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Land (Deutschland) – Wikipedia

Land (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Land (umgangssprachlich, aber nicht offiziell auch Bundesland) ist nach der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer derzeit 16 teilsouveränen Gliedstaaten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Länder sind nach Rechtsprechung und herrschender Lehre originäre Staatsrechtssubjekte. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Grundgesetz hat ihnen der Bund zudem beschränkte Völkerrechtssubjektivität verliehen. Dementsprechend können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten abschließen, allerdings nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Übersicht über Bund und Länder

Wappen Land Beitritt
zum Bund
Regierungschef Regierungs-
koalition
Stimmen im
Bundesrat
Fläche (km²) Einw. (Mio)
Einw. je km² Hauptstadt
Baden-Württemberg 1949[2] Oettinger, G. (CDU) CDU und FDP/DVP 6 35.752 10,739 300 Stuttgart
Bayern 1949 Beckstein, G. (CSU) CSU 6 70.552 12,488 177 München
Berlin 1990[3] Wowereit, K. (SPD) SPD und Linke 4 892 3,395 3.807
Brandenburg 1990 Platzeck, M. (SPD) SPD und CDU 4 29.479 2,559 87 Potsdam
Bremen 1949 Böhrnsen, J. (SPD) SPD und Grüne 3 404 0,663 1.641 Bremen (de facto)
Hamburg 1949 von Beust, O. (CDU) CDU und Grüne/GAL 3 755 1,774 2.309
Hessen 1949 Koch, R. (CDU), geschäftsführend CDU 5 21.115 6,075 289 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern 1990 Ringstorff, H. (SPD) SPD und CDU 3 23.180 1,707 74 Schwerin
Niedersachsen 1949 Wulff, C. (CDU) CDU und FDP 6 47.624 7,997 168 Hannover
Nordrhein-Westfalen 1949 Rüttgers, J. (CDU) CDU und FDP 6 34.085 18,029 530 Düsseldorf
Rheinland-Pfalz 1949 Beck, K. (SPD) SPD 4 19.853 4,053 204 Mainz
Saarland 1957 Müller, P. (CDU) CDU 3 2.569 1,050 409 Saarbrücken
Sachsen 1990 Tillich, S. (CDU) CDU und SPD 4 18.416 4,250 232 Dresden
Sachsen-Anhalt 1990 Böhmer, W. (CDU) CDU und SPD 4 20.446 2,470 121 Magdeburg
Schleswig-Holstein 1949 Carstensen, P. H. (CDU) CDU und SPD 4 15.799 2,833 179 Kiel
Thüringen 1990 Althaus, D. (CDU) CDU 4 16.172 2,335 144 Erfurt
 Bundesrepublik  Deutschland Merkel, A. (CDU) CDU/CSU und SPD 357.093 82,438 231 Berlin

Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes Deutschlands – einheitlich für den 31. Dezember 2005.

Koalitions- und Regierungschef-Parteien (Stand: Sommer 2008)
Koalitions- und Regierungschef-Parteien (Stand: Sommer 2008)

Siehe auch: „Der Bund und die Länder“, Art. 20–37 GG

[Bearbeiten] Übersicht Wirtschaft

Land BIP in Mrd. € [4] pro Kopf in € [4] EK/K in € [5] Schulden in Mrd. € [6] pro Kopf in € [6] AQ [7]
BW 352,6 32.811 19.261 44,113 4.109 4,3
BY 434,1 34.721 18.775 23,075 1.857 4,5
BE 83,4 24.482 14.797 61,0[8] 17.968[9] 14,1
BR 52,5 20.665 14.634 16,4[8] 6.640[8] 13,2
HB 26,4 39.758 19.933 13,4[8] 20.178[8] 11,9
HH 88,9 50.504 22.908 20,045 15.417 8,4
HE 216,3 35.638 18.658 32,289 5.300 6,8
MV 34,2 20.294 13.953 10,894 6.417 14,6
NI 206,4 25.845 17.105 51,332 6.425 8,0
NW 529,8 29.146 18.724 115,0[8] 6.398[8] 8,7
RP 104,6 25.827 17.101 27,485 6.771 5,7
SL 29,9 28.777 17.138 9,346 8.880 7,7
SN 92,6 21.873 14.599 11,8[8] 2.825[8] 13,1
ST 51,0 20.996 14.005 20,127 8.252 14,3
SH 72,2 25.472 16.920 22,873 8.072 7,6
TH 48,0 20.883 14.152 16,276 7.043 11,5
DE 2.423,0 29.455 17.702 1.491,983 18.113 8,8
EU 26.500[10] 7,6[11]

[Bearbeiten] Weitere Gliederung

Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen existieren außerdem die Landschaftsverbände.
  • Landkreise und kreisfreie Städte: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 313 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland (inklusive der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken). Hinzu kommen die 116 kreisfreien Städte (inklusive der beiden kreisfreien Städte in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden. Daher wurden sie in den ostdeutschen Ländern bis 1994 und werden sie heute noch in Baden-Württemberg als Stadtkreise bezeichnet. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In einigen Ländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde).
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (zum Beispiel eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

[Bearbeiten] Geschichte der deutschen Länder ab 1945

Zu den Bundesgliedern des Deutschen Reiches siehe die Gliederung des Deutschen Kaiserreichs 1871–1918

Die Länder sind ein (teilweise historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge ignorierendes) Ergebnis der territorialen Neugliederung des besetzten Deutschen Reiches nach 1945. Die Gebiete des Deutschen Reiches wurden aufgeteilt und erste Länder wurden im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Allerdings verfolgten die Sowjets für ein zukünftiges Deutschland (ohne das wieder staatlich gewordene Österreich) den Entwurf eines zentralistischen Staates, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten darstellen sollten. Dem stand das vor allem von den US-Amerikanern verfolgte Konzept eines föderalen Staates entgegen, in dem die Länder auch eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Aufgrund der „Proklamation Nr. 2“ entstanden am 19. September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder mit dieser Ausrichtung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es ab dem 21. Januar 1947 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. (Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens.) Hamburg blieb ein eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

1947 musste das vormalige Land Lippe auf Betreiben der Briten seine Selbstständigkeit aufgeben, seine Regierung entschied sich nach Verhandlungen mit beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Am 21. Januar 1947 trat durch die britische Militärverordnung Nr. 77 die Vereinigung in Kraft und sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von fünf Jahren bestätigt werden, was jedoch unterblieb. Am 5. November 1948 wurde mit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen“ durch den nordrhein-westfälischen Landtag der Beitritt auch rechtsformal vollzogen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.

Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.

Im selben Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer De-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

Das seit 1947 nominell unabhängige Saarland trat am 1. Januar 1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei – ob als zehntes oder als elftes Land hängt davon ab, wie man retrospektiv den völkerrechtlich umstrittenen und verfassungsrechtlich komplizierten Status von West-Berlin beurteilt. Gemäß Landesverfassung ist „das Saarland [fortan] ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland.“ Die einseitige Wirtschaftsunion des Saarlandes mit Frankreich blieb bis 1959 bestehen.

Siehe auch: Deutsches Reich 1945 bis 1949

[Bearbeiten] Die fünf „neuen Länder“

Hauptartikel: Neue Bundesländer

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war aufgrund des alliierten Vorbehaltsrechts (Viersektorenstadt) kein vollwertiger Gliedstaat – Länder der Bundesrepublik Deutschland.

[Bearbeiten] Neugliederung des Bundesgebietes

Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall (außer Art. 146, neue Verfassung), in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. In Baden tritt eine Landesvereinigung Baden in Europa[12] für die Interessen Badens und seiner ehemaligen Landeshauptstadt Karlsruhe und gegen zu viel Zentralismus ein.

[Bearbeiten] Flaggen der deutschen Länder

Land Baden-Württemberg


Freistaat Bayern


Land Berlin


Land Brandenburg


Freie Hansestadt Bremen


Freie und Hansestadt Hamburg


Land Hessen


Land Mecklenburg-Vorpommern


Land Niedersachsen


Land Nordrhein-Westfalen


Land Rheinland-Pfalz


Saarland


Freistaat Sachsen


Land Sachsen-Anhalt


Land Schleswig-Holstein


Freistaat Thüringen


Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau, zum anderen eine weiß-blau gerautete Flagge (siehe hierzu Staatsflagge Bayerns).

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

[Bearbeiten] Die deutschen Länder in der Europäischen Union

Jedes deutsche Land hat eine Vertretung bei der Europäischen Union.

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: ob diese Vertretungen nur Lobbyfunktion oder auch Befugnisse haben

Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst.

[Bearbeiten] Literatur

  • Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005, ISBN 3-402-03416-6.
  • Hans Geog Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, 2004, ISBN 3-531-43229-X.
  • Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder, 2007, ISBN 3-825-22844-4.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Von dieser Möglichkeit haben die Länder regen Gebrauch gemacht und sind vereinzelt sogar Internationalen Organisationen beigetreten, vgl. Demokratische Legitimation der Tätigkeit internationaler Organisationen, S. 13 und 15 f. mit weiteren Nachweisen.
  2. 1949 traten die damaligen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern dem Bund bei, die 1952 zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg vereinigt wurden.
  3. Berlin ist erst seit der Wiedervereinigung ein vollwertiges Land, auch wenn Berlin (West) während der Teilung weitgehend als solches behandelt wurde. Siehe auch Berlin-Frage.
  4. a b in Mrd. €, bzw. bei Pro-Kopf in € – Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, Stand: 2007
  5. Einkommen pro Kopf – Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand: 2007
  6. a b Quelle: Bund der Steuerzahler und jeweilige Landesverbände. Angabe in Milliarden mit Nachkommastellen bzw. bei den Pro-Kopf-Angaben in €. Abfrage am 2. September 2007
  7. Arbeitslosenquote, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: November 2007
  8. a b c d e f g h i Alte Zahlen
  9. Errechnet aus Gesamtschulden/Einwohner
  10. EU12, Quelle: Statistik Austria
  11. Eurostat (Pressemitteilung) November 2006: Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,6 % gesunken, EU25 auf 7,7 % gefallen
  12. http://www.lv-baden.de
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