Kfz-Kennzeichen (Österreich)
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Inhaltsverzeichnis
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[Bearbeiten] Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990
[Bearbeiten] Systematik
Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner (Januar) 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichen beziehungsweise Kennzeichentafeln nach dem alten System (siehe Absatz „Auslaufende KFZ-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen und damit auch die Kennzeichentafel auf ein solches nach dem neuen System geändert.
Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand, Bundeswappen bzw. Wappen des Bundeslandes zwischen Bezirkskennung und Vormerkzeichen), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet.
Im November 2002 wurde der blaue Streifen mit dem EU-Symbol eingeführt, der sich auf der linken Seite der Kennzeichentfafel befindet. Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln mit kleinerem Format und kleinerer Schrift ausgegeben.
Jedes zugelassene Kraftfahrzeug und jeder zugelassene Anhänger ist durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks beziehungsweise der Landeshauptstadt ("Unterscheidungszeichen") und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich.
Weiters ist es gem. § 53 KFG gestattet, dass bei Kraftwagen, die zur Verwendung für Fahrten des Bundespräsidenten bei feierlichen Anlässen bestimmt sind, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein dürfen.
[Bearbeiten] Kennungen – Liste
[Bearbeiten] Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Bundesfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten - "Auslaufende Kennzeichen") beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005)
[Bearbeiten] Bezirks- und Behördenkennungen
A
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B
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D
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E
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F
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G
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H
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I
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J
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K
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L
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M
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N
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O
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P
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R
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S
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T |
U |
V
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W
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Z
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[Bearbeiten] Vormerkzeichen
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI-42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A, W-10000A; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
- BB Bundesbahn (W-1234BB)
- BE Bestattung (W-1256BE)
- BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
- EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
- FW Feuerwehr (AM-23FW) oder
- FF Feuerwehr (FE-10FF)
- GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-4136GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
- LO Städtische Linienomnibusse (W-3982LO)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
- MW Mietwagen (P-673MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz) (ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
- TX Taxi (SW-45TX)
- VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK-10 Konsul im Land Tirol
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens.
Bereits vorher waren blaue Aufkleber mit dem EU - Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Diese wurden per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.
[Bearbeiten] Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte "Kennzeichen nach eigener Wahl" möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (z.B. nationalsozialistische Abkürzungen).
Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Wunschkennzeichen müssen immer mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Beispiel:
- G-EGENM8 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Graz
- GM-HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
- BR-WOZU6 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Braunau am Inn (existiert)
- WO-ZU6 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Wolfsberg
- HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg
- OW-GIB8 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Oberwart
- E-UROPA1 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Eisenstadt (existiert)
- EU-ROPA1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Eisenstadt Umgebung (existiert)
- EF-911S für ein Kennzeichen aus dem Bezirk Eferding (existiert)
- FE-UER1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Feldkirchen (existiert)
Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 172.- plus € 18.- bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.
[Bearbeiten] Kennzeichentafeln mit speziellen Farben
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
- blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern): Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
- Ausnahmen:
- Deutschland und Ungarn: Kopie des Probefahrtscheines (entspricht der "normalen" Zulassungsbescheinigung) ist mitzuführen.
- Liechtenstein: eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
- Schweiz und in Italien: keine Beschränkungen.
- Für Fahrten in das Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen gedacht, die auch - im Gegensatz zu den blauen Kennzeichentafeln - an Private ausgegeben werden.
- Ausnahmen:
- blau mit rotem Streifen für vorübergehende Zulassungen (Zulassung auf die Dauer von höchstens einem Jahr, wenn der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz oder (bei Firmen) seinen Sitz nicht in Österreich hat - entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
- grün für Überstellungsfahrten (auch in das Ausland)
- rot (in einer kleineren Ausführung) für Motorfahrräder und Microcars, sowie (in normaler Größe) als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden[1].
[Bearbeiten] Wechselkennzeichen
Es können mehrere Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen zugelassen werden. Details siehe unter Wechselkennzeichen.
[Bearbeiten] Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Anstelle dieser ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.
[Bearbeiten] Auslaufende KFZ-Kennzeichen
Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
[Bearbeiten] Systematik
Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit "schwarzen" Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.
[Bearbeiten] Länderkennungen ab 1947
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
- BB Österreichische Bundesbahnen (seit der Privatisierung am 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben)
- BG Bundesgendarmerie (wegen der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei ab 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- FV Finanzverwaltung (seit 2005 statt ZW)
- JW Justizwache (seit 1977)
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
- ZW Zollwache (bis Ende 2004 ausgegeben - ersetzt durch FV)
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- schwarz mit dünner roten Umrandung für Anhänger
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.
[Bearbeiten] Nummernserien der einzelnen Behörden
[Bearbeiten] Burgenland
- Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- 1 – 999
- 8.000 – 8.999
- Eisenstadt-Umgebung
- 1.000 – 1.999
- Neusiedl am See
- 2.000 – 2.999
- Mattersburg
- 3.000 – 3.999
- Oberpullendorf
- 4.000 – 4.999
- Oberwart
- 5.000 – 5.999
- Güssing
- 6.000 – 6.999
- Jennersdorf
- 7.000 – 7.999
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 10.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199
[Bearbeiten] Niederösterreich
-
- 1.000 – 1.999 Amstetten
- 2.000 – 2.999 Baden
- 3.000 – 3.999 Bruck an der Leitha
- 4.000 – 4.999 Gänserndorf
- 5.000 – 5.999 Gmünd
- 6.000 – 6.999 Wien-Umgebung
- 7.000 – 7.999 Hollabrunn
- 8.000 – 8.999 Horn
- 9.000 – 9.999 Korneuburg
- 10.000 – 10.999 Krems
- 11.000 – 11.999 Lilienfeld
- 12.000 – 12.999 Melk
- 13.000 – 13.999 Mistelbach
- 14.000 – 14.999 Mödling
- 15.000 – 15.999 Neunkirchen
- (16.000 – 16.999 Nicht vergeben!)
- 17.000 – 17.999 Bezirk Sankt Pölten
- 18.000 – 18.999 Scheibbs
- 19.000 – 19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
- 20.000 – 20.999 Waidhofen an der Thaya
- 21.000 – 21.999 Wiener Neustadt-Land
- 22.000 – 22.999 Zwettl
- 23.000 – 23.999 St. Pölten Stadt, Bundespolizeidirektion
- 24.000 – 24.999 Wiener Neustadt Stadt, Bundespolizeidirektion
- 25.000 – 25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
- 26.000 – 26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
- 27.000 – 27.999 Schwechat Stadt, Bundespolizeidirektion
- (28.000 – 28.999 Mödling Stadt (wurde aber ab den 60-er Jahren nicht mehr ausgegeben))
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
Die 100er-Stellen des Kennzeichens konnten bei Bedarf durch Buchstaben ersetzt werden: N 11.A02, N 11.C99, usw.
[Bearbeiten] Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
[Bearbeiten] Ausgabe der Kennzeichen
Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.
Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu drei Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.iten-online.ch/kennzeichen/Oesterreich/oesterreich.htm (Deutsch) Beschreibung der Kennzeichen
- http://www.worldlicenseplates.com (Engl.) - Bildliche Darstellungen; 'Austria' auswählen
- http://www.rottens.salzburg.at/auto/a.htm (Deutsch) - Viele Fotos
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31.07.2007