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Bundespolizei (Österreich) – Wikipedia

Bundespolizei (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ärmelabzeichen der Bundespolizei
Ärmelabzeichen der Bundespolizei

Die Republik Österreich hat den Wachkörper Bundespolizei im Jahr 2005 als einen bewaffneten, teilweise uniformierten und nach militärischem Muster organisierten, zivilen Wachkörper (aus den bis dahin bestehenden Wachkörpern Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps) eingerichtet. Die Bezeichnung auf Uniformen und Fahrzeugen lautet nicht Bundespolizei, sondern Polizei.

Die Bundespolizei ist den Sicherheitsbehörden (in erster Linie einer Bundespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft)) zur Verrichtung des Exekutivdienstes beigegeben oder unterstellt. Der Wachkörper Bundespolizei ist somit selbst keine Behörde, sondern der vor allem auch im Außendienst operative Hilfsapparat einer Sicherheitsbehörde und sorgt für deren öffentlich sichtbare Präsenz.

Der Personalstand der Bundespolizei beträgt ca. 23.000 Beamte, mit mehr als 4.500 Fahrzeugen und 70 Wasserfahrzeugen, welche auf ca. 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisation der Sicherheitsbehörden

[Bearbeiten] Exekutivdienst

Für die Sicherheitsbehörden versehen als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Angehörige folgender Einrichtungen den Exekutivdienst:

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des BMI)

[Bearbeiten] Exekutivorgane der Sicherheitsbehörden

Jede Sicherheitsbehörde, wie z. B. eine Bundespolizeidirektion, hat jeweils Beamte der Sicherheitsverwaltung (z. B. sogenannte Polizeijuristen) und des Wachkörpers Bundespolizei. Charakteristisch für Exekutivorgane ist, dass sie unter den Voraussetzungen, die das Waffengebrauchsgesetz 1969 normiert (z. B. Vereitelung von Fluchtversuchen hochgradig gefährlicher Verbrecher), die Waffe verwenden dürfen.

[Bearbeiten] Befugnisse der Exekutivorgane

Als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Exekutivbediensteten der Bundespolizei befugt, Auskünfte zu verlangen; die Identität eines Menschen festzustellen; Wegweisungen (auch bei Gewalt in Wohnungen) durchzuführen; Grundstücke zu betreten und zu durchsuchen (soweit dies zur Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht unerlässlich ist); Personen festzunehmen; Personen, die festgenommen wurden, zu durchsuchen; Personen im Rahmen von Großveranstaltungen zu durchsuchen; Sachen sicherzustellen; Sachen in Anspruch zu nehmen (z. B. Kraftfahrzeuge von unbeteiligten Dritten zur Verfolgung eines gefährlichen Flüchtigen). Die wichtigsten Grundlagen für die polizeiliche Arbeit finden sich vor allem im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der Strafprozessordnung (StPO) und dem Strafgesetzbuch (StGB). Weiters finden sich mannigfaltige Befugnisse in diversen Verwaltungsgesetzen.

[Bearbeiten] Geschichte des Wachkörpers Bundespolizei

[Bearbeiten] Gründung

Der Wachkörper Bundespolizei wurde am 1. Juli 2005 durch die Zusammenlegung von Bundessicherheitswachekorps, dem Kriminalbeamtenkorps und der Bundesgendarmerie per Gesetzesbeschluss des österreichischen Nationalrats ins Leben gerufen, deren Aufgaben er von den drei genannten, ehemaligen Wachkörpern übernahm. Der neue Wachkörper kann sich also auf das geschichtliche Erbe vor allem dieser drei Vorgängerorganisationen beziehen, jedoch auch auf das des ältesten, ehemaligen Wachkörpers Österreichs, der Zollwache, welcher bereits am 1. Mai 2004 aufgelöst wurde und dessen Bedienstete zum Großteil auf Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps aufgeteilt wurden. Im Gedenken an den Gründungstag wird jährlich am 1. Juli der „Tag der Bundespolizei“ mit verschiedenen Festlichkeiten begangen.

Der Fusion voraus ging eine mehrmonatige Vorbereitungsphase des sogenannten „team04“, welches sich zum Großteil aus Bediensteten der Bundesgendarmerie und zum kleineren Teil aus Bediensteten des Bundessicherheitswachekorps und des Kriminalbeamtenkorps zusammensetzte.

Diese sogenannte „Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie“, ist eine Reform der Wachkörper und nicht der Sicherheitsbehörden. Um diese zu reformieren wäre statt einer einfachgesetzlichen Änderung eine Änderung der Bundesverfassung notwendig. Der einzige andere große Wachkörper Österreichs außer der Bundespolizei ist die Justizwache, welcher jedoch dem Bundesministerium für Justiz unterstellt ist. Daneben gibt es in diversen Städten und Gemeinden eigene Gemeindewachkörper, sogenannte Gemeindesicherheitswachen. Mit der Benennung des Wachkörpers auf den Namen Bundespolizei wird die, in der Bevölkerung ohnehin zum Großteil schon vorhandene, Gleichsetzung des Begriffs Polizei mit „uniformierten, bewaffneten Exekutivbediensteten“ jetzt auch auf Ebene des Gesetzgebers langsam nachvollzogen. Die ursprüngliche Bedeutung des deutschen Wortes Polizei (welches sich aus dem Griechischen ableitet) bedeutet soviel wie „Gute Ordnung im Gemeinwesen“ und definiert sich als Tätigkeit in den meisten Fällen als „Abwehr von Gefahren und Schutz von Verwaltungsrechtsgut“. Dies ist aber, wie es die juristischen Umschreibungen schon vermuten lassen, eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Es ist jedoch, wie schon erwähnt, eine Trendumkehr in der Verwendung des Begriffs Polizei, weg von den Behörden und der Tätigkeit an sich, hin zur Umschreibung des Wachkörpers, welcher für die Sicherheitsbehörden die vorgegebenen Aufgaben vollzieht, zu erkennen. Es darf angenommen werden, dass es mittelfristig auch bei der Namensgebung der Sicherheitsbehörden zu Änderungen kommen wird, die diese Definitionsänderung des Begriffs Polizei nachvollziehen werden.

[Bearbeiten] Veränderungen

Im Rahmen der Vereinung der Wachkörper, bildete sich unter der Kollegenschaft und in den Medien das geflügelte Wort „Wo Polizei drauf steht, ist Gendarmerie drinnen“. Obwohl dies von den meisten Betroffenen zwar als wahr empfunden wird, wird dies von den ehemaligen Gendarmen eher als positives Qualitätsmerkmal wahrgenommen, wo hingegen die ehemaligen Sicherheitswache- und Kriminalbeamten dies eher als Merkmal einer drohenden Assimilierung betrachten.

So wurden in den ersten Monaten nach der Zusammenlegung Versuche unternommen, ein österreichweit allgemeingültiges Dienstsystem einzuführen, was besonders in Wien auf Grund der zum restlichen Österreich völlig unterschiedlichen Aufgabenlage zu Problemen führt. Eine endgültige Lösung ist bist dato nicht gefunden worden.

Im März 2006 wurde einmal mehr die Grundausbildung geändert. Statt wie bisher den neuaufgenommenen Polizisten gleich den – wenn auch provisorischen – Beamtenstatus der Verwendungsgruppe E2c zu gewähren, werden in Hinkunft Exekutivbedienste zuerst nur als Vertragsbedienstete mit 24-monatigem Vertrag eingestellt. Diese vierundzwanzig Monate entsprechen der neuen Grundausbildungszeit, welche bisher nur einundzwanzig Monate betrug. Diese nicht einmal zweijährige Ausbildung wurde allerdings nur ein paar Jahre praktiziert; auch zuvor hatte die Grundausbildung 2 Jahre gedauert. Ein schlüssiges Ausbildungssystem von der Basisausbildung bis zur Ausbildung der leitenden Beamten lässt weiter auf sich warten.

[Bearbeiten] Erscheinungsbild

Bis 31. Dezember 2007 war es den Bediensteten erlaubt, sowohl die alten grau/schwarzen Gendarmerie- als auch die alten grün/schwarzen Sicherheitswacheuniformen zu tragen, seitdem ist nur mehr das Tragen der neuen, blauen Uniform erlaubt. Zwischenzeitlich konnte es durch die Vereinigung zu „Mischungen“ kommen, die sich vor allem durch Äußerlichkeiten zeigten. So konnte es sein, dass Polizeikommandanten einer Landeshauptstadt in Gendarmerieuniform erschienen oder in Streifenwagen mit „BG“-Kennzeichen der ehemaligen Bundesgendarmerie und der neuen Aufschrift „POLIZEI“ Beamte in Gendarmerieuniform fuhren.

Auch heutzutage kann man noch feststellen, ob es sich bei einer Polizeiinspektion um einen ehemaligen Gendarmerieposten oder ein altes Polizeiwachzimmer handelt: wenn die Leuchtschilder bzw. Tafeln an den Inspektionen einen grauen Rahmen haben, handelt es sich um ehemalige Gendarmerieposten, bei einem dunkelgrünen Rahmen um frühere Sicherheitswachzimmer.

[Bearbeiten] Organisation des Wachkörpers Bundespolizei

Er ist den Sicherheitsbehörden beigegeben bzw. unterstellt

  • Bereichsstellvertreter der Abt. II/1 und II/2 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (bildet ein inoffizielles Bundespolizeikommando)
    • Landespolizeikommanden, kurz LPK (1 pro Bundesland)
      • Stadtpolizeikommanden, kurz SPK (1 pro Statutarstadt und 14 in Wien)
        • Bezirkspolizeikommanden, kurz BPK (1 pro politischem Bezirk)
          • Polizeiinspektionen, kurz PI (mehr als 1000 in ganz Österreich)

[Bearbeiten] Berufsbild eines Polizeibeamten

Ein Polizeibeamter muss zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit und in der Lage sein, die vielseitigen Aufgaben für die Allgemeinheit gewissenhaft und genauestens zu erfüllen. Er ist für die Sorgen und Nöte Hilfesuchender Ansprechpartner und Helfer. Die Aufgabenpalette reicht von Hilfeleistung, Gefahrenerforschung, Gefahrenabwehr, über Fahndungs-, Ermittlungs- und Überwachungsdienste bis hin zu Informations- und Beratungstätigkeiten. Oft in Sekundenschnelle muss eine gefährliche, sensible Situation erfasst, eine Entscheidung getroffen und trotzdem besonnen, unparteiisch, höflich und zuvorkommend gehandelt werden. Lückenlos hat der Bedienstete die Tätigkeiten und anfallenden Fälle zu dokumentieren und über das Ergebnis der Erhebungen und Vorfälle Anzeigen, Berichte und Skizzen zu verfassen und an die Gerichte und verschiedenen Behörden weiterzuleiten. Das kann zu langwierigen und Ausdauer erfordernden Erhebungen ebenso führen wie zu langen Büroarbeiten.

Polizeibeamte sollen eine gut entwickelte Persönlichkeit, korrektes und gepflegtes Auftreten sowie Verantwortungsbewusstsein haben. Als weitere Voraussetzungen gelten Eigeninitiative ebenso wie eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, geistige Beweglichkeit, logisches Denken und psychische Belastbarkeit. Von einem Polizeibediensteten wird außerdem erwartet, dass er sportlich trainiert und ausdauernd ist.

[Bearbeiten] Ausbildung

Für die Aus- und Fortbildung wurde im Bereich des Innenministeriums die Sicherheitsakademie (SIAK) eingerichtet. Zur direkten Ausbildung des Exekutivbediensteten wurden in den Bundesländern 10 Bildungszentren der Sicherheitsexekutive (BZS) errichtet.

[Bearbeiten] Aufnahme

Aufnahmeverfahren: Interessenten für die Aufnahme in den Polizeidienst müssen folgende Grundvoraussetzungen erbringen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • volle Handlungsfähigkeit
  • charakterliche Eignung, einwandfreier Leumund (z. B. keine Vorstrafen, Alkoholdelikte, Fahrerflucht usw.)
  • Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren beim Eintritt in den Exekutivdienst (bei aktivem militärischem Kaderpersonal des Österreichischen Bundesheeres ein Lebensalter von höchstens 35 Jahren beim Eintritt in den Polizeidienst.)
  • Mindestgröße von 168 cm bei Männern,163 cm bei Frauen
  • körperliche Eignung – organisch und funktionell gesund, Normalgewicht, einwandfreie Sehleistung (in Zweifelsfällen ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen), normaler Farbsinn, einwandfreie Hörleistung, tadelloses (saniertes) Gebiss usw.
  • persönliche, fachliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
  • erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung
  • abgeleisteter Grundwehrdienst bis zum vorgesehenen Aufnahmetermin bei männlichen Bewerbern
  • Führerschein der Klasse B
  • Körpergewicht:
Bei der Bewertung des von Körpergröße und Körperbau abhängigen Körpergewichts wird zur Bewertung der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, der im Bereich von 18 – 25 Kilogramm pro Quadratmeter liegen muss.

Jeder Interessent, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt, hat die Möglichkeit sich zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen offiziellen Ausschreibungsfrist erfolgt. Dem Bewerbungsgesuch sind anzuschließen

Die schriftliche Aufnahmeprüfung setzt sich zusammen aus

1. Teil:

  • Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
  • schriftliche Eignungsprüfung (Testreihe), bestehend aus:
    • einer Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat)
    • einem Grammatiktest
    • einem Intelligenztest
    • einem Persönlichkeitsfragebogen

2. Teil:

  • persönliches Aufnahmegespräch (Exploration)
  • ärztliche Untersuchung

Sporttest:

  • Schwimmtest (100 m Freistil)
  • medizinischer Bewegungs- und Koordinationstest (MBKT)
  • Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test
  • 3000 m Lauftest

Nach Auswertung des schriftlichen Tests, welche durch das Bundesministerium für Inneres erfolgt, werden die Bewerber nach Ihrem Testergebnis gereiht. Im Falle der positiven Absolvierung erfolgt die Einteilung der Bewerber zur ärztlichen Untersuchung.

Das Dienstverhältnis erfolgt zunächst auf Dienstvertragsbasis und ist auf 24 Monate (Dauer der Grundausbildung, statt wie bisher 21 Monate) befristet; dieses sogenannte Ausbildungsverhältnis, das als Vorbereitung für die Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Exekutivdienstes vorgesehen ist, kann bei mangelndem Ausbildungserfolg innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Dienstgeber aufgelöst werden. Nach positivem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Ausbildung, erfolgt die Angelobung der neuen Exekutivbediensteten. Die Angelobungsformel,welche in § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtgesetzes festgelegt ist, lautet:

„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“

Dies ist nach Ausbildung Neu nicht mehr vorgesehen. Der Polizeischüler ist als VB (Vertragsbediensteter) angestellt, und hat somit ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund. Die Übernahme erfolgt durch Unterschrift eines Dienstvertrages. Die Angelobungsformel wird nicht mehr gesprochen.

[Bearbeiten] Grundausbildung

Die Grundausbildung aus vier Abschnitten:

  • Basisteil (12 Monate): Theoretische Ausbildung

Im Basisteil wird den Ausbildungsteilnehmern rechtstheoretisches Basiswissen sowie einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten vermittelt. Die Lerninhalte sind so angelegt, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Der erste Ausbildungsteil ermöglicht, die Erfahrungen im anschließenden Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen. Der frühere Amtstitel „Aspirant“ ist derzeit nicht gebräuchlich, da Polizeischüler derzeit nur als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag aufgenommen werden.

  • Praktikum (2 Monate): Praktische Ausbildung auf der Polizeiinspektion

Die Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Basisteils und ist zugleich besonderer Bestandteil der Grundausbildung. Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Polizeischüler, ermöglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Organisation und den Organisationsabläufen vertraut. Die Polizeischüler lernen dadurch das breite Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen.

  • Hauptteil (7 Monate): Theoretische Ausbildung im Bildungszentrum

Der Hauptteil sensibilisiert die Schüler für jene Rechtsmaterien, die für das Einschreiten der Exekutive bedeutend sind. Die Polizeischüler lernen die Intention des Gesetzgebers kennen und Gesetze und Verordnungen ihrer Bedeutung nach zu erfassen. Darüber hinaus werden einsatztaktische und -technische Instrumentarien vermittelt.

  • Praktikum (3 Monate): Praktische Ausbildung auf der Polizeiinspektion

Erneute Sammlung praktischer Außendiensterfahrung

Bereits während der Ausbildung können Schüler zu Dienstversehungen z. B. bei Großveranstaltungen herangezogen werden.

  • Abschluss der Grundausbildung

Zum Abschluss der Grundausbildung wird in einer kommissionellen Dienstprüfung das Wissen der Vertragsbediensteten getestet. Das Bestehen dieser Prüfung beendet die Grundausbildung. Der fertig ausgebildete Polizist wird nun in ein Beamtenverhältniss übernommen und erhält den Dienstgrad „Inspektor“ (Verwendungsgruppe E2b).

Es gibt Bestrebungen, insbesondere von Seiten der Gewerkschaft, dass als Abschluss der Polizeiausbildung eine Berufsreifeprüfung abgelegt wird, welche den Absolventen die entsprechenden beruflichen Chancen eröffnen würde [1].

[Bearbeiten] Weiterführende Ausbildung

Je nach Personalbedarf besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung:

Ausbildung zum Dienstführenden Beamten („Chargen“), Verwendungsgruppe E2a

Es werden in diesem viermonatigen Kurs sowohl die künftigen uniformierten E2a-Beamten als auch die im Kriminaldienst stehenden zivilen Exekutivbediensteten ausgebildet. Uniformierte E2a-Beamte werden nach Ausmusterung in der Regel als Sachbearbeiter bzw. Gruppenkommandanten auf Polizeiinspektionen verwendet, wobei ihnen durch ihre Ausbildung die Karriere bis zum Leiter einer Polizeiinspektion oder Leiter eines Fachbereiches in einem Landespolizeikommando offen steht.

Als Lehrgangsabzeichen sind auf den Rangabzeichen (Distinktionen) der Teilnehmer silberne Winkel mit roter Einfassung angebracht.

Für die Repräsentationsuniform ist eine silberne Schulterspange vorgesehen.

Dienstgrade für Beamte der Verwendungsgruppe E2a:

  • Gruppeninspektor
  • Bezirksinspektor
  • Abteilungsinspektor
  • Kontrollinspektor
  • Chefinspektor

Eine spezielle Weiterbildung für den Kriminaldienst erfolgt erst nach dem Kurs an der jeweiligen Dienststelle.

Nach Abschluss werden jene Beamte welcher einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen wurden, Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen versehen, sind aber freilich mit Dienstwaffen und Dienstbehelfen (z. B. Handschellen) ausgestattet.

Dienstkokarde des Kriminaldienstes
Dienstkokarde des Kriminaldienstes

Der Kriminaldienst ist zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, im Schwerkriminalitätsbereich, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen:

  • Delikte gegen Leib und Leben (z. B. Mord)
  • Delikte gegen fremdes Vermögen (z. B. schwerer Diebstahl, Raub, schwerer Betrug, Veruntreuung)
  • Delikte gegen die Sittlichkeit (z. B. Vergewaltigung)
  • Fälschungsdelikte (z. B. Urkundenfälschung, Geldfälschung)

Kriminalbeamten wirken also bei der gerichtlichen Strafverfolgung (siehe unten) als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden können.

Unabhängig davon, dass sich Beamte im Kriminaldienst in verschiedenen Fachgruppen ausschließlich mit Ermittlungen von Strafdelikten beschäftigen, versieht natürlich auch jeder uniformierte Exekutivbeamte im Bereich seiner Inspektion den alltäglichen Kriminaldienst. Das heißt er erstattet ebenso Anzeigen an die Staatsanwaltschaft, vernimmt Verdächtige und vollzieht Festnahmen.

Bezüglich ihrer Dienstgrade unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von uniformierten Polizisten, nach der Ausbildung hat man in der Regel den Rang eines Gruppeninspektors oder Bezirksinspektors inne. Entgegen einer teilweise auch durch TV-Serien verbreiteten Meinung gibt es keine „Kommissare“ (Kommissar = ein Dienstgrad der Deutschen Polizei) in Österreich.


Ausbildung zum Leitenden Beamten („Offizier“), Verwendungsgruppe E1

  • Verwendungsmöglichkeiten: z. B. Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommandant, Landespolizeikommandant
  • Erfordernisse: mindestens 1-jährige Dienstzeit als dienstführender Beamter mit Matura bzw. B-Matura, oder 3-jährige Dienstzeit als dienstführender Beamter ohne Matura sowie das Bestehen einer zweiteiligen, äußerst selektiven und bundesweiten Auswahlprüfung (fachliche Prüfung sowie Assessmentcenter und Sporttest). Bei Kursbeginn darf der Bewerber ein Alter von 42 Jahren nicht überschreiten.
  • Ausbildung: 3-jähriges Studium der „Polizeilichen Führung“ an einer Fachhochschule, Abschluss mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts in Police Leadership.
  • Lehrgangsabzeichen: Als Lehrgangsabzeichen sind auf den Rangabzeichen (Distinktionen) der Teilnehmer goldene Winkel mit roter Einfassung angebracht. Für die Repräsentationsuniform ist eine goldene Schulterspange vorgesehen.

Dienstgrade für die Verwendungsgruppe E1:

  • Leutnant
  • Oberleutnant
  • Hauptmann
  • Major
  • Oberstleutnant
  • Oberst
  • Brigadier
  • Generalmajor
  • General

[Bearbeiten] Dienstgrade

Jeder Polizist trägt den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich trägt er noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung. Da nach der letzten Ausbildungsnovelle die auszubildenden Polizisten nicht mehr in der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden, ist der Dienstgrad Aspirant derzeit praktisch nicht existent. Auch die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant werden, auf Grund der in der Praxis nicht vorkommenden niedrigen Ernennungserfordernisse, de facto nicht vergeben. Die Dienstgrade kann man bei den uniformierten Polizisten anhand der Distinktionen erkennen. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Eingeteilte, dienstführende und leitende Exekutivbedienstete.

Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, den Dienstgrad in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber es ist nicht üblich, dass die Bezeichnung Hauptfrau verwendet wird, auch wenn dies nach Artikel 7 Absatz 3 B-VG eigentlich erlaubt ist!)

Siehe auch: Dienstgrade der österreichischen Exekutivbediensteten


[Bearbeiten] Dienstbetrieb

Der Dienstbetrieb unterscheiden sich je nach Aufgabenbereich der Dienststelle. Der Großteil der Dienststellen, welche als Polizeiinspektionen (PI) bezeichnet werden, sind mit allgemeinen exekutivdienstlichen Aufgaben betraut. Dazu gehören unter anderem:

  • Streifen- und Überwachungsdienst
  • Ermittlungs- und Erkennungsdienst
  • Verkehrsdienst
  • Gefahrenabwehr
  • Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, d. h., sind Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor, so trifft die Sicherheitsbehörden die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht. Wenn Grund zur Annahme einer solchen Gefährdung besteht, sind die Exekutivbediensteten verpflichtet festzustellen, ob diese auch tatsächlich besteht und haben bejahendenfalls die Gefahr abzuwehren, wobei sie auch Rettung und Feuerwehr zur Hilfe ziehen können

Außerdem werden auf den PI all jene Strafrechtsdelikte bis zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft bearbeitet, die nicht auf Grund ihrer besonderen Schwere oder aus anderen Gründen von der Kriminalpolizei ermittlungstechnisch finalisiert werden müssen. Weiters gehören zu den Aufgaben eines EB in einer Polizeiinspektion die Auskunftserteilung, Aufnahme von Verkehrsunfällen, Hilfeleistungen jeder Art usw.

Hinsichtlich der Dienstzeit unterscheidet sich der Exekutivdienst wesentlich von einer normalen Bürotätigkeit. Der Polizeidienst erfordert von den Beamten sowohl am Tag als auch während der Nacht – in regelmäßiger und unregelmäßiger Zeitfolge – für die Bevölkerung da zu sein. Wochenenden oder Feiertage bilden dabei keine Ausnahme. Jeder Bedienstete ist zudem über Anordnung oder wenn es besondere Umstände erfordern, verpflichtet, über die vorgeschriebene monatliche Stundenanzahl hinaus Dienst zu verrichten (Überstunden, Journaldienst).

Beamte der jeweiligen Landesverkehrsabteilung sind ausschließlich mit Aufgaben der Überwachung und Lotsung des Verkehrs, Lotsungen allgemein, Schwerpunktkontrollen (Planquadrate) und Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelungen) betraut.

Das Landeskriminalamt als Organisationseinheit (Fachabteilung) des Landespolizeikommandos ist grundsätzlich für die Bearbeitung der Schwerkriminalität bzw überregionalen Kriminalität zuständig; aber auch die Koordinierung und Servicierung aller im Kriminaldienst tätigen Dienststellen eines Bundeslandes ist eine wichtige Aufgabe.

Bei der See- und Strompolizei stehen die Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs, Fischerkontrollen und Hilfeleistungen auf den größeren Gewässeren Österreichs im Mittelpunkt.

Die Beamten von Diensthundeeinheiten sind zuständig für den Streifendienst mit Suchtgift-, Sprengstoff- und Fährtensuchhunden, welche besonders bei Großveranstaltungen und bei der Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden zum Einsatz kommen. Sie verrichten auf eigenen Diensthundeinspektionen Dienst.

Den Beamten von Einsatzeinheiten (kurz EE) obliegen alle Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad und Spezialeinsätze soweit dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Einsatzkommandos (EKO) COBRA fällt.

Charakteristisch für den Dienst in der Bundespolizei ist neben Uniform und Bewaffnung auch der Dienst zu Tag- und Nachtzeiten und an Wochenenden und Feiertagen, der vor allem von den Eingeteilten Beamten verrichtet wird.

Zur Legitimation dienen allen EB ihre Dienstausweise. Im Zuge der Polizeireform wurden allen EB neue Ausweise ausgestellt, um auch den ehemaligen Gendarmeriebeamten einen Ausweis mit der Aufschrift „Polizei“ zukommen zu lassen. Beim neuen Ausweis handelt es sich um eine Karte in Bankomatkartengröße. Der Ausweis weist fünf Sicherheitsmerkmale auf. Auf der Vorderseite befindet sich neben dem schwarz-weiß per Laser auf den Rohling gebrannten Lichtbild die siebenstellige Dienstnummer. Auf der Rückseite sind – so vorhanden der akademische Grad –, Vor- und Nachname, und ein weiteres Mal die Dienstnummer sowie die ausstellende Behörde zu sehen. Neben dem Foto gibt es weitere Sicherheitsmerkmale: Ein Kippbild auf der Vorderseite mit dem Bundesadler, auf dem zusätzlich fünf Stellen der Dienstnummer verzeichnet sind, unter der Aufschrift „Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ eine Reliefprägung „Republik Österreich“ sowie die Mikroschrift „Bundesministerium für Inneres“ auf beiden Seiten.


[Bearbeiten] Uniformen, Waffen und Gerät

[Bearbeiten] Uniformen

[Bearbeiten] Abzeichen und Distinktionen

Der Wachkörper Bundespolizei führt als Abzeichen auf einem golden umrandeten, dunkelblauen Schild das österreiche Bundeswappen in silberner Ausführung. Auf dem Schild, über dem Bundeswappen, befindet sich der in Gold gehaltene Schriftzug POLIZEI. Auch auf den Distinktionen wird eine stark stilisierte Form des Bundeswappens innerhalb eines Eichenlaubkranzes geführt. Die Grundfarbe der Distinktionen bildet ein kräftiges Rot. Durch eine steigende Anzahl von kombinierten Sternen, Streifen und Untergründen in den Farben Silber, Platin und Gold werden die Dienstgrade dargestellt. Zu bemerken ist, dass sowohl das Bundeswappen auf dem Ärmelabzeichen, aber in noch viel größerer Weise die Darstellungen des Bundeswappens auf dem offiziellen Polizeilogo sowie auf den Distinktionen nicht den per Verfassungsgesetz festgesetzten Vorschriften hinsichtlich dessen Aussehens entsprechen.

[Bearbeiten] Bekleidung

Im regulären Dienst wird die Exekutivdienstuniform (EU) getragen. Diese besteht aus:

Die für festliche Anlässe geschaffene Repräsentationsuniform (RU), welche von E1-Beamten vorzugsweise aber auch im regulären Dienst getragen wird, besteht aus

  • Halbschuhe
  • schwarze Strümpfe, Strumpfhose, Socken
  • Uniformhose/Uniformrock
  • Hosengürtel
  • Kurzarmleibchen als Unterhemd
  • Uniformhemd, -bluse (Langarm)
  • Schulterklappendistinktionen auf Hemd
  • Krawatte
  • Uniformsakko/Uniformblazer
  • Uniformmantel (witterungsbedingt)
  • Kragendistinktionen auf Uniformsakko/Uniformblazer
  • Schulterklappendistinktionen auf Uniformmantel
  • Tellerkappe blau

Bei Arbeitsdiensten (z. B. Aufstellen von Tretgittern) wird üblicherweise ein Overall getragen.

Von den Sonder- und Einsatzeinheiten der Bundespolizei wird eine gesonderte Uniform getragen. Diese besteht aus

  • Einsatzstiefel
  • schwarze Socken
  • Kurzarmleibchen als Unterhemd
  • Overall, flammhemmend, blau
  • Schulterklappendistinktionen auf Overall und Jacke
  • Einsatzjacke (witterungsbedingt)
  • Barret

Die Barettfarbe wechselt je nach Einheitszugehörigkeit:

  • WEGA: dunkelrot
  • Diensthundeführer: hellgrün
  • Einsatzeinheiten der Landespolizeikommanden: schwarz
  • Reservekompanien: blau

[Bearbeiten] Gesetzlicher Schutz

Die Uniformen und Uniformteile von Polizisten sind unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z. B. Filmaufnahmen) an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt kann eine Strafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten.

Näheres hierzu auch unter: Polizeiuniform

[Bearbeiten] Dienstwaffen und Dienstbehelfe

Als Dienstwaffen und Dienstbehelfe, steht einem auf einer herkömmlichen Polizeiinspektion Dienst versehenden EB folgendes zur Verfügung:

Insbesondere bei Formationen wie den Einsatzeinheiten stehen Tonfa-Schlagstöcke entsprechend den Einsatzumständen in Verwendung.

Der WEGA in Wien steht darüber hinaus das Präzisionsgewehr SSG 69 (auch Subsonic oder mit Nachausrüstung) sowie die Granatpistole MZP 1 von Heckler & Koch zur Verfügung. Weiters sind Tränengaswurfkörper, Ablenkgranaten mit Blitz- und Knalleffekten sowie die Elektroschockpistole „Taser“ im Einsatz.

Waffen der Bundespolizei

[Bearbeiten] Gerät

[Bearbeiten] Bodenfahrzeuge

Wasserwerfer
Wasserwerfer
Streifenkraftwagen
Streifenkraftwagen
Gepanzertes Spezialfahrzeug der WEGA
Gepanzertes Spezialfahrzeug der WEGA
Transporter für Diensthunde
Transporter für Diensthunde

Streifenfahrzeuge verschiedener Hersteller und Typen sind bei der Polizei in Verwendung. Die alten weißen Streifenfahrzeuge werden sukzessive durch die neu gestalteten mit silberner Lackierung und blauen und roten Applikationen abgelöst. Die ersten Chargen dieser neuen Fahrzeuge umfassen die Typen:

In Wien stehen der Polizei mehrere Wasserwerfer für ordnungspolizeiliche Anlässe zur Verfügung. Diese sind erst vor kurzem in Dienst gestellt worden und weisen noch die weiße Außenfarbe auf. Der Einsatzeinheit „WEGA“ steht außerdem ein gepanzertes Spezialfahrzeug des Fabrikats TM-170 für spezielle Einsatzlagen zur Verfügung.

Der Einsatzabteilung Kranich auf dem Flughafen Wien-Schwechat steht darüber hinaus ein Steyr-Daimler-Puch Radpanzer, Typ „Pandur“ zur Verfügung.

[Bearbeiten] Luftfahrzeuge

Bei der Flugpolizei, welche nicht dem Wachkörper Bundespolizei angehört, jedoch ministeriell derselben Abteilung untersteht, sind derzeit Hubschrauber der Marken Bell und Eurocopter im Einsatz. Im Laufe des Jahres 2006 soll eine Kaufentscheidung für neue Mehrzweckhubschrauber fallen. Die Hubschrauberflotte wird insgesamt deutlich verkleinert. Ziel ist die verstärkte Möglichkeit für Nachteinsätze, Unterstützung im Falle von Naturkatastrophen sowie überhaupt eine Anpassung an die internationalen Polizei- bzw. technischen Standards. Weiters ist geplant, die Kosten für Wartung, Betrieb und Logistik durch die Vereinheitlichung der Typen und wartungsfreundlichere Geräte zu senken sowie die Sicherheit des Flugbetriebs durch den Einsatz moderner Technologie zu verbessern. Überdies sollen die neuen Hubschrauber um rund ein Drittel leiser sein.

[Bearbeiten] Technische Geräte

Funktechnik

Im Februar 2006 wurden in Wien die ersten Digitalfunkgeräte auf TETRA-Technologiebasis in Dienst gestellt, welche die alten Analoggeräte ablösen sollen. Diese gewährleisten eine hohe Abhörsicherheit und im Endausbau sehr gute Sprachqualtität. Endziel ist ein BOS-Funk für ganz Österreich für alle Blaulichtorganisationen.

Sicherheitstechnik

[Bearbeiten] Sonstige Gerätschaften und Ausrüstung

  • Ausrüstungskoffer (Werkzeug, Taschenlampe, UV-Lampe, Handfesseln, Fußfesseln usw.)
  • Formularkoffer
  • Sperrketten (Vorrichtungen mit Spitzen zum Ablassen der Reifenluft von überfahrenden Kraftfahrzeugen)
  • Anhaltekelle

[Bearbeiten] Schutzausrüstung

Je nach Bedarf sind Schutzschilde, Schutzhelme, Schutzschilde aus Panzerglas und Schnellbinder („Handschellen“ aus Plastik für Großveranstaltungen) im Einsatz.

[Bearbeiten] Sonstiges

Im Innenministerium ist das Einsatzkommando (EKO) COBRA installiert, welches nicht dem Wachkörper Bundespolizei angehört, jedoch ministeriell derselben Abteilung untersteht.

[Bearbeiten] Rechtliche Stellung

An Polizisten, wie auch an andere Beamte, werden durch das Strafgesetzbuch besondere Maßstäbe angelegt. Sie sind die einzige Berufsgruppe für die der Gesetzgeber besonders strenge „Verhaltensregeln“ anlegt. Zusätzlich ist der Polizist einem Disziplinarrecht unterworfen, nach welchem er, bei Dienstpflichtverletzungen noch gesondert belangt werden kann. Die Abschreckung als Polizist strafbare Handlungen zu begehen ist also theoretisch so hoch wie in fast keinem anderen Beruf. Es wird jedoch von mancher Seite bemängelt, dass dies praktisch kaum Auswirkungen auf das Verhalten von Polizisten habe, da der Korpsgeist innerhalb Exekutive und Justiz funktioniere und allfällige Beschwerdeführer praktisch immer mit Gegenklagen überhäuft werden würden. Andererseits werden Polizisten oder der Polizei oft rassistische oder sonstige verwerfliche Motive für Amtshandlungen vorgeworfen. Werden Polizisten angeklagt und freigesprochen wird manchmal eine polizeifreundliche Justiz unterstellt und die Unabhängigkeit der Gerichte in Zweifel gezogen.

Das Strafrecht schützt den Polizisten und das Amt an sich durch mehrere Paragraphen des StGB vor Angriffen mit einer besonderen Strafdrohung. Wer also z. B. einen Polizisten tätlich angreift oder ihn an einer Amtshandlung hindert, macht sich, unbeschadet etwaiger anderer Delikte, zusätzlich strafbar. Von Seiten der Polizei wird oftmals beklagt, dass derartige Angriffe auf Polizisten von Tätern, Gesellschaft und Medien oft als „Bagatelldelikte“ abgetan werden.

[Bearbeiten] Interessantes

  • Der Schutzpatron der Bundespolizei ist der Erzengel Michael.
  • Die umgangssprachliche Bezeichnung in der Bevölkerung, vor allem in Ostösterreich, lautet Kiberer und analog dazu für den gesamten Wachkörper Kiberei (siehe Polizeijargon), während in Westösterreich nach wie vor der Begriff „Schandi“ (für Gendarm) gebräuchlich ist.

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Bundespolizei (Österreich) – Bilder, Videos und Audiodateien

Offizielle Seiten:

Personalvertretung (in alphabetischer Reihenfolge):

Kritik:

  • www.zara.or.at Anti-Rassismus-Report 2005 der Organisation ZARA – Abschnitt Polizei
  • „Polizeistreik“ Fiktive Erzählung über einen Polizeistreik in Österreich von Paul Johann Abart
  • www.goed.at Bericht der BBC über die Zusammenlegung der Wachkörper in Österreich, in Englisch
  • [1]EFÖ Exekutivforum Österreich, Sozial- und Sicherheitsvereinigung,Herausgeber diverser kritischer, parteipolitisch neutraler Printmedien zum Thema Soziales und Sicherheit ]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at/news/154-Aussendung%20-%20MATURA%20FÜR%20DEN%20POLIZEIDIENST%2015.04.08.pdf FSG: Aufnahme der E2c-Prüfung in das Berufsreifeprüfungsgesetz


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