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Hausverbot – Wikipedia

Hausverbot

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.

In öffentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoß gegen die Hausordnung begründet werden. Zudem kann ein öffentlich-rechtliches Hausverbot ausgesprochen werden, wenn eine Störung des widmungsgemäßen Betriebs der öffentlichen Einrichtung vorliegt.

Folgende Gründe sind beispielsweise denkbar:

Ob eine Handlung allerdings zu einem Hausverbot führt oder nicht, hängt vom Betreiber ab. Insbesondere bei Handlungen, für die es keine definitiven gesetzlichen Regelungen gibt, ist es durchaus möglich, dass der eine Betreiber ein Hausverbot erteilt, während ein anderer Betreiber einer vergleichbaren Stätte sich am gleichen Verhalten nicht stört.

Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).

Hausverbote können zeitlich begrenzt oder auch zeitlich unbegrenzt möglich sein. Welche Form angewandt wird, ist Sache des Betreibers, sofern keine verbindlichen Regelungen festgelegt sind. In letzterem Fall erlöschen sie aber im Regelfall, wenn der Pächter oder der Besitzer des Gebäudes, in dem derjenige Hausverbot erhalten hat, gewechselt hat.

Es ist durchaus möglich, dass ein Hausverbot in einer Einrichtung auch Hausverbote in anderen vergleichbaren Einrichtungen nach sich ziehen kann.

Eine Anwendung des Hausverbotes auf das Internet ist das Virtuelle Hausverbot.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


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