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Bischof – Wikipedia

Bischof

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel befasst sich mit dem geistlichen Würdenträger Bischof; zu weiteren gleichnamigen Bedeutungen siehe Bischof (Begriffsklärung).

Ein Bischof (griech. ἐπίσκοπος episkopos „Vorsteher, Aufseher, Wächter“ aus episkeptomai „beobachten, beaufsichtigen, besuchen“; Lehnwort aus dem 2. oder 3. Jh.[1]) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst. Die Gesamtheit der Bischöfe wird als Episkopat bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Alte Kirche

Im Neuen Testament bezeichnet Bischof (episkopos) ebenso wie Ältester (presbyteros) und Diakon (diakonos) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Bischof und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.

Daraus entwickelte sich dann seit ca. 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Bischof der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Nach dem Apostolischen Zeitalter kam es ab dem zweiten Jahrhundert neben den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos „Haus“, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr „Verwaltungsbezirk“) genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z. B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)

In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den wahren christlichen Glauben von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).

[Bearbeiten] Orthodoxe Kirche

Die orthodoxe Kirche schließt sich in ihrem Verständnis des Bischofsamts eng an das der Alten Kirche an. Die orthodoxen Bischöfe stehen wie die katholischen in der apostolischen Sukzession.

Zur liturgischen Kleidung orthodoxer Bischöfe gehört der Sakkos, das dem römisch-katholischen Pallium entsprechende Omophorion, die mit einem Kreuz versehene Mitra oder Stephanos und das auf der rechten Seite getragene Epigonation [1]

Es gibt das dreifache Amtsverständnis, und beim Bischofsamt verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen.

Die orthodoxe Kirche kennt jedoch keine geistliche Hierarchie der Bischöfe: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.

Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.

Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.

Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.

Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten, sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester gespendet. Das Wesen der altkirchlichen Tradition der Herabbittung des Heiligen Geistes auf den Getauften durch den Bischof wird dennoch beibehalten, indem das zur Firmung verwendete Öl nur von bestimmten Bischöfen geweiht werden darf (meist durch den Vorsteher der jeweiligen autokephalen Kirche oder sogar nur durch den Ökumenischen Patriarchen).

[Bearbeiten] Römisch-Katholische Kirche

katholischer Bischof mit Mitra, Stab, Pektorale und Ring
katholischer Bischof mit Mitra, Stab, Pektorale und Ring
Wappen eines römisch-katholischen Bischofs erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwölf seitlich herabhängenden Quasten (fiocchi), sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten bischöflichen Kreuz.
Wappen eines römisch-katholischen Bischofs
erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwölf seitlich herabhängenden Quasten (fiocchi), sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten bischöflichen Kreuz.

Bei dem Bischofsamt handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich und muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Je nach Bistum werden Bischöfe direkt vom Papst ernannt oder von verschiedenen Wahlgremien (in der Regel Domkapitel) in verschiedenen ortstypischen Verfahren gewählt. Die Wahl gilt als rechtmäßig, wenn sie vom Papst bestätigt wird [2]. Die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben. Wenn der ernannte noch kein Bischof (Weih- oder Titularbischof) ist, erfolgt vor Amtsantritt die Weihe zum Bischof durch mehrere - i. d. R. drei - andere Bischöfe.

Einzige Ausnahme von dieser Regel: Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig (sowohl physisch als auch psychisch) und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium. Als bis dato letzter Papst, der bei seiner Wahl kein Bischof war, wurde Gregor XVI. 1831 in dieses Amt gewählt.

Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum so genannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (siehe Papst).

[Bearbeiten] Hierarchie

Ein Bischof ist entweder Diözesanbischof (auch „Residierender Bischof“ oder „Ortsbischof“ genannt) oder Titularbischof (auch „Auxiliarbischof“ oder Weihbischof genannt).

Der Diözesanbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u. a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode.

Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die meist jeweils einen Teil des Bistums unter Aufsicht des Diözesanbischofs betreuen.

Ein Erzbischof ist ein Ehrenrang eines Bischofs, z. B. im diplomatischen Dienst oder als Diözesanbischof als Vorsteher eines Erzbistums.

Ein Metropolit ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz, die aus mehreren Bistümern (den Suffraganen) besteht. In Deutschland ist er immer ein Erzbischof, da er immer Diözesanbischof des einzigen Erzbistums der Kirchenprovinz ist. Da der Erzbischof einen Ehrenrang darstellt, gilt das aber allgemein nicht. Der Metropolit hat gemäß dem Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe.

Manche römisch-katholischen Bischöfe tragen den Ehrentitel eines Patriarchen (z. B. Venedig, Lissabon, Ostindien), andere tragen den Titel Patriarch verbunden mit einer eigenen Jurisdiktion über ihr Patriarchat (Unierte Ostkirchen und Jerusalem). Auch der Papst hat früher einen solchen Titel getragen: Bis 2005 gehörte 'Patriarch des Abendlandes' (auch: "Patriarch der Westkiche", "Patriarch des Westens") zur offiziellen Papsttitulatur und kennzeichnete den Papst als Patriarchen mit der Jurisdiktion über die Westkirche.

Ein weiterer Ehrentitel ist der des Kardinals, der vom Papst außerhalb der römischen Kurie in der Regel nur Bischöfen verliehen wird. Die Kardinäle wählen nach dem Tod eines Papstes seinen Nachfolger.

[Bearbeiten] Aufgaben

Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Spendung des Weihesakramentes (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung (im Ausnahmefall, so meist bei einer Erwachsenentaufe, an Priester delegierbar).

Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gemäß Kirchenrecht Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof). Ein solcher Amtsverzicht wird allerdings nicht immer angenommen.[3]

[Bearbeiten] Insignien

Die sogenannten Pontifikalien eines Bischofs sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Bischofsring (bzw. Fischerring des Bischofs von Rom), und Brustkreuz (Pektorale), standesgemäße Anrede eines Bischofs ist „Exzellenz“. Des Weiteren kommen hierzu die nur noch selten zu findenden Pontifikalschuhe und Pontifikalhandschuhe sowie die unter dem Messgewand getragene Pontifikaldalmatik, welche die Weihekraft symbolisieren soll. Ein Diözesenbischof ist berechtigt, in allen Kirchen seines Bistums mit der sogenannten Cappa magna einzuziehen.

Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten.

Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede „Hochwürdigste Exzellenz“.

[Bearbeiten] Alt-Katholische Kirche

Nach Alt-Katholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche. Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis weiterhin an eine tatsächlich existierende Diözese oder Landeskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Aus diesem Grunde gibt es in der Alt-Katholischen Kirche Weihbischöfe nur aus ganz besonderen Gründen (z. B. schwere Krankheit oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).

Voraussetzung für die Bischofsweihe ist auch in der Alt-Katholischen Kirche, dass der zu Weihende zuvor von einem Bischof zum Diakon und zum Priester geweiht wurde (dies muss nicht notwendig in der Alt-Katholischen Kirche geschehen sein). Folgende Schritte sind einzuhalten:

  1. Der zu Weihende muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder einer Landeskirche (Synode oder Domkapitel) zum Bischof gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl "durch die Akklamation des Klerus und des Volkes" (per acclamationem).
  2. Die Bischofsweihe geschieht durch die Auflegung beider Hände durch einen anderen in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof, soweit möglich unter Assistenz zweier anderer Bischöfe.

Merkmal eines alt-katholischen Bischofs ist also, dass er gewählt und geweiht ist. Sofern der erste Schritt fehlt (also etwa bei Vagantenbischöfen, aber auch bei den von Marcel Levèbre vollzogenen Weihen) ist die Bischofsweihe zwar formell richtig und gültig aber nicht legitim, da sie nicht in Übereinstimmung mit dem Papst vollzogen wurde. Ist dagegen der zu Weihende gültig gewählt, die Weihe jedoch (noch) nicht vollzogen, kann er dennoch die bischöflichen Funktionen gültig ausüben.

In der Alt-Katholischen Kirche besteht auch die Möglichkeit, Frauen (nachdem es die Mariaviten vor 1939 praktiziert haben) die Bischofsweihe zu erteilen. Zwar führt keine der bestehenden Weihelinien sich auf die weiblichen Apostel (Junias, Priscilla u. a.) zurück, der Ausschluss von Frauen vom priesterlichen und bischöflichen Amt hat jedoch nach alt-katholischer Überzeugung ausschließlich soziologische und keine theologischen Gründe. Zudem ist die Diakonenweihe von Frauen in der Alten Kirche quellenmäßig belegt.

Schließlich hat nach altkirchlicher Tradition (Ignatius von Antiochien) kein Bischof Macht über einen anderen Bischof, und jeder Bischof übt seine Befugnisse nur in seiner eigenen Diözese aus. Darum genießt der Erzbischof von Utrecht zwar einen Ehrenvorrang in der Alt-Katholischen Kirche, aber nur weil sein Stuhl der älteste Alt-Katholische Bischofssitz Westeuropas ist.

Mit Eintritt in den Ruhestand (in der Regel mit dem 65. Lebensjahr) kann ein alt-katholischer Bischof zwar weiterhin seine Funktion ausüben, soweit es seine Kräfte erlauben, für ihn wird jedoch regelmäßig ein Nachfolger gewählt und geweiht.

Insignien (Erkennungszeichen) eines alt-katholischen Bischofs sind (wie in der römisch-katholischen Kirche) Mitra, Bischofsstab, Ring und Pektorale (Brustkreuz). Im Gegensatz zu römisch-katholischen Metropoliten trägt der Erzbischof jedoch kein Pallium.

In der Spendung der Sakramente sind die Priester den Bischöfen weitgehend gleichgestellt. Wie es der Tradition entspricht, bleiben aber die Sakramente der Firmung, der Weihe zum Diakon und zum Priester und insbesondere die Bischofsweihe dem Bischof vorbehalten. Ist ein Bischof im Gottesdienst anwesend, so gebührt ihm der Ehrenvorrang und damit die Leitung der eucharistischen Feier sowie die etwaige Spendung anderer Sakramente (Taufe), die ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind. Aus seelsorgerlichen Gründen kann ein Bischof in der alt-katholischen Kirche jederzeit in den Gemeinden seiner Diözese die Sakramente spenden, etwa bei einer Eheschließung oder Krankensalbung.

Alt-katholische Priester und Bischöfe sind nicht verpflichtet ein zölibatäres Leben zu führen.

[Bearbeiten] Anglikanische Kirche

Die anglikanische Kirche kennt ebenfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England ehrenhalber als Oberhaupt angesehen wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stehen nach vorherrschender Meinung ebenfalls in der apostolischen Sukzession (wobei dies jedoch von der römisch-katholischen Kirche bestritten wird).

Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Gremium jeder anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Versammlung aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Bischof darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.

Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Bischof werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Gremium von Priestern und Laien.

[Bearbeiten] Evangelisch-methodistische Kirche

Der Beginn der methodistischen Bewegung liegt innerhalb der Anglikanischen Kirche, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen. Die ersten Methodisten nahmen daher die Sakramente der Anglikanischen Kirche in Anspruch.

Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, in der es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Tradition, beispielsweise im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, als die Presbyter einen der ihren zum Bischof wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Bischof und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad, sondern nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche zeitlich begrenzt sein, und der Bischof ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder ein Presbyter wie jeder andere, leitet beispielsweise eine Gemeinde. Es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und einigen anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Tradition gibt es also keine apostolische Sukzession des Bischofsamts.

Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche in Europa ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst beispielsweise die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkan und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis heute ein eigener Sprengel geblieben.

[Bearbeiten] Lutherische Kirchen

In den lutherischen Landeskirchen sowohl in Deutschland (EKD) als auch in Nordeuropa gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), als eine von lutherischen Freikirchen in Deutschland, wird von einem Bischof geleitet. Er ist Bischof seiner Kirche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Unter den lutherischen Kirchen in den USA werden manche von einem Bischof geleitet (z. B. ELCA), bei anderen (z. B. Evangelisch-Lutherische Missouri-Synode) wird der leitende Geistliche als Präses bezeichnet.

Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, sondern als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Sukzession (diese ist aber z. B. in den skandinavischen Ländern noch erhalten).

Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.

In den meisten evangelischen Kirchen kann das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt werden. In der SELK ist es Männern vorbehalten.

[Bearbeiten] Reformierte Kirchen

Die meisten reformierten Kirchen haben eine presbyterianische Struktur, in der die Leitung der Kirche nicht bei einem Bischof sondern bei einem Gremium von Ältesten ist, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste.

Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Tradition zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.

Ausnahmen von dieser Regel finden sich heute in den ungarischen Reformierten Kirchen Osteuropas (Ungarn, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine), die die Funktion des Bischofs, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen. Auch die im 16. Jahrhundert aus der Reformierten Kirche heraus entstandene Unitarische Kirche (existiert heute in Ungarn und Rumänien) kennt das Bischofsamt, da sie die Kirchenorganisation der Reformierten Kirche übernommen hat.

In den Reformierten Landeskirchen in Deutschland heißt die oberste kirchenleitende Person General- oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Kirchenpräsident (Reformierte Kirche) oder Präsident beziehungsweise Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche), in unierten Landeskirchen Präses (Rheinland, Westfalen). Die reformierten Kirchen der Schweiz sind presbyterianisch organisiert und kennen keine Bischöfe.

[Bearbeiten] Kongregationalistische Konfessionen

Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, beispielsweise die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, kennen kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden kennen jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Gremium von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.

[Bearbeiten] Neuapostolische Kirche

Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Priester und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.

Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, wie auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teils in ehrenamtlicher Tätigkeit, teils auch im festen Dienst der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, spenden das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und das Sakrament des Heiligen Abendmahls, nehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.

[Bearbeiten] Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Die Mormonen kennen einen Bischof als den Leiter einer Gemeinde. Das Amt eines Bischofs ist eine eigene Stufe in der streng hirarchisch gegliederten Struktur des Priestertums bei den der Mormonen. Er arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich und leitet alle Belange "seiner" Gemeinde. Er wird der Gemeinde vom sogenannten Pfahlpräsidenten (er beaufsichtigt mehrere Gemeinden und ist diesbezüglich ungefähr einem Bischof in den großen Kirchen vergleichbar) vorgeschlagen und in allgemeiner Zustimmung durch die Gemeindemitglieder bestätigt (eine Ablehnung ist ausschließlich dann möglich, wenn der vorgeschlagene Bischof Verfehlungen begangen hat, nicht jedoch auf Grund persönlicher Abneigungen). Die Einsetzung erfolgt durch Händeauflegen. Zwingende Bedingung für das Bischofsamt ist die Ehe. Wie alle Priester bei den Mormonen ist ein Bischof immer männlich. Üblicherweise wird ein Bischof nach ca. 5-7 Jahren wieder mit Dank und Anerkennung für sein Wirken entlassen und ein Nachfolger aus den Reihen der Gemeinde berufen. Diese Entlassung wird keinesfalls als Herabstufung oder ähnlich negatives angesehen sondern gehört zum normalen Werdegang dazu.

[Bearbeiten] Die Bibel

Von den Bischöfen - 1 Tim 3,1-7 LUT
1 Das ist gewisslich wahr: Wenn jemand ein Bischofsamt begehrt, der begehrt eine hohe Aufgabe. 2 Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, 3 kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, 4 einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. 5 Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? 6 Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. 7 Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels.
Von den Ältesten und Bischöfen - Tit 1,5-9 LUT
5 Deswegen ließ ich dich in Kreta, dass du vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und überall in den Städten Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe: 6 wenn einer untadelig ist, Mann einer einzigen Frau, der gläubige Kinder hat, die nicht im Ruf stehen, liederlich oder ungehorsam zu sein. 7 Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig, kein Säufer, nicht streitsüchtig, nicht schändlichen Gewinn suchen; 8 sondern gastfrei, gütig, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam; 9 er halte sich an das Wort der Lehre, das gewiss ist, damit er die Kraft habe, zu ermahnen mit der heilsamen Lehre und zurechtzuweisen, die widersprechen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Johannes Neumann, Günther Gaßmann, Gerhard Tröger: Art. Bischof I. Das katholische Bischofsamt II. Das historische Bischofsamt III. Das evangelische Bischofsamt IV. Das synodale Bischofsamt. In: Theologische Realenzyklopädie 6 (1980), S. 653-697
  • Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biogra­phisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwir­kung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Hum­boldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
  • Adalbert Erler: Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch. 4. Auflage, München: C. H. Beck, 1975.
  • Martin Leitgöb: Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962. Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellenangaben

  1. Vgl. Joachim Grzega, "Ae. bisc(e)op und seine germanischen Verwandten", Anglia 120 (2002): 372-383.
  2. Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 377 §1
  3. Hirtenduell in Himmelspforten Spiegel Online

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary
 Wiktionary: Bischof – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik


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