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Sylvia Stolz – Wikipedia

Sylvia Stolz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine rechtsextreme, mit Berufsverbot belegte Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt im nahegelegenen Ebersberg und befindet sich derzeit aufgrund einer Verurteilung (u. a. wegen Volksverhetzung) in Haft.

Zu ihren Mandanten gehören Revisionisten und Rechtsextremisten, u. a. Germar Rudolf, Rigolf Hennig sowie der von den Vereinigten Staaten nach Kanada abgeschobene und von dort aus nach Deutschland ausgelieferte Holocaustleugner Ernst Zündel. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten: „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.”[1]

Sie vertrat zudem ihren Mentor und Lebensgefährten[2] Horst Mahler vor Gericht, der sie als „Speerspitze der Juristen gegen die Fremdherrschaft” bezeichnet. Außerdem arbeitet sie eng mit Jürgen Rieger zusammen, der ebenfalls dem Neonazismus zugeordnet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zündel-Prozess

Aus dem Prozess gegen Ernst Zündel wurde die anfangs als Pflichtverteidigerin betraute Stolz ausgeschlossen, da eine von ihr eingereichte Beschwerde volksverhetzende Inhalte enthielt. So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten „Heil Hitler[3] und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”.[4] Den beiden Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung” angekündigt.[3] Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen.

Am 9. Februar 2006 wurde der Prozess wieder aufgenommen. Am 31. März 2006 bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe[5] den Ausschluss der inzwischen von Ernst Zündel zur Wahlverteidigerin berufenen Stolz, „da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht”, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten” sabotiert und trotz Redeverbotes durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben” habe. Trotz Ausschluss erschien Stolz erneut zum Gerichtstermin. Nachdem sie der Aufforderung des Richters, den Saal zu verlassen, nicht folgen wollte, wurde sie aus dem Gerichtssaal getragen.[3]

[Bearbeiten] Mahler-Prozess

In dem Prozess gegen Horst Mahler wegen Zeigen des Hitler-Grußes hielt Stolz ein mehr als dreistündiges Plädoyer, wobei sie erneut mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte.[6]

[Bearbeiten] Strafprozess gegen Sylvia Stolz

Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wurde ein Berufsverbot angestrebt.[7] Die Verhandlung begann am 15. November 2007 vor dem Landgericht Mannheim.[8][9] Stolz wurde unter anderem beschuldigt, bei der Verteidigung von Zündel den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“[10] bezeichnet zu haben. Das Verfahren war zunächst bis Ende Januar 2008 angesetzt.[11]

Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete die Verteidigung mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.[11][12] Der bereits wegen Volksverhetzung verurteilte Bock vertrat bereits zahlreiche Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum vor Gericht. Zuletzt verteidigte er gemeinsam mit Stolz Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim, wo er in seinem Schlussplädoyer aus Adolf Hitlers Mein Kampf und den Nürnberger Rassegesetzen zitierte.[13]

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Nach der Urteilsverkündung drehte sie sich in den Gerichtssaal um und zeigte den verbotenen Hitlergruß.[14]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Axel Vornbäumen: Fräulein Stolz, Der Tagesspiegel, 24. März 2006
  2. Frank Käßner: „Agitator, Hetzer, Brandredner”, in: Welt Online, 16. Februar 2007.
  3. a b c Hans Holzhaider: „Fräulein Stolz unterzeichnet mit ‚Heil Hitler‘“, sueddeutsche.de, 25. Oktober 2006.
  4. Volker Zastrow: „Der Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz“, in: FAZ.NET, 21. Februar 2006.
  5. Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 31. März 2006 (PDF-Datei).
  6. Mahler-Anwältin glorifiziert Nazis vor Gericht“, in: Netzeitung, 2. November 2007.
  7. Staatsanwaltschaft Mannheim: Anklage gegen Zündel-Anwältin erhoben, Pressemitteilung, 20. März 2007.
  8. Landgericht Mannheim: Verfahren gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz beginnt im November, Pressemitteilung, 2. August 2007.
  9. ‚Irrlicht‘ auf der Anklagebank“, in: Ebersberger Zeitung, 28. August 2007.
  10. Rechtsextremismus: Zündel-Verteidigerin droht Berufsverbot“, Zeit Online, 15. November 2007.
  11. a bZündel-Anwältin muss selbst vor Gericht“, Welt Online, 15. November 2007.
  12. Landgericht Mannheim: Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin, Pressemitteilung, 8. November 2007.
  13. Verteidiger Zündels zitiert vor Gericht aus ‚Mein Kampf‘“, in: Spiegel Online, 9. Februar 2007.
  14. Johannes Radke: „Rechtsextreme Anwältin zu Haft verurteilt“, in: Der Tagesspiegel, 15. Januar 2008.

[Bearbeiten] Weblinks


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