Großdeutsches Reich
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Der Begriff Großdeutsches Reich (kurz Großdeutschland) war die offizielle Bezeichnung des Deutschen Reiches während der zweiten Hälfte der nationalsozialistischen Diktatur (vgl. Zeit des Nationalsozialismus). Die seit 1938, seit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich, verwendete Bezeichnung nahm Bezug auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Idee der Großdeutschen Lösung. Das Großdeutsche Reich entstand durch die expansive Außen- und Kriegspolitik Deutschlands unter Adolf Hitler vor allem nach 1937 und hat durch die Okkupation benachbarter Staaten befristet bis 1945 zu großen Zuwächsen des deutschen Territoriums geführt. Es handelte sich dabei fast immer um einseitige völkerrechtswidrige Akte.
Durch den Erlass RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich. Diese Namensänderung wurde nicht proklamiert, sondern ergibt sich nur mittelbar aus der entsprechenden Bezeichnung von Briefmarkenausgaben (erstmals am 24. Oktober 1943; erst ab Juni 1944 sämtliche Ausgaben).
Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt. Wie die Länder seit der Gleichschaltung waren auch die Reichsgaue nur noch Verwaltungsbezirke des Reichs ohne eigene Staatlichkeit.
Die machthabende Partei, die NSDAP, hatte das Großdeutsche Reich flächendeckend in Gaue (Parteibezirke) gegliedert, die aber zunächst keine staatlichen Aufgaben wahrnahmen. Die Grenzen der Gaue stimmten zumeist nicht mit den Ländergrenzen überein. Eine Ausnahme bildeten die „Donau- und Alpenreichsgaue“, die in den ersten vier Jahren (inoffiziell) als „Ostmark“ bezeichnet wurden – also das Gebiet Österreichs –, in denen die neu geordneten Bundesländer sich direkt mit den Parteigauen deckten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Erweiterungen des reichsdeutschen Territoriums von 1935 bis 1945
[Bearbeiten] Vorkriegs-Erweiterungen
- 1935 Rückgabe des Saargebiets an das Deutsche Reich aufgrund einer Volksabstimmung im Saarland. Es wurde als ein vom Gesamtstaat verwaltetes Gebiet und nicht mehr als Land inkorporiert.
- Am 12. und 13. März 1938 erfolgte der „Anschluss“ Österreichs.
- 21. November 1938: Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete nach deren Besetzung zwischen dem 1. und 10. Oktober gemäß dem Münchener Abkommen mit dritten Staaten.
- 15. und 16. März 1939 Einmarsch in die Rest-Tschechei (Teil der Tschechoslowakei) und Bildung des Reichsprotektorats Böhmen und Mähren als integraler Bestandteil des Deutschen Reiches mit Sonderrechten.
- 23. März Rückgabe des Memelgebiets von Litauen aufgrund vertraglicher Einigung.
[Bearbeiten] Erweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkrieges
- 26. Oktober 1939 nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Polen, der den Beginn des Zweiten Weltkrieges (Polenfeldzug, Deutsche Besetzung Polens 1939–1945) bedeutete, Eingliederung der früheren reichsdeutschen sowie polnischer Gebiete in das Deutsche Reich; Bildung der neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland und Erweiterung der preußischen Provinzen Ostpreußen (neuer Regierungsbezirk Zichenau) und Schlesien (neuer Regierungsbezirk Kattowitz). Das Generalgouvernement (restlicher vom Deutschen Reich besetzter Teil Polens) blieb unter besonderer Verwaltung und wurde nicht Teil des Deutschen Reiches. Generalgouverneur wurde Hans Frank. Das Generalgouvernement sollte alle „rassisch nicht verwertbaren“ sowie „unerwünschten“ Bevölkerungsteile aufnehmen. Die Dichte an Ghettos und Konzentrationslagern war relativ hoch. Auf diesem Gebiet befanden sich auch die Vernichtungslager, in denen die „Endlösung der Judenfrage“ bzw. der Holocaust vollzogen wurde.
- 18. Mai 1940 nach dem Westfeldzug: Wiedereingliederung der früheren reichsdeutschen Gebiete Eupen und Malmedy aus Belgien in das Deutsche Reich.
- 1. Juni Eingliederung von zehn bisher zu Belgien gehörende Gemeinden in das Deutsche Reich.
- 2. August Unterstellung der Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsass unter besondere Zivilverwaltung. Diese Gebiete waren nur formell nicht Teil des Deutschen Reichs, doch wurden sie faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 14. April 1941 Unterstellung jugoslawischer Gebiete in Slowenien unter die Militärverwaltung eines Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Die CdZ-Gebiete Kärnten und Krain sowie Untersteiermark wurden formell nicht Teil des Deutschen Reichs, aber faktisch wie Reichsgebiete behandelt.
- 1. August Bildung des Bezirks Bialystok nach dem Einmarsch in die Sowjetunion („Unternehmen Barbarossa“). Dieses CdZ-Gebiet wurde formell nicht Teil des Deutschen Reichs, aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August Bildung des Distrikts Galizien nach dem Einmarsch in die Sowjetunion. Anschluss dieses CdZ-Gebiet an das Generalgouvernement, das fortan faktisch wie Reichsgebiet behandelt wurde.
[Bearbeiten] Geplante Erweiterungen für die Zeit nach dem „Endsieg“
Führende Nationalsozialisten hatten genaue Vorstellungen für die Zeit nach dem so genannten „Endsieg“. Sogar noch in den letzten Kriegsjahren, als die deutsche Niederlage bereits absehbar war, wurden detaillierte Pläne entworfen, welche Gebiete Europas nach einem siegreichen Ende des Krieges von Deutschland annektiert oder diesem „eingegliedert“ werden sollten. So wurde zum Beispiel geplant, Teile der Ukraine (damals „Taurien“ genannt), die Halbinsel Krim, das Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), Gebiete Weißrusslands und des europäischen Russlands sowie die französische Kanalküste dem Großdeutschen Reich „einzugliedern“. So entstanden, allerdings nur für wenige Jahre, die Reichskommissariate Ostland und Ukraine. Die Errichtung der Reichskommissariate Moskowien und Kaukasien konnten wegen des Kriegsverlaufs nicht mehr verwirklicht werden. Im Falle einer Verwirklichung dieser Pläne hätte sich das Großdeutsche Reich also weit über den europäischen Kontinent bis an die Grenzen Mittelasiens ausgedehnt. Darüber hinaus war geplant, die einheimische Bevölkerung dieser Gebiete allmählich auszurotten, dies vor allem durch Zwangsarbeit, durch geplante massenhafte Sterilisationen von Frauen, durch Vertreibungen und durch Massenmord. Durch diese Maßnahmen sollte vor allem Platz für die deutschen Siedlungspläne wie den Generalplan Ost geschaffen werden, für deren Ausarbeitung und Umsetzung unter anderem die Schutzstaffel und die zu ihr gehörenden SS-Hauptämter zuständig waren. So träumte Reichsführer-SS Heinrich Himmler zum Beispiel von „deutschen Siedlungsperlen“ an Wolga und Don. Hitlers und Himmlers Pläne gingen dahin, die slawischen Völker auszurotten und Osteuropa mit 500 bis 600 Millionen „germanischen Menschen“ zu besiedeln. Auf jeden Fall hätte ein Sieg des nationalsozialistischen Deutschlands katastrophale Folgen für die Völker Europas, besonders für diejenigen Ost- und Südosteuropas, gehabt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Verwandte Themen
- Nationalsozialismus, Zeit des Nationalsozialismus
- Drittes Reich, Tausendjähriges Reich
- Zweiter Weltkrieg
- Großdeutsche Lösung
[Bearbeiten] Literatur
- Ralph Giordano: Wenn Hitler den Krieg gewonnen hätte.