Mit dem WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch soll – wie mit den anderen Teilen des Projekts – versucht werden, die „schöpferische Kraft“ der rechtlich interessierten Wikipedia-Gemeinde ein wenig zu koordinieren. Das Projekt strukturiert den Teilbereich Bürgerliches Gesetzbuch und schlägt Themenseiten vor, die dieser Bereich umfassen sollte. Jedermann ist eingeladen, Seiten, die noch nicht geschrieben sind, zu verfassen und bestehende zu vervollständigen.
PROJEKT Bürgerliches Gesetzbuch
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Einstiegsseite: Bürgerliches Gesetzbuch
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Zielsetzung: Aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts gibt es bereits eine große Zahl von Artikeln. Damit ist ein Stand erreicht, der es sinnvoll und wünschenswert erscheinen läßt, gezielt auf eine Ergänzung noch fehlender wichtiger Artikel und auf eine Verbesserung einiger bestehender Artikel zum BGB hinzuarbeiten. Eventuell kann die Zusammenstellung später auch dazu dienen, als Auflistung der bestehenden Artikel eine Suche zu ermöglichen.
Vorbemerkung: Bei noch fehlenden Artikeln wurden Hinweise auf Fundstellen angegeben, als erster Hinweis und Anregung zur Erstellung des Artikels. Ferner wird kurz auf wünschenswerte Erweiterungen oder Verbesserungen hingewiesen. Längere oder kontroverse Ausführungen gehören auf die Diskussionsseite des Artikels, eventuell kann hier ein Hinweis darauf aufgenommen werden.
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wichtige Seiten
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weniger wichtige Seiten
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Kategorien:
Artikel:
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Allgemeiner Teil
- Abandon
- Abschlusszwang: zusammenführen mit Kontrahierungszwang?
- Absolut geschütztes Rechtsgut
- Abstrakte Geschäfte
- Accidentalia negotii
- Akzessorietät, Akzessorisch: zusammenführen?
- Anpreisung = Weiterleitung auf Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
- Anscheinsvollmacht
- Antrag: ergänzen: Angebot (Antrag) eines Vertrags, § 145 BGB; Kategorie
- Arglist
- Arglisteinrede: erweitern? bisher nur § 853 BGB
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
- Auktion
- Ausfertigung
- Ausschlussfrist
- Bedingungsfeindlichkeit
- Befristung (Recht): durch Beispiel verdeutlichen?
- Beglaubigung
- Bestandteil
- Bestattungsverfügung
- Bewilligung
- Blankounterschrift
- Blankovollmacht
- Bösgläubigkeit
- Bote: rechtliche Aspekte ergänzen, siehe §§ 120, 130 BGB
- Dingliche Einigung
- Dispositives Recht = Weiterleitung auf Abdingbares Recht
- Dissens = Weiterleitung auf Einigungsmangel
- Dritter
- Drohung: rechtliche Bedeutung ergänzen, siehe zB § 123 BGB
- Duldungsvollmacht
- Einsichtsfähigkeit: siehe Geschäftsfähigkeit
- Einwilligung= Weiterleitung auf Zustimmung
- Elektronische Form
- Empfängerhorizont: ergänzen bei Willenserklärung, Weiterleitung dorthin
- Erklärungsbewusstsein
- Essentialia negotii
- Falsa demonstratio non nocet
- Falsus procurator
- Flugreisefall
- Formanpassungsgesetz
- Formmangel
- Freibleibendes Angebot
- Freizeichnungsklausel
- Frucht (Recht)
- Gefälligkeit
- Gegenstand
- Geheimer Vorbehalt
- Genehmigung= Weiterleitung auf Zustimmung
- Generalvollmacht
- Gentlemen's agreement
- Gesamtvertretungsbefugnis
- Geschäftsähnliche Handlung
- Geschäftsgegner
- Geschäftswille
- Gesetzliches Verbot
- Globalzession
- Gute Sitten
- Haakjöringsköd-Fall
- Handlungsfähigkeit
- Handlungswille
- Hausrecht
- Hausverbot
- Hemmung
- Idealverein
- Insichgeschäft
- Invitatio ad offerendum = Weiterleitung auf Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
- Irrtum: eigenen Artikel Irrtum (Recht) schreiben, siehe § 119 ff. BGB, auch § 2078 BGB
- Ius aequum
- Ius strictum
- Kausalgeschäft
- Kautel
- Kennenmüssen
- Kollektivhaftung
- Konkludentes Handeln; siehe auch Schlüssiges Verhalten (zusammenführen)
- Konkurrenz (Recht)
- Kontrahierungszwang: zusammenführen mit Abschlusszwang,
- Kontraktionszwang (eher unüblich, zusammenführen mit Kontrahierungszwang?)
- Kontraktor (eher ungebräuchlich)
- Körperschaft
- Laesio enormis
- Leistung
- Liquidation: eigenen Artikel für Liquidation (Recht)? siehe u.a. §§ 47, 730 BGB, siehe auch Abwicklung (Recht)
- Mentalreservation = Weiterleitung auf Geheimer Vorbehalt
- Mietwucher
- Negatives Interesse = Weiterleitung auf Vertrauensschaden
- Neubeginn = Weiterleitung auf Verjährung
- Nichtigkeit = Weiterleitung auf Unwirksamkeit
- Notarielle Beurkundung = Weiterleitung auf Beurkundung
- Notstand
- Öffentliche Beglaubigung = Weiterleitung auf Beglaubigung
- Offerta ad incertas personas
- Onlinevertrag
- Organ (Recht)
- Organschaftliche Vertretung
- Person
- Persönlichkeitsrecht
- Privatautonomie: siehe auch Vertragsfreiheit
- Protestatio facto contraria
- Rechtfertigung
- Rechtfertigungsgrund
- Rechtsmissbrauch
- Rechtsform
- Rechtsnachfolge
- Rechtsperson (Stimmt letzter Satz?)
- Rechtssubjekt
- Relatives Recht
- Religionsmündigkeit
- Salvatorische Klausel
- Scheingeschäft
- Scherzerklärung
- Schikane
- Schutz der Vertraulichkeit des Wortes
- Schwebende Unwirksamkeit = Weiterleitung auf Unwirksamkeit
- Sicherheitsleistung: siehe §§ 232 ff. BGB
- Singularsukzession = Weiterleitung auf Rechtsnachfolge
- Sitz (juristische Person)
- Stellvertretung = Weiterleitung auf Vertretung
- Subjektives Recht
- Tabelle einiger Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
- Taschengeldparagraph
- Teilverzichtsklausel
- Textform
- Trierer Weinversteigerung
- Umdeutung (Recht)
- Umgehungsgeschäft: siehe zur Nichtigkeit Palandt Rdn. 28 zu § 134; ferner § 306a BGB
- Universalsukzession = Weiterleitung auf Rechtsnachfolge
- Unterbrechung (Recht)
- Unverzüglichkeit
- Unvordenkliche Verjährung
- Veräußerungsverbot: siehe §§ 135, 136 BGB
- Verfügung
- Verkehrssitte
- Versteigerung = Weiterleitung auf Auktion
- Verstoß
- Vertragsänderung
- Vertragsgestaltung
- Vertrauensschaden
- Vertretbarkeit
- Vertretungsmacht
- Verwirkung
- Vorsorgevollmacht
- Vorstand
- Widerruf = Begriffklärung; zusätzliche Bedeutung im Zivilrecht siehe §§ 130, 168, 178, 183, 530, 671 BGB und Widerruf unwahrer Behauptung Palandt Rdn 27 vor § 823
- Zubehör
- Zwingendes Recht = Weiterleitung auf Unabdingbarkeit
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Kategorien:
Artikel:
- Abstraktionsprinzip
- Abtretung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines Leistungsstörungsrecht
- Allgemeines Schuldrecht
- Annahmeverzug
- Aufrechnung
- Basiszinssatz
- Culpa in contrahendo
- Dauerschuldverhältnis
- Dolo agit
- Einrede des nichterfüllten Vertrags
- Einrede
- Einwendung
- Entgangener Gewinn
- Erfüllung Zug um Zug: siehe Zug um Zug
- Erfüllung, Erfüllung (Recht)
- Erfüllungsgehilfe ist Weiterleitung auf Gehilfe. Eigener Artikel?
- Erfüllungsgeschäft
- Fahrlässigkeit
- Fälligkeit
- Fernabsatzvertrag
- Forderung: ergänzen Übertragung durch Abtretung
- Gattungsschuld
- Gegenseitiger Vertrag: siehe Synallagma, erweitern?
- Gehilfe: siehe Erfüllungsgehilfe
- Gesamtschuld
- Gesamtgläubiger
- Geschäftsgrundlage
- Globalzession
- Haftung (Recht)
- Hauptpflicht
- Haustürgeschäft
- Hinterlegung
- Immaterieller Schaden
- Inhaltskontrolle: siehe §§ 307-309 BGB
- Kausalität (Rechtswissenschaft)
- Legalzession: siehe auch Cessio legis
- Leistung (Recht)
- Leistungsbestimmungsrecht: siehe § 315 ff. BGB
- Leistungsort
- Leistungsstörung
- Leistungszeit: siehe § 271 BGB
- Mahnung: etwas erweitern!
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern: siehe §§ 420 - 432 BGB, darunter auch Gesamtschuld
- Mitgläubiger: siehe § 432 BGB
- Normativer Schadensbegriff
- Obligation (Recht): im Schweizer Recht für Schuldverhältnis
- Obligationenrecht: im Schweizer Recht für Schuldrecht
- Pflicht (Recht): Es gibt Pflicht, Artikel zu spezifisch rechtlichen Aspekten fehlt noch.
- Pflichtverletzung
- Prozesszinsen
- Rechenschaftspflicht: siehe § 259, § 666 BGB
- Regress
- Rückgaberecht: bei Verbraucherverträgen (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag) siehe § 356 BGB
- Rücktritt (erweitern, einzelne Fälle; Abwicklung)
- Salvatorische Klausel
- Schaden
- Schaden (Recht)
- Schadenersatzrecht
- Schadensersatz
- Schadensersatzklage
- Schmerzensgeld
- Schuld
- Schuldbeitritt
- Schuldner
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz = Weiterleitung auf Schuldrechtsmodernisierung
- Schuldübernahme
- Schuldverhältnis
- Sicherungsabtretung
- Stundung
- Synallagma
- Trennungsprinzip
- Treu und Glauben: evtl. erweitern, Anwendungsfälle
- Unmöglichkeit
- Unzulässigke Rechtsausübung: evtl. in Treu und Glauben einbauen und Weiterleitung darauf?
- Venire contra factum proprium
- Verantwortlichkeit (Recht) oder Vertretenmüssen: siehe zB § 276, § 278, § 286 Abs. 4, § 300 Abs. 1, § 326 Abs. 2, § 680 BGB
- Verbindlichkeit
- Verbrauchervertrag: siehe § 310 Abs. 3, §§ 355-369 BGB
- Verpflichtungsgeschäft
- Verschulden bei Vertragsverhandlungen = Weiterleitung auf Culpa in contrahendo
- Verschulden
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Vertrag zugunsten Dritter
- Vertrag
- Vertragsstrafe
- Verwirkung: siehe Palandt, Anm. zu § 242 BGB
- Verzugszins ist Weiterleitung auf Schuldnerverzug. Eigener Artikel?
- Vorsatz: evt. zum Zivilrecht etwas erweitern
- Widerrufsrecht: bei Verbraucherverträgen (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag) siehe § 355 BGB
- Zins: ergänze §§ 246, 247 BGB
- Zurückbehaltungsrecht
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Allgemeines Schuldrecht
- Abänderungsvertrag
- Abfindung
- Ablösungsrecht
- Abmahnung
- Abschlusszwang
- Abtretungsverbot = Weiterleitung auf Pactum de non cedendo
- Adäquanz
- Affektionsinteresse
- AGB-Gesetz (alt)
- Anzahlung
- Bedingter Vorsatz = Weiterleitung auf Eventualvorsatz
- Befreiungsanspruch (auch Freistellungsanspruch; s. § 257 BGB und Palandt 46 vor 249) !
- Bringschuld: ergänzen § 269 BGB; für Deutschland bei Geldschuld § 270 BGB
- Cessio legis: siehe auch Legalzession
- Clausula rebus sic stantibus: Überarbeiten
- Conditio-sine-qua-non-Formel
- Disclaimer
- Do ut des
- Draufgabe: siehe §§ 336-338 BGB
- Dritter
- Drittschadensliquidation: Wikifizieren, verdeutlichen!
- Entgelt
- Entlastungsbeweis: siehe § 280 Abs. 1 Satz 2, § 831 Abs. 1 Satz 2, , § 832 Abs. 1 Satz 2, § 833 Satz 2, § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Erfolgsort (Schuldrecht)
- Erfüllungsort = Weiterleitung auf Leistungsort
- Erfüllungsschaden
- Erlass
- Ersetzungsbefugnis: siehe Palandt Rdn. 7 zu § 262 BGB
- Essentialia negotii
- Eventualvorsatz
- Exkulpation: siehe Entlastungsbeweis
- Fernkommunikationsmittel
- Fixgeschäft: siehe Palandt, Rdn. 16 zu § 271 BGB
- Freizeichnung: siehe Haftungsbeschränkung, Haftungsklausel
- Fur semper in mora
- Gefahr: spezifische Fragen des BGB fehlen: Leistungsgefahr, Sachgefahr, Preisgefahr, Vergütungsgefahr, siehe Palandt Rdn. 33 zu § 275 BGB; Rdn 14, 15 zu § 446 BGB
- Gegenleistung
- Geldschuld: siehe Palandt zu §§ 244, 245 BGB
- Geltungserhaltende Reduktion
- Gesetzlicher Forderungsübergang: siehe Legalzession, Cessio legis
- Gestörte Gesamtschuld
- Gläubiger: überarbeiten!
- Gläubigerverzug = Weiterleitung auf Annahmeverzug
- Haftungsbeschränkung
- Haftungsklausel
- Haustürwiderrufsgesetz (alt)
- Heilung (Rechtshandlung)
- Holschuld
- Individualvereinbarung: siehe § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB
- Interesse: ergänzen Positives Interesse, Negatives Interesse
- Inzahlungnahme: siehe Ersetzungsbefugnis
- Kardinalpflicht
- Kausalprinzip (Recht): gilt im österreichischen Recht, im Gegensatz zum Abstraktionsprinzip im deutschen Recht
- Kautel
- Klausel (Recht) verbessern!
- Konfusion
- Konkretisierung: siehe § 243 BGB. Evtl in Gattungsschuld behandeln und Weiterleitung dorthin
- Konnexität
- Kontraktor
- Moralische Unmöglichkeit
- Nachfrist
- Naturalobligation
- Naturalrestitution
- Nebenpflicht
- Negatives Interesse = Weiterleitung auf Vertrauensschaden
- Nominalismus (Recht)
- Novation
- Nutzungsausfall
- Obliegenheit: evtl. erweitern, siehe Palandt Rdn. 11 vor § 241 BGB
- Ordentliche Kündigung
- Pactum de non cedendo
- Positive Vertragsverletzung
- Positiver Schaden
- Positives Interesse = Weiterleitung auf Erfüllungsschaden
- Quittung
- Peremptorische Einrede
- Preisgefahr
- Produkthaftung
- Prospekthaftung
- Qualitative Unmöglichkeit
- Quotenvorrecht
- Rechnung
- Regress
- Reiner Vermögensschaden
- Schadensersatzrecht = Weiterleitung auf Schadenersatzrecht
- Schadensminderungspflicht
- Schickschuld
- Selbsthilfeverkauf
- Sicherungszession = Weiterleitung auf Sicherungsabtretung
- Störung der Geschäftsgrundlage: siehe Geschäftsgrundlage
- Stückschuld
- Ultra posse nemo obligatur
- Umgehungsverbot: siehe § 306a BGB
- Unbilligkeit: siehe § 319 BGB (zu Leistungsbestimmungsrecht)
- Unvollkommene Verbindlichkeit = Weiterleitung auf Naturalobligation
- Ursache = Weiterleitung auf Kausalität (Rechtswissenschaft)
- Valutaschuld
- Verschuldenshaftung
- Versicherung an Eides Statt
- Versteigerung
- Vertrauensschaden
- Verurteilung Zug um Zug:siehe Erfüllung Zug um Zug
- Verwender
- Verzugsschaden = Weiterleitung auf Schuldnerverzug
- Vorratsschuld
- Vorteilsausgleich
- Vorvertrag
- Wahlschuld: siehe §§ 262 ff. BGB
- Wegfall der Geschäftsgrundlage: siehe Geschäftsgrundlage
- Wegnahmerecht: siehe §§ 258, 539, 581, 997, 2125 BGB
- Wertsicherungsklausel: unvollständig; siehe auch Palandt zu § 245 BGB
- Widerrufsbelehrung
- Zahlungsort:siehe § 270 BGB
- Zedent = Weiterleitung auf Abtretung
- Zession = Weiterleitung auf Abtretung
- Zessionar = Weiterleitung auf Abtretung
- Zinseszins = Weiterleitung auf Zins
- Zufall (Recht): siehe §§ 287, 848 BGB
- Zug um Zug
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Besonderes Schuldrecht
- Abgeld = Weiterleitung auf Disagio
- Abnahme
- Abnahmepflicht
- Abnahmeverpflichtung
- Abschlagszahlung
- Abschlussprovision
- Abwicklung (Recht)
- Actio pro socio
- Aliud, Aliudlieferung = Weiterleitung auf Falschlieferung
- Alleinauftrag: zu Maklerrecht, siehe § 652 BGB
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen = Weiterleitung auf VOB/B
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anwachsung
- Anweisung (Recht) s.a. Anweisung
- Anzahlung
- Anzahlungsgarantie
- ARGE
- Arglisteinrede (nur zu § 853 BGB, Ausdruck evtl. verbessern)
- Arglistiges Verschweigen: siehe § 438 Abs. 3, § 634a Abs. 3 BGB
- Arzthaftung
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Aufwendung: siehe z.B. § 670 BGB
- Aufwendungsersatz evtl. Ergänzung zu § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- Auktion
- Ausbietungsgarantie
- Auseinandersetzung
- Ausfallbürgschaft
- Auskunftspflicht: siehe z.B. §§ 260, 666 BGB
- Auswahlverschulden
- Auszahlungsvoraussetzung
- Bauhandwerkersicherung: siehe § 648a BGB
- Baumangel
- Bauträger: ergänzen Bauträgervertrag, MaBV, dann auch Kategorie Schuldrecht
- Bauüberwachung
- Bauvertrag
- Beförderungsvertrag
- Behandlungsfehler
- Beleihungsobjekt
- Bereitstellungszins
- Beseitigungsanspruch: siehe § 862 BGB und Palandt Rdn 26 vor § 823 BGB
- Besserungsschein
- Bierlieferungsvertrag
- Billigkeitshaftung: siehe § 829 BGB
- Bürgschaft auf erste Anforderung
- Causa
- CISG
- Condictio causa data non secuta umbenennen? bisher nur österreichisch, aber Hinweis auf § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB
- Damnum = Weiterleitung auf Disagio
- Darlehensaufgeld = Weiterleitung auf Disagio
- Darlehensbedingungen
- Darlehensgebühr
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen
- Delikt
- Delkredere
- Disagio
- Doppelseitige Treuhand
- Eilkredit
- Eingriffskondiktion = Weiterleitung auf Bereicherungsrecht
- Einheitspreis
- Endbenutzer-Lizenzvertrag
- Erfüllungsgarantie
- Factoring
- Falschlieferung
- Festpreis
- Garantiehaftung s.a. Garantie (zusammenfassen?)
- Gehilfe: eigenen Artikel Verrichtungsgehilfe schreiben?
- Gelegenheitsgesellschaft
- Gemischter Vertrag
- Gesellschaftsvermögen: siehe § 718 BGB
- Gesellschaftsvertrag
- Globalzession
- Haftpflichtgesetz
- Haltbarkeitsgarantie: siehe Kaufvertrag, Abschnitt Garantie (§ 443 BGB)
- Hauptmangel (alt)
- Heilung (Rechtshandlung)
- Höhere Gewalt
- Ingerenz
- Innengesellschaft: evtl. Weiterleitung auf Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dort erklären
- Kaltmiete
- Kauf auf Probe
- Kaution
- Kondiktion = Weiterleitung auf Bereicherungsrecht
- Kredit
- Kreditnehmer
- Kündigung Kat auch Schuldrecht: 649 BGB, Mietrecht
- Leasing: Über spezifisch rechtliche Aspekte besser eigenen Artikel Leasingvertrag schreiben.
- Leistungskondiktion = Weiterleitung auf Bereicherungsrecht
- Liquidation: eigenen Artikel für Liquidation (Recht)? siehe u.a. §§ 47, 730 BGB, siehe auch Abwicklung (Recht)
- Makler
- Mangel (Recht)
- Mankolieferung
- Miete
- Mietkauf: siehe Palandt Rdn. 30 vor § 535
- Mietminderung
- Mietrecht = Weiterleitung auf Mietvertrag
- Mietspiegel
- Mietzins = Weiterleitung auf Miete
- Nachbesserung (alt)
- Nebenkosten
- Nutzungsrecht
- Pacht = Weiterleitung auf Pachtvertrag
- Personengesellschaft
- Produkthaftung
- Quotenvorrecht
- Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Rechtfertigungsgrund
- Rechtsgrund: siehe Bereicherungsrecht, Causa
- Regress
- Sachdarlehen, Sachdarlehensvertrag: siehe §§ 607 ff. BGB
- Schenkungsvertrag = Weiterleitung auf Schenkung
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
- Schuldverschreibung
- Schutzgesetz: siehe § 823 Abs. 2 BGB
- Sicherheit (Recht)
- Sicherungsabrede = Weiterleitung auf Sicherungsvertrag
- Sicherungsgrundschuld
- Sicherungshypothek des Bauunternehmers: siehe § 648 BGB
- Sozialansprüche
- Tierhalterhaftung: siehe § 833 BGB
- Totalschaden
- Übersicherung
- Undank: siehe § 530 BGB
- Unterlassen
- Untermiete
- Unzumutbarkeit: siehe z.B. § 275 Abs. 3, § 440, § 637 Abs. 2 BGB
- Verbrauchsgüterkaufvertrag = Weiterleitung auf Verbrauchsgüterkauf
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- Vergleichsmiete
- Verkehrssicherungspflicht
- Verrichtungsgehilfe = Weiterleitung auf Gehilfe; (eigener Artikel?)
- Verschuldenshaftung
- Versendungskauf
- Vertragsarten: umwandeln in Weiterleitung auf Vertrag?
- Verwaltung (Zivilrecht): siehe zB §§ 744, 1421, 1985, 2216 BGB, Vermögenssorge von Eltern, Vormund, Betreuer; § 20 WEG
- VOB/B
- Wegnahmerecht: siehe §§ 258, 539, 581, 997, 2125 BGB
- Werklohn: gebräuchliche Bezeichnung für Vergütung beim Werkvertrag, siehe § 632 BGB
- Wette
- Wettschulden
- Wichtiger Grund
- Widerruf = Begriffklärung; zusätzliche Bedeutung im Zivilrecht siehe §§ 130, 168, 178, 183, 530, 671 BGB und Widerruf unwahrer Behauptung Palandt Rdn 27 vor § 823
- Wiederholungsgefahr: siehe § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Zinsbindungsfrist
- Zufälliger Untergang: siehe § 848 BGB
- Zusammengesetzter Vertrag: siehe Palandt Rdn. 16 vor § 311 BGB
- Zuwendung
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Kategorien:
Artikel:
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Sachenrecht
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Kategorien:
(Nicht zum Bürgerlichen Recht gehört die Kategorie:Personenstandsrecht.)
Artikel:
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Familienrecht
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Kategorie:
Artikel:
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Erbrecht
- Abkömmling = Weiterleitung auf Nachkommen; rechtliche Aspekte ergänzen, siehe §§ 1924, 2050, 2069, 2303; auch 1483 ff. BGB
- Alleinerbe
- Anerbenrecht
- Anfall: Siehe § 1942 BGB
- Anwachsung
- Behindertentestament
- Dreißigster: Siehe § 1969 BGB
- Enterbung: siehe § 1938
- Erbenermittlung
- Erbgesessener
- Erblasser
- Erbschaftsanspruch: siehe § 2018 ff. BGB
- Erbschaftsbesitzer: siehe § 2018 ff. BGB
- Erbschaftsteuer
- Ersatzerbe: siehe §§ 2096 ff. BGB
- Gesamthandsgemeinschaft
- Jastrowsche Formel
- Majorat
- Minorat
- Nachlass
- Nachlassgericht
- Nachlasspfleger: siehe § 1960 ff. BGB
- Nachlasswert
- Nasciturus
- Realteilung
- Tertiogenitur
- Testierfähigkeit
- Testierfreiheit
- Verwaltung (Zivilrecht): siehe zB §§ 744, 1421, 1985, 2216 BGB, Vermögenssorge von Eltern, Vormund, Betreuer; § 20 WEG
- Wahlvermächtnis: siehe § 2154 BGB
- Zuwendungsverzicht: siehe § 2352 BGB
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