Bundesgesetzblatt (Österreich)
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Das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl.) dient in Österreich der Verlautbarung von Bundesgesetzen, ministeriellen Verordnungen, Kundmachungen und Wiederverlautbarungen des Bundeskanzlers, Entschließungen des Bundespräsidenten sowie Staatsverträgen und sonstigem supranationalen Recht. Mit 1. Jänner 1997 wurde durch die Novelle zum Bundesgesetzblattgesetz 1985 durch BGBl. 660/1996 die Dreiteilung Bundesgesetz (Teil I), ministerielle Verordnung (Teil II), Staatsvertrag (Teil III) eingeführt.
Die Vorgänger des Bundesgesetzblattes waren das Reichsgesetzblatt (1848–1918) und das Staatsgesetzblatt (1918–1920, 1945). Zwischen 1938 und 1940 galt das Gesetzblatt für das Land Österreich, daneben bis 1945 das deutsche Reichsgesetzblatt. 1934 wurde einmalig eine Zweiteilung des Bundesgesetzblattes als Ausdruck des Beginns des Ständestaates eingeführt.
Seit 1. Jänner 2004 ist nicht mehr die gedruckte Fassung, die bis dorthin in der Print Media Austria AG, der früheren Österreichischen Staatsdruckerei, hergestellt wurde, sondern die im RIS online publizierte Fassung als authentisch anzusehen. Die rechtlichen Grundlagen für diese – bis dato in Europa einzigartige – Online-Kundmachung wurden durch das Kundmachungsreformgesetz 2004, BGBl. I Nr. 100/2003, geschaffen. Auf technischer Ebene wird die Online-Kundmachung durch den Einsatz elektronischer Signaturen realisiert.
Über eine entsprechende Suchmaske im RIS können auch alle Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003 abgefragt werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Bundesgesetzblatt (Deutschland)
- Bundesblatt (Schweiz)
- Landesgesetzblatt (Liechtenstein sowie österreichische Bundesländer)
[Bearbeiten] Weblinks
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