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Otto Dibelius – Wikipedia

Otto Dibelius

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Friedrich Karl Otto Dibelius (* 15. Mai 1880 in Berlin; † 31. Januar 1967 ebenda) war ein evangelischer Theologe. Er war seit 1925 Generalsuperintendent der Kurmark in der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (Preußische Landeskirche). Er wurde 1933 von den Deutschen Christen in den einstweiligen Ruhestand (Wartestand) versetzt. Bis 1945 engagierte er sich aktiv für die Bekennende Kirche. 1945 legte er sich selbst den Bischofstitel zu und war bis 1961/1966 Bischof von Berlin-Brandenburg, von 1949 bis 1961 zugleich Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1954 wurde er außerdem zu einem der Präsidenten des Ökumenischen Rates der Kirchen gewählt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbildung

Otto Dibelius wurde als Sohn eines Geheimen Regierungsrats in Lichterfelde geboren. Seit 1899 studierte er Theologie in Berlin bei Adolf von Harnack.

Nach der ersten theologischen Prüfung besucht er von 1902 bis 1904 das Predigerseminar in Wittenberg. In Berlin trat er in den Verein deutscher Studenten ein. 1904 wurde er ordiniert und kam als Hilfsprediger nach Guben (Niederlausitz). Dibelius promovierte 1902 zum Dr. phil. und 1906 zum Lic. theol. und unternahm dann eine Reise nach Schottland.

[Bearbeiten] Aufstieg in die Kirchenleitung bis 1933

Dibelius machte in der kirchlichen Hierarchie eine rasche Karriere. 1902 wurde er zweiter Pfarrer an St. Petri und Pauli in Danzig, 1907 Archidiakonus in Crossen (Oder), 1911 Oberpfarrer in Lauenburg i. Pom., 1915 Pfarrer an der Gemeinde zum Heilsbronnen in Berlin, 1921 nebenamtliches Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates in Berlin-Charlottenburg und 1925 Generalsuperintendent der Kurmark im Brandenburger Konsistorium in Berlin. 1926 veröffentlichte er sein vielbeachtetes, programmatisches Buch Das Jahrhundert der Kirche.

Nun arbeitete er auch in der ökumenischen Bewegung mit. Er nahm 1925 an der „World Conference on Life and Work“ (Weltkonferenz für Praktisches Christentum) in Stockholm und 1927 an der „World Conference on Faith and Order“ (Weltkonferenz für Glaube und Kirchenverfassung) in Lausanne teil und wurde in den Fortsetzungsausschuss gewählt.

[Bearbeiten] Haltung im „Dritten Reich“

Dibelius begrüßte, wie weite Kreise in der evangelischen Kirche, den Machtantritt Adolf Hitlers. Am 21. März 1933 hielt er in seiner Eigenschaft als zuständiger Generalsuperintendent die Festpredigt am „Tag von Potsdam“. Darin lobte er die neuen Machthaber für die Maßnahmen nach dem Reichstagsbrand, mit denen Regimegegner verhaftet und staatsbürgerliche Rechte weitgehend außer Kraft gesetzt worden waren, warnte aber auch vor den Gefahren einer Diktatur:

„Durch Nord und Süd, durch Ost und West geht ein neuer Wille zum deutschen Staat, eine Sehnsucht, nicht länger, um mit Treitschke zu reden, einer der erhabensten Empfindungen im Leben eines Mannes‘ zu entbehren, nämlich den begeisterten Aufblick zum eigenen Staat.“

Dibelius beruft sich mit Treitschke auf einen Antijudaisten der Vor-Hitler-Zeit. Ebenfalls in der Nikolaikirche:

„Wir haben von Dr. Martin Luther gelernt, dass die Kirche der rechtmäßig staatlichen Gewalt nicht in den Arm fallen darf, wenn sie tut, wozu sie berufen ist. Auch dann nicht, wenn sie hart und rücksichtslos schaltet. Wir kennen die furchtbaren Worte, mit denen Luther im Bauernkrieg die Obrigkeit aufgerufen hat, schonungslos vorzugehen, damit wieder Ordnung in Deutschland werde. Aber wir wissen auch, dass Luther mit demselben Ernst die christliche Obrigkeit aufgerufen hat, ihr gottgewolltes Amt nicht zu verfälschen durch Rachsucht und Dünkel, dass er Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gefordert hat, sobald die Ordnung wiederhergestellt war.“

Auch als zehn Tage darauf der Boykott der SA gegen jüdische Geschäfte erfolgte, stellte er sich hinter den Hitlerstaat und erklärte:

„Schließlich hat sich die Regierung genötigt gesehen, den Boykott jüdischer Geschäfte zu organisieren – in der richtigen Erkenntnis, daß durch die internationalen Verbindungen des Judentums die Auslandshetze dann am ehesten aufhören wird, wenn sie dem deutschen Judentum wirtschaftlich gefährlich wird. Das Ergebnis dieser ganzen Vorgänge wird ohne Zweifel eine Zurückdämmung des jüdischen Einflusses im öffentlichen Leben Deutschlands sein. Dagegen wird niemand im Ernst etwas einwenden können.“

Nachdem am 7. April 1933 der „Arierparagraph“ die Entlassung aller jüdischen Beamten und damit auch getaufter Juden aus Kirchenämtern verfügte, die Deutschen Christen die Kirchenwahlen am 23. Juli gewannen und unter dem von Hitler eingesetzten „ReichsbischofLudwig Müller die Kirchenverwaltung zu einer „Reichskirche“ umzuwandeln begannen, entstand eine innerevangelische Opposition dagegen. Im nun beginnenden Kirchenkampf nahm Dibelius eine oppositionelle, die bisherigen Kirchenstrukturen verteidigende Haltung ein. Aus dem Sympathisanten für den NS-Staat wurde nun ein entschiedener Gegner.

Dibelius ging am 1. Dezember 1933 als Kurprediger nach San Remo an der Riviera di Ponente, kehrte zum 1. Juli 1934 nach Deutschland zurück und trat danach in die Arbeit des Brandenburger Bruderrats der Bekennenden Kirche ein. In der Folgezeit trat er wiederholt für die Religionsfreiheit ein und wurde bei mehreren Gelegenheiten inhaftiert. Ihm wurde auch verboten zu predigen. Er hatte Kontakt zu Widerstandskämpfern, die 1944 einen erfolglosen Anschlag auf Hitler verübten, nahm aber nicht selbst an diesen Widerstandshandlungen teil. Gemäß einer Darstellung des Shoah Resource Center (Archiv der Gedenkstätte von Yad Vashem) wusste Dibelius zwar vom Massenmord an den Juden in Polen, sprach sich aber nicht dagegen aus und bevorzugte es, in dieser Frage innerhalb des von der Kirche dafür vorgesehenen Rahmens zu verbleiben [1].

[Bearbeiten] Bischof von Berlin und Ratsvorsitzender der EKD nach 1945

Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes gewann Dibelius rasch eine Führungsposition in der evangelischen Kirche. Dibelius wurde Leiter der 1945 sich verselbständigenden Berlin-Brandenburger evangelischen Landeskirche und nannte sich nun „Bischof“ bzw. „Landesbischof“. Dies hat Martin Niemöller (zusammen mit Karl Barth) heftig kritisiert, aber Dibelius argumentierte, dass der Titel „Generalsuperintendent“ für die Alliierten nicht verständlich sei.[1]

Im selben Jahr trat Dibelius in die CDU ein.

Als Mitglied des vorläufigen Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verfasste er mit Theophil Wurm und Martin Niemöller zusammen das Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945. Dieser Text war an die Vertreter des ökumenischen Rates der Kirchen gerichtet und enthielt die Kernsätze:

„Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Länder und Völker gebracht worden... Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben...“

Im August 1948 wurde in Amsterdam der Ökumenische Rat der Kirchen (World Council of Churches) gegründet und Dibelius in den Zentralausschuss gewählt.

Am 7. September 1949 hielt er die Festpredigt zur Eröffnung des Deutschen Bundestages in Bonn.

Im Januar 1949 fand in Bethel in Bielefeld die erste ordentliche Synode der neuen Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) statt. Es mussten der Rat, der Ratsvorsitzende und sein Stellvertreter durch die Synode bestimmt werden. Dibelius wurde zum Vorsitzenden und der hannoversche Landesbischof Hanns Lilje zum Stellvertreter gewählt. Sechs Jahre später, auf der Synode von Espelkamp bei Lübbecke (Westfalen), bat man Dibelius, noch einmal eine Wahl auf sechs Jahre anzunehmen. Lilje blieb sein Stellvertreter.

Von 1954 bis 1961 war Dibelius einer der sechs Präsidenten im Weltkirchenrat.

Nach der Beschlussfassung zum Aufbau der Bundeswehr unterzeichnete er 1956 für die EKD den umstrittenen Militärseelsorgevertrag mit der Bundesregierung. Dieser Vertrag war auch für die Christen in der DDR bindend und trug darum maßgeblich zur Spaltung der damals noch gesamtdeutschen EKD bei. Aus dieser Zeit stammt die spöttische Bezeichnung von Dibelius als „NATO-Bischof“.

1958 wurde Dibelius die Berliner Ehrenbürgerschaft verliehen.

Mit dem Mauerbau 1961 geriet er als Berliner Bischof zunehmend in das Spannungsfeld des Kalten Krieges. Die Machthaber in der DDR verweigerten ihm den Zutritt in den Ost-Berliner und brandenburgischen Teil seiner Landeskirche; sein Wirken wurde auf West-Berlin begrenzt. Daraufhin übertrug die Kirchenleitung dem Ost-Berliner Präses Kurt Scharf die bischöflichen Befugnisse für den Ostteil der Landeskirche. Aber auch Scharf wurde umgehend nach West-Berlin ausgewiesen. Im Alter von 85 Jahren gab Dibelius 1966 das (West-Berliner) Bischofsamt an Präses Scharf ab, nachdem dieser schon 1961 sein Nachfolger als Ratsvorsitzender der EKD geworden war.

Am 31. Januar 1967 starb Otto Dibelius in Berlin, gewürdigt als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der evangelischen Kirche im 20. Jahrhundert.

[Bearbeiten] Schriften

  • Das Königliche Predigerseminar zu Wittenberg von 1817–1917, Berlin 1917
  • Das Jahrhundert der Kirche, Berlin 1926
  • Friede auf Erden?, Berlin 1930
  • Grenzen des Staates, Tübingen: Furche-Verlag Dr. Katzmann KG 1949
  • Obrigkeit?, 1959
  • Ein Christ ist immer im Dienst, Stuttgart 1961

[Bearbeiten] Literatur

  • Carsten Nicolaisen: Dibelius, Otto. In: Theologische Realenzyklopädie 8 (1981), S. 729–731
  • Wolf-Dieter Zimmermann: Anekdoten um Bischof Dibelius. Geist und Witz eines großen Kirchenmannes. München 1967
  • Robert Stupperich: Otto Dibelius. Göttingen 1989, ISBN 3-525-55414-1
  • H. Fritz: Otto Dibelius. Ein Kirchenmann in der Zeit zwischen Monarchie und Diktatur. Göttingen 1998
  • Zirlewagen, Marc: Otto Dibelius, in: Zirlewagen, Marc (Hg.): 1881–2006 – 125 Jahre Vereine Deutscher Studenten, Bd. 1: Ein historischer Rückblick, Pressburg 2006, S. 198–201

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Karl Herbert, Kirche zwischen Aufbruch und Tradition:Entscheidungsjahre nach 1945 (RADIUS-Verlag, Stuttgart, 1989) ISBN 3871737798, S. 19 (als „Legitimation“ ggü. Besatzungsmacht), sowie Brief von Niemöller an Hans Asmussen vom 21. Januar 1946 (ZEKHN 36/41) und Wipkinger Vortrag von Karl Barth, 14. Oktober 1945 (ZEKHN vorl. Nr. 214/46) (zu den Einstellungen der beiden bezüglich neu eingeführten Bischofstitel)
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