Bundesstaat
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Der Begriff Bundesstaat wird im Föderalismus in zwei einander entgegengesetzten Bedeutungen gebraucht:
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[Bearbeiten] Bundesstaat als Gesamtstaat
Einerseits wird unter Bundesstaat der Gesamtstaat (aus einem Bund, einer Union begründeter Staat) bezeichnet, der aus mehreren Gliedstaaten zusammengesetzt ist,
- Gegensatz: Gliedstaat (Teilstaat, Land, Bundesland, Einzelstaat, Kanton), den Teil eines solchen Gesamtstaates mit einer Staatlichkeit,
- Gegensatz: Einheitsstaat (Zentralstaat), ein Staat, dessen Teile keine eigene Staatlichkeit besitzen,
- Gegensatz: Staatenbund (Konföderation, Staatenverbund), Verbindung mehrerer Staaten, wobei die Verbindung keine Staatlichkeit besitzt.
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreichs und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Begriff Bundesstaat meist im erstgenannten Sinne gebraucht.
[Bearbeiten] Bundesstaat als Gliedstaat eines Gesamtstaats
Andererseits wird unter Bundesstaat ein Gliedstaat als Teil eines solchen Gesamtstaates verstanden,
- Gegensatz: Gesamtstaat (Bund, Union),
- Gegensatz: Bundesterritorium, bundesunmittelbares Gebiet.
Im Falle der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Indien wird der Begriff Bundesstaat (state) oftmals im zweiten Sinne benutzt (für die USA siehe Bundesstaat der Vereinigten Staaten).
Für die Glied- oder Teilstaaten – insbesondere wenn „Bundesstaat“ im ersten Sinne verwendet wird – finden sich diverse andere Bezeichnungen: Länder, Kantone, Einzelstaaten.