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Evangelische Kirche in Deutschland – Wikipedia

Evangelische Kirche in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel erläutert die Evangelische Kirche in Deutschland; zu anderen Bedeutungen der Abkürzung EKD siehe EKD (Begriffsklärung).

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 23 selbständigen evangelischen Landeskirchen lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisses. Alle Gliedkirchen haben uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft trotz ihrer voneinander abweichenden Bekenntnisse. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bedeutung

Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland
Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland

Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die 23 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

[Bearbeiten] Geschichte

Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der Deutschen Christen entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung.

Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.

Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR

Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

[Bearbeiten] Theologische Haltungen der EKD

In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.

Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig in neun von 23 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[1] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[2] Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[3]

[Bearbeiten] Synode der EKD

Die Synode ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt. Die Synode setzt sich aus insgesamt 120 Mitgliedern zusammen. Von diesen werden 100 Synodale von den Synoden der 23 Gliedkirchen gewählt, weitere 20 Synodale beruft der Rat der EKD unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil, von denen vier von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sowie je zwei von der Evangelischen Studentengemeinde und der Studentenmission in Deutschland entsandt werden.

[Bearbeiten] Präsidium

Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahre 2003 wird die Synode der EKD erstmals in ihrer Geschichte von einer Frau geleitet: Präses Barbara Rinke.

[Bearbeiten] Präsides der Synode

[Bearbeiten] Rat der EKD

Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählt er einen Vorsitzenden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

[Bearbeiten] Mitglieder des Rates der EKD

In der Amtszeit 2003–2009 gehören dem Rat als Mitglieder an:

[Bearbeiten] Ratsvorsitzende der EKD

Höchster Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschlands, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Dem Bund Evangelischer Kirchen in der DDR stand ein leitender Bischof vor.

Amtsinhaber seit 1945

Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969 – 1991)

[Bearbeiten] Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

[Bearbeiten] Beauftragte des Rates der EKD

  • Kulturbeauftragte:
    • Petra Bahr, Berlin
  • Sportbeauftragter:
    • Valentin Schmidt, Hannover
  • Beauftragter für agrarsoziale Fragen:
    • Clemens Dirscherl, Waldenburg-Hohebuch
  • Medienbeauftragter:
    • Markus Bräuer, Frankfurt am Main
  • Beauftragter für Fragen der Kriegsdienstverweigerung:
    • Gerrit Noltensmeier, Detmold
  • Beauftragter für Fragen der Spätaussiedler und der Heimatvertriebenen:
  • Beauftragter für den Kontakt zu den Kommunitäten:
  • Beauftragter für Umweltfragen:
    • Hans Diefenbacher, Heidelberg
  • Beauftragter für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei:
  • Beauftragter für Fragen der Arbeitslosigkeit:
    • Ulf Claußen, Hannover
  • Beauftragter für den missionarischen Dienst in der Kirche:

[Bearbeiten] Kirchenkonferenz

Vorsitzender: Bischof Wolfgang Huber

[Bearbeiten] Amtsstelle der EKD

  • Kirchenamt der EKD

Präsident: Hermann Barth

  • Hauptabteilungen:
    • I = Leitung und kirchliche Handlungsfelder, Leitung: Präsident Hermann Barth
    • II = Recht und Finanzen, Leiter: Vizepräsident Burkhard Guntau
    • III = Öffentliche Verantwortung und Bildung, Leiter: Vizepräsident Friedrich Hauschildt
    • IV = Ökumene und Auslandsarbeit, Leiter: Vizepräsident Martin Schindehütte (Auslandsbischof)
  • Pressestelle des Kirchenamtes:

Leiter: Oberkirchenrat Hans-Christof Vetter

[Bearbeiten] Kirchengerichte

Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“ (4. These der Barmer Erklärung). Daraus folgt, dass gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Amtshandlungen zur Verfügung stehen müssen.

Die Aufgabe dieser Streitschlichtung haben die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben existieren Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):

Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.

Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.

Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).

Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.

[Bearbeiten] Die 23 Gliedkirchen der EKD

Evangelische Landeskirchen in Deutschland
Evangelische Landeskirchen in Deutschland

Die Grenzen der 23 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815. Trotz ihrer Bezeichnung als Landeskirchen fallen ihre Grenzen großteils nicht mit den Grenzen der heutigen deutschen Länder zusammen. Im folgenden wird daher eine – ungefähre – Zuordnung im Sinne eines ersten Überblickes vorgenommen:

Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:

Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging jedoch in der Union Evangelischer Kirchen auf.

[Bearbeiten] Besondere Seelsorgebereiche

[Bearbeiten] Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr

  • Evangelischer Militärbischof, Berlin:
  • Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr, Berlin-Charlottenburg:
  • Militärdekanate:
    • Erfurt (Dienstsitz: Berlin): Militärdekan Helmut Jakobus
    • Glücksburg (Marine): Militärdekan Klaus Grunwald
    • Kiel: Militärdekan Armin Wenzel
    • Mainz: Militärdekan Ulrich Brates
    • München: Militärdekan Wolfgang Schulz

(Näheres siehe unter Militärseelsorge)

[Bearbeiten] Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei

  • Beauftragter des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei:
  • Evangelischer Dekan der Bundespolizei:
    • Peter Jentsch, Fuldatal
  • Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP):
    • BPOLP Nord: Friedrich Wilhelm Seeliger, Bad Bramstedt
    • BPOLP Ost: W. Otto Adomat, Berlin
    • BPOLP West: Annegret Henning, St. Augustin
    • BPOLP Mitte: Reinhard Natt, Fuldatal
    • BPOLP Süd: Werner Blechschmidt, München

[Bearbeiten] Evangelische Polizeiseelsorge

  • Konferenz Evangelischer Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer (KEPP):
    • Vorstand:
      • Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Kassel (Vorsitzender)
      • Pfarrerin Thea Ilse, Halle
      • Pfarrer Peter Walther, Bremen
      • Landespolizeipfarrer Werner Schiewek, Münster

Siehe auch: Polizeiseelsorge

[Bearbeiten] Selbstständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD

[Bearbeiten] Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quelle

  1. HuK Partnerschaftssegnung – Übersicht
  2. EKD:Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, September 2002
  3. EKD: Absage an den Kreationismus

[Bearbeiten] Weblinks

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