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Ständestaat – Wikipedia

Ständestaat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem autoritären Ständestaat in Österreich (siehe auch Austrofaschismus). Zu den historischen Gesellschaftsformen ständischer Gliederung siehe Ständeordnung.
Das österreichische Wappen in der Zeit des Ständestaates (1934–1938)
Das österreichische Wappen in der Zeit des Ständestaates (1934–1938)
Die Kruckenkreuz-Flagge, welche der Staatsflagge gleichgestellt war.
Die Kruckenkreuz-Flagge, welche der Staatsflagge gleichgestellt war.

Ständestaat ist die Bezeichnung eines nach Berufsgruppen organisierten Staates, altertümelnd „Stände“ genannt. Der Begriff wurde von Zeitgenossen für die diktatorische Staatsform Österreichs zwischen 1933 und 1938 (offizielle Bezeichnung: Bundesstaat Österreich) verwendet, die in der heutigen Geschichtsschreibung außerhalb konservativer Kreise auch als Austrofaschismus bezeichnet wird, um das autoritäre Regime 1933-1938 nicht isoliert, sondern als spezifisch österreichische Ausprägung der faschistischen Bewegungen, Systeme und Ideologien in einen gesamteuropäischen Kontext zu stellen. Gegen die Verwendung der Bezeichnung „Ständestaat“ wird zudem vorgebracht, dass man damit eine ideologisch und propagandistisch begründete Selbstbezeichnung des damaligen autoritären Systems unkritisch fortführe.

Diese Idee entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie hatte eine starke antiliberale Stoßrichtung und war als Protest gegen den im Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden.

In Österreich wurde diese Konzeption von Karl von Vogelsang, einem der Ideengeber der Christlichsozialen Partei vertreten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es vor allem Othmar Spann, der solche Ideen propagierte.

Eine starke Stoßrichtung hatte diese Idee gegen die organisierte Arbeiterbewegung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer wären sich innerhalb der „Berufsstände“ gegenüber gesessen, wodurch eine selbstständige und ständeübergreifende Gewerkschaftsbewegung hätte verunmöglicht werden sollen. Die Überwindung des Klassenkampfes war also ein vordringliches Ziel der Ständestaats-Idee.

Zwar berief sich das österreichische Ständestaats-Experiment auf die Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI.; doch wird heute angeführt, dass diese Berufung auf die Enzyklika zu Unrecht erfolgt sei, da die Kritik des Papstes am faschistischen Korporativstaat (in Nr. 91–95) weitgehend auch die österreichische ständestaatliche Verfassung getroffen habe.

Auf ähnliche Denkmodelle berief sich auch das faschistische Italien, sowie die autoritären Regimes in Spanien (Franquismus) und Portugal (Estado Novo).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Der Ständestaat in der historischen Entwicklung

Hauptartikel: Austrofaschismus

Eine parlamentarische Geschäftsordnungskrise, ausgelöst durch den Rücktritt aller drei Nationalratspräsidenten, nützte der christlichsoziale Kanzler Engelbert Dollfuß zu einem Staatsstreich. Seine Regierungspropaganda sprach von der („Selbstausschaltung des Parlaments“), in Wirklichkeit verhinderte er aber sein Wiederzusammentreten. Bundeskanzler Dollfuß regierte nun nach der Ausschaltung des Parlaments auf der Basis des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus dem Ersten Weltkrieg, das ihm außerordentliche Vollmachten verlieh. Er legte den Verfassungsgerichtshof lahm, um eine Klage der Abgeordneten zu verhindern, und konnte seine Diktatur in den Februarkämpfen 1934 festigen.

Jedwede politische Opposition wurde verboten, die politischen Gegner jeder Coleur verfolgt: Im Jänner 1934 wurde das Anhaltelager Kaisersteinbruch mit der Zuweisung von etwa 70 Häftlingen in Betrieb genommen, der Stand an Angehaltenen betrug Anfang April 629 (516 Nationalsozialisten, 113 Sozialdemokraten und Kommunisten). Mit dem 30. April 1934 räumte man dieses Lager, und der Abtransport der Angehaltenen nach Wöllersdorf wurde verfügt.

Unter fortgesetztem Bruch der demokratsichen Bundesverfassung der Ersten Republik wurde am 1. Mai 1934 eine neue Verfassung (Maiverfassung) erlassen, die vor allem von Otto Ender ausgearbeitet worden war. Es wurde ein „christlich-deutscher Ständestaat“ proklamiert, bei dem die Staatsgewalt von berufständisch organisierten Kammern ausgehen sollte, die Parlament und Parteien ersetzen sollten.

In der politischen Wirklichkeit war diese Staatsordnung ein Torso und diente hauptsächlich dazu, den autoritären Charakter des Regimes zu verbrämen. Von den vorgesehenen sieben Kammern wurden mit der Landwirtschaftskammer und der Kammer für den Öffentlichen Dienst nur zwei tatsächlich eingerichtet. Die wirkliche Macht wurde von der Vaterländischen Front ausgeübt. Dem Regime standen sowohl Sozialdemokraten, Kommunisten, Liberale als auch Nationalsozialisten feindlich gegenüber, so dass es von Anfang an eine schmale Basis hatte. Nach Dollfuß' Ermordung im Juli 1934 im Zuge eines nationalsozialistischen Putschversuchs wurde Kurt Schuschnigg Bundeskanzler und damit Führer des „Ständestaates“, bis er 1938 unter dem militärischen Druck der deutschen Wehrmacht seinen Rücktritt erklärte.

[Bearbeiten] Symbolpolitik

So wie der Ständestaat sich von Anfang an als Gegner des nationalsozialistischen Deutschland verstand, es aber (so wie das faschistische Italien) in vieler Hinsicht kopierte, wurde auch auf der Ebene der Symbole eine solche ambivalente Politik betrieben. Das Kruckenkreuz wurde als mittelalterliches Symbol – die älteste Darstellung befindet sich auf dem Reichsschwert – der Swastika entgegengesetzt, ebenso wie der Adler des Ständestaates sich an den Quaternionenadler des Heiligen Römischen Reiches anlehnte, in Abgrenzung zum einköpfigen, graphisch streng gestalteten Adler des Deutschen Reiches. Auch das Bundesheer erhielt ein neues Hoheitssymbol, das immer noch in Gebrauch ist.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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