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Privatisierung – Wikipedia

Privatisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel behandelt die Überführung staatlichen Gemeineigentums in private Hände; zur Privatisierung von Mietwohnungen siehe unter Wohnungsprivatisierung.

Unter Privatisierung werden alle Prozesse verstanden, bei denen öffentliche Verfügungsrechte über ökonomische Güter in private Verfügungsrechte übergehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arten der Privatisierung

Im engeren Sinn wird unter Privatisierung die vollständige Umwandlung von staatlichem Eigentum in privates Eigentum verstanden, etwa durch den Verkauf eines staatlichen Unternehmens an private Investoren. Dies wird auch als echte oder materielle Privatisierung bezeichnet.

Dieser ursprüngliche Privatisierungsbegriff wurde in der politischen Diskussion erweitert. Beispiele für diese Begriffserweiterung (auch unechte Privatisierung oder Scheinprivatisierung) sind

  • formelle Privatisierung oder Organisationsprivatisierung: Die Umwandlung eines Unternehmens mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform in ein Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform (in Deutschland GmbH, AG), wobei jedoch der Staat die Anteile an diesem Unternehmen selber hält.
  • funktionale Privatisierung: Die Beauftragung privater Unternehmen mit Aufgaben, die vorher von staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden.

In beiden Beispielen werden zwar Aufgaben auf private Unternehmen übertragen, die Gewährleistungsverantwortung für die zu erbringende Leistung bleibt jedoch bei der öffentlichen Verwaltung. Auch bei der materiellen Privatisierung kann der Staat Ziele vertraglich festlegen und somit die privaten Verfügungsrechte einschränken.

[Bearbeiten] Ziele der Privatisierung

Privatisierungen entsprechen der wirtschaftsliberalen Auffassung, dass der Staat nicht unternehmerisch tätig sein solle, da dies die Möglichkeiten privater Initiative einschränke. Zudem arbeiteten privat geführte Unternehmen effizienter als staatliche.[1] Durch Privatisierung würden Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gefördert. Der Markt könne Bedürfnisse besser erfüllen als eine oft schwerfällige (staatliche) Verwaltung. Auch führe Privatisierung zu Innovationen und somit neuen Dienstleistungen und Produkten.

[Bearbeiten] Privatisierung in der Diskussion

Die Ökonomen Beckers und Klatt formulieren: "Empirische Studien bestätigen die anhand von Plausibilitätsüberlegungen ableitbare Erkenntnis, dass auf wettbewerblichen Märkten Unternehmen grundsätzlich nicht im öffentlichen Besitz sein sollten. Private Unternehmen bestehen tendenziell besser im Wettbewerb und weisen eine höhere Kosteneffizienz auf." [2] Weiter wird von ihnen angeführt, dass private Anbieter auf nicht-wettbewerblichen Märkten, die über Marktmacht verfügen, gemäß den Ergebnissen dieser Studien nicht systematisch zu geringeren Kosten führen als öffentliche Unternehmen und begründen dies unter anderem durch fehlende Anreize zu effizienterer Leistungserbringung.[2]

Im Bericht an den Club of Rome zu den Grenzen der Privatisierung beschreiben Wissenschaftler unterschiedlich verlaufene Privatisierungsbeispiele aus aller Welt. Danach könne Privatisierung erfolgreich sein, wenn der Staat die Regeln bestimmt und Wettbewerb garantiert. „Gute Regulierung ist die Voraussetzung für erfolgreiche Privatisierung“, meint Ernst Ulrich von Weizsäcker, Herausgeber des Berichts.[3] Aus ordnungspolitischer Sicht dürfen bei Privatisierungen deshalb staatliche Monopole nicht einfach durch private Monopole ersetzt werden. Vielmehr muss der Staat für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen.

Nach Ansicht von ATTAC dürfen Bereiche öffentlicher Daseinsvorsorge wie Bildungswesen, Verkehr, Gesundheitssektor, Energie- und Wasserversorgung nicht der Marktlogik überantwortet werden[4], da sie Aufgaben erfüllten, die über ökonomische Fragen hinausgingen, und somit nicht nach Maßstäben von Rentabilität geführt oder beurteilt werden dürften. Von Peter Erdmeier wird darauf hingewiesen, dass Politiker die Möglichkeit, im öffentlichen Sektor andere als Rentabilitätsziele zu verfolgen, zur Durchsetzung von wahl- und parteipolitischen Interessen nutzen könnten.[5]

Besonders kontrovers diskutiert wird Privatisierung der Wasserversorgung in Entwicklungsländern. Nach Auffassung beispielsweise des Politologen Uwe Hoering sind Unternehmen bestrebt, niedriges Risiko mit hoher Rendite zu verbinden und konzentrieren ihre Investitionen auf profitable Geschäftsbereiche bei Vernachlässigung notwendiger Kosten für die Grundversorgung in weniger ertragreichen Gebieten, die weiter von der öffentlichen Hand getragen werden muss.[6] Der ghanaische Ökonom Franklin Cudjoe weist dagegen auf gravierende Mängel staatlicher Versorgung hin. [7]

[Bearbeiten] Privatisierung in ausgewählten Ländern

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte

Das Grundgesetz enthält keinen abgeschlossenen Katalog der Staatsaufgaben. Allerdings unterliegen nicht auf Vertrag beruhende Eingriffsrechte stets der staatlichen Aufsicht und bedürfen der Beleihung (z.B. TÜV). Eine weitere Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist. Dies verhindert, dass die polizeilichen Aufgaben im engeren Sinn privatisiert werden.

Die Bundeshaushaltsordnung fordert: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.[8]

Auch die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts schränkt den Spielraum staatlicher Wirtschaftstätigkeit zunehmend ein, da Anbieter aus der EU bei gewerblicher Tätigkeit nicht diskriminiert werden dürfen.

[Bearbeiten] Bedeutende Privatisierungen

In der Bundesrepublik Deutschland wurden mehrere große Einrichtungen und Sondervermögen des Bundes in private Eigentumsformen umgewandelt (ausgewählte Beispiele):

Große Teile des Staatseigentums der ehemaligen DDR wurden nach der Wiedervereinigung verkauft, vorwiegend durch die Treuhandanstalt. Diese wurde 1994 in mehrere Organisationen aufgeteilt, die wichtigste davon war die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Ein nicht unbedeutendes Feld der Privatisierung stellen auch die Kommunalbetriebe, vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge dar [9].

[Bearbeiten] Österreich

Ganz oder teilprivatisiert wurden über die Österreichische Industrieholding unter anderem die OMV AG, VA Tech AG, Böhler-Werke, VOEST-ALPINE STAHL AG, VAMED AG, AT & S, Austria Metall AG, Austria Tabak, Telekom Austria, Österreichische Staatsdruckerei, Dorotheum sowie die Österreichische Post.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz finden sich staatliche Unternehmen meistens auf Kantons- und Gemeindeebene, der Bund ist nur im Infrastruktur- und Rüstungsbereich unternehmerisch tätig geworden. Viele Bundesbetriebe und kantonale Unternehmen, vor allem im Infrastruktur- und Bankenbereich, wurden bisher nur in privatwirtschaftliche Rechtsformen umgewandelt, jedoch nicht privatisiert. Beispiele dazu sind die SBB, Swisscom, Schweizerische Post, Ruag.

[Bearbeiten] Literatur

  • Hans Herbert von Arnim: Rechtsfragen der Privatisierung, Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (Heft 82), Wiesbaden 1985
  • Hartmut v. Berg (Hrsg): Deregulierung und Privatisierung: Gewolltes - Erreichtes - Versäumtes. Duncker & Humblot 2002. ISBN 978-3-428-10760-5
  • Wolfgang Däubler: Privatisierung als Rechtsproblem, Luchterhand, Neuwied 1980, ISBN 3-472-08022-1
  • Tim Engartner: Privatisierung und Liberalisierung – Strategien zur Selbstentmachtung des öffentlichen Sektors. In: Christoph Butterwegge, Bettina Lösch, Ralf Ptak: Kritik des Neoliberalismus, VS–Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15185-4, S. 87-134
  • Jörg Huffschmid (Hrsg.): Die Privatisierung der Welt - Hintergründe, Folgen, Gegenstrategien; Reader des wissenschaftlichen Beirates von Attac, Hamburg : VSA-Verl. 2004, ISBN 3-89965-109-X
  • Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung. Typologie, Determinanten, Rechtspraxis, Folgen, Tübingen: Mohr Siebeck, 2001, ISBN 978-3-16-147515-3
  • Florian Mayer: Vom Niedergang des unternehmerisch tätigen Staates: Privatisierungspolitik in Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland, VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14918-0
  • Michel Reimon, Christian Felber: Schwarzbuch Privatisierung. Ueberreuter 2003. ISBN 3-8000-3996-6
  • Werner Rügemer: Privatisierung in Deutschland - eine Bilanz, Westfälisches Dampfboot, Münster 2006, ISBN 3-89691-630-0
  • Dirck Süß: Privatisierung und öffentliche Finanzen - zur politischen Ökonomie der Transformation, Schriften zu Ordnungsfragen der Wirtschaft, Stuttgart 2001. ISBN 3-8282-0193-8
  • H. Jörg Thieme (Hrsg): Privatisierungsstrategien im Systemvergleich. Schriften des Vereins für Socialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot, 1993, ISBN 978-3-428-07773-1
  • Ernst Ulrich von Weizsäcker (Hrsg.): Grenzen der Privatisierung. Wann ist des Guten zu viel? Bericht an den Club of Rome. Hirzel, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7776-1444-1

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Erdmeier 2000 S. 42
  2. a b Thorsten Beckers/Jan Peter Klatt: (PDF) Privatisierung der Infrastruktur – Gefahr oder Allheilmittel?, TU Berlin, Forschungs-Centrum Netzindustrien und Infrastruktur (CNI)
  3. Stefan Scheytt: Weg mit Schaden brand eins 9/2007
  4. ATTAC: Positionspapier zur GATS-Verhandlung 30. 07. 2002, abgerufen 22. Februar 2008
  5. Erdmeier 2000, S.72
  6. Uwe Hoering: Es winken sprudelnde Gewinne. Eine Studie aus dem weed. junge welt, 19. Februar 2002, www.uni-kassel.de, abgerufen 22. Februar 2008
  7. http://www.fluter.de/heftpdf/issue60/artikel6109/pdf_article6109.pdf
  8. Bundeshaushaltsordnung § 7
  9. Klaus-Peter Schmid: Alles muss raus, in: Die Zeit Nr. 26 vom 22. Juni 2006


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