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Kreuzigung – Wikipedia

Kreuzigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Kreuzigung war eine in der Antike verbreitete Hinrichtungsart. Sie wurde im Orient und besonders im Römischen Reich verhängt, vor allem gegen entlaufene oder aufständische Sklaven. Seit dem Aufstieg des Christentums zur römischen Staatsreligion (380) wurde die Kreuzigung in Europa durch andere Hinrichtungsmethoden ersetzt.

Inhaltsverzeichnis

Phönizier

Das Kreuzigen hat sich aus dem Aufhängen entwickelt. Bekannt wurde es zuerst von den Phöniziern, einem See- und Handelsvolk im Mittelmeerraum. Dort fesselte man Verurteilte an einen Baum - bei den Römern später arbor infelix („Unglücksbaum“) genannt - und überließ sie dann dem Erfrieren oder Verdursten. Daher dauerte der Todeskampf oft Tage.

Um 1000 v. Chr. erlebte diese Hinrichtungsmethode ihre erste Hochphase. Durch die Handelskontakte der Phönizier gelangte sie ins Zweistromland zu den damals dort herrschenden Assyrern und nach Persien. Dort wurde ein Verurteilter nur festgebunden, aber noch nicht angenagelt.

Griechen

In Athen sind Kreuzigungen in literarischen Texten des 5. und 4. vorchristlichen Jahrhunderts kaum erwähnt; allerdings ist aus Gerichtsreden bekannt, dass Kreuzigung bei Eigentumsdelikten die übliche Strafart war. Daraus wird gefolgert, dass sie häufig praktiziert wurde und überwiegend Angehörige der verarmten Unterschichten betraf. Leichenfunde aus dieser Zeit weisen noch keine Löcher für das Einschlagen der Nägel auf.

Quellenangaben
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Seit dem Makedonischen Großreich wurde auch das Annageln häufig praktiziert. Nun schuf man auch besondere Richtplätze für die Kreuzigung - meist auf einem Berg oder Hügel - und benutzte eigens dafür vorgesehene Pfähle. 332 v. Chr. ließ Alexander der Große bei der Eroberung von Tyros etwa 2.000 Menschen auf diese Weise hinrichten.

Judentum

In der Tora war nicht die Kreuzigung, sondern die Steinigung als Hinrichtungsmethode für als todeswürdig geltende, besonders religiöse, Vergehen vorgesehen. Das „Aufhängen“ wurde nicht gefordert und galt, wo es geschah, als Zeichen für den Ausschluss aus Gottes erwähltem Volk: Verflucht ist, wer am Holz hängt (Dtn 21,22f EU). Darin spiegelte sich ein Wissen um die ausländische Herkunft dieser Todesart.

Das Judentum übernahm nur das Aufhängen, nicht jedoch das Annageln von den umgebenden Völkern und wandte es selber nur gegen Fremdherrscher (Jos 8,29 EU) oder bei extremen religiösen Vergehen wie Gotteslästerung an. Man ließ den Verendeten nur bis zum Abend nach seinem Tod zur Abschreckung hängen und begrub ihn dann, um das Land nicht im religiösen Sinn zu verunreinigen.

Das jüdische Königsgeschlecht der Hasmonäer jedoch war vom Hellenismus beeinflusst und übernahm von Makedonen und später von Römern auch deren Kreuzigungsstrafe. Um 267 v. Chr. etwa ließ der damalige König Judäas, Alexander Jannäus, 800 seiner innerjüdischen Gegner auf einmal kreuzigen (Flavius Josephus, Antiquitates Iudaeos XIII 13,5-14,2). Darin zeigte sich für diese deutlich seine Abhängigkeit von ausländischen Herrschern und deren Bräuchen.[1] Texte der Schriftrollen vom Toten Meer (200-100 v. Chr.) passten Dtn 21,22f der damaligen Praxis an und deuteten es als Verflucht ist, wer gekreuzigt wird. Das Kreuz (Holz) selber, nicht das Aufhängen, war zum Zeichen des Gottesfluchs geworden.

Zwischen 200 v. Chr. und 135 n. Chr. waren jüdische Aufstandsversuche gegen Fremdherrscher und von ihnen abhängige Vasallenkönige häufig; daher waren jüdische Aufständische oft Opfer von Kreuzigungen. Doch nur sehr selten wurden Überreste von nachweislich gekreuzigten Juden gefunden: so in einem auf 7 n. Chr. datierten Jerusalemer Massengrab mit 30 Skeletten, von denen das eines jungen Mannes noch einen Nagel in der Ferse trug.[2] Dass er nicht abgesondert von den übrigen Toten bestattet wurde, gilt als Zeichen dafür, dass die Kreuzigung damals nicht mehr als Gottesfluch aufgefasst wurde: jedenfalls nicht, wenn sie als Todesmarter für Lebende, zumal gegen aufständische Juden, verhängt worden war.[3]

Auch Könige aus der Herodes-Dynastie, darunter der Herrscher Judäas um die Zeitenwende, Herodes Archelaus, und der Herrscher Galiläas zur Zeit Jesu, Herodes Antipas, ließen ihre Gegner mitunter kreuzigen. Nachdem Galilää mit Judäa direkt der römischen Präfektur unterstellt worden war, fiel die Exekution von Kapitalverbrechern jedoch in römische Kompetenz.

Nach dem Ende der Eigenstaatlichkeit Israels und nachdem die unter Alexander Jannai verfolgten Pharisäer zur Führungsgruppe des Judentums aufgestiegen waren, verbot der Talmud (Traktat Sanhedrin 46b) das Hängen als Hinrichtungsmethode und ließ nur das symbolische Aufhängen des bereits Getöteten zur befristeten Abschreckung zu, um der Toravorschrift zu genügen.

Römisches Reich

Zielgruppen und Zweck

Von den Makedonen und Karthagern übernahmen die Römer das Kreuzigen. Im Römischen Reich kreuzigte man vorzugsweise Sklaven, um andere Sklaven von der Flucht oder anderen Vergehen abzuschrecken. Auch Aufständische wurden besonders in eroberten Gebieten so hingerichtet. Die Kreuzigung war demnach eine politische Strafe zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Pax Romana nach innen und außen.

Nach der endgültigen Niederlage des aufständischen Sklavenheerführers Spartacus 71 v. Chr. wurden um die 6.000 seiner Anhänger entlang der Via Appia gekreuzigt. Seither verbreitete sich die Kreuzigung auch als Strafe gegen Nichtrömer. Römische Bürger durften von Rechts wegen nicht gekreuzigt werden, sondern wurden zumeist enthauptet, der Möglichkeit des Freitodes ausgesetzt oder verbannt. Für die römische Klassenjustiz galt Kreuzigung als äußerst demütigender, schmachvoller Sklaventod, von dem römische Bürger nichts wissen wollten. So schrieb Cicero:[4]

Nomen ipsum crucis absit non modo a corpore civium Romanorum, sed etiam a cogitatione, oculis, auribus.
„Was Kreuz heißt, soll nicht nur vom Leib der Bürger Roms fernbleiben, sondern auch schon von ihrer Wahrnehmung, ihren Augen und Ohren.“

Dennoch erwähnen römische Quellen gelegentlich die Kreuzigung von römischen Bürgern als drastische Maßnahme tyrannischer Kaiser oder Statthalter.

Varus ließ um 4 v. Chr. jüdische Aufständische, die nach dem Tod Herodes des Großen ein jüdisches Königtum aufrichten wollten, massenhaft kreuzigen (Flavius Josephus, Bellum Judaicum 2,75; Antiquitates 17,296). Den Nachfolgern des Herodes wurde der Titel König der Juden aberkannt.

Der römische Feldherr und spätere Kaiser Titus ließ 70 n. Chr. täglich 500 und mehr vor Hunger flüchtende Juden während des jüdischen Krieges vor der Stadtmauer Jerusalems geißeln, foltern und dann kreuzigen, um die Widerstandskraft der Belagerten zu schwächen. Bald wurde laut Josephus sogar Holz wegen der vielen aufgestellten Kreuze knapp: Die Soldaten nagelten nun in ihrer gewaltigen Erbitterung die Gefangenen zum Hohn in den verschiedensten Körperlagen an, und da ihrer gar so viele waren, gebrach es bald an Raum für die Kreuze und an Kreuzen für die Leiber. (Bellum Judaicum 5. 449ff)

Methode

Die römische Hinrichtungsmethode des Kreuzigens sollte einen dazu Verurteilten absichtlich besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis sein Tod eintrat. Das möglichst lange qualvolle Sterben der Gekreuzigten sollte Beobachter demütigen, einschüchtern und abschrecken. Es gab aber keine römische Vorschrift, wie eine Kreuzigung genau durchzuführen war. Den oft aus abgeordneten Soldaten bestehenden Henkerkommandos wurde dabei ein hohes Maß an Freiheit zugestanden. Sie mussten die Verurteilten allerdings streng bewachen, bis die Strafe vollzogen und der Tod eingetreten war. Römische Wachmänner mussten selbst mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie ihren Auftrag nicht erfüllten und die Flucht eines zum Tode Verurteilten ermöglichten.

Anfangs benutzte man in Rom häufig ein Balkendreieck (lat. furca = Forke). Diese war eigentlich ein landwirtschaftliches Nutzgerät. Man hängte es dem Verurteilten um den Hals und band seine Arme an seinen Schenkeln fest. In dieser Haltung wurde er ausgepeitscht. Dann wurde die Furca an einen eingerammten Pfahl gehängt.

Später wurde sie durch einen einfachen Querbalken ersetzt, der am oberen Ende des Pfahls angebracht wurde. Man konnte den Querbalken aber auch mit einem Strick am Pfahl aufhängen, so dass die bekannte Kreuzform entstand. Diese war aber eher selten. Beide Balken waren meist roh oder nur grob, nicht fachmännisch behauen oder gar gehobelt.

Zumeist wurde ein Querbalken (lat. patibulum) an einem Baum als Kreuz benutzt. Teilweise wurden die Beine des Verurteilten auf einen kleinen Querbalken gestellt, um zu erreichen, dass er nicht durch sein eigenes Gewicht zu sehr nach unten gezogen und ohnmächtig würde bzw. im Falle der Verwendung von Nägeln einen schnellen Blutverlust erlitt. Archäologisch belegt ist allerdings auch das Annageln der angewinkelten Beine quer durch das Fersenbein, was dann manchmal zum gleichen Zweck dienendes, Sedile genanntes Querholz auf halber Höhe ergänzt wurde, auf dem der Gekreuzigte sein Gesäß zeitweise abstützen konnte. Durch Arme und Beine wurden nicht immer Nägel getrieben, sondern die Extremitäten wurden durch Fesseln angebunden. Anatomischen Tests zufolge mussten die Nägel, entgegen den meisten Darstellungen aus dem christlichen Kulturraum, nicht durch die Handflächen, sondern durch Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche getrieben werden, um das Körpergewicht tragen zu können. Für letzteres gibt es pathologische Belege an Skelettfunden. Manchmal wurden kleine Holztafeln mit dem Tatvorwurf am Querbalken befestigt, um die Rechtmäßigkeit des Todesurteils zu unterstreichen. Kreuzigungen ohne vorherigen Prozess waren jedoch in der römischen Kaiserzeit durchaus üblich.

Oft wurde dem Gekreuzigten noch mittels eines Schwammes über mehrere Tage etwas Wasser verabreicht, um ihn über längere Zeit am Leben zu erhalten und seine Qualen zu verlängern. Oft bestachen Angehörige die Henker, dem Gekreuzigten die Beine zu brechen, um den Tod durch Ersticken zu beschleunigen, da er sich dann nicht mehr abstützen konnte. Üblicherweise ließen die Römer den Leichnam am Kreuz hängen, bis seine Teile nach völliger Verwesung selbst herunterfielen, da nach der religiösen Vorstellung der Römer der Schatten des Toten durch den fehlenden Kontakt zur Erde nicht in die Unterwelt gelangen konnte.

In manchen Regionen nahm man jedoch auch Rücksicht auf religiöse, z. B. jüdische Vorschriften, die eine fristgerechte Bestattung anordneten. Nach dem eingetretenen Tod wurde zumeist mittels einer Lanze (Pilum, wenn die Kreuzigung durch römisches Militär vorgenommen wurde) durch einen Stich in den Bauch (und nicht von der Seite durch die Rippen, der Speer würde durch die Rippen und den Brustkorb sonst abgelenkt) sichergestellt, dass der Hingerichtete auch wirklich tot war.

Es wurde üblich, die Verurteilten vor ihrer Hinrichtung völlig zu entkleiden und öffentlich zu geißeln. Dies bedeutete eine zusätzliche Qual und Erniedrigung, schwächte aber auch den Organismus und verkürzte die Todeszeit am Kreuz. Besonders grausam war das Aufhängen mit dem Kopf nach unten. Davon konnten Angehörige den Verurteilten jedoch freikaufen. Allerdings führte das Aufhängen mit dem Kopf nach unten dazu, dass der Verurteilte relativ schnell ohnmächtig wurde oder schneller starb, was die Dauer seiner Qualen verringerte.

Die römische Hinrichtungsprozedur bestand genau genommen aus vier nacheinander vollzogenen Teilschritten:

  • der vollständigen Entkleidung des Verurteilten und dessen öffentlicher Folterung mit einer Geißel;
  • dem erzwungenen Querbalken- oder Furcatragen zum Hinrichtungsplatz;
  • dem Fesseln oder Annageln seines Körpers an eine Furca oder den Querbalken;
  • dessen Befestigung an einem Baum oder auf dem vorbereiteten Pfahl. Dabei wurden Mensch und Querbalken hochgehoben und mit dem senkrechten Pfahl verbunden.

Die Geißelung mit einer Peitsche, oft zusätzlich mit Nägeln besetzt, wurde in der römischen Kaiserzeit üblich. Sie schwächte den Gepeinigten durch die Anstrengung und Verspannung des Körpers unter den Schlägen, Schmerzen und Blutverlust. Allein dies konnte bereits tödlich sein, weshalb die Zahl der Schläge meist begrenzt wurde.

Das Tragen der Furca oder des Querbalkens: Der Verurteilte trug diesen aber nicht über der Schulter, wie man einen Pfosten trägt. Üblicherweise zog er nicht das fertige Kreuz aus gehobelten Balken hinter sich her, sondern er musste – bereits am Querbalken befestigt – selbst den Weg vom Richtstuhl zur Richtstätte gehen.

Mit der Befestigung des Körpers auf der Furca oder am Querbalken begann die eigentliche Kreuzigung. Das Annageln geschah so, dass der Blutverlust gering gehalten wurde. Man trieb die Nägel nicht durch die Stellen am Handgelenk, wo sich die Arterien befinden, sondern weiter außen. Wurde nur genagelt, so musste der Nagel zwingend zwischen Elle und Speiche platziert werden. Auch die Nagelung der Hände wurde praktiziert: Wurden die Handgelenke am Balken festgebunden, war eine zusätzliche Nagelung in der Handfläche durchaus vorstellbar, um weitere Schmerzen beim Bewegen der Hände zu verursachen.

Die Beine konnten mit einem Nagel durch die gekreuzten Fußschaufeln befestigt werden, wenn ein schräges Brett zusätzlichen Halt gab. Auch diese Version ist durch Jesusdarstellungen bekannt. Eine andere Version ist das Annageln durch die Fußwurzel oder das Fersenbein hindurch, indem der Verurteilte je ein Bein rechts und links am senkrechten Pfahl anlegte. Diese Form der seitlichen Nagelung ist belegt durch einen Skelettfund[5] aus dem Jahr 1968, bei dem der Nagel noch im Fersenbein eines Fußes steckt.[6] Dieser Fund aus Israel ist zugleich der erste physische Beweis für Kreuzigungen überhaupt.

Um den Tod hinauszuzögern, befestigte man am senkrechten Kreuzbalken in Höhe des Gesäßes ein kleines Brett, Sedile genannt. Ebenso stützte teilweise ein Brett (Suppedaneum) die Füße. So konnte der Todeskandidat seine Arme, die am Querbalken befestigt waren, entlasten, was ihm wiederum das Atmen erleichterte. Dort, wo sich Kreuze mit Suppedaneum fest eingebürgert hatten, galt es als Begünstigung, dem Verurteilten nach einiger Zeit die Füße bzw. Unterschenkel zu brechen. Da er sich dann nicht mehr abstützen konnte, verstarb er schneller durch Ersticken.

Damit der Gekreuzigte nicht vorzeitig verdurstete, reichte man ihm von Zeit zu Zeit ein Getränk: meist Wasser, zum Teil mit Weinessig versetzt (Pulsum), um so den Speichelfluss anzuregen. Auch wurden dem Wasser schmerzlindernde oder betäubende Extrakte von Heilkräutern beigefügt. Mit Wasser verdünnter Essig war als Brescia außerdem bei den Römern ein beliebtes Erfrischungsgetränk und die Standardration bei römischen Soldaten.

Der Tod trat im Allgemeinen - bei nicht schon vorher geschwächten Menschen - nach einem Tag durch Ersticken oder durch Kreislaufkollaps ein. Diese folgten aus der fast völligen Bewegungsunfähigkeit des ans Kreuz gefesselten und/oder genagelten Menschen, besonders wegen der ausgebreiteten Arme. Dem Tod durch Herzversagen gingen Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus.

Urchristentum

Im Neuen Testament erhält die Kreuzigung als Todesart Jesus von Nazarets eine besondere, die Wortwahl prägende Bedeutung. Nach Joh 19,25 EU wurde Jesus an ein σταυρός (staurós) gehängt: Dieser Ausdruck bezeichnet im Griechischen allgemein einen aufrecht stehenden, meist angespitzten „Pfahl“, etwa als Palisade oder Mast, sowie im Strafkontext ein Marterwerkzeug aus Holz, etwa im Sinne des lateinischen patibulum als auf die Schultern gelegtes Querholz oder als aus einem Pfahl und Querbalken gebildetes Hinrichtungskreuz.

In letzterem Sinn erscheint der Begriff im NT etwa 40 mal, oft zusammen mit dem dazugehörigen Verb anastauroo im Sinne von „kreuzigen“. Seltener erscheint für das Hinrichtungswerkzeug der Ausdruck ξύλον (xýlon: „Holz, Stab, Baum“), z.B. in Apg 5,30 EU und Gal 3,13 EU. Alle NT-Stellen, die diesen Begriff bevorzugen, spielen damit auf Dtn 21,22f EU an: ...denn ein Gehenkter [ans Holz Gehängter] ist ein von Gott Verfluchter. Gemeint ist in allen Fällen das römische Kreuzigungswerkzeug, dessen Erleiden Juden als Ausschluss aus Gottes Volk und Heil deuteten. [7]

Jesu Hinrichtung war nach im NT übereinstimmender Darstellung das Werk von Römern, die auf jüdische Initiative hin tätig wurden. Als Anlass wird meist die durch Jesu Tempelreinigung (Mk 11,15-18 EU) ausgelöste Furcht der Sadduzäer vor Aufruhr (lat. stasis) am Pessach in Jerusalem, dem höchsten jüdischen Fest, angenommen, wie es Mk 14,1f EU nahelegt. Joh 18,31 EU betont zudem historisch zutreffend, dass der Sanhedrin als oberstes Religionsgericht des damaligen Judentums zur Zeit Jesu zwar Todesurteile fällen, aber nicht vollstrecken durfte. Zudem wären die Jesus vom Sanhedrin vorgeworfenen Vergehen nach der Tora mit Steinigung zu ahnden gewesen.

Oft wird die Anklage der Sadduzäer gegenüber dem römischen Statthalter Pontius Pilatus (Mk 15,1-5 EU) im Kern für plausibel gehalten, da sie zur Auslieferung von des Aufruhrs Verdächtigten verpflichtet waren.[8] Ihr Eigeninteresse an einer gesetzmäßigen Verurteilung von Kritikern des Tempelkults wird durch die Steinigung des Stephanus, die nach Ablauf der Amtszeit des Pontius Pilatus aufgrund ähnlicher Tatvorwürfe wie im Falle Jesu erfolgte (Apg 6,11-14 EU), unterstrichen.

Den Hinrichtungsbefehl gab Pontius Pilatus (Mk 15,15 EU). Er ließ Jesus zudem geißeln und lieferte ihn der Folter römischer Soldaten aus (Mk 15,16-19 EU). Ob dem ein regulärer Prozess vorausging oder ob Jesu Fall ein Justizmord war, ist historisch umstritten. Nach außerbiblischen Quellen ließ Pilatus Juden häufig ohne Prozess kreuzigen und wurde deswegen schließlich 36 abgesetzt. Aber er hätte nach Auffassung vieler Exegeten am höchsten jüdischen Feiertag nicht ohne formale Rechtsgrundlage gehandelt und musste das Schweigen des Angeklagten in seinem Verhör bei öffentlicher Anklage nach römischem Recht als Geständnis werten.

Über das Verfahren bei Jesu Kreuzigung macht der älteste Passionsbericht in Mk 15,23ff EU nur wenige Angaben: Er erwähnt weder ein Annageln noch äußere Verletzungen Jesu. Die liturgische Wendung „sein Blut vergossen“ haftet an der Abendmahlsüberlieferung und lässt nicht unbedingt auf einen blutigen Hinrichtungsvorgang schließen; eher schon die Geißelung vor der eigentlichen Kreuzigung Jesu. Erst das Johannesevangelium ergänzt in der den Synoptikern unbekannten Thomasgeschichte aus theologischen Motiven - der später Auferweckte soll als der Gekreuzigte identifizierbar sein - Wundmale von durch die Handflächen getriebenen Nägeln (Joh 20,25 EU) und einen Stich in Jesu Seite, bei dem Blut und Wasser ausgeflossen sein sollen (Joh 19,34 EU). Joh 19,36 EU deutet dies als Erfüllung einer biblischen Prophezeiung aus Ps 34,21 EU.

Tatsächlich war auch ein bloßes Festbinden der Arme Jesu möglich. Für einen Querbalken spricht, das alle Evangelien ausdrücklich den Titulus erwähnen, der über dem Kopf des Gekreuzigten befestigt wurde: eine Tafel, die Namen und Vergehen (crimen) des Verurteilten sichtbar für alle Augenzeugen nannte. Die Inschrift lautete (Dies ist) der König der Juden (Mk 15,26 EU; Lk 23,38 EU) oder Jesus von Nazaret, der König der Juden in den drei Sprachen Hebräisch, Griechisch und Lateinisch (Joh 19,19ff EU; siehe dazu INRI). Sie gilt als Indiz dafür, dass Jesus nicht nur eines Messiasanspruchs beschuldigt wurde, sondern diesen im Sinne des apokalyptischen Menschensohns tatsächlich erhoben haben könnte.[9] Dann hätte Pilatus diesen religiösen Anspruch als politischen Herrschaftsanspruch aufgefasst, wie es Joh 18,36ff EU andeutet. Für ihn bestand Jesu Staatsverbrechen also darin, dass Jesus die Herrschaft über die Juden angestrebt und damit das Privileg des römischen Kaisers angegriffen habe: Nur dieser durfte Könige ein- und absetzen. Mit der demonstrativen Hinrichtung des an sich ungefährlichen Messiasanwärters am Passahfest wollte Pilatus demnach die Messiaserwartung aller damaligen Juden treffen und sie von Aufstandsversuchen abschrecken.

Nach Joh 19,31 EU wurden den zwei mit Jesus gekreuzigten „Verbrechern“ (Zeloten) die Beine gebrochen, um ihren Todeskampf abzukürzen, doch Jesus nicht. Das apokryphe Petrusevangelium (14,4) meint, dies habe Jesu Qualen verlängern sollen; für wahrscheinlicher halten Historiker die Annahme, dass Jesus schon gestorben war. Er wäre dann aufgrund der nachlassenden Kraft, sich hochzuziehen, durch Lungenversagen am eigenen Körpergewicht erstickt. Ein Verdursten legt dagegen Mk 15,36f EU nahe, wonach Jesus zwar noch Weinessig (posca) verabreicht bekam, um seinen Tod aufzuhalten, aber unmittelbar darauf starb.

Nach den vier kanonischen und einigen apokryphen Evangelien erhielt Joseph von Arimathia, ein „angesehener Ratsherr“, die Erlaubnis, Jesu Leichnam noch am selben Abend vom Kreuz abnehmen und begraben zu dürfen (Mk 15,42-47 EU). Denn das Hängenlassen der Exekutierten über Nacht war Juden nach Dtn 21,23 verboten. Da die Sadduzäer nach dem markinischen Passionsbericht Jesus als Gotteslästerer verurteilten, der ohne Namensgrab verscharrt werden musste, wird angenommen, dass Josef von Arimathia zur Fraktion der Pharisäer im Sanhedrin gehörte und dessen Todesurteil gegen Jesus nicht zugestimmt hatte.[10]

Japan

In Japan entstand als Reaktion auf europäisch-christliche Missionsbestrebungen im 16. Jahrhundert eine Variante der Kreuzigung, genannt Haritsuke (jap. ). Dort wurden zunächst die Missionare selbst gekreuzigt, später meist Männer und Frauen aus den niederen Schichten, an denen ein Exempel statuiert werden sollte. Die japanische Form der Kreuzesstrafe ging meist mit einer Zerstückelung des Leibes einher. Sie wurde noch bis ins 20. Jahrhundert ausgeübt.

Siehe auch

Einzelbelege

  1. Martin Noth, Geschichte Israels 8. Auflage 1976, S. 348
  2. Ute Eberle (Die Zeit): Kruzifix, noch mal
  3. Martin Karrer, Jesus Christus im Neuen Testament, 1998, S. 78
  4. in: Pro C. Rabirio perduellionis reo 5,16; zitiert nach Jürgen Moltmann, Der gekreuzigte Gott, 1976, S. 36
  5. Bild des Skelettfundes der die Kreuzigungsmethode durch's Fersenbein belegt
  6. Skelettfund der sowohl die Kreuzigung an sich physisch belegt, als auch einen Teil der Methode
  7. Artikel Kreuz, in: Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament, R.Brockhaus Verlag, 7. Auflage, Wuppertal 1986, ISBN 3-417-24849-3, S. 816f
  8. Ekkehard W. Stegemann: Warum Jesus gekreuzigt wurde
  9. so zuerst N.A. Dahl, Der gekreuzigte Messias, in: H. Ristow und K. Matthiae, Der historische Jesus und der kerygmatische Christus, Berlin 1960, S. 149-169; ihm folgend Klaus Haacker: Wer war Schuld am Tode Jesu?, in: Theologische Beiträge 25, 1994, S. 23-36
  10. Bertold Klappert: Die israelitische Kontur des Prozesses Jesu, in: Israel und die Kirche 1980

Literatur

Griechen

  • Derbrunner Hall, M., Even Dogs have Erinyes: Sanctions in Athenian Practice and Thinking, in: L. Foxhall, A.D.E. Lewis (Hrsg.), Greek Law in Its Political Setting. Justifications not Justice, Oxford 1996, S. 73-89

Römer

  • K. Latte, s.v. Todesstrafe, RE Suppl. VII, 1940, S. 1599-1619

Juden und Christen

  • Otto Betz, Rainer Riesner: Artikel „Kreuz/Kreuzigung.“ GBL 2, S. 840-845, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal, 1988, S. 85-108
  • Martin Hengel: Mors turpissima crucis. Die Kreuzigung in der antiken Welt und die „Torheit“ des „Wortes vom Kreuz“, in: J. Friedrich et al. (Hrsg.), Rechtfertigung, FS Ernst Käsemann, Tübingen/Göttingen 1976, S. 125-184 (englische erweiterte Fassung: Crucifixion in the Ancient World and the Folly of the Message of the Cross, Philadelphia 5/1989
  • Frederick T. Zugibe: Crucifixion of Jesus: A Forensic Inquiry, M. Evans& Co Inc, 2005, ISBN 1590770706

Weblinks

Commons
 Commons: Kreuzigung – Bilder, Videos und Audiodateien

Christentum

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