Personengesellschaft
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Eine Personengesellschaft entsteht regelmäßig, wenn sich eine oder mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist (nicht in Deutschland) eine juristische Person und somit Träger von Rechten und Pflichten. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.
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[Bearbeiten] Haftung
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen bilden etwa Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft, deren Haftung regelmäßig auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Besonders im angelsächsischen Rechtsraum gibt es überdies Personengesellschaftsformen, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist (etwa die sog. LLP, die Limited Liability Partnership).
[Bearbeiten] Länderspezifika
[Bearbeiten] Deutschland
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft),
- die Personenhandelsgesellschaften, darunter
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
- die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland
- die stille Gesellschaft,
- die Partenreederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) zusammengefasst als Personengesellschaften bezeichnet.
[Bearbeiten] Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR),
- die Offene Gesellschaft und
- die Kommanditgesellschaft (KG)
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft
- die Reederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Nach dem umfassenden Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HARÄG) traten folgende Personengesellschaften mit 1. Januar 2007 außer Kraft und wurden in Offene Gesellschaften (OG) umgewandelt bzw. ersetzt:
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) [1]
- die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
[Bearbeiten] Schweiz
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
[Bearbeiten] Italien
In Italien gibt es
- Societá semplice (Einfache Gesellschaft, historisch)
- Società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft)
- Società in nome collettivo (Offene (Handels-)Gesellschaft)
- Comunione erreditaria (Erbengemeinschaft)
Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.
[Bearbeiten] Polen
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Handelsrechts-Änderungsgesetz (Österreich)
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