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Tag der Deutschen Einheit – Wikipedia

Tag der Deutschen Einheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist laut Einigungsvertrag seit 1990 Deutschlands Nationalfeiertag, da an diesem Datum die Deutsche Wiedervereinigung vollzogen wurde. Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte der deutschen Nationalfeiertage

[Bearbeiten] Vor 1919

Vor 1871 gab es keinen Nationalfeiertag in Deutschland, da es auch keine vereinigte Nation war. In den Ländern und Regionen wurde hauptsächlich der verschiedenen Krönungsdaten gedacht. Nach der Vereinigung Deutschlands, der Reichseinigung 1870 (Kaiserbrief) und 1871 der Reichsgründung zum Kaiserreich, wurde kein offizieller Nationalfeiertag festgelegt. Der Sedantag wurde allerdings jährlich gefeiert, ohne dass Kaiser Wilhelm I. je einen Nationalfeiertag bewilligte. Dieses Datum wurde aber wegen der Forderung nach einem nationalen Gedenktag beispielsweise vom preußischen Kultusministerium als Tag für Feste an Schulen festgesetzt.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung in ihrer endgültigen Form von der Weimarer Nationalversammlung angenommen und vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 11. August unterzeichnet. Zum Gedenken an die „Geburtsstunde der Demokratie“ wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.

[Bearbeiten] Drittes Reich

Kurz nach der Machtübernahme führten die Nationalsozialisten 1933 den Ersten Mai als Nationalfeiertag im Deutschen Reich ein, der seit 1890 als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ galt, aber auch durch den Tanz in den Mai im völkischen Brauchtum gefeiert wurde und somit zwei wichtige Aspekte der Weltanschauung vertrat; allerdings wurden unmittelbar nach der ersten Feier am 2. Mai 1933 die Gewerkschaften verboten und ihre Häuser gestürmt.

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland im Gedenken an den Volksaufstand in der DDR als Siebzehnter Juni 1953 der gesetzliche Feiertag, ebenfalls mit dem Namen „Tag der deutschen Einheit“ (mit kleinem „d“).[1] Seit 1963 ist er durch Proklamation des Bundespräsidenten „Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes“.[2] Damit gab es 1990 gleich zwei „Tage der deutschen Einheit“.

[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik

In der DDR war der 7. Oktober, der Tag der Staatsgründung im Jahr 1949 (Tag der Republik), bis zum 40-jährigen Jubiläum 1989 Nationalfeiertag.[3]

[Bearbeiten] Wiedervereinigung

Hauptartikel: Deutsche Wiedervereinigung
Beide Exemplare des Eingungsvertrages vereinigt im Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin
Beide Exemplare des Eingungsvertrages vereinigt im Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin

Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls (9. November) als Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen der Datumsgleichheit mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923 sowie der Reichspogromnacht von 1938 erschien dieses Datum aber als ungeeignet. Deshalb wich man auf den 3. Oktober aus, den Tag, an dem die deutsche Einheit vollzogen wurde. Erstmals nachdem Zweiten Weltkrieg ist wieder eine vom deutschen Volk gewählte gesamtdeutsche Volksvertretung in den Berliner Reichstag eingezogen. Dies wurde in Artikel 2 des Einigungsvertrages festgelegt[4], wodurch der Tag der Deutschen Einheit (seit 1990 mit großem „D“) der einzige gesetzliche Feiertag der Bundesrepublik Deutschland ist, der durch Bundesrecht festgelegt ist. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.

Grund für die Wahl des 3. Oktobers war, dass im Laufe der Ereignisse des Jahres 1990 seitens der DDR aus Furcht vor einem wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch ein früher Termin angestrebt wurde und der 3. Oktober der frühestmögliche Termin war, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten: Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und gesamtdeutsche Wahlen für den 2. Dezember vorsah[5]. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum Einigungsvertrag liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Parallel verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in der DDR zusehends, so dass Lothar de Maizière, nach der ersten freien Volkskammerwahl DDR-Ministerpräsident, auf einen möglichst frühen Beitrittstermin drängte. Anfang August scheiterte allerdings im Bundestag ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb. Bezüglich des Beitrittstermins beschloss das Bundeskabinett: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“[6] Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:[7]

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen).“

„Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“

In einer daran anschließenden persönlichen Erklärung antwortet der SED-PDS-Vorsitzende Gregor Gysi bedauernd: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 (jubelnder Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD) beschlossen.“[7][8]

Da im Beitrittsvertrag am 23. August auch der Nationalfeiertag des wiedervereinten Deutschland auf den Beitrittstermin verlegt wurde, feierte die Bundesrepublik sowohl am 17. Juni als auch am 3. Oktober 1990. Am 3. Oktober 1990 wurde erstmals die Flagge der Einheit, die größte offizielle Bundesflagge, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin gehisst.

Staatsrechtlich wurde die Wiedervereinigung Deutschlands oder der Länder über den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik realisiert. Dieser Weg wurde beschritten, weil von der DDR-Bevölkerung und der frei gewählten Volkskammer eine möglichst rasche Wiedervereinigung gewünscht wurde.

[Bearbeiten] Abschaffungsdebatte 2004

Am 3. November 2004 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag abzuschaffen, um so das Wirtschaftswachstum zusätzlich anzukurbeln. Statt am 3. Oktober solle die Wiedervereinigung künftig immer am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden. Der Vorschlag zur Verlegung des Feiertages wurde von vielen Seiten kritisiert, unter anderem von Bundespräsident Horst Köhler und vom damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse. Die Forderung sorgte bei einigen Teilen der Bevölkerung wegen der damit verbundenen Arbeitszeitverlängerung für Unmut, bei anderen wegen der Provokation, den Nationalfeiertag abzuwerten. Die Idee wurde schließlich, nach kurzer, aber heftiger Debatte, fallengelassen.

[Bearbeiten] Offizielle Feierlichkeiten

Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat inne hat. Dies ist mit der so genannten „Königsteiner Vereinbarung“ in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder geregelt.

Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest organisiert, bei dem sich auf der sogenannten „Ländermeile“ die Länder und die Regierung vorstellen. Bisher fand dies in den folgenden Städten statt:

Seit 1997 veranstalten Moscheegemeinden in Deutschland den Tag der offenen Moschee und nehmen auf diese Weise an der Feier der deutschen Einheit teil.

[Bearbeiten] Weitere Feierlichkeiten

Seit einigen Jahren finden am Brandenburger Tor und der Straße des 17. Juni in Berlin an diesem Tag Veranstaltungen wie Konzerte statt.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gesetz über den Tag der deutschen Einheit, BGBl. 1953 I, S. 778; aufgehoben durch den Einigungsvertrag.
  2. BGBl. 1963 I, S. 397
  3. Gesetz über die Einführung der Feiertage Tag der Befreiung und Tag der Republik vom 21. April 1950
  4. Artikel 2 des Einigungsvertrages (vgl. auch die Klarstellungen zu Artikel 2 Abs. 2 des EV sowie die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EV am 29. September 1990).
  5. Vgl. Chronik Juli 1990 und folgende Monate bei www.chronik-der-mauer.de.
  6. Regierungssprecher Hans Klein zitiert nach: Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer
  7. a b Zitiert nach: Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer
  8. aus: DzD 1497–1498 Nr. 397 Schreiben der Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl an Bundeskanzler Kohl Berlin, 25. August 1990, Chronik von 2plus4.de

[Bearbeiten] Weblinks

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