Ludwig Raiser
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Ludwig Raiser (* 27. Oktober 1904 in Stuttgart; † 13. Juni 1980 in Tübingen) war Professor für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Sein bedeutendstes Werk ist seine Habilitationsschrift über „Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (1933), das bis zur Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahre 1976 die Grundlage für die Prüfung der Wirksamkeit so genannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bildete und insoweit Grundlage für den Schutz des Verbrauchers war.
Von 1927 bis 1930 war Raiser Assistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht an der Universität Berlin, das unter Leitung des berühmten Rechtsvergleichers Ernst Rabel stand. Trotz Habilitation Dezember 1933 erhielt Raiser keine Dozentur, weil er zusammen mit anderen Dozenten und Habilitanden gegen die im Zuge der Machtergreifung vorgenommenen Entlassungen jüdischer und anderer politisch verdächtiger Professoren protestiert hatte. Er ließ sich deshalb als Rechtsanwalt nieder und trat 1937 in den Vorstand einer Versicherung ein.
1942 wurde er trotz seiner Regimegegnerschaft an die im faktisch annektierten Elsass neu gegründete Reichsuniversität Straßburg berufen. Vorlesungen hielt er wegen seiner Einberufung als Soldat allerdings nicht ab. Den Krieg überstand er in Berlin an einer Verwaltungsstelle.
Auf Betreiben Rudolf Smends wurde er 1945 an die Universität Göttingen berufen, wo er bis zu seinem Weggang im Jahre 1955 nach Tübingen gelehrt hat. An beiden Universitäten hatte er das Rektorenamt inne. In Tübingen wurde er 1973 emeritiert.
Die Rechtsentwicklung hat Raiser durch sein bereits erwähntes Werk über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch sein zusammen mit Martin Wolff herausgegebenes Sachenrechtslehrbuch (10. Auflage 1957) und durch den von ihm geprägten Begriff der „dinglichen Anwartschaft“ (1961) beeinflusst.
Raiser bekleidete viele hohe Ämter im Wissenschaftsbetrieb, so bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und im Wissenschaftsrat. Von 1974 bis 1979 war er Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz.
Daneben engagierte er sich in der evangelischen Kirche, er war von 1949 bis 1973 Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und von 1970 bis 1973 deren Präses. Raiser gehörte 1961 zu den Unterzeichnern des Tübinger Memorandums, das die Konventionalität damaliger Politik beklagte. Raiser war ein welterfahrener Gelehrter aus einer protestantischen, zugleich moralischen und pragmatischen Position heraus.
[Bearbeiten] Literatur
FAZ vom 18. Juni 1980 (Nachruf)
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Ludwig Raiser im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Gustav Heinemann | Constantin von Dietze | Hans Puttfarcken | Ludwig Raiser | Cornelius von Heyl | Jürgen Schmude | Barbara Rinke
Personendaten | |
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NAME | Raiser, Ludwig |
KURZBESCHREIBUNG | Professor für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht |
GEBURTSDATUM | 27. Oktober 1904 |
GEBURTSORT | Stuttgart |
STERBEDATUM | 13. Juni 1980 |
STERBEORT | Tübingen |