Schutzpatron
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Ein Schutzpatron (lat. pater, „Vater“) ist nach christlichem Verständnis ein Heiliger, der mit einen lokalen oder spezifischen Wirkungskreis durch Weihung verbunden wird. Seinem Schutz unterstellt man ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit. Bei weiblichen Heiligen und der Heiligen Maria verwendet man den Begriff Schutzpatronin oder den lateinischen Begriff Patrona. Maria gilt zum Beispiel als Schutzpatronin Bayerns („Patrona Bavariae“).
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[Bearbeiten] Die Schutzfunktion des Heiligen
Gemäß der offiziellen Lehre der katholischen Kirche haben Heilige keine göttlichen oder magischen Kräfte. Die geglaubte Existenz von Heiligen gehört aber zur katholisch-christlichen religiösen Tradition und ist Teil des katholischen Glaubensbekenntnis, zu dem auch der Satz gehört: „Ich glaube … an die Gemeinschaft der Heiligen.“ Die Heiligen können nach der christlichen Lehre die göttliche Trinität im Himmel bevorzugt bitten, zugunsten der Menschen schützend und helfend einzugreifen. In der Heiligenlitanei wird ein Vielzahl von Heiligen mit ihrem Namen und „… bitte für uns.“ angerufen; Beispiel „Heiliger Antonius, bitte für uns.“ Jede Region, Land, Ort, Beruf, besondere Kirche etc. in der Einflußsphäre der christlich-katholischen Religion bekommt so einen heiligen Schutzpatron, dies ist stärkend für die lokale, spezifische katholische Identifikation und den lokalen Zusammenhalt.
[Bearbeiten] Anrufung nicht Anbetung
Gläubige Katholiken dürfen zu den Heiligen beten, sie anrufen, sollen diese aber nicht anbeten. Im Volksglauben traut man den Heiligen häufig auch zu, dass sie mittels einer von Gott verliehenen Zuständigkeit und Machtbefugnis selbständig, gottähnlich helfend, schützend eingreifen können. Dieses Verständnis und diese Praxis ähneln dann dem Polytheismus, mit ihren Göttern für spezielle Herrschafts- und Aufgabenbereiche und der heidnischen Götzenanbetung. In verschiedenen christianisierten Kulturen ist die Anrufung von Heiligen nicht von einer Anbetung zu unterscheiden und wird auch nicht in allen Fällen von den betenden Gläubigen so differenziert vorgenommen. Diese Anbetung bzw. Anrufung wird zudem noch überlagert von der weiterbetriebenen Anbetung alter Götter, Magier und Geister, die in christliche Heilige übertragen werden. Dieses vorchristliche Verhalten zu tolerieren erleichterte vielerorts die Christianisierung.
[Bearbeiten] Der Ortspatron
Soweit einem Heiligen bzw. einer Heiligen der Schutz eines Ortes anvertraut wird, spricht man von einem Ortspatron bzw. einer Ortspatronin. Diese Beziehung entsteht in der Regel dadurch, dass die Ortskirche dem Schutzpatron geweiht wird und dann auch seinen Namen trägt. Oft werden Statuen oder Bilder des Heiligen in und um die Kirche aufgestellt. Im Mittelalter galt die Beziehung besonders stark, wenn Reliquien des Heiligen in einer Kirche aufbewahrt wurden. Manchmal gibt es auch mehrere Ortspatrone.
[Bearbeiten] Sonderfall Erzengel Michael
Ein besonderer Fall ist hierbei der Erzengel Michael, der kein Heiliger ist, aber in der Verehrung bis zu den Kreuzzügen beliebt war und auch als Schutzpatron fungiert.
[Bearbeiten] Weltliche Schutzpatrone
Daneben wurde als Schutzpatron auch der Ritter bezeichnet, der Kirchengebäude und Klöster vor weltlichen Angriffen schützte.