung
- Johanna Olbrich (alias Sonja Lüneburg) – Spionin bei Martin Bangemann
- Lilly Pöttrich – Spionin im Auswärtigen Amt
- Klaus Kurt von Raussendorff – Spion im Auswärtigen Amt
- Ursula Richter
- Rainer Rupp (IM „Topas“ bei der NATO)
- Wolfgang Schmitz
- Alfred Spuhler – Spion im Bundesnachrichtendienst
- Ludwig Spuhler
- Karl Wienand (SPD)
- Herbert Willner
Überläufer
- Hansjoachim Tiedge – Ehemals Leiter der Abteilung Gegenspionage im Bundesamt für Verfassungsschutz
Bekannte Opfer
- Rudolf Bahro
- Jörg Berger
- Wolf Biermann
- Willy Brandt
- Lutz Eigendorf
- Jürgen Fuchs
- Michael Gartenschläger
- Robert Havemann
- Florian Havemann
- Stefan Heym
- Gert Hof
- Helmut Kohl
- Reiner Kunze
- Theo Lehmann
- Vera Lengsfeld
- Walter Linse
- Erich Loest
- Gerulf Pannach
- Matthias Platzeck
- Gerd Poppe
- Ulrike Poppe
- Christa Wolf
- Jens-Paul Wollenberg
MfS-Zentrale (Ministerium) Berlin-Lichtenberg
Allein die Zentrale des Ministeriums in Berlin-Lichtenberg nahm einen ganzen Häuserblock ein: Frankfurter Allee – Magdalenenstraße – Normannenstraße – Ruschestraße, dazu kam der Komplex Gotlindestraße. Das imposante Hauptgebäude, in dem unter anderem auch der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat ihre Büros hatten, ist seit 1990 zu einem Museum, der Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße (siehe Weblinks), ausgebaut worden und steht unter Denkmalschutz.[5] Zugänglich sind unter anderem die original erhaltenen Büroräume Mielkes sowie mehrere Ausstellungen zur DDR-Geschichte mit Bezug auf das MfS.
Hinrichtungen in der DDR
Die Todesstrafe war bis 1987 im DDR-Recht verankert, aber Todesurteile und Hinrichtungen wurden als Geheimsache behandelt. Bis 1981, so der jetzige Stand der Ermittlungen, wurden im Auftrage des MfS 64 Todesurteile verhängt und diese Menschen dann hingerichtet. In der Strafvollzugsanstalt an der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig wurden die Exekutionen durchgeführt. Der letzte zum Tode verurteilte war Dr. Werner Teske, ein Offizier der Staatssicherheit, der 1981 dort hingerichtet wurde.
Begriffsableitung
In der politischen Auseinandersetzung um eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen in Deutschland entstand in Anlehnung an das Web 2.0 2007 in der Blogosphäre der Begriff Stasi 2.0. Er gibt Befürchtungen Ausdruck, es drohe eine Wiederauflage eines Überwachungsapparates, wie ihn die Stasi darstellte, aber mit entsprechend dem gegenwärtigen Fortschritt wesentlich erweiterten technischen Möglichkeiten.
Verweise
Interne Verweise
- Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (sog. Birthler-Behörde/vormals Gauck-Behörde)
- Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
- GRH Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e. V.
- Hauptverwaltung Aufklärung
- Kommerzielle Koordinierung
- Politische Haft (DDR)
- Spionage
- Stasiopfer
- Das Leben der Anderen (Film)
Literatur
- Jürgen Aretz / Wolfgang Stock, Die vergessenen Opfer der DDR, Lübbe 1997, ISBN 3-404-60444-X,
- Thomas Auerbach, Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front, Ch. Links 1999, ISBN 3-86153-183-6,
- Klaus Behnke / Jürgen Wolf (Hrsg.), Stasi auf dem Schulhof, Ullstein 1998, ISBN 3-548-33243-9,
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Weblinks
- Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße in Berlin Lichtenberg
- Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Museum im Stasi-Bunker, Bürgerkomitee Leipzig e.V.
- Seite des Spurensuche e.V.
- Aufnahmen aus der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (MfS-Untersuchungsgefängnis)
- Offizielle Seite der Gedenkstätte Hohenschönhausen – Stasi-Gefängnis
- Die Kommunikation im Ministerium für Staatssicherheit
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Schroeder, SED-Staat, S. 106
- ↑ Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), rbb-online
- ↑ Interview mit Marianne Birthler im Deutschlandradio Kultur vom 25. April 2006
- ↑ Uwe Müller: „Der späte Triumph der Stasi-Täter“ (Die Welt, 21. April 2008)
- ↑ Eintrag in der Berliner Landesdenkmalliste
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