Martin Hohmann
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Martin Hohmann (* 4. Februar 1948 in Fulda) ist ein deutscher Politiker und war von 1998 bis 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Bundesweit bekannt wurde er durch die so genannte Hohmann-Affäre: Infolge einer als antisemitisch kritisierten Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 wurde er als erster Abgeordneter aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und später auch aus seiner Partei, der CDU Hessens, ausgeschlossen.
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Leben
Beruf und Familie
Martin Hohmann besuchte ein humanistisches Gymnasium und machte 1967 Abitur. Anschließend leistete er bis 1969 seinen Wehrdienst als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr ab und durchlief hier auch die Ausbildung zum Reserveoffizier. Er hat den Rang eines Majors der Reserve. Von 1969 bis 1976 studierte er Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach dem Ersten Staatsexamen und seiner Referendarzeit legte er 1979 das Zweite Staatsexamen ab. Von 1980 bis 1984 war er beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig, zuletzt als Kriminaloberrat in der Abteilung Terrorismus. Hohmann ist römisch-katholisch, verheiratet und hat drei Kinder.
Politische Laufbahn
Hohmann trat 1980 der CDU bei und gehörte ab 1990 dem Vorstand des CDU-Kreisverbandes Fulda an. Von 1984 bis 1998 war er hauptamtlich Bürgermeister der Gemeinde Neuhof.
1998 wurde Hohmann in den Deutschen Bundestag gewählt. Bei der Bundestagswahl 2002 errang er mit 54 % der Erststimmen das Direktmandat des Wahlkreises 132 (Fulda). Dies ist der ehemalige Wahlkreis von Alfred Dregger, in dessen Tradition sich Hohmann sieht Quelle?.
Am 5. Mai 1999 reichte Hohmann zusammen mit mehreren anderen Bundestagsageordneten einen Antrag ein, der die Errichtung eines Holocaust-Denkmals ablehnte. Am 25. Juni begründete Hohmann diesen Schritt in einer Rede. Das Holocaustdenkmal war in seinen Augen ein Indiz dafür, dass die Deutschen sich selbst ihre Vergangenheit nicht verzeihen könnten:
"Meine Damen und Herren, viele Menschen fordern uns als Deutsche auf, langsam den Mut zu fassen, unseren Freunden zu sagen: Mehr als zwei Generationen nach diesem riesigen Verbrechen fühlen wir uns sozusagen resozialisiert. Warum? Kein Land hat Verbrechen in seiner Geschichte aufgearbeitet und bereut, Entschädigung und Wiedergutmachung geleistet wie wir. Nach christlichen Maßstäben folgt auf Sünde, Reue und Wiedergutmachung das Verzeihen. Freilich, das Verzeihen kann man nicht erzwingen. Aber von Freunden darf man es erwarten. Fast drei Generationen Bußzeit bis heute. Es sollten nicht sechs oder sieben werden. Insofern wäre das Mahnmal auch monumentaler Ausdruck der Unfähigkeit, uns selbst zu verzeihen."
Von der evangelikalen „idea-Redaktion“ wurde Hohmann zum Politiker des Jahres 2001 gekürt. Er wurde dafür ausgezeichnet, dass er sich nach dem Terror der Anschläge vom 11. September 2001 „gegen ein falsches Toleranzdenken und eine christlich-muslimische Verbrüderung“ gewandt hatte.
Nach seinem Ausschluss aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 14. November 2003 infolge der Hohmann-Affäre war er fraktionslos. Auf Beschluss des Landesparteigerichtes der CDU Hessen vom 16. Juli 2004 wurde er auch aus der Partei ausgeschlossen. Gegen diesen Parteiausschluss erhob er Klage vor dem Landgericht Berlin, das diese jedoch am 11. November 2005 als unbegründet abwies. Hohmann kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.
Bei der Bundestagswahl 2005 trat Hohmann in seinem Wahlkreis Fulda als parteiloser Direktkandidat an, verlor jedoch mit 21,5 % der Erststimmen (39.545 Stimmen) gegen den CDU-Kandidaten Michael Brand, der 39,1 % erreichte. Daraufhin erklärte Hohmann noch am Wahlabend, seine politische Karriere beenden zu wollen.
Die Hohmann-Affäre
Der Anlass
Am 3. Oktober 2003 hielt Hohmann in Neuhof eine Rede zum Tag der Deutschen Einheit. Darin monierte er, „dass man als Deutscher in Deutschland keine Vorzugsbehandlung“ genieße und stellte die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, die Zahlungen an die EU sowie die Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter während des NS-Regimes und an die jüdischen Opfer des Holocaust angesichts der schlechten Wirtschaftslage zu verringern.
Um das Argument zu entkräften, dies sei aus historischen und moralischen Gründen nicht möglich, diskutierte er anschließend den Begriff „Tätervolk“ in Zusammenhang mit „den Deutschen“ während der Nazi-Zeit einerseits und „den Juden“ während der Oktoberrevolution und der Zeit des Stalinismus andererseits. Er berief sich dabei auf Thesen des Universitätsbibliothekars Johannes Rogalla von Bieberstein und zitierte Henry Ford, einen bekennenden Antisemiten. Nach diesen Thesen, so Hohmann, könne man „mit einer gewissen Berechtigung … nach der 'Täterschaft' der Juden fragen“ und diese „mit einiger Berechtigung als 'Tätervolk' bezeichnen". Damit würde man nur „der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet“. Im weiteren Verlauf traf Hohmann die Feststellung, der Begriff „Tätervolk“ und der damit verbundene Vorwurf der „Kollektivschuld“ sei sowohl „den Juden“ als auch „den Deutschen“ gegenüber absurd und unangebracht. Das wahre Tätervolk des 20. Jahrhunderts, so Hohmann, seien die „Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien“ gewesen.
Zitate aus Hohmanns Rede
Die folgenden Passagen aus der Rede brachten Hohmann den Vorwurf des Antisemitismus ein:
- Die Schuld von Vorfahren an diesem Menschheitsverbrechen hat fast zu einer neuen Selbstdefinition der Deutschen geführt. Trotz der allseitigen Beteuerungen, dass es Kollektivschuld nicht gebe, trotz nuancierter Wortneuschöpfungen wie „Kollektivverantwortung“ oder „Kollektivscham“: Im Kern bleibt der Vorwurf: die Deutschen sind das „Tätervolk“.
- Auf diesem Hintergrund stelle ich die provozierende Frage: Gibt es auch beim jüdischen Volk, das wir ausschließlich in der Opferrolle wahrnehmen, eine dunkle Seite in der neueren Geschichte oder waren Juden ausschließlich die Opfer, die Leidtragenden?
- Meine Damen und Herren, es wird Sie überraschen, daß der amerikanische Autokönig Henry Ford 1920 ein Buch mit dem Titel ‚The International Jew‘ herausgegeben hat. (…) Darin prangert Ford die Juden generalisierend als „Weltbolschewisten“ an. Er vermeinte, einen „alljüdischen Stempel auf dem roten Rußland“ ausmachen zu können, wo damals die bolschewistische Revolution tobte. Er bezeichnete die Juden in „hervorragendem Maße“ als „Revolutionsmacher". (…) Ford brachte in seinem Buch eine angebliche „Wesensgleichheit" von Judentum und Kommunismus bzw. Bolschewismus zum Ausdruck. Wie kommt Ford zu seinen Thesen, die für unsere Ohren der NS-Propaganda vom „jüdischen Bolschewismus" ähneln?
- Mit einer gewissen Berechtigung könnte man im Hinblick auf die Millionen Toten dieser ersten Revolutionsphase nach der „Täterschaft“ der Juden fragen. Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könnte man Juden mit einiger Berechtigung als „Tätervolk“ bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet.
- Daher sind weder „die Deutschen“ noch „die Juden“ ein Tätervolk. Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts.
Hohmanns Argumentation
Anders als in den Medien zunächst berichtet, bezeichnete Hohmann die Juden in seiner Rede tatsächlich nicht explizit als Tätervolk, stellte aber gleichwohl fest, dass man sie unter gewissen Voraussetzungen so nennen könne und listete dafür eine ganze Reihe von Gründen auf. Diese Auflistung macht einen Großteil der Rede aus. Seine Argumentation ähnelt dem klassischen Syllogismus, und lässt sich als Dreischritt wie folgt zusammenfassen:
- Den Deutschen werde wegen der nationalsozialistischen Verbrechen der Vorwurf gemacht, ein „Tätervolk“ zu sein.
- Juden hätten während der bolschewistischen Revolution auch Verbrechen begangen, ohne ein „Tätervolk" genannt zu werden
- Da man die Juden trotz dieser Verbrechen nicht als „Tätervolk“ bezeichnen könne, sei diese Bezeichnung auch gegenüber den Deutschen unangebracht.
Von Kritikern wird Hohmann vorgeworfen, er verfolge in seiner Rede zusätzlich eine verborgene Argumentation, welche „antisemitische Stereotype“ verbreite, von denen er sich „nur zum Schein" distanziere. Diese verborgene Argumentation erfolge in vier Schritten:
- Zunächst fragt er: Wie kommt Ford zu seinen Thesen, die für unsere Ohren der NS-Propaganda vom „jüdischen Bolschewismus" ähneln?
- Der folgende Teil der Rede Hohmanns führt zahlreiche Argumente bzw. Scheinargumente auf, welche erkennbar machen, dass Hohmann die Sichtweise von Ford für stichhaltig hält.
- Danach erläutert Hohmann: Wir müssen genauer hinschauen. Die Juden, die sich dem Bolschewismus und der Revolution verschrieben hatten, hatten zuvor ihre religiösen Bindungen gekappt.
- Zum Schluss seiner Rede macht Hohmann im Unterschied zu Ford deutlich, dass er nicht Juden für gefährlich hält, sondern ganz allgemein Gottlosigkeit und „gottlose Ideologien“.
Die Ausführlichkeit, mit der Hohmann Argumente gegen Juden anführt sowie seine Weigerung, sich von Fords Thesen zu distanzieren, wird von Kritikern als Ausdruck antisemitischen Denkens betrachtet.
Die Folgen
Von Hohmanns 120 Zuhörern, zumeist Mitglieder des CDU-Ortsverbands Neuhof, zeigte sich niemand über seine Äußerungen irritiert. In der Öffentlichkeit blieb die Rede zunächst unbeachtet. Erst nachdem der CDU-Ortsverband Neuhof sie auf seine Internetseite gestellt hatte, erschien am 27. Oktober 2003 ein kritischer Artikel der Journalistin Andrea Livnat in dem Online-Magazin Hagalil.com [1]. Darin heißt es:
- Martin Hohmann sagt in seiner Rede nichts Verbotenes, er hetzt nicht mit verfassungsfeindlichen Parolen. Seine Argumentation ist wesentlich raffinierter und perfider. Bestreitet er letztendlich, dass die „Juden“ als Kollektiv ein „Tätervolk“ seien, so zählt er doch zuvor genau dafür „Beweise" auf. Durch die Gegenüberstellung von Nationalsozialismus und Bolschewismus bzw. von Deutschen und Juden als „Tätervolk“ wird der Holocaust verharmlost, die „Schuld“ des nationalsozialistischen Deutschland relativiert und schließlich antisemitische Argumentationen der übelsten Sorte aufgewärmt und neu serviert. Juden sind wahlweise die Drahtzieher von Bolschewismus, Kommunismus, Sozialismus, Kapitalismus, je nachdem, wie es der Sprecher eben braucht.
Erst dieser Artikel machte die Medien und die breite Öffentlichkeit auf die Rede aufmerksam. Hohmann geriet sofort bundesweit unter heftige Kritik sowohl von Seiten der Medien als auch von Politikern anderer Parteien und schließlich auch der CDU.
Die allgemeine Kritik
Die Kritik an Hohmann richtet sich darauf, dass seine Argumentation schon deshalb falsch und tendenziell antisemitisch sei, weil ihre Prämissen nicht stimmten. Die zentralen Argumente gegen Hohmanns Ansichten lauteten wie folgt:
- In der Debatte um die deutsche Verantwortung für den Holocaust spiele der Begriff „Tätervolk“ überhaupt keine Rolle. Hohmann habe damit einen Popanz aufgebaut, der vom Kern der Debatte ablenke.
- Die Gleichsetzung zwischen dem Beitrag einzelner Juden zum Bolschewismus und dem Beitrag einer Mehrheit der Deutschen zum Nationalsozialismus, sei völlig unverhältnismäßig, verzerre die historischen Tatsachen und stelle an sich ein bekanntes antisemitisches Klischee dar. Sie weisen darauf hin, dass weder Lenin noch Stalin Juden waren, dass Stalin bereits vor Beginn der großen Terrorwelle der 30er Jahre Parteifunktionäre jüdischer Herkunft wie Trotzki aus allen Führungspositionen verdrängt habe.
- Die gleichwertige Absolution sowohl der Juden als auch der Deutschen vom Vorwurf der „Täterschaft“ laufe im Kern auf eine Relativierung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen hinaus, was eine übliche Vorgehensweise von Antisemiten sei. Hohmanns Argumentation deckte sich mit den umstrittenen Thesen von Prof. Ernst Nolte, die von der großen Mehrheit der deutschen Geschichtswissenschaftler Mitte der 1980er Jahre im Historikerstreit zurückgewiesen worden sei.
Kritik von jüdischer Seite
In diesem Sinne äußerte sich auch Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, am 9. November 2004 in einer Rede zum Gedenken an die Novemberpogrome 1938:
- „Dass Hohmanns Rede antisemitisch ist, steht außer Frage: Wer ein Standardwerk der antisemitischen Literatur wie Henry Fords 1920 erschienenes Buch ‚The International Jew‘ ausdrücklich zur Grundlage seiner Überlegungen macht und daraus zustimmend zitiert, argumentiert antisemitisch. Wer die angebliche Verbrechensbeteiligung von 'Juden' derjenigen von 'Deutschen' gegenüberstellt und dem in Kollektivhaftung genommenen ‚jüdischen Volk‘ in seiner Gesamtheit ein kommunistisches Staatsverbrechen anzulasten versucht, mit dem Argument, viele Juden seien an ihm beteiligt gewesen, argumentiert antisemitisch.“
Einige Monate zuvor hatte Korn bereits zum Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Stellung genommen, gegen Martin Hohmann kein Strafverfahren wegen Volksverhetzung einzuleiten (s. u.):
- „Die Tatsache, dass Hohmann seine antisemitische mit antidemokratischem und völkischem Gedankengut gepaarte Rede in Konjunktive verpackt hat, um sie damit unterhalb der strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten zu halten, macht sie um so abgefeimter. (…) Mit Sicherheit lässt sich aber sagen, dass man Hohmann mit einiger Berechtigung als Antisemiten, allemal als Konjunktiv-Antisemiten, bezeichnen könnte.“
Dies bekräftigte der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel:
- „Strafrechtlich mag die Rede von Herrn Hohmann nicht relevant sein, aber antisemitisch bleibt sie nach unserer Auffassung.“
Kritische Stimmen von Historikern
Der Historiker Prof. Ulrich Herbert von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kam nach der Analyse von Hohmanns Rede zu folgendem Urteil:
- Was er macht, ist eine Entlastungsargumentation. Die Deutschen müssten sich von der Vergangenheit endlich befreien. Sie müssten diese Schmach des Begriffes Tätervolk ablegen. Und das tut er dadurch, dass er sagt, er würde ja auch andere nicht als Tätervolk bezeichnen, obwohl sie es ja genauso verdient hätten wie die Deutschen. Er geht dann auf die Juden ein durch eine historisch falsche und mitunter abstruse Gleichsetzung von Judentum und Bolschewismus und greift dadurch das zentrale Gedankengut des nationalsozialistischen Antisemitismus auf, der genau mit dieser Verbindung – Judentum und Bolschewismus – den Holocaust begründet und legitimiert hat.[2]
Im gleichen Sinne argumentierte Prof. Wolfgang Benz, der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung in Berlin. Angesichts von Hohmanns Behauptung, man könnte wegen der Beteiligung einzelner Juden an Erschießungskommandos der Tscheka die Juden insgesamt „mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnen“, verwies Benz auf die gleichlautende Argumentation der nationalsozialistischen Propaganda:
- Das ist Goebbels pur, das kann man nicht anders sagen. Mit dem Stereotyp des jüdischen Bolschewismus haben die Nationalsozialisten Propaganda gemacht. Mit denselben Vorwürfen, die in der Rede von Herrn Hohmann als Tatsachenbericht vorkommen. [3]
Der Historiker Jörg Baberowski von der Berliner Humboldt-Universität warf Hohmann vor, die Gründe unterschlagen zu haben, warum relativ viele Juden auf Seiten der Revolution gegen das zaristische Regime gestanden hatten: weil sie in Russland eine diskriminierte und verfolgte Minderheit waren, die seit Anfang der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts immer wieder staatlich geduldeten oder sogar propagierten Pogromen ausgesetzt waren. Baberowski machte aber auch deutlich, dass nur verschwindend wenige russische Juden sich zu den Bolschewiki bekannt und dass diese sich ausdrücklich weder ethnisch noch religiös als Juden bezeichnet hätten.
Aus diesem Grund machte auch Benz Hohmann den Vorwurf, er habe sich die nazistische Definition der Juden als Volk, nicht als Religionsgemeinschaft, zu eigen gemacht, und sie in seiner Argumentation mit den nationalsozialistischen Tätern auf eine Stufe gestellt.
Kritik von Atheisten
Der Tenor von Hohmanns Rede richtete sich vor allem gegen Säkularisierungsbestrebungen. Seine anti-atheistische Argumentation wurde in der breiten Öffentlichkeit zwar kaum thematisiert, brachte ihm aber den Beifall von Seiten christlicher und jüdischer Fundamentalisten ein.
Demgegenüber verwahrten sich Atheisten wie der Marburger Prof. Hans Schauer gegen Hohmanns generellen Vorwurf, die „Gottlosen“ aller Art seien das „Tätervolk“, das für die Katastrophen des 20. Jahrhunderts verantwortlich sei. Verschiedene freigeistige und atheistische Organisationen erstatteten wegen dieses Vorwurfs Strafanzeige gegen Hohmann.
Reaktionen in der CDU
Auch Kritiker aus seiner eigenen Partei wie Jürgen Rüttgers und Heiner Geißler warfen Hohmann vor, er habe sich antisemitischer Vorurteile bedient und diese damit verstärkt. Sie forderten daher seinen Ausschluss aus Fraktion und Partei.
Hohmann wies den Zuspruch von antisemitischer Seite, die er nach seiner Rede erhielt, zwar zurück und bedauerte den entstandenen Eindruck:
- „Es war nicht meine Absicht, die Einzigartigkeit des Holocaust zu bestreiten und es war auch nicht meine Absicht Juden als Tätervolk zu bezeichnen. Wenn gleichwohl ein anderer Eindruck entstanden ist, dann entschuldige ich mich dafür ganz ausdrücklich und bedauere es, wenn ich dadurch Gefühle von Menschen verletzt habe.“
Er weigerte sich jedoch, die missverständlichen Passagen seiner Rede eindeutig zurück zu nehmen. In der ZDF-Sendung Frontal 21 sagte er:
- „Eine Entschuldigung wäre, glaube ich, ein Signal, dass die Tatsachen nicht stimmen, die ich angeführt habe. Die Tatsachen sind aber richtig. Auch in der Geschichte des jüdischen Volkes gibt es dunkle Flecken. Ein solcher Fleck war die Beteiligung von vielen Juden an der bolschewistischen Revolution 1917; dadurch sind viele Menschen zu Tode gekommen. Das will ich aber nicht als Vorwurf sagen - das sage ich nur als Feststellung.“
Diese Haltung Hohmanns führte schließlich zu seinem Ausschluss aus der CDU-Bundestagsfraktion und aus der Partei.
Fraktionsausschluss
Die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel maßregelte Hohmann am 3. November 2003, hielt jedoch weitergehende Konsequenzen zunächst nicht für nötig, sofern Hohmann sich nicht erneut im Sinne seiner kritisierten Rede äußere. Wegen der fortgesetzten öffentlichen Diskussion beantragte sie eine Woche später schließlich doch seinen Ausschluss aus der Bundestagsfraktion von CDU und CSU und kündigte auch an, seinen Ausschluss aus der CDU zu betreiben.
Nachdem die Parteispitze der CDU in Bezug auf Hohmann zunächst keine weiteren Konsequenzen ziehen wollte, übernahm sie am 10. November 2003 die Position Merkels. Am 14. November 2003 beschloss die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hohmann auszuschließen. Mit 78 % stimmten zwar mehr Abgeordnete für den Antrag als die erforderlichen zwei Drittel, jedoch weniger als erwartet. Es war der erste Fraktionsausschluss eines Unions-Abgeordneten in der Geschichte des Deutschen Bundestages.
Parteiausschluss
Die hessische CDU leitete am 21. November 2003 ein parteiliches Untersuchungsverfahren gegen Hohmann ein, das am 16. Juli 2004 mit seinem Parteiausschluss durch das Landesparteigericht der CDU Hessen endete.
Hohmann, so die Begründung des Gerichts, habe „schuldhaft und erheblich gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen“. Er habe in einer Rede „Judentum und Bolschewismus argumentativ verknüpft“ und damit ein „anstößiges Klischee verwendet“, das schon von den Nazis zur Rechtfertigung des Holocaust verwendet worden sei. Zudem habe sich Hohmann „nicht eindeutig“ von der Rede distanziert und seiner Partei somit „schweren Schaden“ zugefügt.
Gegen die Entscheidung des Landesparteigerichts legte Hohmann Beschwerde beim Bundesparteigericht ein. Diese wurde mit Beschluss vom 4. November 2004 zurückgewiesen. Allerdings sprach sich der stellvertretende Vorsitzende des Gerichts Friedrich-Wilhelm Siebeke in einem Sondervotum gegen den Ausschluss Hohmanns aus der CDU aus.
Martin Hohmann bemühte danach die Zivilgerichtsbarkeit, um seinen Ausschluss aus der CDU anzufechten. Seine Klage wies das Landgericht Berlin am 11. November 2005 ab, das Kammergericht wies Hohmanns Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück und ließ die Revision nicht zu. Der Bundesgerichtshof wies am 10. Dezember 2007 Hohmanns Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. [1] Hohmann hatte angekündigt, seinen Fall wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Unterstützung für Hohmann
Nach dem Bekanntwerden seiner Rede erntete Hohmann nicht nur Kritik, sondern fand auch Zustimmung, besonders in den Internetforen seiner Partei und verschiedener Medien.
Mehrere prominente Unions-Politiker nahmen Hohmann in Schutz, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, der ehemalige Berliner Innensenator Heinrich Lummer und der CDU-Fraktionschef im sächsischen Landtag, Fritz Hähle. Ungeachtet der Kritik von Seiten zahlreicher Fachhistoriker sprach die CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld in Interviews mit der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Nachrichtenmagazin Focus von einer „Medienkampagne“ gegen Hohmann. Anfang 2005 plante der Kreisverband Nordvorpommern der Jungen Union, bei einer Veranstaltung Hohmann einzuladen, musste jedoch auf parteiinternen Druck hin darauf verzichten. Der JU-Kreisvorsitzende musste daraufhin zurücktreten.
Der frühere ZDF-Journalist Fritz Schenk, ebenfalls CDU-Mitglied, rief die „Initiative Kritische Solidarität mit Martin Hohmann“ ins Leben. Zudem initiierte er eine Anzeigenkampagne in der FAZ und anderen deutschen Tageszeitungen, in der ein Verbleib Hohmanns in Partei und Fraktion gefordert wurde. Zu den Unterzeichnern des Appells gehörten u. a. Heinrich Lummer und der Münchner Groß-Verleger Herbert Fleissner (CSU). Nicht alle Unterzeichner verteidigten Hohmanns Rede, sahen aber sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Laut Alfred Schobert vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung e.V. lassen sich die Erstunterzeichner des Aufrufs drei Organisationen zuordnen: Mehr als die Hälfte von ihnen wiesen mehr oder minder enge Bindungen zur rechtskonservativen Wochenzeitung Junge Freiheit auf. Einige Unterzeichner entstammten dem Christlich-Konservativen Deutschland-Forum (CKDF), zu dessen hessischem Landesforum, dem Arbeitskreis Konservativer Christen (AKC) um Herbert Gassen, Hohmann enge Beziehungen unterhielt. Viele der Erstunterzeichner engagierten sich bei „Stimme der Mehrheit“, einer 1997 gegründeten Untergliederung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Bundes der Selbständigen. Am 23. Juli 2005 gab Fritz Schenk seinen Ausstieg aus der Initiative bekannt und begründete dies mit der unabhängigen Kandidatur Hohmanns.
Die russische Publizistin Sonja Margolina, die in ihrem Buch Das Ende der Lügen. Rußland und die Juden im 20. Jahrhundert ebenfalls von einer Mitschuld von Juden am Aufbau des Sowjetsystems spricht, meinte in einem Interview mit der Jungen Freiheit, dass es in der Diskussion über die Rede Hohmanns an Sachlichkeit gemangelt habe. Sie sagte:
- Der Grund ist der Holocaust und die in Deutschland vorherrschende, daraus gezogene Schlußfolgerung, daß Juden immer nur Opfer waren und Opfer für immer bleiben werden. Es ist für die Deutschen offenbar schwer vorstellbar, daß die Juden "mehrere Geschichten" haben können, nicht nur die der Schoa.“
Zugleich kritisierte sie aber auch die Darlegungen Hohmanns als historisch nicht korrekt:
- „Der Versuch Hohmanns, das deutsche Volk vom Stigma der Kollektivschuld durch die Stigmatisierung der Juden zu befreien, war sehr unglücklich und historisch irrelevant, weil die Sowjetgeschichte ziemlich anders verlief. Abgesehen davon, daß es eine große Frage wäre, ob Juden, die in der ganzen Welt zerstreut lebten, als ‚Volk‘ definiert werden könnten. Dumm gelaufen.“ [4]
Vereinzelt erhielt Hohmann Unterstützung von jüdischer Seite. So nahm der sich als "antizionistischer Jude" verstehende Moishe Friedman, Hohmann in Schutz und forderte den Bundestag auf, ihn zu rehabilitieren. Friedmann wird nur von den wenigsten Juden als echter Rabbiner angesehen und sorgte für Empörung, als er 2006 an der Holocaust-Konferenz im Iran teilnahm.[5]. Auch der wegen seines Werks Die Holocaust-Industrie umstrittene Autor Norman Finkelstein fand nichts an Hohmanns Rede auszusetzen.
Hohmann und Günzel
Eine Fortsetzung erfuhr die Affäre Anfang November 2003, als Hohmann dem ZDF-Magazin Frontal21 einen Brief von Brigadegeneral Reinhard Günzel präsentierte. Der Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zollte Hohmann darin auf Bundeswehr-Briefpapier Beifall für seine Rede.
Bundesverteidigungsminister Peter Struck versetzte den General daraufhin am 4. November 2003 in den vorzeitigen Ruhestand, da er gegen das für die Bundeswehr geltende politische Neutralitätsgebot verstoßen habe. Hohmann entschuldigte sich später bei Günzel damit, der Reporter habe ihm versprochen, er wolle den Brief nicht namentlich in der Sendung präsentieren und positiv über Hohmann berichten.
Hohmann und Meisner
Zu Beginn des Jahres 2005 erklärte der Kölner Erzbischof Joachim Meisner, dass Abtreibung eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheit sei und unter anderem auf einer Stufe mit dem Holocaust stünde. Mehrere jüdische Intellektuelle und deutsche Medien warfen Meisner daraufhin vor, die Judenverfolgung im Dritten Reich zu verharmlosen. Martin Hohmann schloss sich der Position Meisners an.[2]
Keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Hohmann
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda lehnte es am 5. Februar 2004 ab, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Hohmann wegen Volksverhetzung und Beleidigung einzuleiten. Seine Rede habe ihrer Auffassung nach keine Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB dargestellt, da weder das Tatbestandsmerkmal des „Aufstachelns zum Hass“ noch das des „Angriffs auf die Menschenwürde anderer“ gegeben sei.
Diese Entscheidung wurde am 14. Mai 2004 trotz Beschwerden – u. a. seitens des Zentralrats der Juden in Deutschland – durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigt.
Zivilrechtliche Erfolge Hohmanns
Gegen das Magazin Stern erwirkte Hohmann eine einstweilige Verfügung: Nach dem letzinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt darf die Zeitschrift nicht weiter behaupten, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet.
Der WDR, SPIEGEL ONLINE, die Frankfurter Rundschau, Bild.T-Online.de, die Schweriner Volkszeitung und Berlin Online haben sich gegenüber Martin Hohmann rechtsverbindlich verpflichtet, die Behauptung zu unterlassen, er habe die Juden als Tätervolk bezeichnet.
Literatur
- Fritz Schenk: Der Fall Hohmann und kein Ende – Mit dem Text des Sondervotums des Bundesparteigerichts der CDU, 2. Auflage, München 2005, ISBN 3-8004-1466-X
- Alfred Schobert: Eliten-Antisemitismus in Nazi-Kontinuität [6] (Alfred Schobert ist Mitarbeiter beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, DISS)
- Michael Wildt: »Gemeinnutz geht vor Eigennutz.« Ein kurzer Nachtrag zur Hohmann-Rede, in: Mittelweg 36, 13. Jg., 2004, Heft 1, S. 88-92. Gekürzte Fassung online unter: http://www.taz.de/pt/2004/03/03/a0191.nf/text
- Arne Hoffmann: Warum Hohmann geht und Friedman bleibt. Antisemitismusdebatten von Möllemann bis Walser, 304 S., Verlag Edition Antaios, Albersroda 2005 ISBN 3-935063-26-1
- Doron Rabinovici, Ulrich Speck und Natan Sznaider: Neuer Antisemitismus? Eine globale Debatte, Suhrkamp, Frankfurt 2004 ISBN 3-518-12386-6
- Bernhard Bellinger: "Die Deutschen" sind keine Täter: Solidarität mit Martin Hohmann MdB, 2004, ISBN 3-936144-44-3
- Sonja Margolina: Das Ende der Lügen. Rußland und die Juden im 20. Jahrhundert, Siedler Verlag, Berlin 1992, ISBN 3-88680-449-6
- Daniel Gerson: Der Jude als Bolschewist. Die Wiederbelebung eines Stereotyps, in: Wolfgang Benz und Angelika Königseder (Hrsg.), Judenfeindschaft als Paradigma, Studien zur Vorurteilsforschung, Berlin 2002, S. 106–112
Einzelnachweise
- ↑ FAZ: BGH entscheidet Hohmanns Ausschluss aus der CDU rechtskräftig
- ↑ Presseerklärung vom 9. Januar 2005
Weblinks
- Literatur von und über Martin Hohmann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Martin Hohmann - Offizielle Webseite von Martin Hohmann
- Vollständige Rede von Martin Hohmann am 3. Oktober 2003
- Andrea Geier: Topik des Antisemitismus am Beispiel der Neuhofer Rede Martin Hohmanns - oder: Woran erkennt man eine antisemitische Rede? (Rhetorik Online 2/2004)
- Der „Fall Hohmann“ im Kontext (Vortrag von Ernst Nolte)
Personendaten | |
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NAME | Hohmann, Martin |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker |
GEBURTSDATUM | 4. Februar 1948 |
GEBURTSORT | Fulda |
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