Drost
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Der Begriff Drost, auch Drossart (mittelniederdeutsch: drossete) kennzeichnet seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland am Niederrhein und in Westfalen, in Ostfriesland, aber auch in Mecklenburg und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann oder Landrat vergleichbar. In der Grafschaft Mark waren die Drosten in der Mitte des 14. Jahrhunderts ritterbürtig[1].
Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten.
Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit polizeilichen und militärischen Befugnissen ausgestatteten Adligen. In Hannover hießen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.
Das Drostenamt konnte gelegentlich mit dem Hofamt des Truchsess verbunden sein.
[Bearbeiten] Drost in Schweden
Auch in Schweden gab es Droste (drots). Die ersten schriftlichen Belege datieren aus dem Jahr 1276 und beziehen sich auf einen königlichen Amtsträger. Im 14. Jahrhundert war der Drost Stellvertreter des Königs bei dessen Abwesenheit oder wenn der König noch unmündig war. Einer der mächtigsten Droste dieser Zeit war Bo Jonsson. Im 15. Jahrhundert war das Amt nur zwischen 1435 und 1442 besetzt und wurde durch den Reichsvorsteher (riksföreståndare) abgelöst. Als Ehrentitel tauchte der Drost Ende des 16. Jahrhunderts wieder kurz auf.
Unter König Gustav II. Adolf wurde 1614 das Amt des Reichsdrost geschaffen. Zuerst Präsident des höchsten Gerichts wurde der Reichsdrost in der Verfassung von 1634 mit der Aufsicht über das Justizwesen im Reich beauftragt. Zwischen 1686 und 1720 war das Amt nicht besetzt und am Beginn der Freiheitszeit wurde es abgeschafft. 1787 wurde der Titel Drost wieder aufgegriffen und dem Justizkanzler, der Chef über das gesamte Rechtswesen war, verliehen. Mit der neuen Verfassung von 1809 wurde der Titel jedoch wieder abgeschafft.
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Laut der Chronik der Grafen von der Mark des Levold von Northof, wiedergegeben in: Arno Borst : Lebensformen im Mittelalter, 14. Aufl. Frankfurt/M ; Berlin : Ullstein 1995. S. 441-446 ISBN 3-548-34004-0
[Bearbeiten] Quellen
- Eintrag DROST im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960
- Eintrag Drost/Drossat in der elektronischen Version der Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz, Bd. 9
- Lexikoneintrag im Nordisk familjebok von 1876 bzw. 1904 (schwedisch)