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Inquisition – Wikipedia

Inquisition

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Inquisition (lat. „Untersuchung“) bezeichnet eine mittelalterliche und frühneuzeitliche Form von Gerichtsverfahren.

Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Hl. Dominikus in einem Fantasiegemälde von Pedro Berruguete, 1475.
Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Hl. Dominikus in einem Fantasiegemälde von Pedro Berruguete, 1475.

Entstanden ist die Inquisition in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts als kirchliches Verfahren zur erleichterten Aufspürung von Ketzern. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit diente sie hauptsächlich der Verfolgung von Häresien, seltener der Hexenverfolgung. Das Inquisitionsgericht wurde von einem geistlichen Vorsitzenden, einem sog. Inquisitor geleitet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verfahrensweise

Die Ketzerinquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum beziehungsweise die inquisitio haereticae pravitatis bezeichnet. Sie wurde für die Bekämpfung solcher Lehren eingesetzt, die von der römisch-katholischen Kirche als ketzerische Irrlehren verurteilt worden waren. Zu Vorsitzenden bei Inquisitionsverfahren (Inquisitoren) konnten neben Bischöfen auch Ordensgeistliche – meist Dominikaner oder Franziskaner - berufen werden. Inquisitorische Ketzerverfolgungen waren keine Dauereinrichtung. Die Inquisition wurde nur dann tätig, wenn es von kirchlicher Seite für notwendig erachtet wurde. Im Unterschied zu anderen Gerichtsformen (vergleiche Römisches Recht), wie z. B. dem Akkusationsverfahren, in dem Streitigkeiten zweier privater Kläger verhandelt wurden, erhob in einem Inquisitionsprozess nicht eine Konfliktpartei, sondern ein obrigkeitlicher Ankläger Klage von Amts wegen („ex officio“) und im öffentlichen Interesse (Offizialprinzip). Alle Ermittlungen, die nach anderem Rechtsverständnis für eine Verdachtsbegründung, eine Anklage sowie die Eröffnung eines Prozesses nötig wären, wurden, bis auf die Beweis- und Anklagssuche, im Prozess selbst erledigt. Diese Verfahrensweise wird als Inquisitionsverfahren bezeichnet. In einem Inquisitionsverfahren stand die inquisitio (lat.: Befragung, Untersuchung) zur Ermittlung der möglichst durch Geständnis zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund, und nicht die Anklage. Vor dem Inquisitionsgericht hatten Sachbeweise keine Gültigkeit. Das heißt, zum Beweis von Schuld oder Unschuld gab es nur die Möglichkeit der Aussage von Zeugen, die häufig durch weitere Zeugenaussagen gestützt wurden. Durch diese Verfahrensweise dauerten die Inquisitionsprozesse oft sehr lange. Als oberstes Beweismittel wurde ein Geständnis angestrebt.

Die Inquisitionsprozesse waren im Vergleich zur späteren Hexenverfolgung (auch in protestantischen Gegenden) im zeitgenössischen Rechtswesen verhältnismäßig fair. Ein Angeklagter hatte z. B. das Recht, seine Feinde aufzuzählen und wenn diese mit den Anklägern identisch waren, wurde die Anklage niedergeschlagen. Falsche Ankläger wurden hart bestraft. Die Mehrheit der Fälle wurde nicht mit dem Tod bestraft, sondern es wurden entweder gute Werke wie Gottesdienstbesuch, Stiftungen oder Wallfahrten, bisweilen aber auch harte Bußen verordnet. Teilnahme an Kreuzzügen, Geldbußen, Pranger oder das Tragen von Ketzerkreuzen (farbigen aufgenähten Stoffkreuzen) waren häufige Strafen. Die Todesstrafe durch Verbrennen war hauptsächlich für Ketzer vorgesehen, die ihrer Häresie abgeschworen und später neuerlich „rückfällig“ geworden waren.

Eine Sonderform der Inquisition bildet die neuzeitliche Spanische Inquisition (siehe unten), da sie nicht der Kirche sondern dem spanischen König unterstellt war.

Zur Ausführlicheren Darstellung der Verfahrensweise im engeren Sinn → siehe Inquisitionsverfahren.

[Bearbeiten] Anwendungsbereich

Die mittelalterliche Inquisition beschränkte sich geographisch auf Zentral- und Südeuropa: In den skandinavischen Ländern kam sie nicht zur Anwendung, in England nur in vereinzelten Fällen. Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Gruppen, wie die Waldenser, Katharer (Albigenser), Wiedertäufer, Beginen, Begharden und Hussiten, aber auch kleinere Gruppen oder einzelne Personen mit abweichenden Ansichten, beispielsweise der frührationalistische Theologe Pierre Abaelard (1079–1142), die Heilige Jeanne d'Arc (1412–1431), der Bußprediger Girolamo Savonarola (1452–1498) oder der Naturphilosoph Giordano Bruno (1548–1600).

[Bearbeiten] Textgrundlagen

Die Inquisition bezog sich bei ihrem Vorgehen stets sowohl auf Bibelstellen, insbesondere auf das Neue Testament, als auch auf Kirchenväter in mittelalterlicher Interpretation, darunter v.a. auf Augustinus von Hippo, einen der einflussreichsten Theologen und Philosophen der christlichen Spätantike, der die Auffassung vertrat, dass Ketzer mit Gewalt in den Schoß der Kirche zurückgeführt werden könnten und sollten. Thomas von Aquin gab der Inquisition später das geistige Rüstzeug seiner Zeit.

[Bearbeiten] Das Neue Testament

Bereits im Neuen Testament ist eine Reihe biblischer Urteilssätze formuliert, die im Mittelalter von der Kirche für den Umgang mit Häretikern ausgelegt wurden. Die Exkommunikation wurde als Übergabe an den Satan verstanden und sinngemäß bereits vom Apostel Paulus gleichsam als pädagogische Maßnahme empfohlen, „damit sie in Zucht genommen werden und nicht mehr lästern“ (1 Tim 1,20 LUT). Jesus, der den Abgefallenen im Gleichnis sagt „Wer nicht in mir bleibt, der wird weggeworfen wie eine Rebe und verdorrt und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer und sie müssen brennen“ (Joh 15,6 LUT), wurde von der Inquisition später wörtlich genommen.

[Bearbeiten] Augustinus als „Theologe der Inquisition“

Die Inquisition bezog sich auf Schriften von Augustinus von Hippo, die er aus der konkreten – teilweise für ihn lebensgefährlichen – Auseinandersetzung mit den Donatisten heraus geschrieben hat. Ursprünglich suchte Augustinus die Häretiker zu überzeugen. Später empfahl er für die Realisierung der von ihm aufgestellten Maxime „compelle intrare“ („treib an einzutreten“) „gemäßigte Strenge“ (temperata severitas), schließlich Maßnahmen der weltlichen Macht wie Geißelung, Buße und Verbannung, in Extremfällen auch die Todesstrafe.

Die Inquisition griff insbesondere zwei Argumente von Augustinus heraus:

  • Einem Abtrünnigen den rechten Weg zu zeigen, wenn er diesen nicht gehen wolle, auch unter Zwang, sei ein Akt christlicher Nächstenliebe. Häretiker seien verirrte Schafe, die die kirchlichen Hirten notfalls mit Stock und Knüppel wie züchtigende Eltern gegenüber dem Kinde zur Herde zurückführen würden. Folter sei legitim, da sie nur das sündige Fleisch, nicht aber die Seele schädige. In der Konsequenz sei es besser, die Häretiker zu verbrennen, als „in den Verirrungen zu erstarren“. Die Häretiker „töten die Seelen der Menschen, während die Obrigkeit nur ihre Leiber der Folter unterwirft; sie rufen ewigen Tod hervor, aber beklagen sich dann, wenn die Behörden sie dem zeitlichen Tod überantworten“.
  • Die Androhung der Folter stelle den Häretiker nachdrücklich vor die Entscheidung, entweder in seiner Verirrung zu verharren sowie den „Feuerofen der Qual“ samt dem Verlust des Lebens in Kauf zu nehmen. Liebe und Vertrauen zu Gott und in die einmal erkannte Wahrheit dürfte hier die einzig glaubwürdige Motivation sein, siehe auch: „Die drei Männer im Feuerofen“, (Dan 3,17-30 LUT) wo es heißt: „Wenn unser Gott, den wir verehren, will, so kann er uns erretten; aus dem glühenden Ofen und aus deiner Hand, o König, kann er erretten. Und wenn er’s nicht tun will, so sollst du dennoch wissen, dass wir deinen Gott nicht ehren und das goldene Bild, das du hast aufrichten lassen, nicht anbeten wollen.“ Die Alternative war „klüger zu werden“, um in den Schoß der Kirche zurückzukehren.

Die Inquisition übersah allerdings Aussagen, die ihre Sicht in Frage stellten, wie etwa die von Augustinus in Corrigi eos volumus, non necari, nec disciplinam circa eos negligi volumus, nec suppliciis quibus digni sunt exerceri. „Wir möchten sie verbessert haben, nicht getötet; wir wünschen uns den Triumph der Kirchenzucht, nicht den Tod, den sie verdienen.“ oder Johannes Chrysostomos: „Einen Ketzer zum Tod verurteilen, ist ein Vergehen ohne mögliche Wiedergutmachung“ und die energischen Proteste von Ambrosius von Mailand und Martin von Tours gegen die Hinrichtung eines Häretikers durch den Kaiser.

[Bearbeiten] Thomas von Aquin

Der bedeutende Theologe Thomas von Aquin lieferte mit dem Satz „Accipere fidem est voluntatis, sed tenere fidem iam acceptam est necessitatis (Die Annahme des Glaubens ist freiwillig, den angenommenen Glauben beizubehalten notwendig)“ den theoretischen Unterbau für die mittelalterliche Inquisition. Für Häretiker forderte er die Exkommunikation und die Todesstrafe.

[Bearbeiten] Vorgeschichte

[Bearbeiten] Der Umgang mit Ketzern in der Frühen Kirche

Bereits im 2. und 3. Jahrhundert gab es einen gewissen Konsens im Christentum darüber, was die allgemeine christliche Lehre sei, was als Variante akzeptiert werden kann und was die Lehre einer Randgruppe ist, vgl. Irenäus von Lyon. Dennoch gab es zu allen Zeiten Gruppen, die ihrerseits die Ansicht vertraten, dass sie die einzigen wirklichen Christen seien (Marcion, Montanismus). Manche dieser christlichen Gemeinschaften standen auch anderen Religionen nahe (Gnosis, Manichäismus). In der frühen Kirche konnten zunächst nur Bischöfe gegen Häretiker vorgehen.

Ab dem vierten Jahrhundert kamen, beginnend mit dem Konzil von Nicäa 325, die Bischöfe der damaligen Welt zusammen, um auf Konzilien über Fragen der Lehre zu entscheiden. Solchen Entscheiden gingen oft lange und heftige Auseinandersetzungen voraus und in einigen Fällen trennten sich Gruppen aufgrund von solchen Lehrentscheidungen von der allgemeinen Kirche (etwa beim Konzil von Chalcedon) oder wurden von dieser ausgeschlossen. Der Kirche stand zur damaligen Zeit als Sanktionsmöglichkeit nur die Exkommunikation zur Verfügung.

Kaiser Konstantin I. stellte die Verbindung zwischen weltlicher Gewalt und dem von den Konzilien beschlossenen Glaubenssatzungen her, um durch gerichtliche Verfolgung die Häresie zu bekämpfen. Die Verbannung des Arius nach dem Konzil von Nicäa lässt sich aufgrund der innigen Verwobenheit von Weltlichem und Geistlichem in jener Epoche nicht sicher als eine rein weltliche Strafe sehen. Kaiser Konstantin I. verhängte sie, weil er in Arius eine Gefahr für die Einheit des Reichs sah. Aus ähnlichen Gründen haben er und seine Nachfolger im vierten Jahrhundert auch Athanasius und zahlreiche andere orthodoxe Bischöfe verbannt.

Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, wurden Irrlehrer aufgrund eines Edikts Kaiser Theodosius’ I. aus dem Jahre 380 auch reichsgesetzlich verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Der erste bekannte tatsächlich hingerichtete Ketzer war Priscillian im Jahr 385.

[Bearbeiten] Der Umgang mit Ketzern bis zum Einsetzen der Inquisition

Ketzerverfolgungen, Vertreibungen und Hinrichtungen gab es in Frankreich, Deutschland und Italien schon seit der Jahrtausendwende, sowohl durch weltliche Herrscher wie auch durch lokale kirchliche Autoritäten, jedoch nicht im Rahmen des Inquisitionsverfahrens, beispielsweise 1004 in der Champagne oder 1135 in Lüttich. Bedeutendere verfolgte Persönlichkeiten vor dem Einsetzen der Inquisition waren etwa Heinrich von Lausanne (verfolgt bis ca. 1145), Arnold von Brescia (hingerichtet 1155), Petrus Valdes (vertrieben ca. 1183).

Gegen Ketzer ging man zunächst per Ad-hoc-Anzeige vor. Auf dem Konzil von Tours betonte Papst Alexander III. bereits die Notwendigkeit zeitlicher Strafen gegen Abweichler.

[Bearbeiten] Die Inquisition im Mittelalter

[Bearbeiten] Entstehungsgeschichte

Als Ursache für die Entstehung eines eigenen Verfahrens zur Ketzerbekämpfung ist das Auftreten mehrerer christlicher Laienbewegungen am Ende des 12. Jahrhunderts zu sehen, die von der Kirche als Häresien betrachtet wurden, allen voran die Katharer, aber auch die Waldenser oder die Humiliaten. Eine derart große Menge an Ketzern hatte es bis dahin im Abendland nicht gegeben.

Die Entstehungsgeschichte der Inquisition als kirchliche Reaktion auf dieses gesellschaftliche Phänomen ist die Geschichte eines langsamen Entstehungs- und Entwicklungsprozesses, der nur ungefähr zeitlich einzugrenzen ist. Als Beginn- und Endpunkte der Entwicklung werden oft die Beschlüsse des Dritten Laterankonzils 1179 und der päpstliche Erlass Ad Extirpanda (1252) gesehen.

[Bearbeiten] Erste Verurteilungen und die bischöfliche Inquisition

Papst Alexander III. (1159-81) berief 1179 das Dritte Laterankonzil ein. §27 der Konzilsbeschlüsse bildet den ersten strengen Erlass gegen Häretiker, konkret gegen die Katharer gerichtet: Diese, sowie alle, die sie verteidigten oder aufnahmen, sollten fortan als exkommuniziert gelten. Ihre Güter sollten eingezogen und ihnen auch ein kirchliches Begräbnis vorenthalten werden.

Papst Lucius III. (1181–1185) erließ im Jahr 1184 in Zusammenarbeit mit Friedrich Barbarossa die Bulle Ad Abolendam nach dem Konzil von Verona. Hierin wurde nun der Kreis der als ketzerisch gebranntmarkten Gruppen ausgedehnt: Namentlich erwähnt werden die Katharer, die Waldenser, die Humiliaten, die Arnoldisten und die Josephiner. Ferner wurde beschlossen, dass der Exkommunikation verfallen sei, wer als Laie predige. Wer dem Verbot der Laienpredigt – das Recht auf Predigt sah die Kirche nur ihren Priestern vorbehalten – nicht folge leistete, sollte der weltlichen Gerichtsbarkeit zur Verurteilung übergeben werden. Darüber hinaus wurde bestimmt, dass in Hinkunft alle Bischöfe jeder Diözese zwei- bis dreimal jährlich ihre Pfarren besuchten, um nach Ketzern zu fahnden. Da somit die Verantwortung für die Ketzerverfolgung nun den Bischöfen übertragen wurde, spricht man ab diesem frühen Zeitpunkt der Entstehungsgeschichte der Inquisition auch von der bischöflichen Inquisition.

[Bearbeiten] Etablierung des Verfahrens unter weltlicher Mithilfe

Papst Innozenz III. (1198-1216) setzte in seiner im Jahr 1199 verfassten Dekretale Vergentis in senium das Verbrechen der Häresie mit jenem der Majestätsbeleidigung gleich. 1206 entsandte er eine Gruppe von Zisterziensermönchen nach Südfrankreich, darunter Pierre de Castelnau, Diego de Acebo sowie der junge Dominikus, um die Katharer über den Weg des Gesprächs und der gütlichen Einigung wieder für die Kirche zu gewinnen. Weil aber sowohl dieses Unternehmen als auch alle kirchlichen Verbote nichts nutzten, rief er 1209 gegen die Katharer zum Kreuzzug (siehe: Albigenserkreuzzug). Ab 1212 begann er, die inquisitio als neue Verfahrensform zu entwickeln (siehe: Inquisitionsverfahren). Auf dem unter seinem Vorsitz 1215 tagenden Vierten Laterankonzil wurden nicht nur neuerlich die Ketzer pauschal exkommuniziert, sondern erstmals ein für alle Katholiken verbindliches Glaubensbekenntnis erlassen, damit in Hinkunft Klarheit über den rechten Glauben herrsche.

Die Kirche konnte über das Inquisitionsverfahren zwar Urteile über Ketzer aussprechen, hatte jedoch keine Blutgerichtbarkeit. Mit dem Edikt Kaiser Friedrichs II. Cum ad conservandum übernahm 1224 auch die weltliche Gewalt die Verfolgung der Häresie, die der Majestätsbeleidigung gleichgesetzt wurde. Ferner sah dieses Dokument erstmals die Vollstreckung von Todesurteilen durch Verbrennen vor. In seiner später (1232) erlassenen Constitutio contra hereticos wurden überdies die Inquisitoren unter besonderen Schutz gestellt.

[Bearbeiten] Die päpstliche Inquisition und die Einführung der Folter

Papst Gregor IX. (1227-41) beschritt erstmals einen neuen Weg in der Ketzerbekämpfung: Anstelle der eigentlich dafür zuständigen Bischöfe, die ihrer Aufgabe nur mangelhaft nachkamen, berief er 1227 erstmals eigene päpstliche Sonderbeauftragte als Inquisitoren, die in Deutschland nach Ketzern fahnden sollten, darunter Konrad von Marburg. Diese Vorgehensweise, bei der nicht die Bischöfe, sondern der Heilige Stuhl selbst aktiv wird, wird auch als päpstliche Inquisition bezeichnet. In weiterer Folge entband Gregor IX. die Bischöfe von der Untersuchungspflicht und beauftragte künftig überwiegend Dominikaner mit der Ketzerverfolgung, wenn auch viele spätere Inquisitoren Mitglieder anderer Orden oder des weltlichen Klerus waren. Bischöfe konnten ebenfalls weiterhin auf eigene Initiative hin inquisitorisch tätig werden. Der Grund für den Einsatz insbesondere der Dominikaner als Inquisitoren war, dass dieser Bettelorden bereits früh in der theologischen Bekämpfung der Ketzer aktiv geworden war und über entsprechend gute Erfahrungen verfügte.

Die 1229, nach dem Ende des Albigenserkreuzzuges, unter Gregor IX. tagende Synode von Toulouse verschärfte neuerlich die Bestimmungen gegen die Ketzer und sah für die Kirchenprovinz Toulouse, in der die Katharer bisher stark vertreten waren, strenge Maßnahmen vor: Die geheimen Zufluchtsorte der Ketzer sollten aufgespürt und entdeckte Ketzer gefangen gesetzt werden, wozu auch das Mittel der heimlichen Denunziation angewandt werden sollte. Wer einen Ketzer verbarg, wurde mit dem Verlust des Vermögens oder gar mit dem Tod bedroht. Jedes Haus, in dem man einen Ketzer fände, sollte niedergerissen werden. Wer mit einem Ketzer verkehrte – sei es auch nur in einem Wirtshaus – oder ihm Almosen gab oder mit ihm verheiratet war, war ebenso verdächtig. Der auf eine Vorladung nicht Erschienene oder Flüchtige galt ohne weiteres als schuldig. Wer erschien, wurde allerdings eingekerkert. Überdies wurde für das Gebiet der Kirchenprovinz ein dichtes Netz an Visitationen angeordnet, wie es später für die Inquisition charakteristisch werden sollte.

1231 legte Papst Gregor IX. in einem neuerlichen Edikt die strafrechtlichen Bestimmungen für die Ketzerverfolgung fest.

Papst Innozenz IV. genehmigte in seiner 1252 erlassenen Dekretale Ad Extirpanda zur Wahrheitsfindung bei Inquisitionsprozessen, dass weltliche Amtsträger Häretiker zur Aussage zwingen sollten, jedoch ohne dass den Gefolterten bleibende körperliche Schäden zufügt werden durften. Diese Praxis der Folter kam fortan als sogenannte „peinliche Befragung“ zur Anwendung.

[Bearbeiten] Wirkungsgeschichte

[Bearbeiten] Die Inquisition in Deutschland

Der erste Ketzerrichter in Deutschland, Konrad von Marburg, der auf der Suche nach vermeintlichen Luziferianern, wie sie Papst Gregor IX. in seinem Brief Vox in Rama beschrieben hatte, zahlreiche Hinrichtungen ausgesprochen hatte, wurde 1233 ermordet. Gegen Widerstand mancher Fürsten musste Friedrich II. Verordnungen zur Ausführung des Blutgerichts erlassen, die Karl IV. durch weitere Mandate schützen musste. Papst Urban V. entsandte 1367 zwei Dominikanermönche als Inquisitoren für Deutschland, von denen Walter Kerlinger sich als besonders grausam hervortat. Zwischen 1391 und 1403 wurden unter Inquisitor Petrus Zwicker in Österreich, Pommern und der Mark Brandenburg zahlreiche Waldenser hingerichtet. Papst Innozenz VIII. dehnte die Inquisition 1484 durch die Bulle Summis desiderantes affectibus weiter aus. In dieser sogenannten Hexenbulle, welche der eifrige Inquisitor Heinrich Kramer entworfen hatte, bezeichnete Innozenz VIII. feierlich das Hexenwesen als etwas Reales. Heinrich Kramer veröffentlichte 1487 eine Darstellung des Inquisitionsprozesses im Hexenhammer (malleus maleficarum). Er nannte den Inquisitor Jakob Sprenger als Mitautor des Werkes, obgleich dieser nicht mit den darin erwähnten Praktiken konform ging. Mit der Reformation verschwand die Ketzerinquisition größtenteils aus Deutschland.

[Bearbeiten] Die Inquisition in Österreich

Erste Ketzerverfolgungen vor dem Einsetzen der Inquisition fanden unter Herzog Leopold VI. zwischen 1207-1215 statt, wobei es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Katharer gehandelt haben dürfte. 1231 erging ein Aufruf Papst Gregors IX. zur Ketzerverfolgung an den Dominikanerkonvent in Friesach. Die Ergebnisse dieser evtl. stattgefunden Inquisition sind unbekannt. In den Jahren um 1260 wurde auf Initiative des Passauer Bischofs Otto von Lonsdorf eine großangelegte Inquisition im Gebiet des südlichen Donauraums zwischen dem Salzkammergut und dem Wienerwald durchgeführt. Sie richtete sich hauptsächlich gegen Waldenser, die dort in über vierzig Gemeinden entdeckt wurden. 1311 war die Inquisition in der österreichischen Hochburg der Waldener, in Steyr, unter dem Passauer Bischof Bernhard von Prambach neuerlich aktiv, um ca. 1315 erfasste die Inquisition die Gebiete um Krems, St. Pölten, und Wien. Zwischen ca. 1365 und 1370 fand im Raum von Steyr neuerlich eine Inquisition statt. Unter dem Inquisitor Petrus Zwicker kam es von 1391 bis 1402 neuerlich zu schweren Verfolgungen, u.a. in Steyr, Enns, Hartberg (Stmk.), Ödenburg und Wien. Im Jahr 1397 wurden dabei allein in Steyr zwischen 80 und 100 Waldenser verbrannt, woran dort ein 1997 errichtetes Denkmal erinnert.

[Bearbeiten] Die Inquisition in Frankreich

Die französische Inquisition begann zunächst im Süden des Landes. Schon 1234 gab es einen allgemeinen Aufstand gegen sie in Narbonne und 1242 in Avignon. Unter dem weltlichen Schutz von Ludwig IX. und dessen Nachfolgern erhielt sie sich noch bis ins 14. Jahrhundert, dann verlor sie mehr und mehr an Macht. Trotz der Wiederbelebungsversuche durch Franz I. und Heinrich II. mit der Schaffung eines außerordentlichen Gerichtshofes, der Chambre ardente, war sie in der Folge wenig erfolgreich. Bekanntester Inquisitor war wohl der Dominikanermönch Bernard Gui, der nach Mutmaßungen einer südfranzösischen Adelsfamilie entstammte. Er lebte in der Zeit 1261–1331 und sein Leben stand ganz im Zeichen des Dominikanerordens und der Kirche. Bernard Gui verfasste zahlreiche Schriften, die Ketzer mit einfachen Fragen im Verhör der Ketzerei überführen sollten. Anhand solcher Schriften wurden schließlich die Ketzer ohne Verhandlung verurteilt.

Die Inquisition bestand in Frankreich bis 1772.

Darstellung des Inquisitionstribunals durch Goya
Darstellung des Inquisitionstribunals durch Goya

[Bearbeiten] Die Inquisition in der Neuzeit

Siehe auch: Hexenverfolgung

[Bearbeiten] Die spanische Inquisition

Die spanische Inquisition lag als Sonderform der Inquisition und im Unterschied zu anderen Regionen beinahe vollständig in der Hand der Monarchen. Die römische Kurie hatte auf ihren Verlauf nur einen sehr begrenzten Einfluss. Sie wurde 1478 durch Ferdinand II. und Isabella I. eingerichtet, um Juden (so genannte Conversos) und Mauren (Moriscos) aufzuspüren und zu bestrafen, die zwar öffentlich zum Christentum konvertiert waren, aber insgeheim ihre vorherige Religion weiter ausübten und so per Definition Häretiker waren. Papst Sixtus IV., der die Einrichtung genehmigen musste, zögerte zuerst, da die Italiener der Renaissance die Spanier für bigott, gierig und rassistisch hielten. Als Spanien jedoch Neapel eingenommen hatte, gab er 1478 nach.

Autodafé auf der Plaza Mayor in Madrid (Gemälde von 1683)
Autodafé auf der Plaza Mayor in Madrid (Gemälde von 1683)

Das Verfahren der Inquisition war auch in Spanien standardisiert: Angeklagte wurden zunächst verwarnt und nur dann verhört, wenn sie die Warnungen nicht beachteten. Die ersten Verhöre fanden durch Theologieprofessoren und Rechtsgelehrte statt. Als Beweise galten Zeugenaussagen bezüglich Beobachtungen und Charakter, öffentliche Aussagen und mangelnde Frömmigkeit der Beschuldigten – großzügige Spenden an die Kirche waren dabei ein bewährter Weg, um Frömmigkeit zu beweisen. Die spanische Inquisition wandte die Folter an, wenn deutliche Hinweise auf die „Schuld“ eines nicht geständigen Beschuldigten vorlagen.

Nach älteren Berichten waren von 1478 bis 1530 über 90 % der Angeklagten zum Christentum konvertierte Juden, die angeblich an ihrem früheren Glauben festhielten. In der Hälfte aller Fälle (ca. 900 allein in Toledo - zu den neueren Zahlen s.u.) wurden sie beim so genannten Autodafé zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. In Guadalupe waren 82 % der Beschuldigten zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilten hatten eine Caroja, eine Ketzermütze, zu tragen. Der Anteil der konvertierten Juden nahm mit der Zeit ab, denn die meisten waren längst vertrieben worden.

Quellenangaben
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Todesstrafe für geständige Ketzer nicht die Regel war. Unter den verschiedenen möglichen Strafen war Einzug von Vermögen ein häufiges Urteil, da sich die Inquisition durch das Eigentum der Ketzer finanzierte. Wenn ein Ketzer sich weigerte umzukehren, wurde er zur Exekution den königlichen Gerichten übergeben, was bei etwa zwei Prozent der Fälle geschah. Viele überführte Häretiker entkamen jedoch während der ersten Stadien der Untersuchung und wurden nur „in effigie“ verbrannt.

Quellenangaben
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Viele ältere Schilderungen der spanischen Inquisition waren Propaganda religiöser und politischer Gegner Spaniens – insbesondere seit der Französischen Revolution – und sprachen von Zehntausenden oder gar Hunderttausenden auf dem Scheiterhaufen verbrannter Opfer. Auch das Bild Goyas beruht nicht auf eigener Anschauung, sondern ist Teil dieser Propaganda.

Der Däne Gustav Henningsen hat als erster aufgrund der Daten regionaler Geschichtsforschung eine Datenbank aller Fälle der Spanischen Inquisition zwischen 1540 und 1700 vorgelegt. Danach wurden insgesamt von der spanischen Inquisition 44.647 Prozesse durchgeführt. Davon führten 1,8 Prozent zu Todesurteilen (826 Personen) und weitere 1,7 Prozent (778) Personen zur „Verbrennung in effigie“ (Verbrennung einer Strohpuppe), da der Angeklagte unbekannten Aufenthalts war.

1609 ließ König Philipp III. alle Moriscos aus Spanien vertreiben. Zwischen 1721 und 1725 wurden noch 160 Juden hingerichtet. Die meisten Ketzer waren aber inzwischen ganz „normale“ Gotteslästerer, Humanisten, „Lutheranos“ und so genannte Bigamisten. Unter napoleonischer Herrschaft (1808-1812) wurde die Inquisition ausgesetzt, um dann mit der Wiedereinsetzung König Ferdinands VII. von Spanien wieder eingeführt zu werden. Am 31. Juli 1826 gab es in Valencia ein letztes Todesurteil der spanischen Inquisition. Am 15. Juli 1834 wurde die spanische Inquisition nach 356 Jahren Bestehen unter Isabella II. abgeschafft.

[Bearbeiten] Die Inquisition in Goa

Der portugiesische König Johann III. setzte sich seit 1540 für die Missionierung Indiens ein, welche in Goa ihren Ausgangspunkt hatte. Damit sich viele Ungläubige taufen ließen, unterstützte die portugiesische Kolonialregierung die Mission durch materielle Vorteile für neue Christen. So gab es viele opportunistische Reischristen, die stärker ihrer alten Religion als dem Christentum zugewandt waren. Um die Reinheit des Glaubens zu bewahren, bat der Jesuit Francisco de Xavier 1545 darum, die Inquisition nach Goa zu schicken.

Die Inquisition nahm um 1560 im ehemaligen Palast des Vizekönigs ihre Arbeit auf. Den indischen Christen wurde mit Peitsche und Feuer die Beachtung jeder Nuance der christlichen Vorschriften eingebleut. Es reichte schon Vegetarier zu sein, um in den Verdacht zu geraten, seinem alten Glauben anzuhängen. Die Strafen für Ketzerei waren Verwarnungen, Geldstrafen, Auspeitschungen und auch der Scheiterhaufen. Tausende von indischen Christen wurden hingerichtet.

Einige Opfer waren auch neubekehrte Portugiesen, die nach Einführung der Inquisition in Portugal nach Goa ausgewandert waren. Eines der prominentesten Opfer war der Pionier der Tropenmedizin Garcia de Orta. Als Leibarzt von mehreren Gouverneuren wurde er zunächst vor der Inquisition bewahrt. Erst nach seinem Tod wurde er posthum wegen geheimer Ausübung des jüdischen Glaubens verurteilt. Seine Gebeine wurden 1580 öffentlich verbrannt.

Die Inquisition in Goa wurde 1774 durch den portugiesischen Minister Marquês de Pombal vorübergehend beendet. Nachdem Sturz Pompals wurde die Inquisition wieder eingeführt.

[Bearbeiten] Die römische Inquisition

Die römische Inquisition (Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis), die 1542 von Papst Paul III. als ständige Kardinalskongregation gegründet wurde, ist von den drei Varianten als mildeste und vergleichsweise humane anzusehen. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Ketzerinquisition verfolgte sie nicht mehr als häretisch erachtete Bewegungen, sondern sie sah ihre Aufgabe darin, den Glauben unverletzt zu halten und zu verteidigen, sowie Irrlehren und „häretische“ theologische und wissenschaftliche Positionen zu überprüfen und zu verwerfen.

Der Inquisitor befragte den Angeklagten in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen. Dem Beschuldigten wurde eine Zusammenfassung der Anklagen vorgelegt, dieser musste beeiden, dass er die Wahrheit sagte. Verschiedene Mittel wurden angewandt, um ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Zwar hatte die Folter keine Tradition im christlichen kanonischen Gesetz, kam aber Mitte des 13. Jahrhunderts auf. Die Ergebnisse der Inquisition wurden vor einem Publikum vorgetragen; die Büßer schworen auf Knien mit auf die Bibel gelegter Hand ab.

Das Strafmaß erstreckte sich vom Kirchenbesuch über Pilgerfahrten, Kreuztragen, Gefängnis (üblicherweise "lebenslänglich", was aber schon nach drei Jahren zu einer Entlassung führte, wenn der Gefangene Reue zeigte) und, wenn der Beschuldigte partout nicht abschwören wollte, bis zur Hinrichtung (Verbrennung am Pfahl) durch die weltlichen Behörden. In einigen Fällen, wenn der Beschuldigte gestorben war, bevor das Verfahren eingeleitet werden konnte, geschah es, dass der Tote oder seine Überreste exhumiert und verbrannt wurden. Die Hinrichtung oder lebenslängliche Gefangenschaft war stets mit der Beschlagnahme des Eigentums des Verurteilten verbunden.

[Bearbeiten] Inquisition gegen Protestanten

Mit der päpstlichen Bulle Licet ab initio 21. Juli 1542 von Papst Paul III. richtete sich die Inquisition nun auch direkt gegen Protestanten, wobei auch vorher bereits erste Maßnahmen gegen Protestanten verhängt worden waren (siehe Jakob van Hoogstraten in Köln). Sie endete erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Spanien, wo sie seit Tomás de Torquemada als staatliches Terrorinstrument am Leben erhalten worden war.

[Bearbeiten] Gegenwart

[Bearbeiten] Das offizielle Ende der Inquisition

1908 wurde die römische Inquisition als Organ des Vatikans von Pius X. umbenannt in Sacra congregatio Romanae et universalis Inquisitionis seu Sancti Officii oder kurz Sanctum Officium. Diese Kongregation wurde zum Aufsichtsorgan der lokalen Inquisitionen. Der Papst selbst trug den Titel Präfekt, nahm aber keine Tätigkeit wahr. Statt dessen ernannte er einen Kardinal zum Sekretär. Letzter Sekretär des Sanctum Officium war der zu Lebzeiten gefürchtete, heute fast unbekannte, Kardinal Alfredo Ottaviani. Papst Paul VI. restrukturierte 1965 im Rahmen einer Kurienreform auch dieses Dikasterium. Es verlor seine Sonderstellung als oberste Kongregation (lat. suprema congregatio) und wurde in „Kongregation für die Glaubenslehre“ umbenannt. Präfekt ist seitdem nicht mehr der Papst selbst, sondern – wie bei allen anderen Kongregationen auch – ein Kurienkardinal. Der letzte Präfekt war Josef Kardinal Ratzinger, seit 2005 Papst Benedikt XVI., welcher nach seiner Wahl den kalifornischen Erzbischof William Levada zum Leiter der Glaubenskongregation ernannt hat. Die Kongregation besteht heute aus 25 Mitgliedern (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe aus 14 verschiedenen Nationen). Hinzu kommen 38 Mitarbeiter und 28 Konsultoren (Berater, in der Regel Theologieprofessoren unterschiedlicher Fachrichtungen).

[Bearbeiten] Dominikaner und Inquisition heute

Im Jahr 2000 veröffentlichte das Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia, der auch Inquisitoren wie Heinrich Institoris angehörten, folgende Erklärung:

Dominikaner und Inquisition

Deutsche Dominikaner waren nicht nur in die Inquisition verstrickt, sondern haben sich aktiv und umfangreich an ihr beteiligt. Historisch gesichert ist die Mitwirkung an bischöflichen Inquisitionen und an der römischen Inquisition. Unabhängig von den vielleicht manchmal nachvollziehbaren historischen Gründen für die Mitwirkung erkennen wir heute die verheerenden Folgen dieses Tuns unserer Brüder. Wir empfinden dies als ein dunkles und bedrückendes Kapitel unserer Geschichte. Dies gilt in gleicher Weise für die nachgewiesene Beteiligung des deutschen Dominikaners Heinrich Institoris an der Hexenverfolgung. Durch das Verfassen des „Hexenhammers“ (Malleus Maleficarum) unterstützte und förderte er die menschenverachtende Praxis der Hexenverfolgung. Folter, Verstümmelung und Tötung haben unendliches Leid über zahllose Menschen gebracht; deutsche Dominikaner haben dazu, neben anderen, die Voraussetzung geschaffen. Die Geschichte dieser Opfer – namenlos und vergessen – können wir nicht ungeschehen machen. Wiedergutmachung ist unmöglich. Uns bleibt die Verpflichtung zur Erinnerung. Wir wissen, dass der Geist von Inquisition und Hexenverfolgung – Diskriminierung, Ausgrenzung und Vernichtung Andersdenkender – auch heute latent oder offen in Kirche und Gesellschaft, unter Christen und Nicht-Christen lebendig ist. Dem entgegenzutreten und sich für eine umfassende Respektierung der Rechte aller Menschen einzusetzen, ist unsere Verpflichtung, die wir Dominikaner den Opfern von Inquisition und Hexenverfolgung schulden. Das Provinzkapitel fordert alle Brüder unserer Provinz auf, unsere dominikanische Beteiligung an Inquisition und Hexenverfolgung zum Thema in Predigt und Verkündigung zu machen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  • Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, neu aus dem Lateinischen übertragen von Wolfgang Behringer, Günter Jerouschek und Werner Tschacher, herausgegeben und eingeleitet von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2000 ISBN 3-4233-0780-3
  • Ronald Daus: Die Erfindung des Kolonialismus. Peter Hammer Verlag, Wuppertal 1983, ISBN 3-87294-202-6 (Gemeinsam herausgegeben mit der GEPA).

[Bearbeiten] Bibliographie

  • Emil van der Vekene: Bibliotheca bibliographica historiae sanctae inquisitionis. Bibliographisches Verzeichnis des gedruckten Schrifttums zur Geschichte und Literatur der Inquisition. Band 1–3. Topos-Verlag, Vaduz 1982–1992, ISBN 3-289-00272-1, ISBN 3-289-00578-X (7110 Titel zum Thema Inquisition)

[Bearbeiten] Literatur

  • Laurent Albaret: L’Inquisition: rempart de la foi, Gallimard, Paris 1998 (= Découvertes Gallimard, 366), ISBN 2-07-053458-8
  • Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert. Münster/Wf. (Aschendorff) 2007, S. 232-371. ISBN 3-402-00215-9
  • Carlo Ginzburg: Der Käse und die Würmer. Die Welt eines Müllers um 1600. Syndikat, Frankfurt am Main 1979, ISBN 3-8108-0118-6
  • Peter Godman: Die geheime Inquisition. Ullstein, München 2001, ISBN 3-471-79418-2
  • Josif R. Grigulevic: „Ketzer – Hexen – Inquisitoren: Geschichte der Inquisition (13.–20. Jahrhundert)“. 2. bearb. Aufl., Akademie-Verlag, Berlin 1980
  • Herbert Grundmann: Neue Beiträge zur Geschichte der religiösen Bewegungen im Mittelalter. In: Grundmann, Herbert: Ausgewählte Aufsätze, Band 1. Stuttgart 1976 (Monumenta Germaniae Historica. Schriften 25/1).
  • Herbert Grundmann: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Darmstadt 1970 (Erstauflage 1936).
  • Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1 (1889), S. 285-330.
  • Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 3 (1890), S. 337-401.
  • Gustav Henningsen, The Database of the Spanish Inquisition. The „relaciones de cawsas"-project revisited, in: Heinz Mohnhaupt, Dieter Simon (Hgg.), Vorträge zur Justizforschung.Geschichte und Theorie 2 (Rechtsprechung. Materialien und Studien 7), Frankfurt a. M. 1993
  • Michael Hesemann: "Die Dunkelmänner. Mythen, Lügen und Legenden um die Kirchengeschichte". Augsburg 2007, ISBN 3-86744-016-6
  • Fritz Heymann: Tod oder Taufe: Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal. Jüdischer Verlag, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-633-54070-9
  • Dietrich Kurze: Anfänge der Inquisition in Deutschland. In: Segl, Peter (Hg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich. Köln (u.a.) 1993 (Bayreuther Historische Kolloquien 7), S. 131-194.
  • Emmanuel Le Roy Ladurie: Montaillou. Ein Dorf vor dem Inquisitor 1294–1324. Übs. und bearb. von Peter Hahlbrock, Propyläen Verlag, Frankfurt am Main / Berlin / Wien 1980, ISBN 3-549-07390-9
  • Malcom Lambert: Ketzerei im Mittelalter. Häresien von Bogumil bis Hus. Augsburg 2004.
  • Henry Charles Lea: Geschichte der Inquisition im Mittelalter, Band 1. Bonn 1909.
  • Henry Charles Lea: Die Inquisition Franz Greno, Nördlingen 1985, 16. Band der Anderen Bibliothek
  • Henri Maisonneuve: L’Inquisition, Desclée / Novalis, Paris 1989 (= L’horizon du croyant, 10), ISBN 2-7189-0418-6
  • Saverio Ricci: Il Sommo Inquisitore. Giulio Antonio Santori tra autobiografia e storia (1532–1602). Roma: Salerno, 2002. ISBN 8-8840-2393-9
  • Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. C. H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-50840-5
  • Peter Segl: Einrichtung und Wirkungsweise der inquisitio haereticae pravitatis im mittelalterlichen Europa. In: Segl, Peter (Hg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich. Köln (u.a.) 1993, S. 1-28.
  • Peter Segl: Häresie und Inquisition im Bistum Passau im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert. In: Ostbairische Grenzmarken 23 (1981), S. 45-65.
  • Peter Segl: Ketzer in Österreich. Untersuchungen über Häresie und Inquisition im Herzogtum Österreich im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert. Paderborn (u.a.) 1984 (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte 5).
  • Gerhard Söllbach (Hg.): Pierre des Vaux de Cernay: Kreuzzug gegen die Albigenser. Zürich 1997.
  • Eric W. Steinhauer, Von der Inquisition zur Lehrbeanstandung: ein historischer Rückblick. In: Reimund Haas, Eric W. Steinhauer (Hrsg.): „Die Hand des Herrn hat diesen Weinberg angelegt und ihn gepflegt“: Festgabe für Karl Josef Rivinius SVD, Monsenstein und Vannerdat, Münster 2006, S. [289]-305. Volltext
  • Martin Windischhofer: Die Waldenser in Österreich. Aufbruch, Verfolgung und Wandel der frühen Bewegung bis 1315.Universitätsschrift. Wien 2006.

[Bearbeiten] Weblinks

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