Haus Nassau-Hadamar
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Nassau Hadamar ist die Bezeichnung von zwei Seitenlinien der ottonischen Hauptlinie des Haus Nassau. Die ältere Linie der Grafen von Nassau Hadamar bestand von 1303 bis 1394. Die jüngere Linie der Grafen von Nassau Hadamar bestand von 1607 bis 1711 und erhielt 1652 die erbliche Fürstenwürde.
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[Bearbeiten] Nassau Hadamar (Ältere Linie)
[Bearbeiten] Entstehung
Nach dem Tod von Heinrich II. dem Reichen von Nassau teilten sich 1255 seinen Söhnen Walram II. und Otto I. der Besitz des Haus Nassau. Die Grenze bildete ungefähr die Lahn. Walram übernahm den südlichen Teil der Herrschaft (walramische Hauptlinie), Otto den nördlichen Teil (ottonische Hauptlinie). Die Ehe zwischen Otto und Agnes von Leiningen brachte der ottonischen Hauptlinie die Grundherrschaft über die Hadamarer Mark ein.
Der Tod Ottos 1290 führte unter seinen Söhnen zu anhaltenden Erbstreitigkeiten. Sie teilten im Jahr 1303 seinen Besitz, unter Vermittlung Johann I. von Limburg, fast vollständig. Der älteste Sohn Heinrich übernahm die Teilgrafschaft Nassau-Siegen mit dem Besitz im Siegerland und die Herrschaft zum Westerwald, der zweite Sohn Emich/Emicho I. die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar und der jüngste Sohn Johann die Teilgrafschaft Nassau-Dillenburg mit dem Besitz um Dillenburg, Herborn, Mengerskirchen sowie den Kallenbacher Zent um Löhnberg.
[Bearbeiten] Entwicklung
Die Teilgrafschaft Emichos (Emich) I. bestand aus dem Besitz der Esterau, den grundherrlichen Rechten in der Hadamarer Mark, dem nassauischen Anteil an der Herrschaft Driedorf, den ottonischen Anteilen an Dausenau und Bad Ems sowie einigen Streubesitz. Die anfängliche Residenz war das „Junkernschloss“ in Driedorf. Für diesen Ort erhielt er 1305, von König Albrecht von Österreich, Stadtrechte.
Der Besitz Driedorfs war nicht unumstritten, da es sich um ein Lehn der Landgrafschaft Hessen handelte und zwischen den Landgrafen und der ottonischen Hauptlinie des Haus Nassau eine Fehde bestand (siehe Dernbacher Fehde). Noch 1290 war es den Herren von Greifenstein als Mitbesitzer von Driedorf, mit hessischer Hilfe, gelungen Nassau zum Abbruch zweier Burgen bei Driedorf zu zwingen. Erst 1316 gelang es Emicho den Anteil der Herren von Greifenstein an Driedorf für 250 Mark zu erwerben.
Aus seiner Hochzeit Anna von Hohenzollern-Nürnberg, eine Tochter von Friedrich III. von Nürnberg, hatte Emicho den Pfandbesitz an der Reichsburg bei Kammerstein und mehrerer Dörfer im Raum Nürnberg, Franken erhalten. (siehe: Ramungus)
Im Jahr 1320 gelang es Emicho den bedeutenden Musterhof des Kloster Eberbachs in Hadamar zu erwerben. Er ließ den Hof zur Wasserburg Hadamar ausbauen und verlegte zu dieser seinen Sitz. In den folgenden Jahren konnte er die nassauische Herrschaft um Hadamar durch weitere kleinere Erwerbungen stärken. Förderlich waren hier die engen Beziehungen zur Grafschaft Diez. Emichos führte von 1317 bis 1332 die Vormundschaft über Graf Gottfried von Diez. 1324 verheiratete Emicho seine Tochter Jutta mit Graf Gerhard IV von Diez. Im gleichen Jahr konnte er, von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer, für seine Orte Hadamar und Bad Ems Stadtrechte erhalten. 1332 erreichte er den Verzicht der Grafschaft Diez auf ihre landesherrlichen Rechte über Hadamar.
Emicho starb am 7. Juni 1334. Er wurde von seinem Sohn Johann beerbt. Sein zweiter Sohn Emicho II. war Geistlicher. Seit 1328 war er als Kanoniker in Mainz und Speyer bezeugt. Etwa ab 1345 war er ebenfalls an der Verwaltung der Grafschaft Nassau-Hadamar beteiligt. Anna von Hohenzollern - Nürnberg bezog ihr Wittum auf Burg Kammerstein. Sie starb nach 1355.
Johann setzte die Erwerbspolitik seines Vaters fort. Die Herren von Westerburg verpfändeten 1324 die Hälfte der Schaumburg an ihn. Weiterhin gelang es ihm 1337 die Herrschaft Ellar mit ihren Vier Zenten, zahlreichen Ortschaften und dem Landgericht von Graf Gottfried von Diez, für 1450 Mark Limburger Geld, zu erwerben.
Ab etwa 1348 war die Politik des Haus Nassau-Hadamar durch Veräußerungen und Verpfändungen bestimmt. Driedorf wurde mehrfach verpfändet, die Herrschaft Ellar wurde von der Grafschaft Diez vor 1362 zurück erworben, die Hälfte von Bad Ems und Dausenau wurde 1363 an Kurtrier verpfändet, der fränkische Besitz um Burg Kammerstein war bis 1364 restlos veräußert. Ursache des wirtschaftlichen Niedergang könnten zahllose Fehden sein an denen sich Johann beteiligte.
Johann war mit Elisabeth von Waldeck verheiratet. Nach Johanns Tod 1365 übernahmen seine Söhne Heinrich und Emicho III. die Grafschaft Nassau-Hadamar. Elisabeth von Waldeck war bereits vor ihrem Mann gestorben. Heinrich, als letzter selbst regierender Graf, überlebte seinen Vater nur drei Jahre und starb 1368.
[Bearbeiten] Erbfolgestreit
Nach dem Tod von Graf Heinrich begann der Hadamarer Erbfolgestreit. Nominell war Emicho III. Graf von Nassau-Hadamar bis 1394. Er galt jedoch als „blöd“ und nicht regierungsfähig und wurde, von seiner Familie, in das Kloster Arnstein verbannt. Die Landgrafen von Hessen nutzten die Gelegenheit Driedorf als erledigtes Lehn einzuziehen.
Die Regierung in Hadamar übernahm Ruprecht der Streitbare von Nassau-Sonnberg, aus der walramischen Hauptlinie des Haus Nassau. Er war mit Anna von Nassau-Hadamar, einer Tochter von Johann von Nassau-Hadamar verheiratet. Zugleich erhob Johann I. von Nassau-Dillenburg, als Senior der ottonischen Hauptlinie, Erbansprüche auf die Grafschaft.
Spätestens 1371 kam es zum offenen Bruch zwischen Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und Johann I. von Nassau-Dillenburg. Die Landgrafschaft Hessen stützte Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und übergab ihm zwei Drittel Driedorfs als Lehn. Johann I. von Nassau-Dillenburg schloss sich hierauf dem, gegen Hessen gerichteten, Sternerbund an. 1372 versuchte der Sternerbund, unter Führung von Graf Diether VIII. von Katzenelnbogen Hadamar zu erstürmen. Ruprecht konnte die Stadt jedoch verteidigen. Noch im selben Jahr gelang es Ruprecht Johann aus der Burg und Stadt Nassau zu verdrängen. Während der harten Kämpfe wurden Stadt und Burg fast vollständig zerstört. 1374 wurde ein vorübergehender Vergleich geschlossen. Als jedoch 1377 zwischen der „Gesellschaft von der alten Minne“ unter Führung Johann I. von Nassau-Dillenburg und der Landgrafschaft Hessen die Fehde ausbrach flammte die Fehde zwischen Johann und Ruprecht wieder auf. In der Folge eroberte Johann I. von Nassau-Dillenburg die Stadt Bad Ems. Im März 1382 wurde ein erneuter Vergleich geschlossen, doch schon im April 1382 verbündete sich Johann I. von Nassau-Dillenburg mit Heinrich II. von Nassau-Beilstein gegen Ruprecht von Nassau-Sonnenburg. Infolgedessen baute Ruprecht gemeinsam mit den Grafen von Solms die Burg Greifenstein wieder auf. 1385 wurde ein erneuter Vergleich geschlossen, aber schon vor 1388 flammte die Fehde wieder auf. Am 6. Juni 1390 einigen sich Johann und Ruprecht erneut auf einen Vergleich. Bereits wenige Monate Später am 4. November 1390 starb Ruprecht.
Kurze Zeit nach dem Tod Ruprecht heirate Anna von Nassau-Hadamar vor dem 10. Januar 1391 erneut. Ihr zweiter Ehemann Graf Diether VIII. von Katzenelnbogen erhob umgehend Anspruch auf die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar. Am 21. Juni 1394 wurde zwischen Nassau-Dillenburg und Katzenelnbogen ein erster Vergleich geschlossen, der jedoch nicht von langer Dauer war.
Die Ehe zwischen Diether VIII. von Katzenelnbogen und Anna von Nassau-Hadamar blieb kinderlos, so dass Anna 1403, mit Genehmigung ihrer Schwester Adelheid von Castell, geb. Nassau-Hadamar, und ihrem Neffen Leonhard von Castell, ihre Erbansprüche an die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar auf ihren Stiefsohn Johann IV. „den Älteren“ von Katzenelnbogen übertrug.
Nach Annas Tod 1404 erneuerte Johann I. von Nassau-Dillenburg seinen Anspruch auf die Teilgrafschaft. Der neu aufkommende Streit mit Katzenelnbogen wurde am 17. August 1405 geschlichtet. Nassau-Dillenburg erhielt ein Drittel der Teilgrafschaft, Katzenelnbogen zwei Drittel der Grafschaft. Da Hessen seine Zustimmung zum Driedorfer Lehn verweigerte, wurde der Vergleich am 28. Juli 1408 im Schiedsspruch zu Bacherach abgeändert: anstelle eines Drittels an Driedorf erhielt das Haus Nassau-Dillenburg ein Drittel an der Herrschaft Ellar, die inzwischen die Grafschaft Katzenelnbogen von der Grafschaft Diez erworben hatte.
In den folgen Jahren blieb die Teilung der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar nicht unumstritten und verband sich mit dem Streit um die Teilung der Grafschaft Diez. Dieser Streit zwischen Nassau-Dillenburg und Katzenelnbogen führte zur Distanzierung der beiden Familien und zum Zusammenschluss zwischen Katzenelnbogen und der Landgrafschaft Hessen mit Vertrag vom 21. November 1410.
Mit dem Tod von Philipp von Katzenelnbogen 1479 starben die Grafen von Katzenelnbogen im Mannesstamm aus. Als nächster Verwandter Philipps ergriff Heinrich III. von Hessen-Marburg Besitz von der bedeutenden Grafschaft Katzenelnbogen. In einem langjährigen Erbschaftsstreit zwischen den Grafen von Nassau-Dillenburg und der Landgrafschaft Hessen lebten wieder Ansprüche aus dem Erbe der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar auf. Die hessischen Landgrafen verkauften 1534 die Hälfte ihres Anteils zeitweise an Kurtrier. Erst am 30. Juni 1557, fast 190 Jahre nach dem Tod Heinrichs von Nassau-Hadamar, konnten die Streitigkeiten endgültig beigelegt werden. Nassau-Dillenburg besaß nun das gesamte Erbe der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar mit Ausnahme der Stadt Bad Ems.
[Bearbeiten] Regenten
- Emicho I. (1303–7. Juli 1334)
- Johann (1334–1365), Sohn von Emicho I.
- Emicho II. (1334–1. März 1359) Sohn von Emicho I.
- Heinrich (1365–1368) Sohn von Johann
- Emicho III. (1365–1394) Sohn von Johann
Fällt vorübergehend an Nassau Sonnenberg und wurde ab 1405 zwischen Nassau-Dillenburg, zu einem Drittel, und Katzenelnbogen, zu zwei Drittel, geteilt.
[Bearbeiten] Nassau Hadamar (Jüngere Linie)
[Bearbeiten] Entstehung
Bis 1561 gelang es dem Haus Nassau-Dillenburg das rechtsrheinische Stammland, der Ottonischen Hauptlinie des Haus Nassau, wieder zu vereinigen. Durch die Erbschaft der Grafschaft Diez (1378) und Teilen der Grafschaft Katzenelnbogen (1557) war hier ein erheblicher Gebietszuwachs verzeichnen.
Zwei Jahre zuvor 1559 hatte sich mit Wilhelm I. von Oranien-Nassau die ältere Linie Nassau-Oranien von der Linie Nassau-Dillenburg abgespalten. Diese besaß mit dem Fürstentum Oranien (Südfrankreich), Grafschaft Vianden (Luxemburg) und den Baronie Breda (Niederlande) den wertvolleren Teil der Länder.
Nach dem Tot des Johann VI. von Nassau-Dillenburg 1606 teilten seine Söhne das rechtsrheinische Stammland am 31. März 1607 in die fünf Linien Nassau-Siegen, Nassau-Dillenburg, Nassau-Beilstein, Nassau-Diez und Nassau-Hadamar. Regent von Nassau-Hadamar wurde Johann Ludwig von Nassau-Hadamar.
Um 1557 war Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg zum Calvinismus übergetreten. In diesen Glauben wurden seine Söhne erzogen. Nach der Formel „Cuius regio, eius religio“ des Augsburger Reichs- und Religionsfrieden war sei dem der Calvinismus den Untertanen als Staatsreligion vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Territorium
Bei Gründung umfasste die Grafschaft die Ämter Hadamar, Ellar und die Esterau sowie ein Viertel von Bad Camberg, Altweilnau und Kirberg. Nach dem Tod Wilhelm-Ludwig von Nassau-Dillenburg wurden die ottonisch-nassauischen Länder 1620 neu verteilt und Johann Ludwig gewann noch die Ämter Stuhlgebiet (Rennerod) und Mengerskirchen hinzu.
Als Graf von Nassau-Hadamar war Johann Ludwig um die Konsolidierung seiner Herrschaft bemüht. 1613 erwarb er die Hälfte von Altweilnau. 1620 gelang ihm der Erwerb der Maienburg von der Familie Mudersbach. Mit dem „Probacher Auswechsel“ erhielt er am 8 Mai 1628 von Nassau-Diez die Dörfer Dillhausen und Probach gegen sein Viertel von Bad Camberg. 1631 übertrug er seinen Anteil an Altweilnau an Nassau-Saarbrücken und erhielt im Gegenzug den Walramischen Anteil an der Esterau.
Während des Dreißigjährigen Kriegs kam es zeitweise zu erheblichen kriegsbedingten Erweiterungen. 1637 konnte das Amt Merenberg von Nassau-Weilburg erworben werden. Im selben Jahr ließ sich Johann Ludwig in den zu Nassau-Saarbrücken gehörenden Ämtern Usingen, Burgschwalbach und Nassau huldigen. Diese Erwerbungen verlor er mit dem Friedensschluss jedoch wieder. Von der Leiningen-Westerburg erwarb er das Kirchspiel Seck 1637 und das Kirchspiel Willmenrod 1644.
An Peter Melander von Holzappel verkaufte er die Esterau 1643 und erwarb im gleichen Jahr das Kirchspiel Neunkirchen von Nassau-Weilburg. Die Erwerbung von Obertiefenbach 1649 von der Grafschaft Wied-Runkel rundete die Konsolidierungspolitik ab.
Innerhalb seines Herrschaftsbereichs tätigte Johann Ludwig zahlreiche Erwerbe von Wäldern, Äckern und Mühlen. Mehrfach erwarb er den Besitz von Untertanen, die in Folge des Krieges in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren und daher erhebliche Steuerschulden hatten. Hierdurch verbesserte sich die wirtschaftliche Lage des Haus Nassau-Hadamar. Die Dörfer Stöcken, Hölzenhausen, Niederahlbach und Dapperich erwarb er vollständig und wandelte sie in herrschaftliche Höfe.
Unter Moritz Heinrich tauschte Nassau-Hadamar 1667 das Kirchspiel Wilmenrod gegen die Dörfer Wilsenroth und Pottum mit Leiningen-Westerburg.
[Bearbeiten] Entwicklung
Johann Ludwig ließ nach der Teilung die ehemalige Wasserburg zu Hadamar in ein modernes Schloss umbauen. Mit den Bauarbeiten wurde der Hanauer Architekt Joachim Rumpf beauftragt. Die Arbeiten dauerten von 1612 bis 1629. Das Schloss Hadamar galt als größtes nassauisches Schloss seiner Zeit. Infolge des Schlossausbaus wurde die Stadt Hadamar zu einer modernen Residenzstadt ausgebaut. Als Nebenresidenz ließ Johann Ludwig 1635 das Schloss Mengerskirchen ausbauen.
Um das Jahr 1610 wurden für alle Orte der Grafschaft Salbücher angelegt. Diese Verzeichnisse dienten der Besteuerung. Jeder Einwohner war verpflichtet schriftlich seine Vermögensverhältnisse zu erklären. Von der Bevölkerung waren üblicherweise folgende Steuern und Abgaben zu entrichten: Zehnt, Bede, Einzugsgeld, Dienstgeld, Kuh-, Bein-, Nachtzahl-, Hahlgeldt; Zehendt Pfennig (Wegzugssteuer), Accisen auf Wein und Bier, Freyfuderhafer, Schatzung, Bußen, Wetten, Losbrief-, Geburthsbrieffgeld, Rüdengeldt, Mändelleier, Grebenhahn, Besthaupt, Weidthämmel, Jägerrecht, Landtknechtsrecht. Die Berechnungsmethoden, die Höhe und der Steuergläubiger konnten sich von Ort zu Ort unterscheiden. Daneben verfügte die Grafschaft über Einkünfte aus Bannmühlen, Gruben, Wäldern, herrschaftlichen Höfen und dem Eisenhammer bei Hadamar.
Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges 1618 begann eine verheerende Phase für die Grafschaft. Fast jährlich musste die Bevölkerung die verschiedenen Kriegsparteien einquartieren und hatte daneben erhebliche Sondersteuern zu tragen und Bestechungsgelder aufzubringen. Ursache der Kriegslast war die Nähe zu den wichtigen Lahnübergängen und die anfängliche Neutralität der Grafschaft Nassau-Hadamar, die dazu führte das keine Kriegspartei das Gebiet schonte.
Im Laufe des Krieges fiel die ottonische Hauptlinie des Haus Nassau bei Kaiser Ferdinand II. in Ungnade, da der im calvinistischen Grafen die Ziele der Reformierten unterstützte. Um die Entziehung ihrer Länder durch den Kaiser zu verhindern, reiste Johann Ludwig von Nassau-Hadamar 1629, an den kaiserlichen Hof nach Wien, um zu vermitteln. Dort gelang es ihm das die ottonische Hauptlinie im Besitz ihrer Länder blieb. Er vollzog er den Wechsel vom calvinistischen zum katholischen Glauben und erhielt die Würde eines Kaiserlicher Kammerherr.
Ab 1630 führte Johann Ludwig den katholischen Glauben in Nassau-Hadamar ein. Nach dem Religionsübertritt entstanden in den Folgejahren eine Jesuitenniederlassung (1630), ein Franziskanerkloster (1635) und ein Dominikanerkloster. Die Kirchenorganisation in Nassau Hadamar unterstand nicht dem eigentlich zuständigen Erzbistum Trier, sondern lag weiterhin beim Landesherrn. Durch Vermittlung des Kölner Nuntius Fabio Chigi bestätigte Papst Innozenz X. diese Maßnahme mit einem päpstlichen Indult von 1648. Die Wiedereinführung des Katholischen Glaubens war ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648, da die Grafschaft im „Normaljahr 1624“ noch calvinistisch war.
Während sich Johann Ludwig als kaiserlicher Diplomat überwiegend außerhalb seiner Grafschaft aufhielt erreichte die kriegsbedingte Zerstörung immer neue Höhepunkte. Durchziehende Truppen plünderten das Land aus, zahlreiche Dörfer brannten nieder und im Amt Ellar wurde 1635 Verwaltung und Rechtspflege eingestellt. Die meisten Dörfer der Grafschaft hatten bis 1672 noch nicht die Vorkriegsbevölkerung erreicht.
Ab 1638 trieb Johann Ludwig die Verhandlungen zur Beendigung des Krieges in Köln und Münster voran und war, als kaiserlicher Diplomat, am Westfälischen Friedensvertrag von 1648 maßgebend beteiligt. Als besonderen Dank für seine Verdienste beim Zustandekommen des Westfälischen Friedens im Jahr 1648 wurde er im Jahr 1650 von Kaiser Ferdinand II. in den Stand eines Reichsfürsten erhoben. Die Fürstenwürde wurde 1652 erblich und auf das gesamte ottonische Haus-Nassau ausgedehnt. Zusätzlich erhielt er eine hohe Geldsumme ausgezahlt. Das Fürstentum Nassau-Hadamar besaß eine eigene Virilstimme im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Nach dem Tod von Johann Ludwig von Nassau-Hadamar 1653 übernahm sein Sohn Moritz Heinrich die Regierung. Er setzte die Gegenreformation fort, und konnte für Hadamar die Gründung ein katholisches Gymnasium unter Leitung der Jesuiten erreichen. Weder Moritz Heinrich noch sein Sohn Franz Alexander konnten an die Überregionale Bedeutung von Johann Ludwig anknüpfen.
Nach dem Tod von Moritz Heinrich von Nassau-Hadamar 1679 übernahm sein Bruder Franz Bernhard von Nassau-Hadamar bis 1694 die Regentschaft für seinen erst sechs jährigen Sohn Franz Alexander. Franz Bernhard war Dompropst am Kölner Dom.
Auf die Initiative von Franz Bernhard ging die Gründung der „Hadamarer Schule“ / „Hadamarer Barock“ 1692 zurück. Die Kunstschule erlangte auf dem Gebiet der Altarbaukunst Bedeutung.
Mit dem Tod von Fürst Franz Alexander am 22. Mai 1711 erlosch die jüngere Hadamarer Linie.
[Bearbeiten] Erbfolge
Die Landeshoheit über das Fürstentum fiel an die übrigen Linien der ottonischen Hauptlinie des Haus Nassau. Nach anfänglicher gemeinsamer Verwaltung wurde der Besitz am 20. November 1717 geteilt: Nassau-Siegen (katholisch) und Nassau-Siegen (reformiert) erhielten je ein Sechstel, Nassau-Dillenburg und Nassau-Diez erhielten je ein Drittel. Die Verteilung erfolgte durch Los. Erst 1728 genehmigte der Kaiser die Teilung. Die Stimme im Reichstag ging dem Haus Nassau verloren.
Die Teilung wurde mehrfach verändert und blieb nicht unumstritten. Auslöser waren unter anderem das Aussterben des Haus Nassau-Siegen (reformiert) 1734 und Nassau-Dillenburg 1739 im Mannestamm. Ab dem 19. Februar 1742 war Fürst Wilhelm Hyazinth von Nassau-Siegen im Alleinbesitz des gesamten Fürstentums Nassau-Hadamar. Er residierte im Schloss Hadamar.
Nach seinem Tod am 18. Februar 1743 vereinigte das Haus Nassau-Diez (Oranien-Nassau jüngere Linie) alle ottonischen Linien und war ab diesem Zeitpunkt im Alleinbesitz des Hadamarer Land. Das ehemalige Fürstentum Hadamar blieb als Verwaltungsregion bis 1775 bestehen.
Die Verteilung des Allodialbesitz des Haus-Nassau nach dem Tod von Franz Alexander war umstritten. Einerseits beanspruchten seine Witwe Elisabeth Katharine von Hessen-Rheinfels-Rotenburg für ihre Töchter Elisabeth und Charlotte das Erbe, andererseits beanspruchten die übrigen Fürsten der nassauisch-ottonischen Linie das Erbe aufgrund bestehender Hausverträge. Albertine Johannette von Salm-Neufville, eine Schwester von Franz Alexander, meldete ebenfalls Ansprüche auf die Erbschaft an.
Der Streit der ottonischen Linien mit Elisabeth Katharine von Hessen-Rheinfels-Rotenburg wurde durch kaiserliche Conclusa von 1721, 1723 und 1725 entschieden. Charlotte war inzwischen verstorben und Elisabeth erhielt die Dörfer Seck und Obertiefenbach sowie nennenswerte Teile des Allodialbesitzes. Die Hälfte des gesamten Allodialbesitz fiel durch Urteil des Reichskammergerichts Wetzlar an das Haus Salm-Neufville. Der Rest fiel an das Haus Oranien-Nassau. Die Prozesse um das Allodialvermögen wurden erst 1788 endgültig abgeschlossen.
[Bearbeiten] Regenten
- Johann Ludwig von Nassau-Hadamar (1620–1653), gefürstet 1650
- Moritz Heinrich von Nassau-Hadamar (1653–1679)
- Franz Alexander von Nassau-Hadamar (1679–1711)
- Vormundschaft durch Franz Bernhardt von Nassau-Hadamar (1679–1694)
Teilung unter anderen ottonisch-nassauischen Häusern (1712–1742)
- Wilhelm Hyazinth von Nassau-Siegen (1742–1743)
Nassau-Hadamar fällt ganz an Oranien-Nassau.
[Bearbeiten] Literatur
- Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes. 3. Auflage. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1999, ISBN 3-922244-80-7.
- Walter Rudersdorf, Gemeinde Ellar/Westerwald (Hrsg.): Im Schatten der Burg Ellar. Waldemar Kramer, Frankfurt am Main 1967, ISBN ohne.