Regierungspräsident
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Regierungspräsident ist der Leiter der Regierung eines Landes, Kantons oder einer Region, selten einer Stadtregierung.
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[Bearbeiten] Deutschland
Regierungspräsident (abgekürzt: RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Er wird als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt.
Ein sehr bekannter Vertreter dieser Gattung war und ist der ehemalige Regierungspräsident von Köln, Franz-Josef Antwerpes, auch liebevoll „letzter Kurfürst von Köln“ genannt.
In Sachsen heißt der Regierungspräsident ab 1. August 2008 Präsident der Landesdirektion.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz leitet der Regierungspräsident (Regierungsratspräsident) eine Kantonsregierung. Der Regierungspräsident heisst Staatsratspräsident in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Tessin, Wadt und Wallis, bzw. Landammann in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Soloturn, Schwyz, Uri und Zug. Im Kanton Jura ist er der Schultheiss.
[Bearbeiten] Spanien
Die Bezeichnung des spanischen Regierungschefs lautet Presidente del Gobierno, was wörtlich als Regierungspräsident übersetzt werden kann. Gewöhnlich ist im Deutschen jedoch vom spanischen Ministerpräsidenten die Rede.