Einigungsvertrag
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Basisdaten | |
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Titel: | Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik |
Kurztitel: | Einigungsvertrag |
Abkürzung: | EinigVtr |
Art: | Völkerrechtlicher Vertrag |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
FNA: | 105-3 |
Datum des Gesetzes: | 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885) |
Inkrafttreten am: | 29. September 1990 |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, S. 3230) |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die DDR-Staatsauflösung, ihres Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Einheit.
Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten ausgehandelt. Verhandlungsführer auf der Seite der Bundesrepublik war Wolfgang Schäuble, auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik Günther Krause.
Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 (Tag der Deutschen Einheit). Mit dem Wirksamwerden des Beitritts werden die Länder Ostdeutschlands Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Er beinhaltet folgende Punkte:
- Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, das in seiner Präambel die neuen Länder und deren Existenz festlegt
- Berlin soll zu einem Land vereinigt und Hauptstadt des vereinten Deutschlands werden
- Die Bundesrepublik übernimmt das DDR-Vermögen und haftet für die Schulden
Voraussetzung war der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht in Bezug auf Deutschland verzichteten.
In den Anlagen zum Einigungsvertrag wurde das Inkrafttreten von Rechtsnormen aus der Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet geregelt. Diese wurden mit wenigen Ausnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR unverzüglich mit dem Beitritt in Kraft gesetzt.
Bisheriges DDR-Recht trat grundsätzlich gleichzeitig außer Kraft (z. B. das Zivilgesetzbuch und das Familiengesetzbuch der DDR). Ausnahmen hiervon waren einzelne Bestimmungen, die aufgrund der Anlage zum Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern als Landesrecht weitergalten, etwa im Bestattungsrecht.
Inzwischen (2007) sind solche weiter geltenden Bestimmungen durch neue Landesgesetzgebung ebenfalls weitgehend außer Kraft gesetzt worden.
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