Warschauer Pakt
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Der Warschauer Pakt (auch Warschauer Vertragsorganisation oder Warschauer Vertrag genannt) war ein von 1955 bis 1991 bestehender militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Das Militärbündnis sozialistisch-kommunistischer Staaten, die in dem jeweilig mit der Sowjetunion bilateral abgeschlossenen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (VFZ) weitgehend auf eine eigenständige Außenpolitik verzichteten, war als Militärbündnis der Gegenspieler der NATO im Kalten Krieg zwischen Ost und West.
Der dem Warschauer Pakt zugrundeliegende multilaterale Vertrag bestand aus einer Präambel und 11 Artikeln und wurde am 14. Mai 1955 in Warschau, Polen, durch acht Staaten unterzeichnet.
Am 26. April 1985 wurde der Vertrag letztmalig um 25 Jahre verlängert und hätte sich auch um jeweils weitere 10 Jahre automatisch verlängert. Der Vertrag wurde 1991 gekündigt und das Bündnis löste sich am 1. Juli 1991 auf.
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Mitgliedsstaaten
- Volksrepublik Albanien (einseitiger Austritt am 13. September 1968 wegen der ČSSR-Krise)
- Volksrepublik Bulgarien
- Deutsche Demokratische Republik (Austritt 1990 mit der Wiedervereinigung)
- Volksrepublik Polen
- Volksrepublik Rumänien (nur begrenzt)
- Tschechoslowakei
- UdSSR
- Volksrepublik Ungarn
Vorgeschichte
Der Warschauer Pakt war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den Alliierten des Zweiten Weltkriegs. Im Westen wurde die Expansion der Sowjetunion und die Bildung von Satellitenstaaten als massive Bedrohung für die westlichen Demokratien empfunden, die man durch die Gründung der NATO 1949 einzudämmen versuchte. Als die Bundesrepublik Deutschland durch die Pariser Verträge vom 5. Mai 1955 in das westliche Verteidigungsbündnis einbezogen wurde (Westeuropäische Union), reagierte die Sowjetunion ihrerseits mit der Gründung eines eigenen Militärbündnisses als Gegengewicht zur NATO. Die Führer der Ostblockstaaten traten vom 11. bis 14. Mai 1955 in Warschau zusammen und erarbeiteten die Grundlagen des Warschauer Pakts.
Die Staaten des sozialistischen Lagers standen jedoch schon vorher durch sowjetische Besatzungstruppen im Einflussbereich der UdSSR.
Vertragsbestimmungen
Der Wortlaut des zugrundeliegenden Vertrags ähnelt in weiten Teilen dem des NATO-Vertrages. Die Mitgliedsstaaten versicherten einander ihren Willen zur Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere der Teilnehmerstaaten (Artikel 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5). Man muss sich unverzüglich beraten, wenn ein Angriff vorhersehbar war (Art. 3).
Die Interpretation dieser Bestimmungen unterschied sich jedoch grundlegend von denen des NATO-Vertrages. So unterstanden zum einen die Truppen des Warschauer Pakts fast vollständig dem Vereinten Oberkommando, welches wiederum vollständig dem Kommando des sowjetischen Generalstabes unterstand. Zum anderen wurden die Bestimmungen auch nach innen restriktiv interpretiert und mit Hilfe dieses Vertrages die sowjetische Kontrolle der Vertragsstaaten auch mit militärischen Mitteln durchgesetzt.
Aufgaben und Probleme
Der Warschauer Pakt sicherte den Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Mitgliedsstaaten und das Vereinte Oberkommando unter sowjetischer Kontrolle sorgten dafür, dass die Herrschaft der jeweiligen kommunistischen Partei und die Treue gegenüber der Sowjetunion nicht in Frage gestellt werden konnten.
Wann immer einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, wurde dies als Angriff von außen auf das sozialistische Staaten-System interpretiert und mit einer militärischen Intervention geahndet: Wie beispielsweise in Ungarn (Ungarischer Volksaufstand, 1956) und der ČSSR (Prager Frühling, 1968) schlugen Truppen des Warschauer Pakts nationale Aufstände nieder. Bereits vor der Unterzeichnung des Vertrags war der Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR von der Sowjetarmee niedergeschlagen worden.
Theoretisch und ideologisch untermauert wurde ein solches Vorgehen nach 1968 durch die Breschnew-Doktrin.
Organisation
Politischer Beratender Ausschuss (PBA)
Die Leitung und Koordinierung des Warschauer Pakt war die Aufgabe des einmal jährlich in Moskau tagenden Politischen Beratenden Ausschusses (PBA), als höchstes Entscheidungsgremium des Bündnisses. Der Generalsekretär des PBA war zugleich Leiter des Vereinten Sekretariats, das als Exekutivorgan angesehen wurde.
Die Mitgliedsstaaten wurden im PBA vertreten durch:
- die Ersten Generalsekretäre der Zentralkomitees (ZK) der sozialistischen und kommunistischen Parteien,
- die Regierungschefs und
- die Außenminister.
Militärische Organisation und Integration
Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Prager Frühlings, die auch ein Grund für den Austritt Albaniens aus dem Bündnis gesehen wurde, wuchs auch der Druck auf die Sowjetunion den Mitgliedsstaaten mehr Mitspracherechte zu gewähren. Ab 1969 wurde hierzu das Komitee der Verteidigungsminister gebildet, als Koordinierungsstelle für militärische Fragen. Zum Komitee gehörten neben den Verteidigungsministern als stellvertretende Oberbefehlshaber, der sowjetische Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte und zugleich 1. Stellvertreter des Verteidigungsministers der Sowjetunion, sowie deren Generalstabschef an. Dem Komitee untergliedert war ein Militärrat unter der Führung des Oberbefehlshabers der Vereinten Streitkräfte und stellvertretende Verteidigungsminister die regelmäßig zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte tagten und berieten, sowie ein Technisches Komitee.
Vereintes Oberkommando
Das Vereinte Oberkommando hatte ab 1972 ihr Hauptquartier in Moskau und mit Teilen auch in Lemberg (Lwiw). Der Oberbefehlshaber war immer ein sowjetischer General, der zugleich die Funktion des ersten Stellvertreters des sowjetischen Verteidigungsministers ausübte und somit diesem direkt unterstand. Der Stab der Vereinten Streitkräfte wurde von einem Stellvertreter, gleichfalls ein sowjetischer General, geführt.
Im Frieden umfasste der Aufgabenbereich
- die Führung und Koordination von multinationalen Manövern
- die operative Planung und Dislozierungsentscheidungen,
- die Organisation von Ausbildung, Ausrüstung und Führungskontrolle
- die enge Zusammenarbeit mit dem sowjetischen Generalstab, der die Kontrolle über die komplette Luftverteidigung und Versorgung ausübte.
Dem Vereinten Oberkommando unterstellt waren;
- die sowjetischen Streitkräfte in der CSSR, Polen, Ungarn und in der DDR (Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD))
- die gesamten Truppen der Nationalen Volksarmee (NVA) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
- einzelne Truppenkontingente der Mitgliedsstaaten
- die gesamte Luftverteidigungsorganisation innerhalb des Bündnisses
- die Vereinten Seestreitkräfte
In Kriegszeiten hatte das Vereinigte Oberkommando keine operative Aufgaben, die vollständige Befehlsgewalt über alle Land-, Luft- und Seestreitkräfte der Mitgliedsstaaten hätte der Generalstab der Sowjetunion übernommen. Im Falle eines Krieges hätte der Führung ein Machtpotential von bis zu 6,2 Millionen Soldaten, 62.000 Panzern, knapp 14.000 Flugzeugen und etwa 2.000 Schiffen sowie die sowjetischen Atomwaffen zur Verfügung gestanden.
Oberkommandierender der Vereinten Streitkräfte
Name | von | bis | |
---|---|---|---|
1. | Marschall der Sowjetunion Iwan Konew | 14. Mai 1955 | 1960 |
2. | Marschall der Sowjetunion Andrei Gretschko | 1960 | 1967 |
3. | Marschall der Sowjetunion Iwan Jakubowski | 1967 | 30. November 1976 |
4. | Marschall der Sowjetunion Wiktor Kulikow | 1977 | 1991 |
Generalstabschef der Vereinten Streitkräfte
Name | von | bis | |
---|---|---|---|
1. | Armeegeneral Alexei Antonow | 1955 | 16. Juni 1962 |
2. | Armeegeneral Pawel Batow | 1962 | 1965 |
3. | Armeegeneral Michail Kasakow | 1965 | 1968 |
4. | Armeegeneral Sergei Schtemenko | 1968 | 1976 |
5. | Armeegeneral Anatoli Gribkow | 1976 | 1989 |
6. | Armeegeneral Wladimir Lobow | 1989 | 1990 |
Auflösung
Im Zuge der von Gorbatschow in der Sowjetunion eingeleiteten Perestroika kamen zunehmend Zweifel an der Breschnew-Doktrin auf. Mit der Zustimmung Gorbatschows zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde endgültig klar, dass die Sowjetunion nicht mehr gewillt war, Freiheitsbestrebungen in den anderen Warschauer-Pakt-Staaten gewaltsam zu unterdrücken. Daraufhin begannen die anderen Mitgliedsstaaten auf einen Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern und auf die Auflösung des Warschauer Pakt zu drängen. Obwohl die sowjetische Führung eine gleichzeitige Auflösung von NATO und Warschauer Pakt bevorzugt hätte, gab sie schließlich nach.
Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Pakt selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in der ehemaligen DDR, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen.
Siehe auch
Literatur
- Vojtech Mastny, Malcolm Byrne (Hrsg.): A Cardboard Castle. An Inside History of the Warsaw Pact, 1955–1991. Central European University Press, Budapest 2005. ISBN 963-7326-08-1
- Frank Umbach: Das rote Bündnis. Entwicklung und Zerfall des Warschauer Pakts, 1955–1991. Christoph Links, Berlin 2005. ISBN 3-86153-362-6
- Wilfried Düchs: Die Organisation der Warschauer-Pakt-Staaten als "Partieller Bundesstaat"? Univ. Diss., Würzburg 1976.
Weblinks
- Text des Warschauer Vertrages (engl.)
- Dokumentekollektionen aus Archiven des Warschauer Vertrages, vom Parallel History Project on NATO and the Warsaw Pact (PHP)
- Chronologie
- Regierungserklärung von Otto Grotewohl nach Gründung des Warschauer Paktes (Real-Audio-Stream)
- Überblick über die Stationierung der Truppen 1989