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Dernbacher Fehde – Wikipedia

Dernbacher Fehde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Dernbacher Fehde war eine rund hundertjährige, bis 1333 andauernde Auseinandersetzung zwischen dem Haus Nassau, mehreren Rittergeschlechtern und der Landgrafen von Hessen. Die Fehde entbrannte vor allem um Besitzrechte an Herborn und um die „Herborner Mark“.

Benannt wurde die Fehde nach dem Rittergeschlecht „von Dernbach“, einer mächtigen Ganerbschaft mit nahezu hoheitlichen Rechten. Die Ganerbschaft trug, neben den Herren „von Bicken“, die Hauptlast und war den Nassauern bei ihrem Bestreben um die Territorialherrschaft in diesem Raum im Wege.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beginn der Fehde

In der Mitte des 12. Jahrhunderts dehnte das aufstrebende Haus Nassau seine Besitzungen massiv aus. Die Landgrafen von Thüringen-Hessen hatten das ihnen von Kaiser Barbarossa verliehene Reichslehen über die Mark Herborn 1231 an die Grafen von Nassau unterverlehnt. Bereits 1230 wird von heftigen Fehden und Händeln zwischen dem ansässigen Adel und den Nassauern berichtet. Unter Graf Heinrich dem Reichen, der 1251 starb, war die Fehde schon in vollem Gange. Grund waren die Bestrebungen der Nassauer die weitreichenden Rechte des örtlichen Adels (u.a. Bergrecht, Wildbann, Zollrecht) und Besitzungen (Wald und Erzgruben im Schelderwald) zu beschneiden bzw. wegzunehmen. Der Landgraf von Hessen unterstützte den Adel. Über die einzelnen Kampfhandlungen ist wenig bekannt. Vermutlich liefen sie aber nach dem Muster der Fehde ab, im Wesentlichen also mit Plünderung und Verheerung gegnerischer Besitzungen. Eine der größeren Schlachten fand statt 1327 bei Seibertshausen (wüst), die Hessen verlor, jedoch gewann Hessen 1328 die große Feldschlacht bei Wetzlar, in der Johann von Nassau fiel.

Führungsfiguren des niederen Adels gegen die Nassauer Landesherren waren die Herren von Dernbach. Parallel dazu führte Heinrich II. auch eine Fehde gegen Ritter aus Wilnsdorf im Siegerland, die sich bald mit den Dernbachern verbündeten.

Zu Beginn der Fehde zerstörten die Nassauer der Überlieferung zufolge eine Burg der Dernbacher bei Herborn, im Gebiet des heutigen Stadtteils Seelbach und die kleine hessische Burg Lixfeld. Allerdings lässt sich diese Behauptung nicht belegen. Im Zusammenhang mit der Fehde sollen auch der Bau der ersten nassauschen Burg bei Dillenburg und der Herborner Burg stehen.

Als 1255 die Grafschaft unter Heinrichs II. Söhne Walram II. und Otto I. geteilt wurde, fand die Dernbacher Fehde in der zugehörigen Urkunde ihre erste Erwähnung. Auch aus der Zeit von Heinrich III. von Nassau-Siegen (1270-1343) gibt es Berichte über eine sporadische Fortführung der Kämpfe. In dieser Zeit müssen die Dernbacher Unterstützung von den benachbarten Herren von Bicken und von Bicken zu Hainchen bekommen haben.

Bereits um 1250 wurden auch die Landgrafen von Hessen, die auch Lehnsherren der Nassauer waren, in die Fehde verwickelt, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg. Landgraf Heinrich I. ließ bei Eisemroth um 1307/8 die Burg Eisemroth gegen die Nassauer errichten. Am 9. November 1309 verkauften die Dernbacher ihre kleine Wasserburg (Stammburg) Alt-Dernbach an den neuen Landgraf Otto I. und empfingen sie als Lehen zurück, vermutlich weil ihre Finanzen durch die Fehde stark angegriffen waren. Otto verpflichtete sich, die Burg weiter auszubauen, eine Stadt in ihrem Schutz anzulegen und sie auf keinen Fall in den Besitz der Nassauer Grafen fallen zu lassen. Offenbar führte dieses Geschäft dazu, dass die Dernbacher sich wieder stärker gegen Nassau behaupten konnten.

Auf den 26. Juni 1312 datiert eine Urkunde, in der Landgraf Otto I. einen Vergleich mit mehreren Angehörigen des Hauses Nassau schloss. Darin verpflichteten sich beide Seiten, in Zukunft keine Burgen mehr gegeneinander zu bauen, und dass die Nassauer die Herren von Dernbach und Wilnsdorf in ihren Rechten nicht einschränken durften. Danach scheint die Fehde etwas abgekühlt zu sein, denn bis 1325 kauften die Nassauer den Dernbachern, den von Bicken und den von Bicken zu Hainchen einige ihrer Besitzungen ab und erhielten dadurch vor allem im Gericht Ebersbach eine stabile Machtbasis.

1325 muss die Fehde erneut mit großer Härte ausgebrochen sein. Unter anderem soll in dieser Zeit die hölzerne Burg der Nassauer bei Dillenburg niedergebrannt worden sein. Vermutlich im gleichen Jahr zerstörte Heinrich III. von Nassau-Siegen die Burg Dernbach und damit den Stammsitz der Dernbacher. Die nach 1320 erbaute landgräfliche Burg Wallenfels wurde anscheinend kampflos übergeben und kam damit dauerhaft in Nassauer Besitz, musste aber später dem Landgrafen „offen“ gehalten werden. Damit hatte der Landgraf wichtige Stützpunkte im umkämpften Gebiet verloren und erbaute 1326 die neue Burg Hessenwald, nahe dem heutigen Ort Roth auf dem Heligenberg, die strategisch günstig zu den verbliebenen Besitzungen der Herren von Bicken lag und zugleich den Breidenbacher Grund schützte.

Mit dem Verlust der Burg Dernbach war für das dortige Rittergeschlecht die Fehde verloren. Am 21. Mai 1333 schloss es einen Vertrag mit Heinrich von Nassau-Dillenburg, in dem sie ihm sämtliche Rechte in der Stadt und in der Mark Herborn sowie viele weitere Rechte in kleineren Ansiedlungen verkauften. Sie behielten lediglich die kirchlichen Patronatsrechte und 13 Höfe in kleineren Dörfern. 1334 wurde Heinrich III. von Nassau-Dillenburg von Landgraf Heinrich II., dem Eisernen, endgültig mit der Burg Wallenfels belehnt. Am 30. Juli wurde noch einmal ein Vertrag zwischen Nassauern und Dernbachern geschlossen, in dem Rechtsfragen aus dem ersten Friedensvertrag geklärt wurden.

[Bearbeiten] Ende der Fehden

Am 21. Mai 1336 kam auch ein Vertrag zwischen den Herren von Bicken und Nassau zustande, in dem sie die Burg Hainchen mit dem Großteil des zugehörigen Besitzes an den Grafen verkauften, selbst aber Herrschaftsrechte um Ebersbach herum erhielten.

Die Herren von Dernbach bauten mit Hilfe der Herren von Bicken zu Hainchen und mit Unterstützung des Landgrafen 1350 die Burg Neu-Dernbach im hessischen Amt Blankenstein (Gladenbach). Nach dem Ende der Fehden wurden in diesem Raum die Grenzen zwischen Hessen und Nassau festgelegt, die bis heute als Kreisgrenzen Bestand haben.

Am 21. April 1486 verkaufte ein Heidenrich von Dernbach für einen geringen Preis seine verbleibenden Leibeigenen im Nassauer Gebiet an die dortigen Grafen. Damit war die Dernbacher Herrschaft endgültig an die Nassauer übergegangen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Karl Nebe: Burgfahrten an der alten Grenze von Hessen und Nassau. Die Burgen: Dernbach, Bicken, Wallenfels, Hessenwald, Murstein-Tringenstein. Nickel, Straßebersbach 1914.
  • Willi Görich: Die Dernbacher Fehde und ihre Burgen.. In: Dill-Zeitung, Heimatblätter (Beilage), Nr. 2 und 3, 1952.
  • Joachim Wienecke: Die Dernbacher Fehde. Ein Verfassungskonflikt. In: Mitteilungsblatt des Geschichtsvereins Herborn e.V. Nr. 1, 2, 3 und 4, 1967 und Nr. 1, 2 und 3, 1968.
  • Jürgen Runzheimer: Dernbacher Fehde und Bickener Händel. In: Amt Blankenstein. Nr. 5, 1990.
  • Horst W. Müller: Dernbach und die 'von Dernbach'. In: Hinterländer Geschichtsblätter. Nr. 3 und 4, 2005 und Nr. 1 und 2, 2006.

[Bearbeiten] Weblink


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