Land (Deutschland)
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Ein Land (umgangssprachlich, aber nicht offiziell auch Bundesland) ist nach der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer derzeit 16 teilsouveränen Gliedstaaten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Länder sind nach Rechtsprechung und herrschender Lehre originäre Staatsrechtssubjekte. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Grundgesetz hat ihnen der Bund zudem beschränkte Völkerrechtssubjektivität verliehen. Dementsprechend können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten abschließen, allerdings nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.[1]
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Übersicht über Bund und Länder
Wappen | Land | Beitritt zum Bund |
Regierungschef | Regierungs- koalition |
Stimmen im Bundesrat |
Fläche (km²) | Einw. (Mio) |
Einw. je km² | Hauptstadt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 1949[2] | Oettinger, G. (CDU) | CDU und FDP/DVP | 6 | 35.752 | 10,739 | 300 | Stuttgart | |
Bayern | 1949 | Beckstein, G. (CSU) | CSU | 6 | 70.552 | 12,488 | 177 | München | |
Berlin | 1990[3] | Wowereit, K. (SPD) | SPD und Linke | 4 | 892 | 3,395 | 3.807 | – | |
Brandenburg | 1990 | Platzeck, M. (SPD) | SPD und CDU | 4 | 29.479 | 2,559 | 87 | Potsdam | |
Bremen | 1949 | Böhrnsen, J. (SPD) | SPD und Grüne | 3 | 404 | 0,663 | 1.641 | Bremen (de facto) | |
Hamburg | 1949 | von Beust, O. (CDU) | CDU und Grüne/GAL | 3 | 755 | 1,774 | 2.309 | – | |
Hessen | 1949 | Koch, R. (CDU), geschäftsführend | CDU | 5 | 21.115 | 6,075 | 289 | Wiesbaden | |
Mecklenburg-Vorpommern | 1990 | Ringstorff, H. (SPD) | SPD und CDU | 3 | 23.180 | 1,707 | 74 | Schwerin | |
Niedersachsen | 1949 | Wulff, C. (CDU) | CDU und FDP | 6 | 47.624 | 7,997 | 168 | Hannover | |
Nordrhein-Westfalen | 1949 | Rüttgers, J. (CDU) | CDU und FDP | 6 | 34.085 | 18,029 | 530 | Düsseldorf | |
Rheinland-Pfalz | 1949 | Beck, K. (SPD) | SPD | 4 | 19.853 | 4,053 | 204 | Mainz | |
Saarland | 1957 | Müller, P. (CDU) | CDU | 3 | 2.569 | 1,050 | 409 | Saarbrücken | |
Sachsen | 1990 | Tillich, S. (CDU) | CDU und SPD | 4 | 18.416 | 4,250 | 232 | Dresden | |
Sachsen-Anhalt | 1990 | Böhmer, W. (CDU) | CDU und SPD | 4 | 20.446 | 2,470 | 121 | Magdeburg | |
Schleswig-Holstein | 1949 | Carstensen, P. H. (CDU) | CDU und SPD | 4 | 15.799 | 2,833 | 179 | Kiel | |
Thüringen | 1990 | Althaus, D. (CDU) | CDU | 4 | 16.172 | 2,335 | 144 | Erfurt | |
Bundesrepublik Deutschland | – | Merkel, A. (CDU) | CDU/CSU und SPD | – | 357.093 | 82,438 | 231 | Berlin |
Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes Deutschlands – einheitlich für den 31. Dezember 2005.
Siehe auch: „Der Bund und die Länder“, Art. 20–37 GG
[Bearbeiten] Übersicht Wirtschaft
Land | BIP in Mrd. € [4] | pro Kopf in € [4] | EK/K in € [5] | Schulden in Mrd. € [6] | pro Kopf in € [6] | AQ [7] | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | 352,6 | 32.811 | 19.261 | 44,113 | 4.109 | 4,3 | |
BY | 434,1 | 34.721 | 18.775 | 23,075 | 1.857 | 4,5 | |
BE | 83,4 | 24.482 | 14.797 | 61,0[8] | 17.968[9] | 14,1 | |
BR | 52,5 | 20.665 | 14.634 | 16,4[8] | 6.640[8] | 13,2 | |
HB | 26,4 | 39.758 | 19.933 | 13,4[8] | 20.178[8] | 11,9 | |
HH | 88,9 | 50.504 | 22.908 | 20,045 | 15.417 | 8,4 | |
HE | 216,3 | 35.638 | 18.658 | 32,289 | 5.300 | 6,8 | |
MV | 34,2 | 20.294 | 13.953 | 10,894 | 6.417 | 14,6 | |
NI | 206,4 | 25.845 | 17.105 | 51,332 | 6.425 | 8,0 | |
NW | 529,8 | 29.146 | 18.724 | 115,0[8] | 6.398[8] | 8,7 | |
RP | 104,6 | 25.827 | 17.101 | 27,485 | 6.771 | 5,7 | |
SL | 29,9 | 28.777 | 17.138 | 9,346 | 8.880 | 7,7 | |
SN | 92,6 | 21.873 | 14.599 | 11,8[8] | 2.825[8] | 13,1 | |
ST | 51,0 | 20.996 | 14.005 | 20,127 | 8.252 | 14,3 | |
SH | 72,2 | 25.472 | 16.920 | 22,873 | 8.072 | 7,6 | |
TH | 48,0 | 20.883 | 14.152 | 16,276 | 7.043 | 11,5 | |
DE | 2.423,0 | 29.455 | 17.702 | 1.491,983 | 18.113 | 8,8 | |
EU | 26.500[10] | 7,6[11] |
[Bearbeiten] Weitere Gliederung
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen existieren außerdem die Landschaftsverbände.
- Landkreise und kreisfreie Städte: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 313 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland (inklusive der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken). Hinzu kommen die 116 kreisfreien Städte (inklusive der beiden kreisfreien Städte in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden. Daher wurden sie in den ostdeutschen Ländern bis 1994 und werden sie heute noch in Baden-Württemberg als Stadtkreise bezeichnet. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
- Kommunalverbände: In einigen Ländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde).
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (zum Beispiel eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
[Bearbeiten] Geschichte der deutschen Länder ab 1945
Zu den Bundesgliedern des Deutschen Reiches siehe die Gliederung des Deutschen Kaiserreichs 1871–1918
Die Länder sind ein (teilweise historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge ignorierendes) Ergebnis der territorialen Neugliederung des besetzten Deutschen Reiches nach 1945. Die Gebiete des Deutschen Reiches wurden aufgeteilt und erste Länder wurden im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Allerdings verfolgten die Sowjets für ein zukünftiges Deutschland (ohne das wieder staatlich gewordene Österreich) den Entwurf eines zentralistischen Staates, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten darstellen sollten. Dem stand das vor allem von den US-Amerikanern verfolgte Konzept eines föderalen Staates entgegen, in dem die Länder auch eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Aufgrund der „Proklamation Nr. 2“ entstanden am 19. September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder mit dieser Ausrichtung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es ab dem 21. Januar 1947 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:
- Amerikanische Besatzungszone:
- Bayern: Hauptteil des Landes Bayern, wobei der Landkreis Lindau (Bodensee) zur französischen Besatzungszone gehörte
- Bremen: Land Bremen (obwohl es als Exklave von britischem Besatzungsgebiet umschlossen war, doch die US-Amerikaner beanspruchten einen Seehafen für ihre Versorgung)
- Hessen: Hauptteil des Landes Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau
- Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden
- Britische Besatzungszone:
- Hamburg: Land Hamburg
- Niedersachsen: preußische Provinz Hannover, Länder Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe
- Nordrhein-Westfalen: nördlicher Teil der preußischen Rheinprovinz, die preußische Provinz Westfalen, und das Land Lippe (Beitritt Januar 1947)
- Schleswig-Holstein: preußische Provinz Schleswig-Holstein
- Französische Besatzungszone:
- Baden: Südteil des Landes Baden
- Rheinland-Pfalz: Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
- Württemberg-Hohenzollern: Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern
- Sowjetische Besatzungszone:
- Brandenburg: Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg (ohne die Neumark)
- Mecklenburg: Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern
- Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
- Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
- Thüringen: Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen
- Berlin stand als geteilte Stadt zunächst unter dem Viermächtestatut (siehe auch Berlin-Frage).
- Das Saarland wurde im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst und erhielt 1947 eine eigene Verfassung.
Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. (Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens.) Hamburg blieb ein eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.
1947 musste das vormalige Land Lippe auf Betreiben der Briten seine Selbstständigkeit aufgeben, seine Regierung entschied sich nach Verhandlungen mit beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Am 21. Januar 1947 trat durch die britische Militärverordnung Nr. 77 die Vereinigung in Kraft und sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von fünf Jahren bestätigt werden, was jedoch unterblieb. Am 5. November 1948 wurde mit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen“ durch den nordrhein-westfälischen Landtag der Beitritt auch rechtsformal vollzogen.
Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.
Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.
Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.
Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.
Im selben Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer De-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.
Das seit 1947 nominell unabhängige Saarland trat am 1. Januar 1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei – ob als zehntes oder als elftes Land hängt davon ab, wie man retrospektiv den völkerrechtlich umstrittenen und verfassungsrechtlich komplizierten Status von West-Berlin beurteilt. Gemäß Landesverfassung ist „das Saarland [fortan] ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland.“ Die einseitige Wirtschaftsunion des Saarlandes mit Frankreich blieb bis 1959 bestehen.
Siehe auch: Deutsches Reich 1945 bis 1949
[Bearbeiten] Die fünf „neuen Länder“
→ Hauptartikel: Neue Bundesländer
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war aufgrund des alliierten Vorbehaltsrechts (Viersektorenstadt) kein vollwertiger Gliedstaat – Länder der Bundesrepublik Deutschland.
[Bearbeiten] Neugliederung des Bundesgebietes
Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall (außer Art. 146, neue Verfassung), in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. In Baden tritt eine Landesvereinigung Baden in Europa[12] für die Interessen Badens und seiner ehemaligen Landeshauptstadt Karlsruhe und gegen zu viel Zentralismus ein.
[Bearbeiten] Flaggen der deutschen Länder
Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau, zum anderen eine weiß-blau gerautete Flagge (siehe hierzu Staatsflagge Bayerns).
In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.
Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.
[Bearbeiten] Die deutschen Länder in der Europäischen Union
Jedes deutsche Land hat eine Vertretung bei der Europäischen Union.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: ob diese Vertretungen nur Lobbyfunktion oder auch Befugnisse haben
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[Bearbeiten] Literatur
- Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005, ISBN 3-402-03416-6.
- Hans Geog Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, 2004, ISBN 3-531-43229-X.
- Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder, 2007, ISBN 3-825-22844-4.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Politisches System Deutschlands
- Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Wappen deutscher Länder
- Genormte Kürzel nach ISO 3166-2
[Bearbeiten] Weblinks
- Parlamentsspiegel – Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesland markieren – anschauen – ausdrucken oder speichern
- Fast alle deutschen Bundesländer stellen grafisch leicht abgewandelte Landes-Logos oder ein Landes-Signet zur Verfügung (Linkliste)
[Bearbeiten] Fußnoten
- ↑ Von dieser Möglichkeit haben die Länder regen Gebrauch gemacht und sind vereinzelt sogar Internationalen Organisationen beigetreten, vgl. Demokratische Legitimation der Tätigkeit internationaler Organisationen, S. 13 und 15 f. mit weiteren Nachweisen.
- ↑ 1949 traten die damaligen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern dem Bund bei, die 1952 zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg vereinigt wurden.
- ↑ Berlin ist erst seit der Wiedervereinigung ein vollwertiges Land, auch wenn Berlin (West) während der Teilung weitgehend als solches behandelt wurde. Siehe auch Berlin-Frage.
- ↑ a b in Mrd. €, bzw. bei Pro-Kopf in € – Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, Stand: 2007
- ↑ Einkommen pro Kopf – Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand: 2007
- ↑ a b Quelle: Bund der Steuerzahler und jeweilige Landesverbände. Angabe in Milliarden mit Nachkommastellen bzw. bei den Pro-Kopf-Angaben in €. Abfrage am 2. September 2007
- ↑ Arbeitslosenquote, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: November 2007
- ↑ a b c d e f g h i Alte Zahlen
- ↑ Errechnet aus Gesamtschulden/Einwohner
- ↑ EU12, Quelle: Statistik Austria
- ↑ Eurostat (Pressemitteilung) November 2006: Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,6 % gesunken, EU25 auf 7,7 % gefallen
- ↑ http://www.lv-baden.de
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