Volksinitiative (Schweiz)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
In der Schweiz ist die Volksinitiative ein politisches Recht, das es auf verschiedenen Stufen jeweils auf Bundesebene, Kantonsebene und Gemeindeebene gibt.
Inhaltsverzeichnis
|
[Bearbeiten] Volksinitiative auf Bundesebene
Bei einer Volksinitiative verlangen Stimmbürger mit ihrer Unterschrift eine Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung. Siehe dazu auch Verfassungsänderung. Dies kann ein ausformulierter Vorschlag (der häufigere Fall) oder eine allgemeine Anregung sein. Damit eine Volksinitiative zustandekommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.
Volksinitiativen gehen von Bürgern und Bürgerinnen, Interessenverbänden und Parteien aus, nicht von der Regierung oder vom Parlament.
Es ist selten, dass eine Volksinitiative angenommen wird: Seit 1891 erst 15. Seit 1966 kamen 160 Volksinitiativen zustande, über 100 von ihnen kamen zur Abstimmung, aber nur 8 von ihnen wurden in der nationalen Volksabstimmung angenommen; das sind etwas mehr als fünf Prozent. Volksinitiativen sind aber in der direkten Demokratie der Schweiz ein wesentlicher Anstoss für Veränderungen. Oft genügt schon die Androhung einer Initiative, dass der Gesetzgeber etwas unternimmt.
Von der obigen Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist die Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung zu unterscheiden. 100'000 Stimmbürger können die Durchführung einer Totalrevision verlangen.
Wenn eine Initiative zustande gekommen ist, geht es folgendermassen weiter: 1. Der Bundesrat berät sie. 2. Das Parlament, also National- und Ständerat, beraten sie.
Dabei können Bundesrat und Parlament zu folgenden Entscheiden gelangen:
- Zustimmung zur Initiative
- Ablehnung zur Initiative
- Ablehnung mit Gegenvorschlag
In all diesen drei Fällen hat der Beschluss von Bundesrat und Parlament nur den Charakter einer Empfehlung zu Handen des Stimmvolkes, das nun in einer Volksabstimmung darüber entscheiden muss. Zwischen der Einreichung der Volksinitiative und dem Datum der Volksabstimmung dürfen maximal 3 1/4 Jahre vergehen, bei einem Gegenvorschlag 4 1/4 Jahre.
[Bearbeiten] Angenommene Volksinitiativen seit 1891
- Für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung
- Abgestimmt am 20. August 1893. Details zum Schächten
- Für ein Absinthverbot
- Proporzwahl des Nationalrates
- Abgestimmt am 13. Oktober 1918. Details zu Nationalrat (Schweiz)
- Für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken
- Für die Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Referendum (Staatsvertragsreferendum)
- Abgestimmt am 30. Januar 1921. Details zu Staatsvertrag
- Kursaalspiele (Spielbanken)
- Abgestimmt am 2. Dezember 1928. Details zu Casino
- Rückkehr zur direkten Demokratie
- Abgestimmt am 11. September 1949. Details zu Direkte Demokratie
- Zur Verhinderung missbräuchlicher Preise
- Abgestimmt am 28. November 1982. Details zu Preisüberwacher
- Zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative
- Abgestimmt am 6. Dezember 1987. Details zu Moor
- Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)
- Abgestimmt am 23. September 1990. Details zu Atomkraftwerk
- Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag' (1. August-Initiative)
- Abgestimmt am 26. September 1993. Details zu Schweizer Nationalfeiertag
- Zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr
- Abgestimmt am 20. Februar 1994. Details zu Alpen-Initiative
- Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
- Abgestimmt am 3. März 2002. Details zu UNO und Die Schweiz in den Vereinten Nationen
- Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter
- Abgestimmt am 8. Februar 2004. Details zu Sexualdelikt
- Gentechfrei-Initiative (Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft)
- Abgestimmt am 27. November 2005. Details zu Gentechnik
[Bearbeiten] Gegenvorschlag
Manchmal erarbeiten Bundesrat und Bundesversammlung einen Gegenvorschlag zu einer Initiative, der dann gewöhnlich weniger weit geht als die Initiative selbst – in der Hoffnung, dass der Gegenvorschlag und nicht die Initiative angenommen wird.
Bis 1988 musste man entweder dem status quo, der Initiative oder dem Gegenvorschlag zustimmen (einzelnes Ja). Die Regierung erreichte so, dass Befürworter einer Änderung gespaltet werden, schliesslich mussten sich diese entweder für den Gegenvorschlag oder für die Initiative entscheiden. Gegner einer Änderung hatten damit ein leichtes Spiel.
Am 5. April 1987 wurde in einer Volksabstimmung die Einführung eines «doppelten Ja» bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag beschlossen. Seit dem 5. April 1988 ist das «doppelte Ja» Teil des «Bundesgesetzes über die politischen Rechte»; das heisst, man kann sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Mittels einer Stichfrage wird letzten Endes entschieden, welche Variante in Kraft treten soll, wenn beide angenommen werden.
[Bearbeiten] Kritik an Form der Initiative
Gewisse Autoren halten den Umstand für problematisch, dass mit der Initiative nur eine Verfassungs- jedoch keine Gesetzesänderung erreicht werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass in die Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden, welche als nicht «verfassungswürdig» erachtet werden. Sie wären eher auf Gesetzesstufe anzusiedeln. Ein Beispiel: Der Schutz der Moorlandschaften (und das Verbot, Waffenplätze in Mooren zu erstellen) ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. im Umweltschutzgesetz (Rothenturm-Initiative).[1]. Angesichts der geringen Erfolgsaussichten von Volksinitiativen ist dieses eher verfassungskosmetische Problem nicht von grosser Bedeutung.
Um u.a. dem oben angesprochenen Gebot der «Stufengerechtigkeit» von Normen Rechnung zu tragen, gibt es seit 2003 eine neue Form der Volksinitiative, die sog. allgemeine Volksinitiative (Art. 139a BV [noch nicht in Kraft]). Diese wird in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Das Parlament formuliert das Begehren aus und entscheidet darüber, ob die Verfassung oder die Gesetzgebung anzupassen sind. Bei einer Verfassungsänderung kommt es zum obligatorischen Referendum. Gesetzesänderungen obliegen dem fakultativen Referendum. Dem Parlament steht es frei, neben der Vorlage zur Umsetzung des Initiativbegehrens einen eigenen (direkten) Gegenvorschlag zu formulieren. Dieser kann ebenfalls auf Verfassungs- oder Gesetzesebene erfolgen. Der Nachteil für die Initianten besteht darin, dass das Parlament den genauen Wortlaut einer Vorlage bestimmt und somit die Anliegen verwässert werden können. Im Rahmen der Umsetzung dieses neuen Konzepts auf Gesetzesebene hat sich gezeigt, dass das neue Volksrecht in der konkreten Handhabung komplex ist. Der Nationalrat hat es als nicht praxistauglich taxiert und ist auf eine entsprechende Vorlage (Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sowie des Parlamentsgesetzes) nicht eingetreten. Gleichzeitig nahm er eine parlamentarische Initiative zur Rückgängigmachung der allgemeinen Volksinitiative auf Verfassungsebene an (insb. Streichung von Art. 139a BV).
[Bearbeiten] Schwierigkeiten bei Unterschriftensammlungen
Das Sammeln von 100'000 Unterschriften auf der Strasse ist an sich schon harte Arbeit und zusätzlich werden die Unterschriftensammler von einigen Stadtverwaltungen bei der Ausführung behindert. In St. Gallen, Biel und Winterthur ist das Sammeln von Unterschriften nur mit Bewilligung erlaubt (selbst ohne Sammelstand). Für die Ausstellung der Bewilligung verlangen diese Städte zusätzlich eine Gebühr von bis zu Fr. 50.-, was die Kosten für die Initianten erhöht. Deshalb legt die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) gegen eine Bewilligung der Stadt St. Gallen Rekurs ein. GSoA-Sekretär Felix Birchler gegenüber der Sonntagszeitung vom 10. Februar 2006: «Diese Praxis ist ein Skandal. So werden die Grundrechte beschnitten.»
Am restriktivsten ist die Stadt St. Gallen: Sie will das Sammeln von Unterschriften auf 6 Tage pro Monat einschränken: «Wir müssen Bewilligungen beschränken, damit alle zum Zug kommen.», so Urs Weishaupt, Sprecher der St. Galler Stadtverwaltung gegenüber der Sonntagszeitung.
Die Gegner dieser Praxis führen aus, dass Unterschriftensammler einerseits kaum stören und dass andererseits die Gefahr besteht, dass Unterschriftensammeln nur noch finanzstarken Organisationen möglich sein wird.
Gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch Art. 279 wird, wer die Sammlung oder die Ablieferung von Unterschriften für ein Referendums- oder ein Initiativbegehren durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
[Bearbeiten] Vergangene Volksinitiativen mit hoher Stimmbeteiligung (seit 1960)
Datum | Titel der Vorlage | Beteiligung | Anteil Ja-Stimmen | Stände Ja : Nein | Resultat |
---|---|---|---|---|---|
01.04.1962 | Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot der Atomwaffen» | 55.59 % | 34.8 % | 4 : 15 6/2 | ![]() |
07.06.1970 | Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Ueberfremdung» | 74.72 % | 46.0 % | 6 2/2 : 13 4/2 | ![]() |
20.10.1974 | Volksinitiative gegen die Ueberfremdung und Uebervölkerung der Schweiz | 70.33 % | 34.2 % | 0 : 19 6/2 | ![]() |
25.09.1977 | Eidgenössische Volksinitiative «für die Fristenlösung (beim Schwangerschaftsabbruch)» | 51.93 % | 48.3 % | 6 2/2 : 13 4/2 | ![]() |
04.12.1988 | Eidgenössische Volksinitiative «zur Herabsetzung der Arbeitszeit» | 52.86 % | 34.3 % | 2 : 18 6/2 | ![]() |
Eidgenössische Volksinitiative «für die Begrenzung der Einwanderung» | 52.84 % | 32.7 % | 0 : 20 6/2 | ![]() |
|
26.11.1989 | Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» | 69.18 % | 35.6 % | 2 : 18 6/2 | ![]() |
Eidgenössische Volksinitiative «pro Tempo 130/100» | 69.15 % | 38.0 % | 6 : 14 6/2 | ![]() |
|
06.06.1993 | Eidgenössische Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär» | 55.58 % | 44.7 % | 6 2/2 : 14 4/2 | ![]() |
Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» (Verzicht auf den Kauf von 34 F/A-18) | 55.58 % | 42.8 % | 3 2/2 : 17 4/2 | ![]() |
|
04.03.2001 | Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa» | 55.79 % | 23.2 % | 0 : 20 6/2 | ![]() |
Eidgenössische Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)» | 55.79 % | 20.3 % | 0 : 20 6/2 | ![]() |
|
03.03.2002 | Eidgenössische Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)» | 58.44 % | 54.6 % | 11 2/2 : 9 4/2 | ![]() |
Siehe auch: Liste eidgenössischer Volksabstimmungen
[Bearbeiten] Hängige Volksinitiativen
[Bearbeiten] Im Unterschriftenstadium hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative | Initiativkomitee (Website) | Unterschriften- liste | Veröffentlichung im Bundesblatt | Ablauf der Sammelfrist |
---|---|---|---|---|
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen neue Kampfflugzeuge» | Bündnis gegen neue Kampfflugzeuge/Gruppe für eine Schweiz ohne Armee ([2]) | [3] | 10.06.2008 | 10.12.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» | Loterie Romande zusammen mit Persönlichkeiten aus Kultur, Sport und Sozialwesen ([4]) | [5] | 22.04.2008 | 22.10.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» | Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz ([6]) | [7] | 04.03.2008 | 04.09.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» | Travail.Suisse ([8]) | [9] | 15.01.2008 | 15.07.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» | SP, Grüne, GSoA, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Evangelische Frauen Schweiz und 28 weitere Organisationen ([10]) | [11] | 04.09.2007 | 04.03.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Für freie Meinungsäusserung - weg mit dem Maulkorb!» | Schweizer Demokraten ([12]) | [13] | 07.08.2007 | 07.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» | Hauseigentümerverband ([14]) | [15] | 07.08.2007 | 07.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» | Hauseigentümerverband ([16]) | [17] | 07.08.2007 | 07.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» | Pro Natura, WWF Schweiz, Schweizer Heimatschutz, VKMB & Stiftung Landschaftsschutz ([18]) | [19] | 10.07.2007 | 10.01.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «jugend + musik» | Schweizer Musikrat ([20]) | [21] | 19.06.2007 | 19.12.2008 |
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» | Politiker der SVP und der EDU ([22]) | [23] | 01.05.2007 | 01.11.2008 |
Eidgenössische Volksinitiative «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» | Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens ([24]) | [25] | 27.03.2007 | 27.09.2008 |
Eidgenössische Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» | Junge Grüne Schweiz ([26]) | [27] | 27.02.2007 | 27.08.2008 |
[Bearbeiten] Beim Bundesrat hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative | Initiativkomitee (Website) | Eingereicht | Behandlungsfrist des Bundesrates |
---|---|---|---|
Eidgenössische Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» | Sozialdemokratische Partei der Schweiz ([28]) | 06.05.2008 | 05.05.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «für ein gesundes Klima» | SP, Grüne, EVP, CSP, WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, VCS, SES ([29]) | 29.02.2008 | 28.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» | Einzelpersonen ([30]) | 26.02.2008 | 25.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» | Schweizerische Volkspartei ([31]) | 15.02.2008 | 14.02.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» | Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber ([32]) | 18.12.2007 | 17.12.2008 |
Eidgenössische Volksinitiative «gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen» | Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber ([33]) | 18.12.2007 | 17.12.2008 |
Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» | Gruppe für eine Schweiz ohne Armee ([34]) | 21.09.2007 | 20.09.2008 |
[Bearbeiten] Beim Parlament hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative | Initiativkomitee (Website) | Eingereicht | Behandlungsfrist der eidg. Räte |
---|---|---|---|
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» | Schweizer Tierschutz STS ([35]) | 26.07.2007 | 23.01.2010 |
Eidgenössische Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» | Schweizerischer Fischerei-Verband ([36]) | 03.07.2006 | 03.01.2009 |
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» | ffg – forum für ganzheitsmedizin ([37]) | 15.09.2005 | 14.03.2009 1 |
1 Die Behandlungsfrist wurde wegen eines Gegenvorschlags um ein Jahr verlängert
[Bearbeiten] Abstimmungsreife Volksinitiativen
Titel der Initiative | Initiativkomitee (Website) | Beschluss der eidg. Räte | Behandlungsfrist der eidg. Räte | Abstimmungstermin (spätester bzw. definitiver) |
---|---|---|---|---|
Eidgenössische Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» | Schweizerischer Gewerkschaftsbund ([38]) | 13.06.2008 | 28.09.2008 | 08.02.2009 (spät.) |
Eidgenössische Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» | Marche Blanche ([39]) | 13.06.2008 | 31.08.2008 | 08.02.2009 (spät.) |
Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» | Komitee «Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität» ([40]) | 20.03.2008 | 13.07.2008 | 30.11.2008 (def.) |
Eidgenössische Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» | Freisinnig-Demokratische Partei des Kantons Zürich ([41]) | 20.03.2008 | 08.11.2008 | 30.11.2008 (def.) |
[Bearbeiten] Allgemeine Volksinitiative
Am 9. Februar 2003 wurde vom Volk eine Volksrechtsreform angenommen, die vorsah, eine neue Variante des Initiativrechts einzuführen: die allgemeine Volksinitiative. Dabei hätte jeweils das Parlament entschieden, ob ein Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesebene umgesetzt wird. Das Parlament hätte auch den genauen Wortlaut erarbeitet. Das Volk hatte der allgemeinen Volksinitiative dank Unterstützung durch FDP und CVP mit 70,3 Prozent zugestimmt, jedoch bei einer aussergewöhnlich tiefen Stimmbeteiligung von rund 28 Prozent. Die nachträgliche Vox-Analyse ergab zudem, dass etwa ein Viertel der Abstimmenden gar nicht genau wusste, worum es ging. Die vom Bundesrat ausgearbeitete Ausführungsgesetzgebung führte in den beiden Räten schliesslich zur späten Einsicht, dass das neue Volksrecht nicht umsetzbar ist. Schwierigkeiten bereiteten das Zweikammersystem, allfällige Gegenentwürfe, die unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse für Verfassungs- und Gesetzesänderungen, sowie die Möglichkeit für die Initiantinnen und Initianten, das Bundesgericht aufrufen zu können, wenn sie mit der Vorlage nicht zufrieden waren. Die daraus entstehende lange Verfahrensdauer hätte das Volksrecht unattraktiv gemacht. Am 19. März 2007 beschloss nach dem Nationalrat auch der Ständerat Nichteintreten auf die Ausführungsgesetzgebung der allgemeinen Volksinitiative.
[Bearbeiten] Volksinitiativen auf Kantonsebene
Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen, wobei eine Abstimmung über einen Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt wird. Die notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt.
Der Kanton Zürich kennt überdies seit 1869 die Einzelinitiative: Die Initiative einer Einzelperson betreffend Änderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes wird dann wie eine parlamentarische Initiative oder eine Volksinitiative behandelt, wenn sie die Unterstützung von wenigstens 60 (von insgesamt 180) Mitgliedern des Kantonsrates findet. Das Recht der Einzelinitiative kennen sodann die beiden Landsgemeindekantone Appenzell-Innerrhoden und Glarus, wo solche aber zwingend der Landsgemeinde zu unterbreiten sind.
Im Kanton Bern, im Kanton Schaffhausen und im Kanton Solothurn gibt es noch das Recht, mittels Volksinitiative den Rücktritt der Kantonsregierung zu erzwingen. Dieses war früher auch in anderen Kantonen möglich, wurde indes fast überall abgeschafft, zumal die Regierungsräte ohnehin alle vier Jahre vom Volk neu gewählt werden. In einigen Kanton wie Bern, Schaffhausen und Thurgau kann überdies mittels Volksinitiative auch die Abberufung des Kantonsparlaments vor Ablauf von dessen Legislaturperiode verlangt werden.
[Bearbeiten] Initiativen auf Gemeindeebene
Auf Gemeindeebene kann je nach kantonaler oder kommunaler Regelung auch ein einzelner Einwohner eine Initiative einreichen. Die Anzahl nötiger Stimmen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
[Bearbeiten] Quellenangaben
- ↑ (Bundesblatt 1987 III 377 388)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Volksmotion
- Parlamentarische Initiative
- Initiativrecht
- Eidgenössische Volksinitiativen im Detail
- Politisches System der Schweiz
- Direkte Demokratie
- Volksbegehren
- Referendum
- Volksentscheid
- Bürgerinitiative
- Liste eidgenössischer Volksabstimmungen