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Friedensvertrag von Versailles – Wikipedia

Friedensvertrag von Versailles

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel erläutert den Friedensvertrag von 1919; zu weiteren Verträgen mit dem Namen Vertrag von Versailles siehe Vertrag von Versailles (Begriffsklärung).
Vertragsunterzeichnung im Spiegelsaal von Versailles
Vertragsunterzeichnung im Spiegelsaal von Versailles

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles oder Diktat von Versailles) war das am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertragswerk, das nach dem Ersten Weltkrieg formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten beendete. De facto waren die Kampfhandlungen bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiegne am 11. November 1918 eingestellt worden. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.

Er war der wohl wichtigste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn, der Vertrag von St. Germain mit Österreich und die Verträge von Sèvres mit dem Osmanischen Reich und Bulgarien zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es daher zu Gebietsabtretungen und Reparationszahlungen an die Siegermächte.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Ratifizierung

Der Vertrag war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Friedenskongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der so genannte ‚Rat der Vier‘, dem US-Präsident Woodrow Wilson (USA), der französische Ministerpräsidenten Georges Clemenceau (Frankreich), der britischen Premier David Lloyd George und der italienischen Minister Vittorio Emanuele Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den mündlichen Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf am 7. Mai 1919 vorgelegt. Die deutsche Delegation weigerte sich, zu unterschreiben und drängte auf Milderung der Bestimmungen, wobei die deutsche Delegation zu den mündlichen Verhandlungen nicht zugelassen wurden, sondern Noten ausgetauscht wurden. Zu den wenigen Nachbesserungen in der am 16. Juni von den Alliierten vorgelegten Mantelnote gehörte die Volksabstimmung in Oberschlesien. Die Siegermächte ließen weitere Nachbesserungen nicht zu und verlangtenultimativ die Unterschrift. Dabei drohten sie mit einem Einmarsch von Truppen, die bereits am Rhein bereitstanden. Ministerpräsident Philipp Scheidemann trat in dieser Situation zurück: Am 12. Mai 1919 begründete Scheidemann seinen Schritt in der Weimarer Nationalversammlung mit der zum geflügelten Wort gewordenen Frage:

„Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“

Da im Falle einer Ablehnung ein Einmarsch der alliierten Truppen drohte, votierte die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Scheidemanns Parteifreund und Nachfolger Gustav Bauer rief in der Sitzung aus:

„Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist[...]. Wenn die Regierung [...] unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen“.

Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten daher am 28. Juni 1919 den Vertrag, wenn auch unter Protest.

Die Vertreter der USA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich, hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht.

Ziele der Siegermächte

Frankreich

Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau
Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau

Clemenceaus Mitarbeiter André Tardieu fasste die Ziele Frankreichs auf der Versailler Friedenskonferenz folgendermaßen zusammen:

Sicherheit zu schaffen war die erste Pflicht. Den Wiederaufbau zu organisieren war die Zweite.“[1]

Frankreich hatte mit Deutsch-Französischem Krieg und erstem Weltkrieg zwei deutsche Invasionen innerhalb eines halben Jahrhunderts erlebt, von denen die erste für Deutschland erfolgreich gewesen war und die zweite weite Landstriche Frankreichs verwüstet hatte. Daher war es vorrangiges Ziel Clemenceaus neben der als selbstverständlich angesehenen Rückgabe Elsass-Lothringens, einen erneuten deutschen Einmarsch von vorherein zu unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck strebte er die Rheingrenze und eine möglichst weitgehende Schwächung Deutschlands an. Dies ging einher mit seinem zweiten Ziel: der Entschädigung für die Kriegszerstörungen und der Abdeckung der interalliierten Schulden, die Frankreich vor allem bei den Vereinigten Staaten hatte. Eine vollständige Abdeckung aller Auslagen, die der Krieg gebracht hatte, schien durchaus geeignet, den gefährlichen Nachbarn nachhaltig zu schwächen.[2]

Großbritannien

Der britische Premierminister David Lloyd George
Der britische Premierminister David Lloyd George

Großbritannien hatte weit weniger unter dem Krieg gelitten als Frankreich, aber sich ebenfals zur Finanzierung seiner Kriegsbeteiligung hoch bei der amerikanischen Regierung verschuldet. Nicht zuletzt angesichts der Entwicklung in Russland wollte die britische Regierung ein Machtvakuum in Mitteleuropa vermeiden und Deutschland daher im Sinne der klassischen Balance of Power-Strategie nicht zu sehr schwächen. Darüber hinaus strebte die Regierung seiner Majestät eine nachhaltige Schwächung der deutschen Position in Übersee an. Lloyd Georges finanzielle Forderungen sollten ursprünglich allerdings nur die britischen Kriegskosten decken. Die öffentliche Meinung in Großbritannien war durch den Krieg stark gegen Deutschland aufgebracht, was sich nicht zuletzt in den so genannten Khaki-Wahlen vom 14. Dezember 1918 gezeigt hatte. Unter dem starken innenpolitischen Druck hatte Lloyd George eingewilligt, dass in die Reparationen, die Deutschland auferlegt wurden, auch der Wert sämtlicher Pensionen für Invalide und Kriegshinterbliebene einberechnet wurde, was den Wert der Reparationsforderungen enorm steigen ließ.[3]

Italien

Das Königreich Italien war sehr zögerlich in den Krieg eingetreten, nutzte aber die Chance, mit dem Sieg die letzten „IrredentaTrentino und Triest dem italienischen Staatsgebiet anzufügen, darüber hinaus eine leicht zu verteidigende Grenze zu gewinnen (Brenner) und eine Kolonie (Dodekanes). Italienische Forderungen gingen folglich im Wesentlichen in die Vertragstexte von Saint-Germain-en-Laye und Sèvres ein.

USA

Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson
Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson

Amerikanische Kriegsziele waren die Aufhebung sämtlicher Handelsbeschränkungen und die Freiheit der Seeschifffahrt, deren Verletzung durch Deutschlands uneingeschränkten U-Boot-Krieg der Anlass zum Kriegseintritt der USA gewesen war. Darüber hinaus strebte Präsident Wilson eine gerechte Friedensordnung an, die einen weiteren Weltkrieg unmöglich machen sollte. Die Skizze einer solchen Friedensordnung, die auch die anderen amerikanischen Kriegsziele enzhielt, veröffentlichte er im Januar 1918 mit seinem berühmten Vierzehn-Punkte-Programm. Darin wurde unter anderem das Verbot jeglicher Geheimdiplomatie postuliert, ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, eine weitgehende Abrüstung, einen Völkerbund, der Rückzug der Mittelmächte aus allen besetzten Gebieten und die Wiederherstellung Polens, das einen Zugang zum Meer erhalten sollte. Diese Forderungen standen zum Teil miteinander in Widerspruch, denn die Ostseeküste war nirgendwo mehrheitlich polnisch besiedelt, sodass ein polnischer Zugang zum Meer gleichzeitig einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Volkes. Auf Grundlage dieser Forderungen strebte Wilson einen Verständigungsfrieden ohne Sieger und Besiegte an, auch wenn er nach dem deutschen Diktatfrieden von Brest-Litowsk erkennbar davon abrückte.


Inhalt des Vertrags

Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen

Im Artikel 231 heißt es:

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“

Der Vertrag wies allein dem kaiserlichen Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg zu. Er bedeutete eine anfängliche Isolation des Deutschen Reiches, das sich als Sündenbock für die Verfehlungen der anderen europäischen Staaten vor dem Weltkrieg sah.

Der Artikel wurde als einseitige Schuldzuweisung verstanden und führte zur Kriegsschulddebatte. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell, die erst durch die Novemberrevolution in ihre Ämter gelangt waren, nährten die vor allem durch Hindenburg und Ludendorff sowie später von Adolf Hitler propagierte Dolchstoßlegende.

Historiker beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkriegs heute differenzierter, als es in dem Vertrag ausgedrückt wird. Der Artikel 231 sollte jedoch nicht die historischen Ereignisse analysieren, sondern die für das Deutsche Reich nachteiligen Friedensbedingungen juristisch und moralisch legitimieren. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatte. Der Vertrag von Versailles legte daher den Grund für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurde. Die Vertreter des Deutschen Reiches protestierten gegen den Artikel 231 daher nicht bloß aus Gründen der Selbstrechtfertigung, sondern mit dem Ziel, die moralische Basis der gegnerischen Forderungen insgesamt zu unterminieren. Die Reparationsforderungen belasteten zwar den neuen republikanischen Staat, Anders als oft behauptet wird, waren sie nicht die Ursache der Inflation.[4]

Territoriale Bestimmungen

Das Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen Staat Polen. Außerdem ging das Hultschiner Ländchen an die neu gebildete Tschechoslowakei. Im Westen ging Elsass-Lothringen an Frankreich, und Belgien erhielt das Gebiet Eupen-Malmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines vorherigen Gebietes und 10 % der Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt, der ihn an als Mandatsgebiete interessierten Siegermächten übergab. Das Deutsche Reich musste die Souveränität Österreichs anerkennen, umgekehrt wurde der von Deutschösterreich angestrebte Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich im Vertrag von Saint-Germain untersagt.

Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag

Sofort abgetretene Gebiete (ohne Volksabstimmung)

Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten
  • Nordschleswig (an Dänemark)
  • der Ostteil von Oberschlesien an Polen, das Industriegebiet um Kattowitz, in dessen Teilen es deutliche polnische Mehrheiten gab, an Polen. Auf Betreiben Frankreichs und Polens fand diese Aufteilung Oberschlesiens statt, obwohl 60 % in der Abstimmung gegen den Anschluss Oberschlesiens an Polen gestimmt hatten. Die Abtrennung empfanden viele Deutsche als ungerecht, weil die Teilung des Abstimmungsgebietes ursprünglich nicht vorgesehen war.
  • Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien (siehe Ostkantone); ursprünglich ohne Abstimmung, eine spätere Abstimmung bestätigte die Zugehörigkeit zu Belgien. Ob die Abstimmung korrekt war oder nicht, wurde von beiden Seiten gegensätzlich dargestellt. Das abgetretene Gebiet umfasste sowohl Gemeinden mit französischsprachigen (Malmedy, Weismes) als auch mit deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen (Eupen, Sankt Vith und andere). Letztere bilden heute die deutsche beziehungsweise deutschsprachige Gemeinde Belgiens.

Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben

Dem Völkerbund unterstellt
  • das Saargebiet
    • politisch dem Völkerbund unterstellt
    • wirtschaftlich zu Frankreich
    • nach 15 Jahren Abstimmung der Bevölkerung über Landeszugehörigkeit
  • Danzig (Freie Stadt)
  • das Memelland wurde zunächst dem Völkerbund beziehungsweise der französischen Besatzung unterstellt und 1923 von Litauen besetzt und annektiert.
  • die deutschen Kolonien

befristet von den Siegermächten besetzt
  • das Rheinland; die Räumung sollte bis spätestens 1935 erfolgen
Karte Europas vor dem Ersten Weltkrieg und den Bestimmungen des Versailler Vertrages
Karte Europas vor dem Ersten Weltkrieg und den Bestimmungen des Versailler Vertrages

. Diese Befristung hatten die Angelsachsen den Franzosen, deren Ziel ursprünglich die Abtrennung des Rheinlands vom Reich gewesen war, nur schwer abringen können. Um die Sicherheit Frankreichs vor Deutschland auch ohne einen solchen massiven Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu gewährleisten, schlossen die USA und Großbritannien mit der französischen Republik ein Garantieabkommen ab, das jeden erneuten deutschen Angriff auf Frankreich zum Casus belli erklärte. Dieses Garantieabkommen wurde aber wie der gesamte Vertrag vom amerikanischen Kongress nicht ratifiziert, weshalb auch die Briten davon Abstand nahmen.

Militärische Bestimmungen

Dem Deutschen Reich wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:

Wirtschaftliche Bestimmungen

Das Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen in noch festzulegender Höhe verpflichtet. Ebenso wurde eine Verkleinerung der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schifffahrtswege, namentlich Elbe, Oder und Donau, wurden für international erklärt. Für fünf Jahre musste das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im so genannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, dass Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein in Deutschland nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden, Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg musste die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.

Völkerbund

Der Völkerbundspalast in Genf
Der Völkerbundspalast in Genf

Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele von Präsident Wilson. Der Völkerbund war Vorläufer-Organisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 kein Mitglied.

Garantiebestimmungen

Als Garantie für die Durchführung der übrigen Bestimmungen des Vertrags wurde eine alliierte Besetzung des linksrheinischen Gebietes und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz vereinbart. Diese sollte zeitlich gestaffelt fünf, zehn und 15 Jahre nach dem Ratifizierungsdatum aufgehoben werden (Artikel 428–430).

Folgen des Vertrages

Folgen für das Deutsche Reich

Im Nachhinein betrachtet war das Vertragswerk von Versailles von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da es das Deutsche Reich als immer noch stärkste und geographisch in der Mitte beheimatete, also für die Stabilität des Kontinents unentbehrliche europäische Macht „weder dauerhaft entmachtete noch dauerhaft integrierte“ (Haffner). Er erwies sich als zu hart und zu wirkungslos gleichermaßen. Er war zu hart, als dass ein als politische Einheit und wirtschaftliche Großmacht bestehen gebliebenes Deutsches Reich ihn dauerhaft akzeptieren würde, und zu wirkungslos, um das Deutsche Reich dauerhaft als Großmacht auszuschalten. Zudem war es nur den Worten nach ein Vertrag, von dessen Verhandlung allerdings der eine Vertragspartner – das Deutsche Reich – ausgeschlossen war und der deshalb auch – mit einigem Recht – als „Diktat von Versailles“ empfunden wurde, als ein Papier, an das man sich nicht gebunden fühlte. Es war erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik, diese „Fesseln von Versailles abzuschütteln“. Außerdem konnten weitere europäische Großmächte, die zuvor ein Kräftegleichgewicht in Europa mitgetragen hatten, die Friedensordnung nicht mittragen: Österreich-Ungarn war zerschlagen, Russland ausgegrenzt – und die USA zogen sich ebenfalls zurück. Frankreich und England aber waren allein zu schwach, um den Vertrag in letzter Konsequenz durchsetzen zu können, und kamen so konsequent zu einer Politik des Appeasement. Schließlich beschädigten die Inhalte des Vertrages – insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – sowie die Art seines Zustandekommens im Deutschen Reich nachhaltig sowohl das Ansehen der Westmächte als auch das Vertrauen in die Staatsform der Demokratie. Quer durch die Parteienlandschaft stieß der Vertrag auf heftige Ablehnung. Der Weimarer Regierung wurde von einigen Gruppen zudem vorgeworfen, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen des Reichs verraten zu haben; es wurde eine Revision des als „Schandfrieden“ oder „Schanddiktat von Versailles“ bezeichneten Vertrags gefordert. Inwieweit der Vertrag von Versailles zur „Machtergreifung“ Hitlers beigetragen hat, bleibt spekulativ. Sicher ist der Weg zu Hitler nicht zwangsläufig gewesen, die zeitgenössische Aussage des Marschall Foch angesichts des Vertrages ist jedoch in seiner wissenden Vorausschau nicht zu leugnen. Er sagte: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“ Wobei Foch jedoch nicht eine Lockerung der Vertragsbedingungen befürwortete, sondern für eine Zerschlagung des Deutschen Reiches eintrat. Insgesamt wurde es von verschiedenen Historikern als ein Geburtsfehler des Versailler Vertrages bezeichnet, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.

Der Vertrag war selbst unter den Siegermächten umstritten. Großbritannien fürchtete eine zu starke Dominanz Frankreichs auf dem europäischen Festland, und die USA forderten die Durchsetzung von Wilsons Vierzehn Punkten. Schließlich setzte sich Frankreich durch, das unter den Alliierten die größte Kriegslast getragen hatte und daher auch das größte Sicherheitsbedürfnis geltend machte. Die schwerwiegenden Folgen dieses Vertrags sah der britische Premier Lloyd George bereits im März bemerkenswert klar voraus:

„Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, dass es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. [...] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, dass das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. [...] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als dass das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.“

Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren, der mit ständig nachgedrucktem Geld unterstützt werden sollte. Die Folgen waren Inflation, Verelendung breiter Volksschichten und eine ständig zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten (besonders US-amerikanischen). Daher traf die von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich extrem hart, da diese stärker als irgendeine andere Industrie an die amerikanische Wirtschaft gekoppelt war.

Die durch den Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reichs versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.

Viele Historiker sehen in dem Vertrag eine wichtige Ursache für den Aufstieg des Nationalsozialismus . So meinte zum Beispiel Theodor Heuss:

„Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht München, sondern Versailles“

Hitler konnte in den ersten Jahren seiner Regierungszeit durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrags, unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Wiederbesetzung des Rheinlandes, großes innenpolitisches Prestige ernten.

Wie die Beteiligten schon bei seinem Abschluss ahnten, war der Vertrag von Versailles durch die divergenten Interessen der Siegermächte zwar einerseits für Deutschland so belastend, dass er Widerstand und Revanchegedanken heraufbeschwor, ließ es aber andererseits mächtig genug, dass diese Revanchegedanken weniger als zwanzig Jahre später von einer deutschen Regierung in Politik umgesetzt werden konnten, womit sie Europa in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs stürzte.


Quellenangaben

  1. André Tardieu. La Paix, Paris 1921, S. 308
  2. Henning Köhler, Novemberrevolution und Frankreich. Die französische Deutschland-Politik 1918-1919, Droste Verlag, Düsseldorf 1980, S. 26 - 31
  3. Bruce Kent, The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932, Clarendon, Oxford 1989, S. 36 - 40
  4. vgl. Eberhard Kolb, Die Weimarer Republik, 6., überarb. u. erw. Aufl., München 2002 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 16).

Literatur

  • Woodrow Wilson: Memoiren und Dokumente über den Vertrag von Versailles anno MCMXIX. Hrsg. v. R. St. Baker, in autorisierter Übersetzung von C. Thesing. 3 Bde. Leipzig 1923.
  • Woodrow Wilson: Woodrow Wilson’s Case for the League of Nations. Compiled with his approval by Hamilton Foley. Princeton University Press, Princeton 1923. (Rezension)
  • W. Stanley Macbean Knight: The History of the Great European War – Its Causes and Effects. Bd 1–10. Caxton, London 1914–1919.
  • Bruce Kent: The Spoils of War – The Politics, Economics and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, ISBN 0-198-22738-8.
  • Das Versailler Diktat. Arndt, Kiel 1999. ISBN 3-88741-195-1 (vollständiger Vertragstext mit den Gegegnvorschlägen der deutschen Regierung und einem Vorwort von Generalleutnant a.D. Franz Uhle-Wettler)
  • Eberhard Kolb: Der Frieden von Versailles. München 2005, ISBN 3-406-50875-8. (knapper Überblick)
  • Sebastian Haffner, Gregory Bateson: Der Vertrag von Versailles. Ullstein, Berlin 1988, ISBN 3-548-33090-8 (enthält den vollständigen Text des Versailler Vertrages)

Weblinks

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