Beweismittel
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Beweismittel sind Tatsachen oder Tatsachenfeststellungen oder Tatsachenbehauptungen, die als Hilfe zur Wahrheitsfindung dienen.
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[Bearbeiten] Rechtswesen
Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.
[Bearbeiten] Zivilrecht
Im deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.
[Bearbeiten] Strafprozessrecht
Im Strafprozessrecht gibt es Personen- und Sachbeweise sowie Indizien.
[Bearbeiten] Personenbeweis
Der Personenbeweis ist die Einvernahme einer Aussage als Zeuge oder einer Auskunftsperson sowie u.U. das Geständnis des Täters; vgl. Vernehmung.
[Bearbeiten] Sachbeweis
Ein Sachbeweis ist ein sächliches Beweismittel im Gegensatz zum Personenbeweis.
Sachbeweise sind u.a. Tatmittel, Tatbeute, Spuren (z. B. Fotografien, Videografien, Fingerabdrücke, DNA-Spuren) und Gutachten.
Der Sachbeweis wird geführt, indem Gegenstände (zum Beispiel Tatmittel, Urkunden) oder Ermittlungsergebnisse (zum Beispiel Spurensicherungsbericht, Telefonüberwachung, Vorratdatenspeicherung, Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden erst durch Gutachter oder Sachverständige (zum Beispiel Obduktion) erbracht. Auch die Inaugenscheinnahme (zum Beispiel Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.
Siehe auch: Kriminaltechnik und Spurensicherung
[Bearbeiten] Indizien
Indizien sind Anhaltspunkte für eine Täterschaft. Mehrere Indizien, die untereinander logisch zu einer Indizienkette verknüpft werden, können als Beweis für eine Täterschaft angesehen werden, vgl. Indizienprozess.
Siehe auch:
[Bearbeiten] Rhetorik
In der Rhetorik ist das Beweismittel bzw. die Beweiswürdigung Teil der Überredung der beratenden Rede.
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