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Absolution – Wikipedia

Absolution

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Absolution (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Wort Absolution (lat. absolvere „lösen“, „freisprechen“) bedeutet das Vergeben einer Sünde nach dem Schuldbekenntnis (Beichte). Absolution dient auch als Bezeichnung im Allgemeinen für die Aufhebung von Sündenstrafen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Römisch-Katholisches Verständnis

In der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution der Abschluss des Bußsakraments und kann nur vom Priester erteilt werden. Vor der Vergebung der Sünden muss der Sünder sein Tun bereuen und Besserung geloben.

[Bearbeiten] Evangelisch-Lutherisches Verständnis

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche bildet die Absolution den Abschluss und Höhepunkt der Beichte. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den ordinierten Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet durch den Pönitenten (Beichtender) vergeben (gilt zumindest für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche). Die Absolution kann sich entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei ereignen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte aber nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In der lutherischen Kirche ist umstritten, inwieweit die Beichte auch als Sakrament zu verstehen ist, obgleich die Apologie der Augsburgischen Konfession in Artikel 13 eindeutig die Beichte ("Bußsakrament") zu den Sakramenten im strikten Sinne zählt, weil sie -wie Taufe und Abendmahl ein Mandat und eine Verheißung Gottes habe. Auch die Confessio Augustana von 1530 legt den Schluss nahe, dass die Beichte als Sakrament in den lutherischen Kirchen zu verstehen ist, da sie zum einen von Christus eingesetzt ist (Joh. 20,22+23 und Matthäus 18,18) und zum anderen hat sie die Verheißung Christi (Sündenvergebung). Lutherische Tradition (in Anlehnung an den Großen Katechismus) versteht die Beichte bzw. die Absolution als Rückkehr zur oder Wiederhineinkriechen in die Taufe (reditus ad baptismum). Die Taufe ist also die unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. Ungetauften kann die Absolution nicht gespendet werden. Umstritten bleibt, ob die Hand (Handauflegung durch den Pfarrer) als Element (notwendig, damit es in der lutherischen Kirche ein Sakrament ist) gelten kann. Neben der Confessio Augustana von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im Kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. Martin Luther hat zeitlebens die Beichte sehr hoch geachtet und sie bis zum Schluss praktiziert. (Zitat: "Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.")

[Bearbeiten] Andere Konfessionen

Im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Handel von Ablässen im ausgehenden Mittelalter sehen andere christliche Konfessionen die Buße zwar nicht als ein Sakrament an, glauben jedoch auch an die Sündenvergebung, nur nicht durch einen Priester oder einen Stellvertreter einer Kirche, sondern durch Gott selbst. Für den Erlass der Schuld ist es nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerlicher Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen.

[Bearbeiten] Andere Religionen

Fast alle Religionen der Welt kennen ähnliche Vorstellungen zur Vergebung der Schuld durch Gott, jedoch gibt es nur im Christentum den Glauben an einen Gott, der von sich aus, aus innerer Leidenschaft für den Menschen, das Bedürfnis den Menschen aus der Verstrickung in Schuld und Irrwege zu befreien, in sich trägt und nicht erst durch Handlungen wie Opfer, Bußhandlungen, Gebete dazu "überredet" werden muss.

[Bearbeiten] Siehe auch


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