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Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus – Wikipedia

Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte und Ideologie der Nationalsozialisten

Bis zur so genannten Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 galt Berlin als eine sehr liberale Stadt mit vielen schwulen und lesbischen Kneipen, Nachtklubs und Cabarets. Es gab auch eine Reihe von Travestie-Bars, in denen sich heterosexuelle wie schwule Touristen durch Darbietungen von Frauendarstellern unterhalten ließen. Seit dem 19. Jahrhundert existierte hier eine bedeutsame Homosexuellenbewegung. Doch die Fortschritte in der Emanzipation der Freunde, wie sich Schwule damals meist nannten, wurden bald durch den Aufstieg der NSDAP endgültig zunichte gemacht, nachdem bereits in den Jahrzehnten zuvor die juristische Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland stark zugenommen hatten.

Die Partei-Ideologen der NSDAP vertraten die Ansicht, dass Homosexualität inkompatibel mit dem Nationalsozialismus sei, weil Lesben und Schwule sich nicht fortpflanzten und somit an der Reproduktion der „Herrenrasse“ nicht teilnahmen.

Ernst Röhm, der mit der SA die NSDAP paramilitärisch aufgerüstet und damit wesentlich zu deren Etablierung als Regierungspartei beigetragen hatte, war mehr oder weniger "offen" homosexuell und verkehrte bekanntermaßen in Stricher-Kreisen. Ähnlich taten es einige andere hohe Führer seiner Organisation wie zum Beispiel Edmund Heines.

Adolf Hitler, der natürlich davon wusste, schützte seinen Duzfreund so lange, wie dieser ihm nützlich war. Als Ernst Röhm jedoch Reformen forderte, ließ er ihn zusammen mit vielen anderen ehemaligen Parteigenossen nicht nur fallen, sondern in der „Nacht der langen Messer“ vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 ermorden. Als ein Vorwand für diese Aktion wurde nun die Homosexualität Röhms und vieler seiner "Mitstreiter" angeführt, um die tatsächlichen Hintergründe zu verschleiern. Damit wurde die Bevölkerung auf die 1935 beschlossene erhebliche Verschärfung des seit 1871 bestehenden § 175 des Strafgesetzbuches vorbereitet, womit ursprünglich eigentlich nur Analverkehr unter Strafe gestellt werden sollte. Reine "Liebesbeziehungen" zwischen Männern waren hingegen bis 1935 juristisch nicht strafrechtlich belangbar gewesen.

"Schlagartig" stieg daher ab 1935 die Zahl der Männer an, die wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden. Häufig wurden sie nach Verbüßung der ihnen verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in ein Konzentrationslager verschleppt. Sie mussten dort den Rosa Winkel tragen, ein Abzeichen, das sie im Lager als Homosexuelle kennzeichnete.

[Bearbeiten] Verfolgung

Kurz nach der „Säuberung“ von 1934 wurde ein Sonderdezernat der Gestapo gebildet, um Listen von schwulen Einzelpersonen anzulegen. 1936 schuf der Reichsführer-SS Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung.

Himmler hatte Röhm, der argumentiert hatte, die Vorwürfe der Homosexualität gegen ihn stammten von Juden, zunächst unterstützt. Aber nach der Säuberungsaktion wurde der Status der SS und Himmlers durch Hitler aufgewertet, und er wurde sehr aktiv in der Unterdrückung der Schwulen, die er in einer Geheimrede am 18. Februar 1937 als „anormales Leben“ brandmarkte.

Hitler sah Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Schwule Männer wurden als „Volksfeinde“ denunziert. Man beschuldigte sie, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden. Hunderttausende schwule Männer wurden durch den NS-Staat erfasst und verfolgt. Man versuchte, deutsche Schwule, die nach Ansicht des Nationalsozialismus ja Teil der „Herrenrasse“ waren, in die sexuelle und soziale Konformität zu zwingen. Schwule, die sich nicht anpassten und ihre sexuelle Orientierung wechselten, sollten in Konzentrationslager geschickt werden, um sie durch Arbeit umzuerziehen oder zu vernichten.

Die Naziverfolgung schwuler Männer vollzog sich primär über die 1935 erfolgte entgrenzende Verschärfung des Paragraphen 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Im Gegensatz zur preußisch-kaiserlichen Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen des Nazi-Gesetzgebers bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen), 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB, eine unbekannte Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert. Einige, die unter diesen Gesetzen verfolgt wurden, haben sich selbst jedoch nicht als Schwule identifiziert. Solche antihomosexuellen Gesetze waren in der westlichen Welt weit verbreitet, so dass viele Schwule sich bis in die 1970er Jahre, als zahlreiche dieser Gesetze widerrufen wurden, nicht sicher genug fühlen konnten, um ihre Geschichte zu erzählen. Zudem galten die Nazi-Paragraphen 175 und 175a in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fort (unverändert in der BRD bis 1969, mit gewissen Modifikationen in der DDR bis 1957).

[Bearbeiten] Homosexuelle Männer in Konzentrationslagern

Einweisung eines Homosexuellen in das KZ Sachsenhausen zum Strafkommando „Schuhläufer“
Einweisung eines Homosexuellen in das KZ Sachsenhausen zum Strafkommando „Schuhläufer“

Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Die verlässlichsten Zahlen stammen bis heute von Rüdiger Lautmann, der nach langjährigen Recherchen eine Zahl von 10.000 bis 15.000 in Konzentrationslager verschleppte homosexuelle Männer schätzte, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Der Grund für darüber hinausgehende exorbitante Schätzungen, die jedweder wissenschaftlichen Grundlage entbehren, liegt u.a. darin, dass nicht ermittelbar ist, wieviele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren: Juden, Sinti und Roma usw.

Als Beispiel einer gezielten Mordaktion sei an die Ermordung von rund 200 homosexuellen Männern erinnert, die im Zeitraum Juli bis September 1942 im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen stattfand [1]. Ziel des NS-Regimes waren indes vorgeblich „Umerziehungsmaßnahmen“, um den Geschlechtstrieb von Schwulen in Richtung einer heterosexuellen Betätigung zu verändern (z.B. zwangsweise Besuche von KZ-Bordellen, wobei das Verhalten der Männer durch SS-Offiziere beobachtet wurde). Dokumentiert sind darüber hinaus – nicht nur aus Konzentrationslagern – zwangsweise, jedoch angeblich "freiwillig beantragte" Kastrationen[2]. Ebenso wurden zahlreiche medizinische Menschenversuche durchgeführt, um die Ursachen von männlicher Homosexualität zu ergründen (z.B. operative Einpflanzung einer „künstlichen Sexualdrüse“, dies auch nach zuvor durchgeführter Kastration u.v.a.m.) und nach Möglichkeit endgültig zu eliminieren. Zudem wurden Schwule ebenso wie andere Verfolgte für von vorneherein tödlich angelegte „medizinische Experimente“ von KZ-Ärzten herangezogen, z.B. in Hinblick auf die Untersuchung der Übertragung der Erreger von Infektionskrankheiten. U.a. der Arzt Carl Vaernet hat im KZ Buchenwald Versuche unternommen, Häftlinge von ihrer Homosexualität zu „heilen“.[3]

[Bearbeiten] Nach 1945

Die Nazi-Gesetzgebung bezüglich § 175 hatte bis 1969 in der BRD bestand, in der DDR kehrte man am 11. Dezember 1957 zur Fassung vor 1935 zurück, nachdem der Paragraph in den Jahren zuvor praktisch kaum angewandt worden war, 1968 wurde der Nachfolgeparagraph in der DDR abgeschafft und im Dezember 1988 in der DDR auch das Mindestschutzalter bei Hetero- und Homosexualität gleichgestellt. Erst 1994 wurde durch Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch der BRD Homosexualität zwischen Männern auch im Westen Deutschlands wirklich straffrei. Im Jahr 2002 hat sich der Deutsche Bundestag offiziell bei den homosexuellen Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt und mit einer Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes symbolisch alle Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben.

Hugo Walleitner (1909-1982) aus Bad Ischl veröffentlichte 1947 im Selbstverlag das Buch Zebra. Ein Tatsachenbericht aus dem Konzentrationslager mit 32 selbstgezeichneten Abbildungen. Gezwungener Maßen verschwieg er darin jedoch weshalb er verschleppt wurde. Im Buch wird auch Josef K. portraitiert, welcher bis 1945 sechs Jahre im Konzentrationslager überlebt hatte. In einer Serie von Beiträgen in der in Hamburg erscheinenden Schwulenzeitschrift "Humanitas" veröffentlicht Leo Clasen (Pseudonym: L.D. Classen von Neudegg) 1954/55 als erster seine Erinnerungen an die KZ-Haft in Sachsenhausen[4]. Josef K. veröffentlicht im Jahre 1972 unter dem Pseudonym Heinz Heger mit Die Männer mit dem Rosa Winkel erstmals einen Bericht als schwuler Überlebender der NS-Zeit in Buchform. Dies wurde dann auch in mehrere Sprachen übersetzt. Sein Rosa Winkel, der im United States Holocaust Memorial Museum aufbewahrt wird, ist auch einer der letzten erhaltenen.[5] Eine umfassendere historische Aufarbeitung dieser Zeit begann erst ab 1980ern.

Denkmäler, die an die Verfolgung schwuler Männer erinnern, entstanden zunächst in den Gedenkstätten auf dem Gelände ehemaliger Konzentrationslager. Der erste Gedenkstein aus rosa Granit in der Form eines Winkels mit der Inschrift „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus.“ wurde 1984 im KZ Mauthausen angebracht, von der HOSI Linz gestiftet und seitem von ihr betreut. Weitere Rosa Winkel wurden im KZ Neuengamme (Hamburg, 1985), KZ Dachau (1987 provisorisch im freien Bereich der Evangelischen Versöhnungskirche auf dem KZ-Gelände aufgestellt, jedoch erst 1995, zehn Jahre nach der Initiative offiziell akzeptiert und im Gedenkraum der KZ-Gedenkstätte installiert), KZ San Saba (Triest, 2005) enthüllt. Auch am Berliner Nollendorfplatz erinnert seit 1989 ein steinerner Rosa Winkel an die homosexuellen Opfer der Nationalsozialisten[6], und seit 1990 auch einer in Bologna. Eine durchbrochene Metallplatte wurde 1992 im KZ Sachsenhausen installiert. Größere und jüngere Denkmäler befinden sich unter anderem in Amsterdam (Homomonument 1987), Den Haag (an der Koninginnegracht/Dr. Aletta Jacobsweg, 1993), Frankfurt am Main (Frankfurter Engel 1994), Köln (am Rheinufer bei der Hohenzollernbrücke, 1995), Anchorage (in der Municipal Cemetery, 1999), Sydney (im Green Park in Darlinghurt, 2001), San Francisco (Pink Triangle Park 2003) und in Montevideo (am Plaza de la Diversidad Sexual, 2005). Nach einem Wettbewerb errichtet die Bundesrepublik Deutschland im Berliner Tiergarten gegenüber dem Holocaust-Mahnmal bis 2008 ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die offiizelle Übergabe des Denkmals fand am 27. Mai 2008 statt. In Wien wurde das Mahnmal Morzinplatz (ehemaliger Standort der Gestapo-Leitstelle) 1999 um einen kleinen Aufsatz mit einem rosa und einem schwarzen Winkel erweitert. Ein eigenes Mahnmal für Queere-NS-Opfer hätte 2007 eröffnet werden sollen[7], jedoch muss der Entwurf aufgrund technischer Probleme überarbeitet werden[8].

[Bearbeiten] Lesben während der Zeit des Nationalsozialismus

Frauen wurden nicht wegen ihrer Homosexualität verfolgt. In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutiert haben. Der geschlechtsneutrale § 129 b des österreichischen Strafrechts behielt allerdings auch während des Anschlusses seine Gültigkeit.[9] Die von Claudia Schoppmann untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben jedoch in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.[10] Zu den häufig kolportierten Gerüchten, Lesben seien unter einem Vorwand - beispielsweise als „Asoziale“ - in ein Konzentrationslager eingewiesen worden, finden sich keine Belege.[11][12] Finden sich in den Akten der Konzentrationslager Hinweise auf lesbisches Verhalten, so beziehen sich diese in allen Fällen auf Frauen, deren offizieller Haftgrund für sich genommen den Nazis Verfolgungsgrund genug gewesen ist.

[Bearbeiten] Literatur

  • Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Fischer-TB, Frankfurt am Main 1993 (2. überarbeitete Auflage 2004). ISBN 3-596-11254-0
  • Burkhard Jellonnek (Hrsg.), Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002. ISBN 3-50674-204-3
  • Joachim Müller, Andreas Sternweiler, Schwules Museum Berlin (Hrsg.): Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen. Berlin 2000. ISBN 3-86149-097-8
  • Andreas Pretzel, Gabriele Roßbach; Kulturring in Berlin e. V. (Hrsg.): „Wegen der zu erwartenden hohen Strafe“. Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933 – 1945. Berlin 2000. ISBN 3-86149-095-1
  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.): Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus - Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Edition Temmen, Bremen 1999, ISBN 3-86108-738-3
  • Homosexuelle in Konzentrationslagern - Vorträge, wissenschaftliche Tagung 12./13. September 1997. Bearb.: Dr. Olaf Mußmann, Westkreuz-Verlag, Bad Münstereifel 2000, ISBN 3-929592-51-7
  • Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn 1990. ISBN 3-50677-482-4
  • Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, Rosa Listen - Homosexuelle und „Gesundes Volksempfinden“ von Auschwitz bis heute. Rowohlt, Hamburg 1981, ISBN 3-499-14827-7
  • Rüdiger Lautmann: Seminar Gesellschaft und Homosexualität (hier insbesondere 8. Kapitel). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1977 (2. Auflage 1984). ISBN 3-518-27800-2
  • Rüdiger Lautmann: Categorization in Concentration Camps as a Collective Fate: A Comparison of Homosexuals, Jehovah's Witnesses and Political Prisoners, in: Journal of Homosexualtity, Vol. 19, No. 1, 1990, S. 67-88
  • Wolfram Setz (Hrsg.): Homosexualität in der DDR. Männerschwarm Verlag Hamburg 2006 (Bibliothek rosa Winkel: Band 42). ISBN 978-3-935-59642-8
  • Gad Beck; Frank Heibert (Hrsg.): Und Gad ging zu David. Die Erinnerungen des Gad Beck. Berlin 1995. ISBN 3-42320-065-0
  • Pierre Seel, Jean Le Bitoux, Miriam Magall (Übers.): Ich, Pierre Seel, deportiert und vergessen. Ein Bericht. Jackwerth, Köln 1996. ISBN 3-932117-20-4
  • Andreas Sternweiler: Und alles wegen der Jungs: Pfadfinderführer und KZ-Häftling Heinz Dörmer. Rosa Winkel, Berlin 1994. ISBN 3-86149-030-7
  • Heinz Heger: Die Männer mit dem rosa Winkel. Hamburg, 1972
  • Bernhard Rosenkranz: Hamburg auf anderen Wegen - Die Geschichte des schwulen Lebens in der Hansestadt. Hamburg 2005. ISBN 3-92549-530-4

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. http://freenet-homepage.de/schwule-geschichte/sachsenhausen/klinker.htm
  2. siehe zum Beispiel die ständige Ausstellung zum Krankenrevier in der Gedenkstätte Sachsenhausen
  3. http://www.lambdanachrichten.at/ln200404/vaernet.html
  4. Eberhard Zastrau: Funktionshäftlinge mir dem rosa Winkel im Krankenrevier, 22. April 2007
  5. Andreas Brunner, Ines Rieder, Nadja Schefzig, Hannes Sulzenbacher, Niko Wahl: geheimsache:leben - Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts, Löcker Verlag, Wien 2005, ISBN 3-85409-435-3, S. 166 f.
  6. Gabi Dolff-Bonekämper: Totgeschlagen - totgeschwiegen. Ein Denkmal für die schwulen Opfer des Nationalsozialismus?, Neue Zürcher Zeitung, 24. Dezember 1996 (Online bei lsvd.de)
  7. „Mahnmal für homosexuelle NS-Opfer in Wien“, Artikel der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“, 15. Mai 2006
  8. Mahnmal für homosexuelle NS-Opfer scheitert an "alltagstauglicher" Farbe, Der Standard, 10. März 2008
  9. Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Fischer-TB, Frankfurt am Main 1993. ISBN 3-596-11254-0
  10. Claudia Schoppmann: Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938–1945. Querverlag, Berlin 1999. ISBN 3-89656-038-7
  11. Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. (Dissertation, FU Berlin, 1990.) Centaurus, Pfaffenweiler 1991 (überarbeitete 2. Auflage 1997). ISBN 3-89085-538-5
  12. Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. (Dissertation, TU Berlin, 2000.) Metropol, Berlin 2001. ISBN 3-932482-60-3

[Bearbeiten] Weblinks


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