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Beichte – Wikipedia

Beichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Beichte (christlich auch Amt der Schlüssel) ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater (die so genannte Ohrenbeichte, Einzelbeichte oder Privatbeichte).

In lutherischen Kirchen wird neben der Privatbeichte die so genannte Allgemeine Beichte im Rahmen eines Gottesdienstes angeboten, im Katholizismus ist die Generalabsolution besonderen Fällen vorbehalten.

Die Beichte kann in verschiedenen Formen bei vielen Religionen und auch im Alltag abgelegt werden. Es handelt sich dabei konfessionsneutral um eine Art von Aufarbeitung von belastender Vergangenheit.

In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte (auch Sakrament der Versöhnung) dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle Sündenvergebung im Namen Christi hinzielt, gewöhnlich ausgedrückt mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.

Beichtstühle im Seitenschiff von Maria Steinbach. Wallfahrtskirchen sind als Beichtorte besonders beliebt.
Beichtstühle im Seitenschiff von Maria Steinbach. Wallfahrtskirchen sind als Beichtorte besonders beliebt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Neutestamentliche Grundlegung

Christliche Kirchen beziehen sich in der Lehre von der Beichte unter anderem auf drei Bibelstellen:

"Jesus sprach zu Seinen Jüngern: Friede sei mit euch! Gleichwie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch. Und als Er das gesagt hatte, blies Er sie an und spricht zu ihnen: Nehmt hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten." (Joh 20,21-23)

Jesus Christus spricht zu Petrus: "Ich will dir die Schlüssel des Himmelreiches geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein." (Mt 16,19)

Jesus Christus spricht zu seinen Jüngern: "Wahrlich, Ich sage euch: Was ihr auf Erden bindet werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein." (Mt 18,18)

[Bearbeiten] Geschichte

Die Beichte entwickelte sich neben dem öffentlichen Sündenbekenntnis in der frühen Kirche als Privatbeichte, die oft bei Einsiedlern oder Mönchen stattfand, die sehr differenziert auf den Einzelnen eingehen konnten.

Erst etwa vom 9. Jahrhundert an wurde diese Form der Beichte eine feste kirchliche Institution, die in der katholischen und orthodoxen Kirche zu den sieben Sakramenten gezählt wird.

Das Zweite Vatikanische Konzil, das vom 11. Oktober 1962 - 8. Dezember 1965 im Vatikan stattfand, und die damit einhergehende Liturgiereform in der römisch-katholischen Kirche betonten wieder mehr die Heilswirkung dieses Sakramentes und legte deshalb Wert darauf, dass dieses Sakrament als "Feier der Versöhnung" (mit Gott, der Kirche und den Menschen) verstanden wird.

[Bearbeiten] Römisch-Katholische Kirche

Das Kirchenmitglied soll wenigstens einmal im Jahr, möglichst in der österlichen Zeit, das Bußsakrament empfangen.

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Beichtstuhl
Beichtstuhl

In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Das Bußsakrament wirkt die Wiederherstellung der Taufgnade, die für das ewige Leben bei Gott notwendig ist. Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung.

  • Die Gewissenserforschung zielt vor der eigentlichen Beichte darauf ab, sich der Sünden und ihrer Umstände bewusst zu werden.
  • Die Reue ist der wichtigste Teil der Beichte. Ohne Reue ist eine Vergebung der Sünden nicht möglich. Was man nicht bereut, kann man nicht beichten. Man unterscheidet zwischen der vollkommenen Reue (aus Liebe zu Gott) und der unvollkommenen Reue (aus dem Wunsch nach dem Himmel oder aus Angst vor der Verdammnis). Innerhalb der rechtsförmlichen Beichte ist jede der beiden Arten Reue auch allein hinreichende Mit-Voraussetzung für die Vergebung der Sünden, außerhalb des Sakraments besteht keine hinreichende Gewissheit über die Vollkommenheit der Reue.
  • Der gute Vorsatz muss in der Absicht bestehen, in Zukunft alle schweren Sünden zu meiden.
  • Für eine gültige Beichte ist das Bekenntnis aller bewussten schweren Sünden (so gen. Todsünden) nötig, deren man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewusstsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere, so genannte lässliche Sünden zu bekennen.
  • Die Wiedergutmachung besteht zunächst in der Pflicht, begangenes Unrecht soweit irgend möglich zu begleichen, beispielsweise muss Gestohlenes zurückgegeben werden. Zum anderen soll die Bußleistung im Gebet helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen. Hinsichtlich der Genugtuung, der Beseitigung der Sündenfolgen also, bildet die Kirche als Communio sanctorum eine zeitliche und ewige Solidargemeinschaft mit Christus und seinen Heiligen.

Somit können Pönitenten bei folgenden Kriterien keine wirksame Lossprechung bekommen:

  • Wer keine Reue über seine Sünden empfinden will.
  • Wer die nächste Sünde oder die Gelegenheiten zur Sünde nicht meiden will.
  • Wer seinen Feinden nicht verzeihen, fremde Ehre nicht wiederherstellen oder anderes Unrecht nicht ausgleichen will, obwohl er es könnte.

[Bearbeiten] Feier

Es gibt zwei ordentliche Formen der Feier des Bußsakraments:

  • Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen (forma sollemnior: Caeremoniale Episcoporum Nr. 251)
  • Die Feier der Versöhnung für Einzelne.

Für Notsituationen vorgesehen ist die

  • Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution.

Die gottesdienstlichen Ordnungen finden sich in: Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum. Studienausgabe, hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich, Einsiedeln u. a. 1974. Die„ Pastorale Einführung“ ist auch im Internet zugänglich [1].


Die Feier der Versöhnung für Einzelne hat folgende Gestalt:

[Bearbeiten] Begrüßung

Beim Betreten des Beichtstuhls oder -zimmers macht der Beichtende (Poenitent) das Kreuzzeichen und beginnt mit folgenden Worten:

Beichtender Priester
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und Seiner Barmherzigkeit.
Amen.

Falls genügend Zeit vorhanden ist, kann der Priester ein Schriftwort lesen oder sprechen.

[Bearbeiten] Bekenntnis und Genugtuung

Nun erfolgt das eigentliche Bekenntnis der Sünden im Beichtgespräch. Der Beichtende ist auch bereit, ein angemessenes Bußwerk zur Genugtuung für seine Sünden zu übernehmen.

[Bearbeiten] Reuegebet und Lossprechung

Grundlegend bei der Beichte ist die sakramentale Absolution (Lossprechung), die in der römisch-katholischen Kirche nur durch einen geweihten Priester in persona Christi in Gegenwart des Pönitenten (d.h. des Beichtenden) erteilt werden kann (Telefonbeichte und Internet-Beichte sind nicht erlaubt). Einige Sünden, welche mit einer dem Apostolischen Stuhl reservierten Exkommunikation verbunden sind, können nur nach Rückfrage (Rekurs) des Beichtvaters beim zuständigen hierarchischen Vorgesetzten losgesprochen werden. Im Fall der Abtreibung haben gemäß Beschluss der Österreichischen und Deutschen Bischofskonferenz alle Beichtväter die Vollmacht zur Absolution auch von der damit verbundenen Exkommunikation.

Der Beichtende, der im Bekenntnis seine Sünden und Verfehlungen vor dem Priester ausgebreitet hat, spricht nun ein kurzes Reuegebet seiner Wahl und wird losgesprochen.

Beichtender Priester
Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme Dich meiner, o Herr. Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung Seines Sohnes die Welt mit Sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke Er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des + Vaters und des + Sohnes und des + Heiligen Geistes.
Amen.

oder auch in der lateinischen Form:

Beichtender Priester
Diese und alle meine Sünden tun mir von Herzen leid. Mein Jesus, Barmherzigkeit. Ego te absolvo a peccatis tuis in nómine Patris + et Fílii et Spíritus Sancti.
Amen.

[Bearbeiten] Dank und Entlassung

Beichtender Priester
Danket dem Herrn, denn Er ist gütig.
Sein Erbarmen währt ewig.
Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Gebet zur Danksagung: Ich danke Dir, Herr, für die Vergebung, die ich erfahren habe, und für den Mut zu einem neuen Beginn.

Ich danke auch für die Versöhnung mit der Kirche, der ich mit meiner Schuld Schaden zugefügt habe.

Ich will mir Mühe geben, nicht nur mit Worten dankbar zu sein. Auch will ich vergeben, wenn andere mir schaden oder mir wehe tun.

Ich weiß, Herr, es wird nicht alles ganz anders werden in meinem Leben. Aber ich vertraue darauf, dass Du mich nicht verwirfst und dass die Kirche mir immer wieder Deinen Frieden schenkt, auch wenn nicht alles gelingt, was ich mir vornehme.

Ich danke Dir, Herr, dass ich solches Vertrauen haben darf, weil Du unsere Schuld getragen hast, und weil Dein Erbarmen fortlebt in der Kirche.

[Bearbeiten] Das Verhältnis von Beichte und Ablass

Durch eine gültige Beichte wird nach römisch-katholischem Verständnis die Vergebung der gebeichteten Sünden erlangt. Befand sich der Gläubige aufgrund begangener Todsünden nicht mehr im Stand der Gnade, so wird durch die Beichte dieser Sünden die Gemeinschaft mit Gott wiederhergestellt, was dem Beichtenden die spätere Aufnahme in den Himmel ermöglicht. Die Beichte beseitigt jedoch nicht die durch die - individuell begangenen - Sünden verursachten und zeitlich begrenzten Sündenstrafen, welche im Fegefeuer verbüßt werden. Gläubige, die neben der Sündenvergebung auch noch die Verminderung der zeitlichen Sündenstrafen erreichen wollen, müssen zusätzlich zur abgelegten Beichte einen Ablass erlangen. Da die Erlangung eines Ablass an die Bedingung gekoppelt ist, daß sich der Gläubige im Stand der Gnade befindet, ist die Beichte somit oftmals Voraussetzung für die Erlangung eines Ablass.

Die genaue Darlegung der römischen Bußlehre wurde erst nach der Reformation im Konzil von Trient ( zwischen 1545 und 1563 ) definiert. Der Ablass als kirchliche Zugabe zur eigenen Mühe um Wiedergutmachung zeitlicher Sündenfolgen ist seither nicht mehr käuflich und deutlich vom Bußsakrament unterschieden.

[Bearbeiten] Laienbeichte

Neben der sakramentalen Beichte kennt die römisch-katholische Kirche auch die sogenannte Laienbeichte, die etwa von Thomas von Aquin ausdrücklich empfohlen wird. Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden. Insbesondere bei schweren Sünden ist die sakramentale Beichte notwendig. Die Wirkung der Laienbeichte besteht beispielsweise in einer erweiterten Gewissenserforschung, sie kann die Reue über Sünden vergrößern und eine sakramentale Beichte vorbereiten. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ist aber wenig bekannt und wird deswegen z.Zt. kaum praktiziert.

[Bearbeiten] Zitate

  • "Die einzelnen Elemente des Bußsakramentes sind: Gewissenserforschung, Reue und Bekehrung (Vorsatz), Sündenbekenntnis, Lossprechung, Genugtuung (Buße)." (Katholischer Erwachsenenkatechismus)

[Bearbeiten] Evangelisch-Lutherische Kirchen

[Bearbeiten] Lutherische Kritik am römisch-katholischen Bußinstitut

Martin Luther wandte sich zwar energisch gegen jede menschliche Leistung zur Sündenvergebung (sämtliche Sünden beichten zu müssen, Ablasshandel, etc.), befürwortete aber die Einzelbeichte. Er beichtete selbst regelmäßig, in schwierigen Zeiten sogar täglich! Die Kritik der lutherischen Reformation, insbesondere der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche als Lehrnorm dieser Konfession, richtet sich also nicht generell gegen die Beichte, sondern gegen das, was als Fehlentwicklungen des römisch-katholischen Beichtinstituts erkannt wurde. Das römisch-katholische Bußinstitut umfasst:

  1. Erkenntnis der Schuld
  2. wahre Reue = contritio cordis (lateinisch: wörtlich Zerknirschung des Herzens)
  3. Bekenntnis der Schuld = confessio oris (Lippenbeichte)
  4. Genugtuung = satisfactio operum
  5. Zuspruch der Vergebung = absolutio
  • Eine Streitfrage ist die contrito cordis (Zerknirschung des Herzens)

Luther und in seinem Gefolge die Lutherischen Bekenntnisschriften widersprechen der römischen Lehrauffassung, dass der Mensch überhaupt in der Lage sei, eine vollkommene, alle Sünden umfassende Reue empfinden könne, da der Mensch nur einen Teil seiner Sünden erkennen könne. Weiter wird angemerkt, dass der Mut zur Beichte und die Absolution nicht aus der Zerknirschung des Herzens heraus erfolgen könne, sondern der sündige Mensch sich hin zum Opfer Christi zu wenden habe. Der Mensch als Sünder bleibt ein homo incurvatus in se ipsum (in sich gekrümmter Mensch). Der dritte Kritikpunkt wendet sich schon an dieser Stelle gegen die römisch-katholische Erbsündenlehre, die in der römischen Tradition nicht so streng gefasst wird wie in der lutherischen Erbsündenlehre. Hierdurch ergebe sich viertens, dass das Evangelium in Christus nicht hinreichend gewürdigt werde. In der lutherischen Beichtlehre ist der Mensch nicht Subjekt des Handelns, sondern Objekt. Der sündige Mensch wird von Gott als solcher erkannt. Erst wenn der Mensch sich von Gott als Sünder erkennen lässt, wird ihm sein Sündersein bewußt. Erst durch das hermeneutische Prinzip – Gesetz und Evangelium – komme der Kontext zwischen Reue und Beichte zum Ausdruck.

  • Eine weitere Streitfrage ist die "Genugtuung" ("satisfactio operum")
  1. Luther verneinte, wegen seiner strengeren Auffassung von der Erbsünde die Möglichkeit einer Genugtuung seitens des verdorbenen Menschen und verweist auf den "stellvertretenden Tod Jesu" mit der er die Rechtfertigung aus Gnade "sola gratia" begründet.
  2. Die Ablehnung der "satisfactio operum" ist einer der Gründe für Luthers Widerstand gegen die römisch-katholische Kirche und gegen den Ablasshandel.
  3. Dieser Ablasshandel war entstanden, weil in der Beichtpraxis mitunter an Stelle der Wiedergutmachung eine Ersatzleistung durch gute Werke gefordert wurde, die auch im Kauf von Ablasszetteln bestehen konnte und die in der Praxis sogar als Kauf der Vergebung zu verstehen war.
  4. Diese satisfactio operum hatte ursprünglich ihren Sinn darin, dass sie ein Zeichen echter Reue darstellte: Der Beichtende sollte hierdurch deutlich machen, dass seine Reue ernst war. Sie bestand hauptsächlich aus Fasten, Gebet und Spenden. Diese Leistung wird im Namen der göttlichen Gerechtigkeit erbracht und ist entweder im Leben oder im Fegefeuer abzuleisten. Jedoch kennt auch Luther und die Lutherische Kirche eine Genugtuung. Diese ist aber Christi Kreuzesopfer und keine menschliche Leistung. Der Begriff Genugtunng wird vermieden, weil aus Sicht Luthers negativ besetzt ist.
  5. Weiter wird der "Beichtzwang" kritisiert, den es in den lutherischen Kirche nicht gibt. Der Katechismus der Katholischen Kirche fordert als zweites Gebot der Kirche: „Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten“ (KKK 2042 und 1457).

[Bearbeiten] Die Beichte im Licht der Lutherischen Bekenntnisschriften

Die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften als alleinige gültige Lehrnorm in den Lutherischen Kirchen treten für die Beichte ein, da sich nach lutherischer Bekenntnisauffassung in der Beichte die Rechtfertigung des Sünders vor Gott am deutlichsten ereignet.

  • Der Kleine Katechismus und der Große Katechismus Dr. Martin Luthers (beide Schriften gehören zum Korpus der Lutherischen Bekenntnisschriften) behandeln die Beichte ausführlich. Unter anderem heißt es im Kleinen Katechismus zum Thema Beichte:
    • Was ist die Beichte?
      Die Beichte begreift zwei Stücke in sich: eins, dass man die Sünden bekenne; das andere, dass man die Absolution oder Vergebung vom Beichtiger (regelmäßig: der Pfarrer) empfange als von Gott selbst, und ja nicht daran zweifele, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.
    • Welche Sünden soll man denn Beichten?
      Vor Gott soll man aller Sünden sich schuldig geben, auch die wir nicht erkennen, wie wir im Vaterunser tun. Aber vor dem Beichtiger (Pfarrer) sollen wir allein die Sünden bekennen, die wir wissen und fühlen im Herzen.
  • Die Schmalkaldischen Artikel betonen ebenfalls die Beichte.
    Die Absolution, die Wirkung der Schlüsselgewalt, ist auch eine Hilfe und ein Trost gegen die Sünde und das böse Gewissen; so ist sie von Christus im Evangelium gestiftet worden. Deshalb soll man in der Kirche die Beichte oder Absolution nicht in Abgang kommen lassen.
  • Die Confessio Augustana von 1530 behandelt das Thema Beichte und Buße in den Artikeln 11 und 12 und wehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Beichte abgeschafft worden sei. Vielmehr ist die Beichte in Geltung und in Praxis. Zum anderen wird der Beichtzwang und die Auflage, dass alle Sünden gebeichtet werden müssen, kritisiert.

[Bearbeiten] Die Beichtpraxis in Lutherischen Kirchen heute

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Beichte im Rahmen der Lutherischen Messe entweder nach dem Eingangslied oder als gesonderter Beichtgottesdienst vor der Lutherischen Messe gehalten. Die Absolution wird unter Handauflegung jedem Pönitenten, der am Altar kniet, vom Pfarrer zugesprochen. Ebenso werden in der Einzelbeichte oder auch Privatbeichte vor dem Pfarrer Sünden bekannt, beispielsweise in der Sakristei, und im Namen des Dreieinigen Gottes unter Handauflegung vergeben. Der Ablauf ähnelt in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche dem der allgemeinen Beichte im Rahmen einer Lutherischen Messe. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche darf nur ein ordinierter Pfarrer die Beichte abnehmen.

Anstelle der Beichte mit Handauflegung ist in den lutherischen Landeskirchen vielfach das Rüstgebet getreten. Streng genommen handelt es sich bei einem Rüstgebet jedoch nicht um einen Beichtvorgang, sondern um eine Bitte an Gott die Sünden zu vergeben (wie das Confiteor der römisch-katholischen Messe). Der Zuspruch der Sündenvergebung fehlt. In vielen evangelischen Kirchen ist ein Sündenbekenntnis mit Zuspruch der göttlichen Vergebung Teil der Abendmahlsliturgie. Diese erfolgt ohne Handauflegung.

Die Einzelbeichte ist überdies ein wichtiges seelsorgerliches Angebot, das in neuerer Zeit zunehmend in Anspruch genommen wird. Klaus-Peter Hertzsch schreibt dazu: „Es gibt auch in der evangelischen Kirche Menschen, die regelmäßig zur Beichte gehen" (...)"Die Beichte hat in früheren Zeiten andere Formen gehabt, die uns heute fremd wären. Sie ist im Lauf der Geschichte auch missverstanden und missbraucht worden und so in Verruf gekommen. Sie hat in der römisch-katholischen Kirche einen viel festeren Platz als bei uns und gilt deshalb vielen als ‚typisch katholisch‘. Aber all das ändert nichts daran, dass uns hier eine Möglichkeit und große Hilfe gegeben ist, das, was uns bedrückt, verunsichert, wirklich loszuwerden, und das, wonach wir uns sehnen, zu gewinnen: Klarheit und Frieden für unser Leben.“ (Hertzsch: Wie das Leben wieder hell werden kann; Texte aus der VELKD)

Insbesondere in der Krankenseelsorge, und hier vor allem in der Begleitung psychisch kranker Menschen, hat sich die Beichte als wertvolles Gestaltungselement seelsorglicher Begleitung erwiesen. Das Beichtinstitut leidet in der Evangelischen Kirche jedoch daran, daß der Grundsatz, daß "nur ein Beichtender auch Beichtiger" sein sollte, leider weithin nicht beachtet wird.

[Bearbeiten] Evangelikale Gemeinschaften

Auch in evangelikalen Gruppen gibt es oft eine Art Beichte in Form eines Sündenbekenntnisses vor einem Seelsorger, der die Vergebung zuspricht, manchmal anlässlich der Bekehrung, mancherorts auch als regelmäßige spirituelle Praktik. Dieser Seelsorger muss jedoch kein Geistlicher sein (Laienbeichte).

[Bearbeiten] Orthodoxe Kirche

Die orthodoxe Kirche praktiziert die regelmäßige Beichte und zählt sie zu den Sakramenten. Die meisten Orthodoxen sehen eine kürzlich abgelegte Beichte als Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie an; einige der strikteren Kirchen geben die Eucharistie ausdrücklich nur an Gläubige aus, die am Vorabend gebeichtet haben.

Die Beichte wird nach orthodoxem Verständnis gegenüber Gott abgelegt, im Beisein eines Priesters; nicht umgekehrt. Beichtstühle sind nicht üblich, gewöhnlich wird sich der Beichtende in einem Privatraum seines Beichtvaters einer Christus-Ikone zuwenden und so seine Beichte ablegen, wobei der daneben kniende Priester durch Gebete und Fragen helfen soll.

Viele Orthodoxe ziehen es vor, einen anderen Priester als den ihrer Ortsgemeinde als Beichtvater aufzusuchen; dabei soll der Beichtvater aber nicht von Beichte zu Beichte gewechselt werden. Wenn es ein Kloster in der Nähe gibt, werden sich viele auch an einen Mönch als Beichtvater wenden. Da die meisten orthodoxen Mönche keine geweihten Priester sind, wird der Mönch in diesem Fall zum Abschluss einen ihm bekannten Priester hinzuholen, der dann die Lossprechung vollzieht.

Die altchristliche Form der Beichte vor der ganzen Gemeinde wird heute nur noch selten geübt; jedoch manchmal noch im Falle von Erwachsenentaufen, wenn der Täufling es wünscht. Die Lossprechung muss in diesem Fall, um im Sinne des orthodoxen Verständnisses gültig zu sein, ebenfalls durch einen Priester vollzogen werden.

[Bearbeiten] Beichtgeheimnis

In allen Kirchen kennt man das Beichtgeheimnis: der Beichtvater ist zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was in der Beichte zur Sprache kam, selbst wenn er dafür den Martertod erleiden müsse (hl. Johannes Nepomuk); auch gegenüber sämtlichen staatlichen und kirchlichen Stellen. Er darf auch niemanden auf eine frühere Beichte ansprechen. Wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen erfährt, wird er den Beichtenden normalerweise auffordern, sich zu stellen, und dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen; die Entscheidung bleibt aber beim Beichtenden. In den meisten Staaten ist das Beichtgeheimnis auch staatlicherseits voll anerkannt, sodass zum Beispiel ein Lauschangriff auf einen Beichtstuhl strikt verboten ist.

[Bearbeiten] Beichtspiegel

Ein Beichtspiegel ist eine Liste möglicher Sünden, oft anhand der zehn Gebote, zur Hilfe als Vorbereitung auf die Beichte.

[Bearbeiten] Beichtzettel

Unter einem Beichtzettel (schedula confessionis) versteht man die vom Beichtvater übergebene Bescheinigung der abgelegten Beichte.

[Bearbeiten] Siehe auch

Wikiquote
 Wikiquote: Beichte – Zitate

[Bearbeiten] Literatur

  • Jes P. Asmussen/Isnard W. Frank/Ernst Bezzel/Helmut Obst/Manfred Mezger: Art. Beichte I. Religionsgeschichtlich II. Mittelalter III. Reformationszeit IV. Neuzeit V. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 411-439 (umfassender Überblick)
  • Scheule, Rupert M. Beichte und Selbstreflexion. Eine Sozialgeschichte katholischer Bußpraxis im 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. u.a. : Campus, 2002 (Campus Forschung ; 843).
  • Klaus-Peter Hertzsch: "Wie mein Leben wieder hell werden kann" - Eine Einladung zur Beichte in der evangelisch-lutherischen Kirche
  • Erich Roth: Die Privatbeichte und die Schlüsselgewalt in der Theologie der Reformatoren
  • Reinhard Messner: Feiern der Umkehr und Versöhnung. In: R. Messner / R. Kaczynski: Sakramentliche Feiern I/2 (Gottesdienst der Kirche 7,2), Pustet, Regensburg 1992, 9-240.

[Bearbeiten] Weblinks


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