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Bahai – Wikipedia

Bahai

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien, ist der meistbesuchte Sakralbau der Bahai.
Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien, ist der meistbesuchte Sakralbau der Bahai.
Der Schrein des Religionsstifters Baha’u’llah in Bahji bei Akkon, Israel
Der Schrein des Religionsstifters Baha’u’llah in Bahji bei Akkon, Israel
Der Schrein des Bab in Haifa, Israel, ist eines der Pilgerziele der Bahai.
Der Schrein des Bab in Haifa, Israel, ist eines der Pilgerziele der Bahai.

Bahai (arabisch بهائي‎ bahāʾī) nennen sich die Mitglieder einer weltweit verbreiteten Religion (auch Bahaismus oder Bahaitum genannt), die im 19. Jahrhundert von dem aus Persien stammenden Baha’u’llah gestiftet wurde. Die rund 7,7 Mio. Anhänger leben vor allem in Indien, dem Iran, in Schwarzafrika, Südamerika und den USA. Im Mittelpunkt der Lehre steht der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und die Einheit der Menschheit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verbreitung

Haus der Andacht im Stadtteil Langenhain in Hofheim am Taunus.
Haus der Andacht im Stadtteil Langenhain in Hofheim am Taunus.

2007 bekannten sich rund 7,7 Millionen Menschen zum Bahai-Glauben.[1] Demographen der Bahai-Gemeinde zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und kommen aufgrund vorsichtiger Schätzungen auf rund fünf Millionen weltweit.[2] Nach Angaben der Bahá’í International Community stammen die Bahai aus 2112 ethnischen Gruppen[3] und leben vor allem in Indien, dem Iran, in Schwarzafrika und Südamerika.[4] In Indien gibt es mit ungefähr 2,2 Millionen Mitgliedern die größte Bahai-Gemeinde der Welt.[5] Die größte Bahai-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist mit rund 818.000 Mitgliedern jene der USA.[6] Im historisch eng mit dem Bahai-Glauben verbundenen Iran leben heute noch rund 460.000 Bahai, deren Grundrechte stark eingeschränkt sind.[7] In Bezug auf die Bevölkerungszahl sind die Bahai-Gemeinden meist sehr klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In Bolivien und einigen Inselstaaten wie Kiribati erreichen sie mehrere Prozent.

In Deutschland leben seit 1905 Bahai. Momentan sind es rund 12.000,[7] die offiziellen Angaben der Bahai in Deutschland sprechen jedoch nur von rund 5000. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten Europäischen Haus der Andacht befindet sich in Hofheim am Taunus und gilt als lokale Sehenswürdigkeit. Dort werden im Bahai-Verlag deutsche Übersetzungen der Bahai-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (→ Bahai-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In Österreich und der Schweiz leben jeweils rund 3700 Bahai.[7]

[Bearbeiten] Lehre

Der neunzackige Stern ist das am häufigsten verwendete Symbol der Bahai.
Der neunzackige Stern ist das am häufigsten verwendete Symbol der Bahai.

Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Baha’u’llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch und dem Buch der Gewissheit sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer Bedeutung.

[Bearbeiten] Menschenbild

Nach dem Glauben der Bahai steht der Mensch von allen Schöpfungswerken Gott am nächsten, da er mit einem freien Willen, einer unsterblichen Seele und der Fähigkeit ausgestattet wurde – mit der Hilfe seines Verstandes – Gott zu erkennen und einen Bund mit ihm einzugehen. Das Leben im Diesseits wie im Jenseits wird demnach als eine kontinuierliche mystische Reise zu Gott betrachtet. Himmel und Hölle sind für die Bahai nur Symbole für die Nähe oder Ferne zu Gott. Eine gewisse „Einheit“ mit Gott kann der Mensch bereits zu Lebzeiten erlangen.[8] Das Leben in dieser Welt ist dazu bestimmt, geistige Fähigkeiten zu entwickeln, die für das Leben im Jenseits benötigt werden. Als geistige Fähigkeiten gelten Tugenden wie die Nächstenliebe, Dankbarkeit, Vertrauenswürdigkeit, Gottvertrauen, Demut und Geduld.[9] Selbstkasteiung, „Einsiedelei und harte Askese[10] werden ebenso abgelehnt wie ein hedonistisches Leben im Überfluss. Baha’u’llah empfiehlt, das „rechte Maß“ zu halten, und sieht im „Dienst am ganzen Menschengeschlecht“ das Kriterium wahren Menschseins.[11] Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung, die aktive Gestaltung der Welt, wird als natürliche Folge individueller Spiritualität betrachtet und ist von dieser nicht zu trennen. Bettelei[12] und die Beichte[13] ist den Bahai verboten, da dies als Erniedrigung des Menschen vor anderen Menschen gilt[14].

Auch wenn die menschliche Vernunft allein nach den Lehren der Bahai in die Irre führt, so wird ihr trotzdem eine große Bedeutung zugemessen. Baha’u’llah verbietet den Bahai im Kitab-i-Aqdas, Dinge zu konsumieren, welche sie ihres Verstandes berauben, es sei denn, es ist medizinisch notwendig.[15] Wie an anderer Stelle erläutert wird, sind damit auch Glücksspiel, alkoholische Getränke und Drogen gemeint.[16] Die Bahai verstehen sich als vernunfts- und wissenschaftsgemäß.[7]

Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins sei die göttliche Liebe. Als wichtigstes Element von Religion bezeichnete Abdu’l Baha die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck und es sei besser ohne sie zu leben.[17] Das Wesen des Menschen sei seine unsterbliche Seele, die keine trennenden Merkmale der Rasse oder des Geschlechts trägt. Der Körper wird als der Tempel des Menschen[18] bezeichnet, dem ebenfalls Wertschätzung entgegengebracht wird, was sich in den Reinheits- und Hygienegeboten Baha’u’llahs, aber beispielsweise auch im Verbot der Feuerbestattung[19] zeigt.

Die Kalligrafie des „Größten Namens“ ist ein Lobpreis Gottes und bedeutet in deutscher Übersetzung: „O Herrlichkeit des Allherrlichen!“
Die Kalligrafie des „Größten Namens“ ist ein Lobpreis Gottes und bedeutet in deutscher Übersetzung: „O Herrlichkeit des Allherrlichen!“

[Bearbeiten] Gottesbild

Die Bahai-Religion hat ein monotheistisches Gottesbild. Die Bahai glauben an „die Existenz und die Einheit eines persönlichen Gottes, der unerkennbar, unerreichbar, Quell aller Offenbarung, ewig, allwissend, allgegenwärtig und allmächtig ist“[20]

Sein Wesen ist für die Menschen für alle Zeit verborgen, er kann ihn jedoch an seinen Eigenschaften erkennen, welche durch die Manifestationen Gottes (also die Religionsstifter) und in seiner Schöpfung offenbar werden. Gott ist der Schöpfer und Erhalter aller Dinge, er selbst der Selbstbestehende. Neben Allmacht, Allwissen und Allbarmherzigkeit sind auch alle anderen Tugenden bei Gott in Vollendung vorhanden. Gegenüber den Menschen übt Gott Gnade und Gerechtigkeit. Hierüber steht nur die Liebe Gottes zu seiner Schöpfung, vor allem zum Menschen. Gott ist stets bereit, dem Menschen zu verzeihen und Beistand und Hilfe zu leisten.

Das kalligraphische Ringsymbol, arabisch بها‎ bahā, „Herrlichkeit“, zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.
Das kalligraphische Ringsymbol, arabisch بها‎ bahā, „Herrlichkeit“, zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.

[Bearbeiten] Religionsverständnis

Im Mittelpunkt des Religionsverständnisses der Bahai steht eine dreifache Einheit: die Einheit Gottes, die mystische Einheit der göttlichen Offenbarer und die Einheit der Menschheit.[21]

Theologischer Angelpunkt der Bahai-Lehre ist das heilsgeschichtliche Paradigma der fortschreitenden Gottesoffenbarung: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv und zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Offenbarer oder Manifestationen Gottes schickt. Folglich sind die großen Religionen allesamt göttliche Stiftungen, die seine Botschaft in jeweils abgewandelter äußerer Form wiedergeben.[22] Nach dem Glauben der Bahai ist Baha’u’llah der jüngste dieser göttlichen Offenbarer, aber nicht der letzte. Baha’u’llah ist für die Bahai der Verheißene aller anderen großen Religionen und damit der Beginn eines neuen Zyklus der Gottesoffenbarung. Er sei ebenfalls derjenige, welcher einen neuen Abschnitt in der Menschheitsentwicklung einleite, der schließlich in einem weltlichen und geistigen Frieden münden werde.[23] Seine Gebote sollen die Grundlage für eine solche Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.[24]

[Bearbeiten] Ethische Grundsätze

Zwölf ethische Grundsätze der Bahai

Im Jahr 1912 hob Abdu’l Baha in seinen Ansprachen in Paris zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Baha’u’llahs besonders hervor. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai dominierten bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Baha’u’llahs erfuhren erst später ein größeres Interesse.

[Bearbeiten] Glaubenspraxis

Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien wird auch Lotustempel genannt.
Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien wird auch Lotustempel genannt.

Die Bahai-Religion schreibt relativ wenige Riten vor, individueller Gestaltungsfreiraum ist gegeben und Inkulturation wird begrüßt. Adressat fast aller Gebote ist der Gläubige, nicht die Gemeinde. Einen unmittelbar erlösenden oder heilsbringenden Charakter haben die Riten nicht. Was zählt, ist die geistige Grundhaltung und nicht die äußere Form. Eine Etablierung kultischer Traditionen jenseits der von Baha’u’llah vorgeschriebenen Riten, wird aufgrund der Gefahr der „Verkrustung der Religion“ abgelehnt.[25]

Das Haus der Andacht ist die vorgeschriebene Andachtsstätte der Bahai. Es handelt sich um einen neunseitigen Kuppelbau, welcher an jeder Seite ein Eingangstor besitzt. Dieses soll im Idealzustand von Gärten und sozialen Einrichtungen umgeben sein. Die Gottesdienste darin sind reine Andachten, eine Liturgie oder Predigt existiert nicht, es werden Schriften aus allen Offenbarungsreligionen vorgetragen. Als musikalisches Element dienen gesungene Rezitationen und Gebete, Soloimprovisationen sowie Chorgesang. Musikinstrumente sind nicht vorgesehen, da die Häuser der Andacht allein dem Wort Gottes und der menschlichen Stimme vorbehalten sind.[25]

Für die Bahai sind das Gebet und das Fasten die Pfeiler der von Baha’u’llah offenbarten Vorschriften. Das Gebet gilt als Kommunikationsmöglichkeit mit Gott und sei daher unabdingbar. Eine besondere Rolle haben die Pflichtgebete, welche in drei unterschiedlichen Längen und Formen zur Auswahl stehen.[26] Das Fasten findet im letzten Monat des Bahai-Kalenders statt und dauert den ganzen Bahai-Monat, also 19 Tage, an. Fasten bedeutet für die Bahai völlige Enthaltung von Speisen und Getränken zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Vom Fasten ausgenommen sind Menschen, welche aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Zu den Geboten Baha’u’llahs gehört das tägliche Lesen oder Rezitieren der Heiligen Schriften und die persönliche Umsetzung dieser ethischen Richtlinien im täglichen Leben.[25]

Die Heiratszeremonie, welche als Form nur eine einfache Trauformel kennt,[27] ist nur zwischen Frau und Mann möglich[28] und erfordert die Zustimmung aller noch lebenden Elternteile, was vor allem die Einheit innerhalb der Familie stärken soll.[29] Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe werden abgelehnt.[30]

Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren.[31] Parteipolitischer Aktivitäten sollten Bahai sich enthalten.[32] Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen und dergleichen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.

[Bearbeiten] Gemeinde

Die wichtigsten Festtage der Bahai-Gemeinde sind Naw-Ruz (Neujahrsfest am 21. März), Ridvan (die Verkündigung Baha’u’llahs vom 21. April bis zum 2. Mai), die Verkündigung des Bab und Geburtstag Abdu’l Bahas (am 23. Mai), das Hinscheiden Baha’u’llahs (29. Mai), der Märtyrertod des Bab (9. Juli), der Geburtstag des Bab (20. Oktober) und der Geburtstag Baha’u’llahs (12. November).[33]

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrer monatlichen Versammlung, welche von den Bahai Neunzehntagefest genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Das Neunzehntagefest markiert den Monatsbeginn. Das Fest besteht aus drei Teilen: einem besinnlichen Andachtsteil, bei welchem aus den heiligen Schriften gelesen wird, einem Beratungsteil, bei welchem die Gemeinde über ihre Tätigkeiten berät und einem geselligen Teil, welcher mit einem Festmahl einhergeht.[34][7]

Symbole verschiedener Religionen auf einem Pfeiler des Hauses der Andacht in Wilmette, Illinois, USA, zeigen die Offenheit der Bahai gegenüber den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften.
Symbole verschiedener Religionen auf einem Pfeiler des Hauses der Andacht in Wilmette, Illinois, USA, zeigen die Offenheit der Bahai gegenüber den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften.

Mancherorts werden öffentliche Andachten veranstaltet, welche gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei Gebeten der Weltreligionen rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften. Als verbindendes Element dient die Musik. Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Einen Klerus gibt es nicht. Jeder offiziell erklärte Bahai kann ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich jedes Amt bekleiden. Bei Verstoß gegen eine administrative Regel oder bei offensichtlichem Verstoß gegen zentrale Glaubensgebote in der Öffentlichkeit können allerdings die administrativen Rechte zeitlich begrenzt entzogen werden. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit von der Teilnahme im Neunzehntagefest ausgeschlossen ist und sein aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde verliert. Spaltungsversuche und massive interne Angriffe, die das Gemeindeleben ernsthaft gefährden würden, können durch das internationale Haus der Gerechtigkeit als Bundesbruch festgestellt werden. Folge sind der vollständige Ausschluss aus der Gemeinde und der Abbruch aller Kontakte zum Bundesbrecher. Fälle von Bundesbruch gab es in Europa extrem selten.

Die Struktur der Gemeindeordnung unterteilt sich in zwei Bereiche. In einen gewählten und in einen ernannten Zweig. Die gesamte Ordnung basiert auf dem Beratungsprinzip und der freien, geheimen und unabhängigen Wahl.[35]

Sitz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dem höchsten Gremium der Bahai, in Haifa, Israel
Sitz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dem höchsten Gremium der Bahai, in Haifa, Israel

Entscheidungsträger sind die gewählten Gremien mit neun Mitgliedern, welche die Aktivitäten der Gemeinde leiten und koordinieren.[36] Der ernannte Zweig besteht aus verschiedenen Stufen von Beratern, welche von den gewählten Gremien ernannt werden, diese haben keine Entscheidungsgewalt.[35]

Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf nationaler Ebene wählen. Der internationale Rat, das Universale Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die männlichen und weiblichen Mitglieder aller nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.

Sowohl die Wahl der Gremien als auch das Prinzip der Beratung sind für die Bahai ein Ideal. Eine Bahai-Wahl ist ein Akt demokratischer Willensbildung; sie ist allgemein, frei, gleich und geheim, enthält aber auch einen spirituellen Charakter. Qualität des Charakters wird als wichtiger angesehen als intellektuelle Qualifikation. Dem Alter, Geschlecht oder gesellschaftlichem Stand soll keine Bedeutung zugemessen werden. Interessenvertretung, Empfehlungen, Kandidaten, Parteien und Wahlkampf sind untersagt.[35]

Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu’l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.

Die Gemeinde finanziert sich über freiwillige und anonyme Spenden, die ausschließlich von Bahai angenommen werden.[37]

[Bearbeiten] Geschichte

Dass sich die Grabstätte des aus Shiraz (Iran) stammenden Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.
Dass sich die Grabstätte des aus Shiraz (Iran) stammenden Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.

Die Geschichte der Bahai-Gemeinde geht auf das Wirken zweier Stiftergestalten zurück: Sayyid Ali Muhammad (1819-1850), genannt „der Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali Nuri (1817-1892), genannt „Baha’u’llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“). Der eigentliche Stifter ist Baha’u’llah. Der Bab wird von den Bahai als dessen Wegbereiter und zugleich als eigenständiger Religionsstifter des Babismus betrachtet.

[Bearbeiten] Der Bab

Der Bab wurde 1819 in Schiraz, Iran geboren. Am Abend des 22. Mai 1844 erhob er erstmals den Anspruch einer göttlichen Offenbarung. Als Titel greift er den schiitisch-eschatologischen Begriff des „Bab“ auf. Er deutet ihn um als „Tor zu Gott“[38][39], d.h. als Anspruch einer nachislamischen Offenbarung und als Wegbereiter einer weiteren Offenbarungsgestalt. Der Babismus gewann schnell Anhänger aus dem schiitischen Umfeld.[40] Unter schiitischen Gelehrten und Geistlichen stieß der Offenbarungsanspruch des Bab und seine Interpretation des Islam auf Ablehnung; insbesondere stellte der Bab die Rolle der Religionsgelehrten in Frage und trat für die Rechte der Frau und größere gesellschaftliche Gleichheit ein. Anfang 1847 wurde er verhaftet.

Die formelle Trennung vom Islam erfolgte im Juli 1848 in Badascht[41] am Kaspischen Meer. Sie war das Ergebnis eines Konzils der einflussreichsten Anhänger des Bab. Eine der Wortführerinnen, Qurat al-Ayn, legte als Zeichen der Emanzipation der Frau erstmals in der Öffentlichkeit ihren Schleier ab.[42]

Die zunehmende Missionstätigkeit der Babi führte rasch zum Widerstand schiitischer Gruppen, bald zu (auch staatlich) organisierter Verfolgung der Gemeinde. Als Gegenreaktion kam es vereinzelt zu Revolten gegen die iranische Regierung. Schiitische Vorstellungen des Dschihad blieben unter den Babi zunächst erhalten.[43] Am 9. Juli 1850 wurde der Bab in Täbris öffentlich füsiliert. Die Verfolgungen dauerten bis 1853 an. Tausende Anhänger des Bab wurden getötet.[44]

Seit 1848 hatten v. a. zwei der Anhänger des Bab an Bedeutung gewonnen: die Söhne eines Staatsministers in Teheran, die Halbbrüder Mirza Husayn Ali Nuri, später Baha’u’llah genannt, und Mirza Yahya Nuri, später bekannt als Subh-i-Azal. Wie vom Bab vorgesehen, übernahm nach dem Tod des Bab nominell der kaum neunzehnjährige Subh-i-Azal die Leitung der Babi-Gemeinde, war dieser Aufgabe aber kaum gewachsen. Auf Anraten Baha’u’llahs und anderer hatte ihn der Bab 1849 zum Sachwalter bestimmt für die Übergangszeit bis zum Auftreten „Dessen, den Gott offenbaren wird“, der im Babismus erwarteten messianischen Gestalt.[45]

[Bearbeiten] Baha’u’llah

Baha’u’llahs Verbannungsweg
Baha’u’llahs Verbannungsweg

Baha’u’llah wurde im Zuge der Verfolgungen 1852 in Teheran im Siyah-Chal („Schwarzes Loch“), einem berüchtigten Verlies, inhaftiert. Viele seiner Mithäftlinge wurden hingerichtet. Von einer Hinrichtung Baha’u’llahs wurde abgesehen, da er großes öffentliches Ansehen genoss und sich westliche Botschafter für ihn einsetzten.[46] Baha’u’llahs mystische Erlebnisse während dieser Kerkerhaft sehen die Bahai als die ersten Anfänge seiner prophetischen Sendung.[47]

[Bearbeiten] Bagdad, Edirne und Istanbul

Nach den Monaten der Einkerkerung wurde der schwer erkrankte Baha’u’llah ins Exil geschickt. Er wählte Bagdad als Verbannungsort. Ihm folgten Subh-i-Azal und andere Anhänger des Bab. In Bagdad kam es zu ersten Spannungen zwischen den beiden Halbbrüdern. In der Folge zog Baha’u’llah für rund zwei Jahre als Derwisch ins kurdische Bergland der Provinz Silêmanî, wo er sich Gebet und Meditation widmete, ehe er 1856 nach Bagdad zurückkehrte. Aus dieser Zeit stammen wichtige mystische Werke Baha’u’llahs, wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte. Sein erstes theologisches Werk ist das 1862 veröffentlichte Buch der Gewissheit (Kitab-i-Iqan), in dem Baha’u’llah das Konzept der Fortschreitenden Offenbarung und die Rolle des Bab als Stifter einer neuen Religion nach dem Islam erläutert.[48] Zurück in Bagdad gewann Baha’u’llah rasch an Ansehen und Einfluss. Der persische Konsul in Bagdad suchte dem entgegenzutreten und bewirkte schließlich zusammen mit einigen Geistlichen vor Ort, dass Baha’u’llah nach Istanbul beordert wurde.

Istanbul 1868
Istanbul 1868

Unmittelbar vor seiner erzwungenen Abreise, am 8. April 1863 im Garten Ridvan, erklärte er vor einem kleinen Kreis seiner Anhänger, dass er der vom Bab Verheißene sei, „den Gott offenbaren werde“. Subh-i-Azal war bei diesem Ereignis, dessen heute als Ridvanfest gedacht wird, nicht anwesend. Von der osmanischen Hauptstadt Istanbul wurde Baha’u’llah nach vier Monaten nach Edirne weiterverbannt. Öffentlich erhob Baha’u’llah seinen Anspruch ab dem Frühjahr 1866, so in Sendschreiben an die einflussreichsten weltlichen und religiösen Führer seiner Zeit.[49] Subhi-i-Azal beantwortete dies mit dem Gegenanspruch, selbst der vom Bab Verheißene zu sein. Nach und nach bekannte sich die überwiegende Mehrheit der Babi zu Baha’u’llah und verstand sich nun als Bahai. Die Anhänger Subh-i-Azals (Azali) versuchten die Bahai gegenüber der osmanischen Regierung als politisch subversiv darzustellen[50] und Baha’u’llah zu beseitigen.[51] Als Folge der Auseinandersetzungen verbannte die osmanische Regierung Subh-i-Azal 1868 nach Zypern und Baha’u’llah in die Festungsstadt Akkon im heutigen Israel. Der Babismus ist heute bis auf eine verschwindend kleine Gruppe mit etwa 2000 Mitgliedern (Azali-Babi) in der neuen Religion Baha’u’llahs aufgegangen.[52]

[Bearbeiten] Akkon und Bahji

Die Festungsstadt Akkon zählt heute zu den Pilgerzielen der Bahai.
Die Festungsstadt Akkon zählt heute zu den Pilgerzielen der Bahai.

Während der mehr als zwei Jahrzehnte in Akkon und Umgebung entstand der größere Teil des umfangreichen Schrifttums Baha’u’llahs in arabischer und persischer Sprache, worin die grundlegenden Lehren weiter ausgeführt werden, insbesondere der Gedanke der Einheit der Menschheit und die Versöhnung der Religionen. Hinzu kommen Religionsgesetz und Gemeindeordnung. Der wichtigste Text der Bahai ist der Kitab-i-Aqdas, das Heiligste Buch, aus dem Jahr 1873.[53] Durch dieses Buch wurden die weltlichen Gesetze, die der Bab im Bayan festgelegt hatte, endgültig aufgehoben. Der arabische Text des Kitab-i-Aqdas ähnelt stilistisch dem klassischen Stil des Koran. Am 29. Mai 1892 starb Baha’u’llah in Bahji bei Haifa, wo sich heute das geistige Zentrum der Bahai-Gemeinde befindet.

[Bearbeiten] Abdu’l Baha und die Folgezeit

Die Leitung der Gemeinde ging testamentarisch[54] auf Baha’u’llahs ältesten Sohn Abdu’l Baha (1844-1921) über. Dies impliziert auch die autoritative Auslegung seiner Schriften. Bis zur Jungtürkischen Revolution 1908 blieb Abdu’l Baha in Akkon interniert. Seit 1892 bildeten sich erste Bahai-Gemeinden in Nordamerika und Europa. Diese Gemeinden besuchte Abdu’l Baha zwischen 1910 und 1913, um für den Frieden unter den Religionen und Nationen zu werben.[55] Im Frühjahr 1913 besuchte er auch Deutschland. Durch sein humanitäres Engagement, vor allem während der Kriegsjahre (1914-1918) in Haifa, erlangte er große öffentliche Anerkennung. Er starb 1921 in Haifa.

Die ersten Gärten am Bahai-Weltzentrum in Haifa wurden von Shoghi Effendi angelegt. Die Hängenden Gärten in ihrer heutigen Form wurden im Jahr 2001 eröffnet.
Die ersten Gärten am Bahai-Weltzentrum in Haifa wurden von Shoghi Effendi angelegt. Die Hängenden Gärten in ihrer heutigen Form wurden im Jahr 2001 eröffnet.

Testamentarisch ernannte Abdu’l Baha seinen Enkel Shoghi Effendi (1897-1957) zum „Hüter“ der Bahai-Gemeinde. Shoghi Effendi übersetzte einige der wichtigsten Schriften Baha’u’llahs ins Englische. Unter seiner Leitung verbreitete sich die Bahai-Gemeinde in nahezu alle Länder der Erde.[56] Mit Shoghi Effendi wurde die autoritative (verbindliche) Auslegung der Schriften Baha’u’llahs abgeschlossen.[57]

Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa. Hier befindet sich daher auch das administrative Bahai-Weltzentrum.

[Bearbeiten] Bahá’í International Community (BIC)

Seit 1948 ist die Bahá’í International Community bei den Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Seit 1970 hat sie beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, seit 1976 beratenden Status beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Sie arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und dem Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen zusammen.[58][59] Außerdem hat die Bahá’í International Community 1992 in New York das weltweit tätige „Büro für Frauenförderung“ eingerichtet.

Die Bahá’í International Community betreut weltweit 1714 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte, sowie 348 Schulen.[60]

[Bearbeiten] Demographische Entwicklungen

Als Shoghi Effendi 1921 das Erbe seines Großvaters, Abdu’l Baha, antrat, hatte der Bahai-Glaube bereits in 35 Ländern der Welt Fuß gefasst: in zwei zu Lebzeiten des Bab, in 13 zu Lebzeiten Baha’u’llahs und in 20 zu Lebzeiten Abdu’l Bahas. Nach Shoghi Effendis Amtszeit war der Glaube in 219 Ländern verbreitet.[61]

In den letzten fünf Jahrzehnten hat die Bahai-Religion einen signifikanten Zuwachs an der Zahl der Gläubigen erlebt, ein Trend welcher bis heute anhält. 1954 gab es weltweit rund 213.000 Bahai, von denen 94 Prozent im Iran lebten und rund 10.000 in Europa und Nordamerika. Ab den sechziger Jahren kam es zu einer größeren Verbreitung in einigen Ländern der dritten Welt und zu einem Anwachsen der Zahl der Gläubigen. 1968 gab es rund 1,1 Millionen Bahai, wovon 22 Prozent im Iran und 26 Prozent in Indien lebten, in Europa und Nordamerika rund 30.000. 1988 gab es weltweit rund 4,5 Millionen Bahai davon 6 Prozent im Iran und 40 Prozent in Indien, rund 200.000 in Europa und Nordamerika.[62] 2007 gab es rund 7,7 Millionen Bahai davon 2,1 Millionen in Afrika; 3,7 Millionen in Asien; 139.000 in Europa; 891.000 in Lateinamerika; 718.000 in Nordamerika und 137.000 in Ozeanien.[1]

[Bearbeiten] Konversion

[Bearbeiten] Beitritt

Maßgeblich für die Konversion zum Bahai-Glauben ist die Akzeptanz Baha’u’llahs als Manifestation Gottes und der Wunsch, nach seinen Lehren zu leben und der Bahai-Gemeinde anzugehören. Formell wird dies in Deutschland durch die Unterzeichnung einer Karte bekundet, dem die Aufnahme des neuen Mitglieds durch den Nationalen Geistigen Rat folgt.

Die Konversion zum Bahai-Glauben kennt keinerlei Zeremonie oder Feierlichkeiten und ist frühestens ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Kinder aus Bahai-Familien verstehen sich zwar oft schon vorher als Bahai, müssen aber zu ihrem 15. Geburtstag die bewusste persönliche Entscheidung treffen, ob sie künftig der Gemeinde angehören möchten oder nicht. Eine Taufe oder dergleichen gibt es nicht.

[Bearbeiten] Austritt

Der Austritt aus der Gemeinschaft erfolgt durch eine ähnliche Prozedur wie die Aufnahme. Man formuliert schriftlich seinen Willen, aus der Bahai-Gemeinde auszutreten und sendet diesen an den jeweiligen Nationalen Geistigen Rat. Wenn naheliegt, dass der Austrittswunsch voreilig formuliert wurde, versuchen die Bahai-Gremien mit dem Antragsteller darüber zu beraten. Wenn dies abgelehnt wird oder der Wunsch aufrecht bleibt, so ist der Austritt vollzogen. Die Austrittsgründe müssen dabei nicht angeführt werden.

[Bearbeiten] Kontroversen

Eine Regel der Bahai in den Vereinigten Staaten, die einige intellektuelle Bahai als interne Zensur kritisieren, ist, dass dort schriftliche Arbeiten über den Bahai-Glauben vor der Publikation einer internen Prüfung unterzogen werden. Diese Praxis, die noch aus der Zeit Shoghi Effendis stammt, wird heute kontrovers diskutiert.[63]

In den achtziger Jahren gab es eine Kontroverse zwischen der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) und der deutschen Bahai-Gemeinde, die durch die EZW-Veröffentlichung einer Bahai-Monographie[64] eines Ex-Mitglieds ausgelöst wurde, welche die Bahai-Gemeinde als Verleumdung ihrer Zentralgestalten und Institutionen betrachtete. Nach der Veröffentlichung einer umfassenden Erwiderung[65] durch den Bahai-Theologen Udo Schaefer und zwei weitere Bahai-Autoren wurde diese Kontroverse beigelegt. Kennzeichnend für den neuen Umgangsstil war die Aussage Ulrich Dehns, dass die EZW – in Bezugnahme auf einen durch den Religionswissenschaftler Manfred Hutter geprägten Begriff – die Bahai fortan als „nachislamische Weltreligion“ betrachte.[66]

[Bearbeiten] Religionswissenschaftliche Einordnung

In der neueren Forschung wird die Bahai-Religion fast durchweg als eigenständige Universalreligion betrachtet.[67] In der älteren Forschung sah dieses Bild teilweise anders aus und lieferte ein Zerrbild. Dies mag daran liegen, dass die ersten Werke über die Bahai-Religion im deutschsprachigen Raum von christlichen Apologeten verfasst wurden.[68]

Die Bahai-Religion ist in einem islamischen Kulturraum entstanden. Dies verleitete in der älteren Forschung dazu, diese als islamische Sekte zu betiteln. Diese Fehleinschätzung wurde durch den unkritischen, unwissenschaftlichen und zum Teil apologetischen Gebrauch des Wortes Sekte begünstigt. Verkannt wurde, dass sich die Bahai-Religion auf eigene heilige Texte stützt, einen eigenen universalen Anspruch hat und das islamische Religionsgesetz bereits 1848 aufgehoben wurde. Das Verhältnis zwischen der Bahai-Religion und dem Islam ist vergleichbar mit dem zwischen Christentum und Judentum.[68]

[Bearbeiten] Verfolgung

Verfolgung der Bahai

[Bearbeiten] Iran

Geschändeter Friedhof in Yazd
Geschändeter Friedhof in Yazd

Die Verfolgungsgeschichte der Bahai in ihrem Ursprungsland Iran beginnt mit den Anfängen ihrer Religion. Bereits 1849/50 wurden in einem Religiozid zahlreiche Anhänger des Bab massakriert, einige Quellen sprechen von über 20.000.[69] Bab selbst wurde 1850 öffentlich hingerichtet. Der Religionsstifter Baha’u’llah war bis zu seinem Lebensende im heutigen Israel ein Verbannter und Gefangener. Theologisch betrachtet gelten Bahai im orthodoxen Islam als Abgefallene. Ihre Religion wurzelt im schiitischen Islam, hat sich aber von ihm gelöst. Die Bahai betrachten Mohammed, entgegen der Auffassung des islamischen Klerus, nicht als den letzten Propheten.[70] Im Gegensatz zu Christen, Juden und Zoroastriern sind die Bahai im Iran nicht als geschützte religiöse Minderheit anerkannt. Damit werden Repressionen legitimiert und legalisiert.[71] Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Bahai, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.[72][73] In der iranischen Öffentlichkeit wird die Verfolgung mit angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ begründet.[74] Dabei stellen die Bahai im Iran eine Religionsgemeinschaft dar, die sich gemäß den Lehren ihres Glaubens nicht in die iranische Politik einmischt und das Prinzip der Gewaltlosigkeit praktiziert.[75]

Seit der Islamischen Revolution hat sich die Situation der Bahai im Iran wieder verschlechtert. Seit 1981 wurde den Bahai bis heute die Aufnahme in Bildungseinrichtungen verweigert, Angestellten im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente gekündigt, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Bahai-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Bahai-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt. Immer wieder kam es zu Pogromen: Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte enteignet oder gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.[76] Bis 1985 war praktisch die gesamte gewählte Führung der Bahai in 210 Hinrichtungen getötet.[69] Vermutlich mindestens 10.000 Gläubige sind ins Exil geflohen.[77]

In den neunziger Jahren entspannte sich die Menschenrechtssituation etwas. Die iranische Führung nahm Abstand von der blutigen Verfolgung, verwehrte den Bahai aber weiterhin zentrale Menschen- und Bürgerrechte.

Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad werden alle Bahai wieder systematisch vom iranischen Geheimdienst überwacht.[78] Die Internationale Bahai-Gemeinde meldete eine deutliche Zunahme an willkürlichen Inhaftierungen, horrende Kautionszahlungen, Folter, Beschlagnahmungen, Schikanen und Drangsalierungen von Kindern und Jugendlichen.[79] Übergriffe auf Bahai, welche unbestraft bleiben, wurden seit der Amtsübernahme von Mahmud Ahmadinedschad durch gezielte Hetzkampagnen geschürt.[80] Im Jahr 2004 wurden mehrere mit der frühen Bahai-Geschichte im Iran verbundene heilige Stätten, darunter das Geburtshaus des Religionsstifters, zerstört.[81] Im Mai 2008 inhaftierte der iranische Geheimdienst erneut alle führenden Mitglieder der iranischen Bahai-Gemeinde.[82] Es ist unklar, was die iranische Regierung mit ihnen vorhat. Dem Teheraner Parlament liegt ein Gesetzesentwurf vor, wonach der Abfall vom Islam – der ihnen vorgeworfen wird – mit dem Tod bestraft werden soll.[70]

[Bearbeiten] Ägypten

In Ägypten wird die Bahai-Gemeinde bis heute nicht anerkannt. Im Jahr 2006 verwehrte das ägyptische Oberverwaltungsgericht den ägyptischen Bahai weiterhin die Bürgerrechte.[83][84]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b Encyclopædia Britannica: Worldwide Adherents of All Religions by Six Continental Areas, Mid-2007
  2. Bahá’í International Community: Die Bahá’í, S. 13
  3. Bahá’í International Community: A Global Community
  4. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 119-120.
  5. The Bahá’ís of India: BahaIndia.org
  6. Encyclopædia Britannica: Religious Adherents in the United States of America, 1900-2005
  7. a b c d e Brockhaus Enzyklopädie: Band 3 - Seiten 125-126, F.A. Brockhaus, 21. Auflage Leipzig/Mannheim 2006, ISBN 9783765341038
  8. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3.
  9. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe Teil 1, Band V, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11013-898-0, S. 122. Siehe auch: Michael Paul Gollmer: Dein Name ist meine Heilung. Beim Sterben eines Bahai. In: Angelika Daiker/Anton Seeberger (Hrsg.): Zum Paradies mögen Engel dich geleiten. Rituale zum Abschiednehmen. Schwabenverlag, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7966-1321-0, S. 169 f.
  10. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 61
  11. Baha’u’llah, Shoghi Effendi: [online Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha’u’llahs, zusammengestellt und ins Englische übertragen von Shoghi Effendi]. 5. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-379-2. Vers 117
  12. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 147
  13. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 34
  14. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 34
  15. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 119
  16. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 144
  17. Abdu’l Baha: [online Ansprachen in Paris]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1983, ISBN 3-87037-062-9. Vers 39.17
  18. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 155
  19. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 149
  20. Shoghi Effendi: [online Gott geht vorüber]. 3. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2001. Vers 8:26
  21. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3.
  22. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 108-110.
  23. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 115 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  24. Abdu’l Baha: Briefe und Botschaften 16:5
  25. a b c Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 126 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  26. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach) und das kurze Pflichtgebet (zwischen Mittag und Sonnenuntergang).
  27. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Fragen & Antworten 3
  28. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 63
  29. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 65
  30. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 19; Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterungen 134
  31. Baha’u’llah: [online Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch]. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Inhaltsübersicht D,1,m
  32. Shoghi Effendi: [online Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit]. Bahá’í-Verlag, Frankfurt a.M. 1969. Vers 9:6
  33. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  34. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 129 - 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  35. a b c Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe Teil 1, Band V, S. 128f Walter de Gruyter, 1993 Berlin/New York, ISBN 3110138980
  36. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 128-129 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  37. Bahai.de: Häufig gestellte Fragen Wie finanzieren sich die Bahá’í?
  38. Siehe etwa Armin Eschraghi: Der Anspruch des Bab in seinen frühen Schriften. In: Beiträge des Irfan-Kolloquiums 2004. Hofheim 2005, ISBN 3-87037-437-3, S. 47-81.
  39. Todd Lawson: The Terms 'Remembrance' and 'Gate' in the Bab's Commentary of the Sura of Joseph. In: Momen (Hrsg.): Studies in the Babi and Baha’i Religions. Volume 5, Los Angeles 1988, S. 1 ff.
  40. Siehe Abbas Amanat: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844-1850. Cornell University Press, Ithaca/London 1989, ISBN 0-8014-2098-9.
  41. Stichwort in Encyclopædia Iranica
  42. Abbas Amanat: Qurrat al-'Ayn: The Remover of the Veil. In: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844-1850. (Kap. 7).
  43. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3.
  44. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. Rowohlt, 1998, ISBN 3-499-22338-4, S. 87.
  45. Theologische Realenzyklopädie, Bd. 5, Stichwort Baha’ismus, S. 117; zum Ganzen: Nicola Towfigh: Einige Aspekte der Babi- und Baha’i-Geschichte. In: Udo Schaefer et al. (Hrsg.): Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 478 ff, 503 ff.
  46. Kent Beveridge: Frühe Begegnungen Mitteleuropas mit der Baha’i-Geschichte. Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien, Bd. 1, Hofheim 1995, ISBN 3-87037-311-3, S. 9 f.
  47. Alessandro Bausani: Stichwort Bahā Allāh. In: Encyclopaedia of Islam. Bd. 1, Brill, Leyden/London 1960, S. 911.
  48. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 261 f.
  49. Artikel Bahāʾ-Allāh in Encyclopædia Iranica, S. 426 der gedruckten Ausgabe (Bd. 3); siehe insbesondere Baha’u’llah: Súratu'l-Mulúk und die Súratu'l-Haykal. In: Anspruch und Verkündigung. Sendbriefe aus Edirne und 'Akká. Hofheim 2007, ISBN 978-3-87037-419-8.
  50. Paula Hartz: Baha’i Faith. World Religion Series. Zweite Auflage. Facts On File, New York 2006, ISBN 0-8160-6608-6, S. 44.
  51. Zum Ganzen: Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha’i-Religion. Ein Überblick. München 2005, ISBN 3-7892-8163-8, S. 43.; vgl. Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 492 ff und 534 ff.
  52. Monika Gronke: Geschichte Irans. Von der Islamisierung bis zur Gegenwart. Zweite Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-48021-7, S. 94 f.
  53. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 264 ff.; siehe auch Artikel Kitab-i-Aqdas
  54. vgl. Baha’u’llah, Kitab-i-Ahd, in Botschaften aus Akka, Hofheim 1982; siehe auch Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 266 f.
  55. Seine Ansprachen auf diesen Reisen sind in mehreren Büchern gesammelt, vgl. Artikel Abdu’l Baha
  56. Peter Smith (Hrsg.): Stichwort Expansion. In: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oxford 2000, ISBN 1-85-168-184-1.
  57. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 268 f.
  58. Bahá’í International Community: The Bahá’í International Community and the United Nations
  59. Bahá’í International Community: Advancement of Women
  60. Bahá’í International Community: Bahá’í Development Projects: A Global Process of Learning
  61. Ministry of the Custodians Absatz Nr. 13
  62. Manfred Hutter: Die Bahá’í. Geschichte und Lehre einer nachislamischen Weltreligion. In: Religion in der Gegenwart. Religionswissenschaftliche Einführung. 2, Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e.V., Marburg 2006, ISBN 3-9802994-5-7.
  63. Barney Leith: Baha’i Review - Should the “red flag” law be repealed?
  64. Francesco Ficicchia, Eine Publikation der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Hrsg.): Der Bahā’ismus − Weltreligion der Zukunft? Geschichte, Lehre und Organisation in kritischer Anfrage. Quell Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-7918-6009-7 (vergriffen). Viele seiner damaligen Thesen hat Ficicchia heute revidiert, einige vertritt er noch heute auf seiner Website
  65. Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. In: Religionswissenschaftliche Texte und Studien. Bd. 6, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X.
  66. Ulrich Dehn in Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), 1/1997, S. 14-17: “Baha’i und EZW”
  67. Vgl. etwa Walter de Gruyter (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V, Berlin/New York 1993, ISBN 3-110-13898-0, S. 130 f. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. S. 105 (vgl. Literaturangaben). Religion in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1, Mohr Siebeck, Tübingen 1998, ISBN 3-161-46941-0, S. 1061 f. Evangelisches Kirchenlexikon. Erster Band, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1986, ISBN 3-525-50128-5, S. 352 ff. The Encyclopedia of Islam. New Edition, Volume I, E. J. Brill, Leiden (Niederlande) 1986, ISBN 9-004-08114-3, S. 911, 915 ff. Metzler Lexikon Religion. Bd. 1, Verlag J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 1999, ISBN 3-476-01551-3, S. 122 ff. The Encyclopedia of Religion. Volume 2, Macmillan Publishing Company, New York/London 1987, ISBN 0-029-09710-X, S. 40 ff.
  68. a b Walter de Gruyter (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V, Berlin/New York 1993, ISBN 3-110-13898-0, S. 130 f.
  69. a b Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, S. 87, Rowohlt 1998, ISBN 3-499-22338-4
  70. a b Isabel Schayani: Tödlicher Glaube, in taz, 21. April 2008
  71. Bericht der Internationalen Liga für Menschenrechte von 1995, S. 10ff.
  72. Keddie, Nikki: Roots of Revolution. An Interpretive History of Modern Iran, S. 53, New Haven 1981
  73. Boroujerdi, Mehrzad: Iranian Intellectuals and the West. A Tormented Triumph of Nativism, S. 96, New York 1996
  74. vgl. Nafisa Tehrani: Die falsche Religion, taz vom 17. Mai 2006
  75. Susanne Schaup: Die Erde ist nur ein Land. Der Bahai-Glaube kennt die Vision von einer geeinten Menschheit und einem Lebensstil, der niemandem Gewalt antut, in GOTT UND DIE WELT, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Leitartikel vom 31. Dezember 1993
  76. vgl. Harald Vocke: Persien, du Herrliche, du Schreckliche... In der islamischen Republik des Ayatollah Khomeini sind die Anhänger der Bahai-Religion Freiwild, DIE WELT vom 3. Januar 1981, Titelartikel „Geistige Welt“
  77. Vgl. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2388071,00.html
  78. Asma Jahangir, United Nations: Special Rapporteur on Freedom of religion or belief concerned about treatment of followers of Bahai Faith in Iran
  79. vgl. http://www.bahai.org/persecution/iran
  80. Philipp Wittrock: Wie die Mullahs Andersgläubige drangsalieren, Der Spiegel, 5. Juni 2006
  81. Manfred Hutter: Die Weltreligionen, S. 118, C. H. Beck Wissen, München 2005, ISBN 3406508650
  82. Der Nationale Geistige Rat der Bahai in Deutschland: Iranische Regierung verhaftet Führungsebene der Bahai
  83. Die Ausübung ihrer Religion wird in Ägypten unter Einschränkungen erlaubt, vgl. SWR International: Bahais in Ägypten nicht anerkannt, vom 18. Dezember 2006
  84. vgl. Mitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, siehe auch: Evangelischer Pressedienst vom 19. Dezember 2006: Ägypten: Bahai-Gemeinschaft beklagt mangelnde Religionsfreiheit

[Bearbeiten] Literatur

  • Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha’i-Religion. Ein Überblick. 3. Auflage. Olzog Verlag, München 2007, ISBN 978-3-789-28231-7.
  • Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3.
  • Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. in Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000, ISBN 3-534-13594-6.
  • Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland e.V. (Hrsg.): Integration als Herausforderung und Chance. Eine Initiative der Baha’i. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1998, ISBN 3-87037-350-4.

[Bearbeiten] Architektur und Kunst

  • Julie Badiee: An earthly paradise. Bahá’í houses of worship around the world. Oxford, George Ronald 1992, ISBN 0-85398-316-X.
  • Roger White, Raghu Rai: Forever in Bloom. The Lotus of Bahapur. Time Books International, New Delhi 1992.
  • A. Mooghen: Mishkin Qalam. XIX Century Artist & Calligrapher.. Reyhani, Darmstadt 1992, ISBN 3-906714-01-2.
  • Zur Zurich, Ruhi Vargha: Baha’i Shrine and Gardens on Mount Carmel, Haifa, Israel. A Visual Journey. Haifa Tourist Board, Haifa 2001, ISBN 978-9-650-51105-0.

[Bearbeiten] Magazine und Zeitschriften

  • Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland e.V. (Hrsg.): [Internetpräsenz mit Leseproben Tempora]. Bahá’í-Verlag, Hofheim ab 1997, ISSN 1433-2078.
  • Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland e.V. (Hrsg.): One Country. Nachrichtenmagazin der Bahá’í International Community. Deutsche Ausgabe. Bahá’í-Verlag, Hofheim ab 1994, ISSN 0945-7062.
  • Bahá’í International Community (Hrsg.): [Internetpräsenz mit Archiv One Country. Newsletter of the Bahá’í International Community]. Bahá’í International Community, New York ab 1989, ISSN 1018-9300.

[Bearbeiten] Weblinks


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