Herzogtum Westfalen
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Das Herzogtum Westfalen war ein historisches Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im Süden der Westfälischen Bucht. Neben den fruchtbaren Ebenen der Soester Börde gehörten damit zum Herzogtum Westfalen ein beträchtlicher Teil des gebirgigen Sauerlandes. Es war ein Nebenland des kurkölnischen Staates. Verfassungsrechtlich unterstand es zwar den Kölner Erzbischöfen, in der Verfassungspraxis jedoch gelang es den Ständen und insbesondere dem landsässigen Adel, ein erhebliches Mitspracherecht durchzusetzen und zu bewahren.
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[Bearbeiten] Geographie
Es umfasste am Ende des 18. Jahrhunderts das Gebiet der heutigen Kreise Olpe und Hochsauerland. Hinzu kamen weite Teile des heutigen Kreises Soest. Nicht hinzu gehörte freilich das Gebiet der Stadt Lippstadt und seit der Soester Fehde die Stadt Soest. Hinzu kamen auf dem Gebiet des heutigen märkischen Kreises die Stadtgebiete von Menden und Balve sowie den Ortsteil Sümmern von Iserlohn. Östlich der heutigen Grenzen Westfalens lag in Hessen die Exklave Volkmarsen.
Das Herzogtum grenzte im Norden an die Lippe und damit an das Hochstift Münster. Nordöstlich lag das Hochstift Paderborn, südöstlich Waldeck und Niederhessen, südlich die Grafschaft Wittgenstein und die Nassau-Siegener Besitzungen. Westlich lag das Herzogtum Berg und die Grafschaft Mark.
Im nördlichen Teil am Hellweg lagen in der Nähe von Werl, Westernkotten und Sassendorf reiche Salzquellen. Außerdem war das Land sehr fruchtbar. Ähnliches gilt für den im Süden anschließenden Haarstrang. Südlich davon lag der gebirgige sauerländische Teil des Herzogtums. Für den Ackerbau war dies Gebiet insgesamt weniger geeignet. Reich war es an Metallvorkommen und Wald. [1]
[Bearbeiten] Westfalen und Köln im frühen Mittelalter
Die Beziehung der Kölner Bischöfe zu einem Teil Westfalens reichen bis in die karolingische Zeit zurück. Auf der Paderborner Reichsversammlung von 777 übertrug Karl der Große die Christianisierung des Sauerlandes und des östlichen Teil der Hellwegregion dem Bischöfen von Köln. Die von Köln ausgehende Mission ließ eine frühe Kirchenorganisation entstehen. Von einigen Urpfarreien etwa in Soest, Wormbach (bei Schmallenberg) oder Hüsten wurden im Laufe der Zeit Tochterkirchen gegründet. Mit den Kirchengründungen verbunden waren zahlreichen Güterübertratungen von Seiten des Adels und des Königs zur Ausstattung der Kirchen und der Aufrechterhaltung des Kultes. Dadurch kam die Kölner Kirche bald zu erheblichen Besitzrechten in der Region. Teile davon wurden zur Versorgung von Klöstern und Stiften genutzt (1014 Schutz des Erzbischofs für das früher gegründete Kanonissenstift Geseke, 1072 Gründung des Kloster Grafschaft, 1170 Stiftung des Kloster Bredelar). Die Klostergründungen trugen zur Festigung der Kölner Stellung in Westfalen stark bei. Daneben blieb ein beträchtlicher Teil unter der direkten Kontrolle Kölns. Um 1100 besaß die Kölner Kirche Güter in und um Soest, Körne (bei Dortmund), Belecke, Recklinghausen, Menden, Hagen, Schwelm, Medebach und Olpe. Einige dieser Rechte (Schwelm, Dortmund, Hagen) gingen später wieder verloren, die übrigen bildeten die Grundlage einer kölner Territoriumsentwicklung in Westfalen im Hochmittelalter.
Zur Klosterlandschaft im Herzogtum Westfalen siehe: Liste der geistlichen Institute im Herzogtum Westfalen
[Bearbeiten] Entstehung bis 1368
Die Entstehung verdankte es den Machtbestrebungen des Kölner Erzbistums im 12. Jahrhundert. Vor allem in Konkurrenzkampf mit dem regionalen Adel kam es zum Bau oder Erwerb von Burgen (1100 Volmarstein (bei Wetter (Ruhr)), 1120 Burg Padberg (bei Marsberg). Zur Stärkung auch der wirtschaftlichen Bedeutung diente die Verleihung von Stadtrechten. (1144 Medebach, es folgten Werl, 1222 Befestigung und Stadtrechte für Attendorn, (1217/20) Brilon, (1217) Geseke). Um 1290 wurde Warstein, 1296 Belecke und 1297 Kallenhardt gegründet. Olpe wurde 1311 zur Stadt erhoben.
Für die Expansionsmöglichkeit in Westfalen entscheidend war zunächst die Schwächung der Grafen von Werl bzw. der Grafschaft Arnsberg. Im Jahr 1102 kaufte Erzbischof Friedrich I. aus dem Besitz der Grafen von Werl Hachen (bei Sundern) und Werl. Außerdem wurde der Graf Friedrich von Arnsberg nach der Eroberung der Stadt Arnsberg gezwungen auf die Hälfte seiner Grafschaft zu Gunsten Kölns zu verzichten. Später erfolgte der Erwerb von Rüthen sowie der Grafschaft Volmarstein (mit Schwelm und Hagen). Im Jahr 1164 wurde die Stadt Arnsberg von Erzbischof Reinald von Dassel erneut erobert und die Grafen von Arnsberg gezwungen die Lehnsherrschaft Kölns anzuerkennen.
Allerdings fehlte den Erzbischöfen tatsächliche legitime Rechte in der Region. Unter Otto I., der gleichzeitig auch Herzog von Sachsen war, wurden die östlichen Teile Sachsens den Billungern übertragen. Eine Weitergabe der Rechte südlich der Lippe fand nicht statt. Dort beanspruchten die sächsischen Könige weiter Herzogsrechte. Die Werler Grafen verstanden sich als Stellvertreter des Herzogs in diesem Gebiet. Die familiären Bindungen zum Kaiserhaus verstärkten diesen Anspruch. Nach dem Ende der ottonischen Linie wurden die Herzogsrechte in diesem Teil Sachsens nicht neu vergeben. Die Billunger versuchten lange Zeit vergeblich ihre Ansprüche auf das ganze Herzogtum durchzusetzen. Erst Heinrich der Löwe gelang es als Herzog von Gesamtsachsen anerkannt zu werden.[2]
Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180), den Erzbischof Philipp von Heinsberg entscheidend beeinflusste, erhielt dieser den Titel des Herzogs von Westfalen und Engern, wurde also Herzog über den westlichen Teil des ursprünglichen Herzogtums Sachsen. Allerdings brachte der neue Titel den Erzbischöfen keinen direkten Machtzuwachs in Westfalen. Weder waren im Vertrag von Gelnhausen die Grenzen des Herzogtums festgelegt, noch die herzoglichen Rechte, Befugnisse oder Gerechtsame geregelt. Zu den Rechten des Herzogs gehörte es, das militärische Aufgebot des (eben nicht definierten) Landes zusammenzurufen und zu führen. Hinzu kam das Recht des Burgenbaus, die Gerichtshoheit und die Pflicht zur Wahrung des Landfriedens. Allerdings wurden auch diese Rechte durch die Stärkung der Territorialherren durch die Reichsgesetze von 1220 und 1231 zu weitgehend leeren Titeln. Eine gewisse Bedeutung behielt die Oberaufsicht der Erzbischöfe über die Femegerichte, die vor allem in Spätmittelalter an Bedeutung gewannen.
Über die reale machtpolitische Entwicklung entschied im Wesentlichen das „Recht des Stärkeren“. Allerdings kam den Kölner Bischöfen der prestigeträchtige Herzogstitel durchaus gelegen, um ihre Position in Westfalen auszubauen. Nicht nur Erzbischof Engelbert von Berg (1216–1225) betrieb die planmäßige Ausdehnung des Territoriums und geriet damit in Gegensatz zu den weltlichen Herrschern, denen er die kirchlichen Vogteien entzog. Der Streit gipfelte in der Ermordung des Erzbischof bei Gevelsberg durch eine „Fronde“ westfälischer Adeliger, an deren Spitze sein Neffe, Graf Friedrich von Isenberg stand.
Obwohl Köln weiterhin vor allem in den Grafen der Mark und den Grafen von Arnsberg ernstzunehmende Konkurrenten hatte, war der regionale Adel zu schwach und in sich zu zerstritten, um den weiteren Ausbau der kölner Herrschaft zu behindern. Das isolierte Medebach wurde durch die Gründung oder Befestigung der Städte Hallenberg, Schmallenberg und Winterberg gesichert. Im Jahr 1248 erfolgte mit dem Erwerb der Burg und Herrschaft Waldenburg (bei Attendorn) die Festigung bischöflicher Macht im Gebiet des heutigen Kreises Olpe. Verloren gingen dagegen wieder Hagen, Schwelm und Volmarstein. Fortgesetzt wurden die Städtegründungen mit Menden, an der Grenze zur Grafschaft Mark.
Vor allem gegen die Expansionsversuche von Erzbischof Siegfried von Westerburg entwickelte sich aber Widerstand. Abgesehen vielleicht von den Bischöfen von Minden und Münster waren daran fast alle Territorialherren Westfalens beteiligt, unter ihnen auch Graf Eberhard II. von der Mark. Die Entscheidung fiel in der Schlacht von Worringen (1288), in deren Verlauf der Erzbischof gefangen genommen wurde. Als Ergebnis der Schlacht wurde der weitere Aufstieg Kölns in Westfalen gebrochen. Schwelm und Hagen fielen an die Grafschaft Mark. Die Burgen Volmarstein und Raffenberg wurden zerstört. Die Erzbischöfe waren von nun an nur noch ein Landesherr neben anderen. Dagegen gewannen die Grafen von der Mark deutlich an Einfluss.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts verfügte Köln zwar über ein ausgedehntes aber nur teilweise zusammenhängendes Gebiet in Westfalen. Ein Schwerpunkt bildete das Amt Waldenburg mit Attendorn und Olpe. Ein weiterer lag im oberen Sauerland mit Medebach, Winterberg, Hallenberg und Brilon. Ein dritter Schwerpunkt lag im Norden mit Rüthen, Belecke, Soest, Warstein, Werl, Geseke und Erwitte.
Der Vereinigung der Gebiete stand im Wesentlichen die Grafschaft Arnsberg entgegen. Als sich im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts abzeichnete, dass Graf Gottfried IV. von Arnsberg kinderlos sterben würde, standen sich Kurköln und die Grafschaft Mark als Konkurrenten um das Erbe gegenüber. Dabei setzte sich Köln durch. Der Erzstuhl kaufte dem Grafen sein Territorium ab und ermöglichte ihm als einzigem weltlichen Fürsten ein Begräbnis im Kölner Dom.
[Bearbeiten] Entwicklung und Verfassung
siehe auch Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen und Verwaltungseinheiten im Herzogtum Westfalen
Die ehemalige Grafschaft Arnsberg wurde daraufhin zum eigentlichen Zentrum des Herzogtums Westfalens. Die Stadt Arnsberg wurde nun neben Bonn zu einer der Residenzen des Kurstaates. Dort residierte als Marschall von Westfalen auch der Stellvertreter des Erzbischofs im Herzogtum. Seit 1482 wurde dieser höchste Beamte des Herzogtums durch einen Landdrost ersetzt. Neben dem Landdrosten gab es etwa mit dem Landpfennigmeister, der zuständig für das Finanzwesen war, weitere Amtsträger. Daneben gab es eine Reihe gelehrter Räte (Bürger mit Jurastudium). Insgesamt bildeten Landdroste und die übrigen Bediensteten die Arnsberger Kanzlei, die neben administrativen auch judikative Kompetenzen hatte.
Im Jahr 1437 kam es nicht nur zur Arnsberger „Reformation der Feme“, sondern mit einer ersten „Erblandesvereinigung“ ohne Wissen des Landesherrn zwischen 167 Rittern und 16 Städten zu einem deutlichen Ausdruck ständischen Mitspracheanspruchs.[3]
Dem Landesherrn gelang es sehr bald im Jahr 1438, diese Erblandvereinigung durch Bestätigung zahlreicher Privilegien zu sprengen. Zu einem vollständigen Interessenausgleich zwischen Landesherrn und Ständen kam es allerdings nicht mehr. So erkannte im Jahre 1444 die bedeutende Hansestadt Soest die Oberhoheit des Kölner Erzbischofs Dietrich II. von Moers nicht mehr an und unterstellte sich dem Herzog von Kleve. Daraufhin kam es zur Soester Fehde (1444 bis 1449) zwischen dem Erzbischof von Köln und der Stadt Soest. Auf der Seite von Soest standen neben Kleve und zahlreichen westfälischen Städten vor allem der mächtige Herzog von Burgund. Bei dieser Auseinandersetzung ging es nicht mehr nur um den Grad der Freiheit einer Stadt, sondern um die Machtverteilung in Westdeutschland insgesamt. 1447 wurde die Stadt Soest von einem 12.000 Mann starken Söldnerheer belagert, konnte aber nicht eingenommen werden. Soest und sein unmittelbares Umland, die Soester Börde, verblieben beim Herzog von Kleve beziehungsweise der Grafschaft Mark. Dagegen behielt Köln die während des Krieges eingenommen Gebiete um Fredeburg und Bilstein. Das Bilsteiner Land wurde dem Herzogtum 1445 in der Soester Fehde nach der erfolgreichen Belagerung der Burg Bilstein durch Erzbischof Dietrich von Moers einverleibt. Zuvor gehörte es zur Grafschaft Mark bzw. zum Herzogtum Kleve-Mark. Die Übergabe der Burg erfolgte unblutig durch den Bilsteiner Amtmann Johann von Bruch, der vergeblich auf kleve-märkischen Entsatz gehofft hatte. Ein Jahr zuvor hatte Kurköln bereits Burg und Land Fredeburg erobert. Damit war die territoriale Entwicklung bis auf kleinere Grenzkorrekturen abgeschlossen. Die schon länger bestehenden Verwaltungseinheiten änderten sich in den nächsten 350 Jahren nur noch unwesentlich.
Das bis kurz vor der Soester Fehde in Soest angesiedelte Offizialatgericht war zwischenzeitlich in Arnsberg angesiedelt und kam zwischen 1478 und 1483 nach Werl. Der Offizialats-Gerichtsstuhl aus dem 18. Jahrhundert existiert noch heute in der Propsteikirche St. Walburga in Werl.
Der Verlust der Stadt Soest mit seinem Umland war nicht nur politisch ein schwerer Schlag für den Kurstaat. Dieses fruchtbare Gebiet war vielmehr für die Versorgung des gebirgigen Teils des Herzogtums von entscheidender Bedeutung. Außerdem verlor das kurkölnische Sauerland damit seinen wichtigsten Markt für gewerbliche und sonstige Produkte. Einige Historiker argumentieren schlüssig, dass diese Niederlage die wirtschaftliche Entwicklung im Rest des Herzogtums erheblich geschwächt hätte. Dies war einer der Gründe für die relative wirtschaftliche Rückständigkeit gegenüber dem Siegerland und der Grafschaft Mark.
Innenpolitisch zeigte sich der Kurfürst geschwächt und 1463 wurde eine zweite Erblandesvereinigung zwischen Kurfürst, Domkapitel und Ständen im Wesentlichen zu Gunsten der Stände abgeschlossen. Eine Bestimmung des Vertrags sah vor, dass ein neu gewählter Erzbischof nur dann mit einer Huldigung der Stände rechnen konnte, wenn er zuvor die Einhaltung bestimmter Bedingungen anerkannt hätte. Diese Vereinbarung wird mehrfach bestätigt.
Die Mitregierung der Stände wurde durch die Einrichtung von Landtagen institutionalisiert. Diese sind seit 1482 belegt und seit 1583 sind die Protokolle überliefert. Die Tagungen der Landtage im Herzogtum Westfalen fanden alljährlich in Arnsberg statt. Gegliedert waren die Versammlung in die Ritter- und in die Städtekurie. Landtagsberechtigt waren neben dem Adel die Städte und die Freiheiten (d.h. Gemeinden mit städtischen oder stadtähnlichen Rechten). Die Zahl dieser Orte war im Vergleich mit anderen Territorien vergleichsweise hoch, da die jeweiligen Landesherren v.a. im 13. Jahrhundert zahlreiche Städte und Freiheiten zur Sicherung des Gebiets und zur wirtschaftlichen Entwicklung gegründet hatten. Die Hauptstädte der Viertel entsandten jeweils 4, die übrigen Städte und Freiheiten 2 Deputierte zu den Landtagen. Im 18. Jahrhundert ging die Beteiligung der Städte auch wegen der Kosten deutlich zurück, so dass häufig nur die Vertreter der Hauptstädte teilnahmen.
Die Masse der Bevölkerung, also die Bauern und Landarmen, waren nicht vertreten. Aber bemerkenswert für ein geistliches Territorium ist, dass auch der Klerus keine eigenen Delegierten stellte.
[Bearbeiten] Reformation und konfessionelles Zeitalter
Erst relativ spät hatte die Reformation auch nennenswerte Auswirkungen auf das Herzogtum Westfalen. Der Übertritt von Kurfürst und Erzbischof Hermann von Wied zum protestantischen Glauben und dessen Versuch, im Erzstift und im Herzogtum Westfalen ein evangelisches Kirchenwesen einzurichten, rief unterschiedliche Reaktionen hervor. In Städten wie Brilon, Geseke und vor allem in Werl war die „Kölner Reformation“ durchaus erfolgreich, während sie in Arnsberg auf den entschiedenen Widerstand der Brüder des Klosters Wedinghausen stieß. Letztlich verhinderten die Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg und die Niederlegung des Bischofsamts einen durchaus möglichen Sieg der neuen Konfession in den Kölner Staaten.
Etwa 40 Jahre später kam es erneut zu einem Reformationsversuch von oben, als der Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg im Jahr 1582 zum Protestantismus übertrat. Der Kurkölnische oder Truchsessische Krieg war verbunden mit Plünderungen und Gewalttaten von Anhängern und Gegnern des abgesetzten Landesherrn. Während die protestantischen Fürsten der Sache des Kölners kaum halfen, fand er in Teilen des landsässigen Adels und auch in einer Reihe von Städten (Brilon, Geseke, Marsberg, Volkmarsen, Medebach, Winterberg und Hallenberg) Unterstützung. Anfangs hatte der Truchseß seine Operationsbasis im Herzogtum Westfalen, konnte aber in einem kurzen Feldzug zu Beginn des Jahres 1584 vertrieben werden. Der 1583 neu gewählte Erzbischof Ernst von Bayern setzte sich schließlich mit Hilfe bayerischer Truppen im gesamten Kölner Erzstift durch. Mit diesem Kurfürsten begann eine bis 1761 ununterbrochene Reihe von Erzbischöfen aus den Reihen der bayerischen Prinzen. Vor allem seit der Ära von Ferdinand von Bayern gewann die Gegenreformation im Herzogtum an Bedeutung.
Insbesondere in der ersten Hälfte des 17.Jahrhunderts erlebte das Herzogtum eine Welle von Hexenverfolgungen. Der Dreißigjährige Krieg ging nicht spurlos an der Region vorbei. Dabei waren die direkten Kriegseinwirkungen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel Arnsberg durch General Becker im Jahr 1634 vergeblich belagert wurde, wurde andererseits Medebach vollständig zerstört.
Die langfristigen wirtschaftlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Der im 16. Jahrhundert blühende Erzabbau, die damit verbundene Verhüttung und Verarbeitung erlebten einen schweren Rückschlag. Erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte sich die regionale Wirtschaft davon erholt. Ähnliches gilt für die Sozialstruktur. Hatte sich die Gesellschaft im vorangehenden Jahrhundert zunehmend differenziert, kam es im 17. Jahrhundert zu einer Entdifferenzierung und zu einer Reagrarisierung des kurkölnischen Sauerlandes. Sozialstrukturell spiegelte sich dies in einem unterdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum wider.
[Bearbeiten] Das Herzogtum im 18. Jahrhundert
Während des Siebenjährigen Krieges wurde das Herzogtum zum direkten Kriegsschauplatz. Unter anderem wurde dabei das Arnsberger Schloss völlig zerstört.[4]
Mit der Erholung von den Auswirkungen des Dreißigjährigen und des Siebenjährigen Krieges nahm in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vor allem in den gewerblichen Gebieten auch die Bevölkerung wieder zu. Ein Aspekt der ständischen Strukturen war jedoch eine strikte Beschränkung des Verkaufs von Landbesitz. Die Folge war ein erheblicher Anstieg der landarmen und landlosen Schichten, die bald deutlich über der Zahl der bäuerlichen Landbesitzer lag.
Im Zusammenhang mit der Aufklärung verstärkten sich auch im Herzogtum Westfalen die Tendenzen zur Eingliederung des Nebenlandes „Herzogtum Westfalen“ in den Kurstaat. Bezeichnend für die Beharrungskraft der ständischen Strukturen war allerdings, dass es Kurköln erst 1739 gelang, den Landdrost und die Kanzlei in Arnsberg direkt dem bereits 1597 gegründeten Hofrat in Bonn zu unterstellen. Erst 1786 wurde das neu gegründete Oberappellationsgericht für alle Teile des Kurstaates zuständig.
Diese Reformen standen im Zusammenhang mit aufklärerischen Tendenzen, die selbst vor den geistlichen Staaten nicht Halt machten. Im Herzogtum Westfalen versuchte insbesondere der Landdrost Franz Wilhelm von Spiegel, Veränderungen durchzusetzen. Im Zentrum der Bemühungen standen dabei die Reform und der Ausbau des Bildungswesens. So wurde 1799 eine Schulordnung erlassen und die Lehrerausbildung unter Adolf Sauer verbessert. Zusätzlich zu den üblichen Elementarschulen entstanden sogenannte „Industrieschulen“ zur Vermittlung gewerblicher Fertigkeiten v.a. im Bereich der Textilherstellung. Insgesamt gab es 1802 255 Elementarschulen und 38 Industrieschulen für Jungen und 18 für Mädchen.
Obwohl die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches versuchten, ihren Einfluss auszuweiten, blieb der Erfolg gering. Dazu trug auch bei, dass alle Beamten und Funktionsträger aus dem Herzogtum selber kommen mussten. Gegen den Widerstand der meist in Arnsberg tagenden Landständeversammlung mussten alle Versuche, einen absolutistischen Staatsaufbau durchzusetzen, scheitern. Das Herzogtum Westfalen blieb daher im Kern ein nur teilweise in den Kurstaat integrierter Ständestaat. Während die bildungsbürgerliche Elite im frühen 19. Jahrhundert diesen Zustand gewissermaßen als Anknüpfungspunkt für eine künftige liberale Gesellschaft pries, beurteilten die inzwischen an eine straffe preußische Regierung gewöhnten Industriebürger der benachbarten Mark am Ende des 18. Jahrhunderts die Situation im Herzogtum als anachronistisch.
Insbesondere behaupteten Reisende, dass die urtümliche Verfassung das Wirtschaftsleben behindern würde. Tatsächlich war die wirtschaftliche Lage im Herzogtum Westfalen nicht mit dem protoindustriellen Aufschwung in der Grafschaft Mark zu vergleichen. Weite Teile der auch landwirtschaftlich wenig ergiebigen Region verfügten nur über eine gering ausgeprägte gewerbliche Entwicklung. Daran hat auch die Gründung der Industrieschulen nur wenig geändert. Notdürftig versuchte man sich mit Besenbinden oder der Herstellung von Holzwaren über Wasser zu halten. Auch die große Zahl von Wanderhändlern vor allem in den höher gelegenen Regionen zeugt von fehlenden lokalen Erwerbsmöglichkeiten. Die Beobachter von außen übersahen allerdings vielfach, dass es daneben auch ganz beachtliche überwiegend eisenindustrielle Verdichtungsgebiete gab. Dabei war die Fertigwarenherstellung - abgesehen vielleicht von heimgewerblichen Nagelschmieden in einigen Orten - wenig ausgeprägt. Bedeutender war die Erzförderung, die Herstellung von Schmiedeeisen durch Hammerwerke und Halbfertigwaren. Von Bedeutung waren an der Grenze zur Grafschaft Mark die Eisen- und Metallförderung und -verarbeitung bei Balve („Luisenhütte“). Hinzu kamen Gebiete um Sundern, Warstein, Brilon, Marsberg oder Schmallenberg. Das gewerbliche Zentrum des Herzogtums lag jedoch in der Gegend von Olpe. Dort konzentrierte sich vor allem die Herstellung von Blechen. Gemeinsam war den meisten Produktionsstätten, dass sie nicht zuletzt für den Bedarf der bergischen und märkischen Fertigwarenindustrie arbeiteten.
[Bearbeiten] Das Herzogtum am Ende des Alten Reiches
Das Ende des Alten Reiches und die Aufhebung der geistlichen Territorien beim Reichsdeputationshauptschluss bedeuteten auch das faktische Ende des Herzogtums Westfalen. Das Gebiet fiel 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Als Provinz „Herzogtum Westfalen“ mit der Hauptstadt Arnsberg wurde das Gebiet dem hessischen Staat eingegliedert. Die meisten der Klöster und Stifte im Herzogtum Westfalen wurden unmittelbar nach der Besitzergreifung säkularisiert.
Im Zuge der rheinbündischen Reformen wurden seit 1806 neben Veränderungen der Finanz- und Justizverwaltung im gesamten hessen-darmstädtischen Territorium auch die Landstände und die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben. Hinzu kamen das Ende der Steuerbefreiung für den Adel, eine Aufhebung der Eigenbehörigkeit und die Einteilung des Gebiets in etwa gleichgroße Ämter.
Nach der Abdankung Napoleons I. beschloss der Wiener Kongress (1815), dass das Herzogtum an Preußen fallen sollte. Ein Jahr später, im Jahr 1816, nahm Oberpräsident Ludwig von Vincke das kurkölnische Sauerland für den preußischen König als Teil der Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster in Besitz. Die alte Residenzstadt Arnsberg wurde zum Sitz eines Regierungspräsidenten und konnte so in veränderter Form ihre Hauptstadtfunktion bewahren.
[Bearbeiten] Landdroste[5]
- Philipp von Hörde (1482-1505?)
- Kaspar von Oer (bis etwa 1510)
- Johann von Böckenförde (gen. Schüngel) (1510-1531?)
- Johann Quad (1531-1540?)
- Bernard oder Gerhard von Nassau (Amtszeit umstritten)
- Henning von Böckenförde (gen. Schüngel) (etwa 1541-1561)
- Eberhard Graf zu Solms-Lich (1561-1600)
- unbesetzt (1600-1613) (In dieser Zeit residierte der Landesherr, Kurfürst Ernst von Bayern, in Arnsberg)
- Kaspar von Fürstenberg (1613-1618)
- Wilhelm von Bayern (1618-1624) (Herr zu Höllinghoven, Sohn des Kurfürsten Ernst)
- Friedrich von Fürstenberg (1624-1646)
- Daniel Dietrich von Landsberg zu Erwitte (1649-1683)
- Ferdinand von Wrede zu Melschede (1683-1685)
- Georg Ernst von Böckenförde gen. Schüngel zu Echthausen (1685-1719)
- Kaspar Ferdinand von Droste zu Erwitte (1719-1728)
- Ernst Diedrich Anton von Droste (1728-1731)
- Engelbert Dietrich Ludwig von Droste (1731-1758)
- Hermann Theodor Spiegel zum Desenberg-Kanstein (1758-1779)
- Franz Wilhelm von Spiegel (1779-1786)
- Clemens August Freiherr von Weichs zur Wenne (1786-1803)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte, S.3-5
- ↑ Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte, Bd.2, S.123
- ↑ Erblandesvereinigung von 1438 (abgedruckt bei Johann Friedrich Joseph Sommer: Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten , Hamm [u.a.] 1823. Seite. 267)
- ↑ Zeitgenössischer Bericht von der Zerstörung des Schlosses von 1763
- ↑ Lacroix, Geschichte Arnsbergs, S.211.
[Bearbeiten] Literatur
- Elisabeth Allhoff: Die territorialen Beziehungen der Kölner Erzbischöfe zu ihrem kölnisch-westfälischen Hoheitsgebiet bis zur Verleihung des Herzogtums im Jahre 1180: ein Beitrag zur Geschichte der Landesherrschaft der Erzbischöfe von Köln im Herzogtum Westfalen; Köln, 1924
- Horst Conrad und Gunnar Teske (Hrsg.): Sterbzeiten. Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Westfalen. Eine Dokumentation; Münster 2000
- Georg Droege: Verfassung und Wirtschaft in Kurköln unter Dietrich von Moers (1414-1463). Bonn 1957.
- Harm Klueting: Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8. bis zum 20. Jahrhundert; Paderborn, 1998; ISBN 3-89710-050-9
- Harm Klueting: Die Säkularisation im Herzogtum Westfalen. Vorbereitung, Vollzug und wirtschaftlich-soziale Auswirkungen der Klosteraufhebung 1802–1834; Köln, 1980
- Aloys Meister: Das Herzogtum Westfalen in der letzten Zeit der kurkölnischen Herrschaft; Münster, 1908
- Helmut Müller (Bearb.): Das Territorialarchiv des Herzogtums Westfalen, Bd. 1; Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 4; Münster 2006
- Ingrid Reißland (Hrsg.): Vom Kurkölnischen Krummstab über den Hessischen Löwen zum Preußischen Adler. Die Säkularisation im Herzogtum Westfalen 1803–2003; Arnsberg, 2003
- Manfred Schöne: Das Herzogtum Westfalen unter hessen-darmstädtischer Herrschaft 1802–1816; Olpe, 1966
- Elisabeth Schumacher: Das kölnische Westfalen im Zeitalter der Aufklärung, Olpe 1967.
- Michael Senger (Red.): Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Westfalen; Balve, 1998; ISBN 3-89053-069-9
- Südwestfalen-Archiv: Landesgeschichte im ehemals kurkölnischen Herzogtum Westfalen und der Grafschaft Arnsberg, Jg.1/2001ff.
- Eduard Belke, Alfred Bruns, Helmut Müller: Kommunale Wappen des Herzogtums Westfalen. Kurkölnisches Sauerland; Arnsberg 1986
Darin:- Alfred Bruns: Aus der Geschichte des kurkölnischen Sauerlandes
- Helmut Müller: Das Wappenwesen der Städte des Herzogtums Westfalen
- Alfred Bruns: Tagebuch der Truchsessischen Wirren im Herzogtum Westfalen 1583/84; Landeskundliche Schriftenreihe für das kurkölnische Sauerland 7; Meschede, 1987
- Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster, Landschaftsverband Westfalen Lippe: Köln-Westfalen 1180–1980. Landesgeschichte zwischen Rhein und Weser. Beiträge und Katalog zur Ausstellung vom 26. Oktober 1980 bis 18. Januar 1981, 2 Bände; 1980
- Wolf-Dieter Grün, Sebastian Post: Das Herzogtum Westfalen in der "Neuen Europäischen Staats- und Reisegeographie" (Dresden/Leipzig 1755/57 In: Südwestfalen-Archiv 7. Jahrgang, Arnsberg 2007 S. 120-157
- Johann Suibert Seibertz: Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtum Westfalen. Arnsberg, 1860 Digitalisat
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Geschichte und Karte des Herzogtums Westfalen 1789
- Informationen und Materialien zur Geschichte des Herzogtums
- Edikte des Kurfürstentums Köln (mit Herzogtum Westfalen, Vest Recklinghausen) (1461-1816) (Slg. Scotti) online
- Herzogtum Westfalen: Aufbau, Verwaltung, Ämter, Stifte und Klöster, Quellen, Archive, Bibliografien
- Das westfälische Reiterbuch von 1566 und die Matrikel der westfälischen Ritterschaft von 1584