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David Irving – Wikipedia

David Irving

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

David Irving
David Irving

David John Cawdell Irving (* 24. März 1938 in Brentwood, Grafschaft Essex, England) ist ein britischer Publizist. Irving wurde zunächst durch Publikationen über die Zeit des Nationalsozialismus bekannt. Später bestritt er den staatlich organisierten Massenmord an europäischen Juden, insbesondere den Einsatz von Giftgas im KZ Auschwitz-Birkenau. Er gilt daher als Geschichtsrevisionist und Holocaustleugner. Deutsche und österreichische Behörden haben Einreiseverbote gegen ihn ausgesprochen. Am 11. November 2005 wurde er aufgrund eines seit 1989 gegen ihn ausgestellten Haftbefehls in Österreich festgenommen und am 20. Februar 2006 zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen er 13 Monate absaß.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Irving ist der jüngste Sohn eines britischen Marinekommandanten. Nach einem abgebrochenen Studium der Physik, Wirtschaftswissenschaften und Geschichte an der University of London ging er 1959 für ein Jahr ins Ruhrgebiet, wo er als Stahlarbeiter bei Thyssen seine deutschen Sprachkenntnisse verbesserte. Seit Anfang der 1960er Jahre schrieb er Bücher über den Zweiten Weltkrieg und das „Dritte Reich“.

1963 veröffentlichte er sein bekanntestes Werk, Der Untergang Dresdens. Es wurde von zahlreichen Historikern und Medien, darunter Rudolf Augstein im Spiegel, zunächst als bahnbrechend eingeschätzt, da man annahm, Irving habe mit akribischen Forschungen vor Ort unbekannte Quellen ausfindig gemacht. Doch in den Folgejahren wurden diese neu aufgefundenen Dokumente teils als Fälschungen entlarvt. So hatte Irving sich auf den sogenannten „Tagesbefehl 47“ gestützt, in dem an alle Opferzahlen eine Null angehängt und die Angaben bezüglich der deutschen Verluste so verzehnfacht worden waren. Irving erkannte seinen Irrtum bezüglich der Opferzahlen in einem Brief an die britische Zeitung The Times 1966 öffentlich an. Er unterließ es aber, die Angaben in der anstehenden deutschen Neuauflage seines Werkes über die Luftangriffe auf Dresden zu korrigieren.

Er galt gleichwohl in Teilen der Öffentlichkeit als einer der Fachleute der NS-Forschung, und auch einige angesehene Fachhistoriker verwarfen zwar Irvings Thesen als unhaltbar, erkannten aber seinen Fleiß beim Zusammentragen von Quellen an. 1983 wurde er im deutschen Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit bekannt, als er die angeblichen Hitler-Tagebücher des Stern als plumpe Fälschung bezeichnete und sich damit gegen den bekannten deutschen Historiker Eberhard Jäckel stellte, der diese nach anfänglichem Zweifel für echt hielt. Allerdings revidierte Irving kurz darauf seine Ansicht und erklärte gegenüber der Times, dass auch er nunmehr von der Echtheit der (tatsächlich gefälschten) Tagebücher überzeugt sei.

Mehrere Hitlerbiografien Irvings (Hitlers Weg zum Krieg und Hitlers Krieg) erregten dann Kritik in der Fachwelt, da Irving Hitler darin sehr wohlwollend darstellte. Er behauptete unter anderem, Hitler habe von einer „Endlösung der Judenfrage“ nichts gewusst. In seinem Buch Goebbels – Macht und Magie (1997 im Arndt-Verlag erschienen) stellte er Hitlers Rolle bei der „Reichskristallnacht“ so dar, dass dieser von den Ereignissen überrascht wurde. Im Prozess Irving versus Lipstadt wiesen die Gutachter Richard Evans, Robert Jan van Pelt, Christopher Browning und Peter Longerich nach, dass Irving unzweideutige Quellen ignorierte, andere hingegen entstellte oder fehlinterpretierte, um seine Aufsehen erregende These zu untermauern.

1988 trat Irving in einem Prozess gegen Ernst Zündel in Toronto wegen Holocaustleugnung als Sachverständiger der Verteidigung auf. Dabei lernte er Fred A. Leuchter kennen, der ebenfalls als Gutachter bestellt worden war, um den Vernichtungszweck der Gaskammern in Auschwitz-Birkenau zu bestreiten. Für die englische Ausgabe des Leuchter-Reports schrieb Irving später das Vorwort und bestritt noch im Jahre 2000 vor Gericht, dass in Auschwitz Juden in riesiger Anzahl in Gaskammern ermordet wurden.

Seither ist Irving mit seinen Thesen immer wieder auf verschiedenen Veranstaltungen von Rechtsextremisten, Neonazis und Geschichtsrevisionisten als Redner aufgetreten.

[Bearbeiten] Juristische Auseinandersetzungen

Am 8. November 1989 stellte das Landesgericht für Strafsachen in Wien gegen Irving einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf „Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus“ („Der Spiegel“) aus. Grund war nach Angabe der Staatsanwaltschaft Irvings Leugnung der Existenz von Gaskammern in Konzentrationslagern des nationalsozialistischen Deutschen Reiches während mehrerer Vorträge in Wien und der Steiermark. Irving entzog sich der Verhaftung durch Ausreise aus Österreich.[1][2]

1993 wurde Irving nach Auftritten in München vom Landgericht München rechtskräftig wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu 30 000 Mark Geldstrafe verurteilt und von der Münchner Ausländerbehörde unbefristet aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Der Brite hatte behauptet, „dass die den Touristen in Auschwitz gezeigte Gaskammer eine Attrappe ist, die nach dem Kriegsende von den Polen gebaut wurde“.[3] Dieses Urteil wurde 1996 vom Verwaltungsgericht bestätigt. Irving hat außerdem in Australien, Italien, Kanada, Österreich, Neuseeland und Südafrika Einreiseverbot.

1996 verklagte Irving Penguin Books und die US-amerikanische Religionswissenschaftlerin Deborah Lipstadt, die ihn in einem Buch als „einen der gefährlichsten Holocaustleugner“ bezeichnet hatte, in Großbritannien wegen Verleumdung. Irving verlor diesen Prozess im Jahr 2000. Von den Gutachtern, darunter Richard J. Evans, wurden Irving zahlreiche Verfälschungen von Quellen nachgewiesen. Irving hatte u. a. behauptet: „Auf dem Rücksitz von Senator Edward Kennedys Auto in Chappaquidick starben mehr Frauen als in den Gaskammern von Auschwitz.“[4] Im Urteil des Londoner High Court wurde er als „Lügner“, als Rassist und Antisemit bezeichnet.[5] Ein gegen das Urteil angestrengtes Berufungsverfahren scheiterte im Jahr 2001.

Am 11. November 2005 wurde Irving aufgrund des noch bestehenden Haftbefehls aus dem Jahr 1989 in Österreich festgenommen. Er war auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Burschenschaft Olympia in Wien. Im Februar 2006 wurde er im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichtes für Strafsachen wegen des Leugnens von Naziverbrechen im Wiederholungsfall als „gefährlicher Geschichtsfälscher“ zu drei Jahren Haft verurteilt.[6] Irving legte daraufhin Berufung ein. Seine ehemalige Prozessgegnerin Deborah Lipstadt zeigte sich gegenüber der BBC News bestürzt über das Hafturteil und sagte, sie glaube nicht daran, dass sich Auseinandersetzungen durch Einschränkung der Redefreiheit gewinnen ließen. Die richtige Bekämpfung von Holocaustleugnern fände mittels der historischen Wahrheit statt.[7] Am 4. September 2006 bestätigte der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch, der somit rechtskräftig wurde.[8] Während seines Verfahrens in Österreich 2006 entschuldigte sich Irving für frühere Äußerungen über Überlebende der Judenvernichtung und erklärte, an der Tatsache des Massenmords durch Giftgas hege er keine Zweifel mehr.[9] Diese Erklärung wurde von Beobachtern aber überwiegend als opportunistische Prozesstaktik und unaufrichtig bewertet.[10]

Am 20. Dezember 2006 wurden zwei Drittel der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Da er bereits 13 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde er am 21. Dezember nach Großbritannien abgeschoben. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für Österreich verhängt.[11]

[Bearbeiten] Quellenangaben

  1. Haftentlassung wegen „untadeliger“ Führung, in: Süddeutsche Zeitung v. 20.12.2006; Holocaustleugner Irving kurz auf freiem Fuß. In: KStA Nr. 296 v. 21.12.2006, S. 7
  2. Spiegel online: Österreich schiebt Holocaust-Leugner Irving ab, 21. Dezember 2006
  3. Tagesspiegel v. 18.02.2005; vgl. BVG-Beschluss v. 13. April 1994 gemäß § 24 BVerfGG, 1 BvR 23/94
  4. D. D. Guttenplan 2001 (dt.), S. 323f.
  5. ebd.
  6. DER SPIEGEL (9/2006) v. 25.02.2006, S. 182
  7. BBC News: Holocaust denier Irving is jailed, 20. Februar 2006
  8. n-tv.de: Gericht bestätigt Urteil, 4. September 2006
  9. SPIEGEL online: Prozess: Irving sieht sich nicht als Holocaust-Leugner, 20. Februar 2006
  10. SPIEGEL online: „Mitleid mit Irving ist verfehlt“, 21. Februar 2006
  11. s. Anm. 1

[Bearbeiten] Publikationen (Auswahl)

[Bearbeiten] Literatur

Kritisch

  • Martin Broszat "Hitler und die Genesis der "Endlösung". Aus Anlaß der Thesen von David Irving" S. 739-775 Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 25, 1977
  • Richard J. Evans: Der Geschichtsfälscher. Holocaust und historische Wahrheit im David-Irving-Prozess. Campus-Verlag, Frankfurt 2001, ISBN 3-593-36770-X (Bericht des Hauptgutachters im Londoner Prozess).
  • Don D. Guttenplan: Der Holocaust-Prozess. Die Hintergründe der ‚Auschwitz-Lüge‘. Goldmann, München 2001, ISBN 3-442-15123-6.
  • Deborah E. Lipstadt: Leugnen des Holocaust. Rechtsextremismus mit Methode, Rowohlt, Reinbek 1996, ISBN 3-499-60101-X (Der Auslöser für den Londoner Prozess).
  • Felix Müller: Das Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung. Verlag Österreich, Wien 2005, ISBN 3-7046-46857.
  • Peter Longerich: Der ungeschriebene Befehl. Hitler und der Weg zur Endlösung. Piper, München 2001, ISBN 3-492-04295-3 (Erweiterte Fassung des Gutachtens, das Hitlers Rolle bei der „Endlösung“ belegt inkl. Auszüge aus Dokumenten).
  • Eva Menasse: Der Holocaust vor Gericht. Der Prozess um David Irving. Siedler, Berlin 2000, ISBN 3-8868-0713-4 (wichtig zum Verständnis der rechtlichen Besonderheiten/Vorgeschichte und Prozessbericht).

Apologetisch

[Bearbeiten] Weblinks

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